Die politische Hysterie in Deutschland scheint keine Grenzen mehr zu kennen. Dass Politiker sich im Wahlkampf polemisch äußern, überrascht niemanden. Neu ist jedoch, dass Spitzenbeamte – die laut Grundgesetz zur parteipolitischen Zurückhaltung verpflichtet sind – sich inzwischen in denselben Tonfall einreihen.
Viele Bürger dürften irritiert sein, wenn ihnen über öffentlich‑rechtliche Sender und bestimmte Zeitungen erklärt wird, wie „gefährlich“ die größte demokratische Oppositionspartei des Landes angeblich sei. Eine Partei, die offenkundig breite Zustimmung findet und sicher nicht deshalb gewählt wird, weil ihre Wähler Deutschland schaden wollen. Uninformierte oder ideologisch fehlgeleitete Wähler gibt es in allen Parteien. Man denke nur an jene, die der CDU ihre Stimme gaben, weil sie glaubten, eine bürgerliche Mitte‑Partei zu wählen – um dann festzustellen, dass CDU, SPD, Linke und Grüne politisch kaum noch zu unterscheiden sind. Der gemeinsame Nenner dieses Parteienblocks ist ein linkes Weltbild, das sich als „weltoffen“ und multikulturell inszeniert und jede Opposition bekämpft, die Regierungsverantwortung übernehmen könnte.
Wenn nun der BKA‑Präsident Münch meint, öffentlich vor der AfD warnen zu müssen, stellt sich eine einfache Frage: Warum greift ein Spitzenbeamter in dieser Weise in das Wahlverhalten der Bürger ein? Sollte er tatsächlich Erkenntnisse besitzen, dass eine verfassungsfeindliche Partei auf dem Wahlzettel steht, wäre es seine Pflicht, ein Verbotsverfahren anzustoßen. In einer funktionierenden Demokratie entscheiden nicht politische Stimmungen oder mediale Kampagnen, sondern Gerichte – im Fall einer Partei allein das Bundesverfassungsgericht. Man darf erwarten, dass ein Behördenleiter diesen Grundsatz kennt.
Laut der Meldung des Deutschlandfunks ist von einem Verbotsantrag jedoch keine Rede. Stattdessen bleibt die immer gleiche propagandistische Botschaft hängen: Die Regierung würde die größte Oppositionspartei am liebsten verbieten. Beispiele aus anderen Staaten zeigen, dass solche Strategien keineswegs neu sind. Blaupausen existieren.
Für den Wähler bedeutet das aktuell nur eines: sich nicht einschüchtern zu lassen und nach eigenem Urteil zu entscheiden. Wahlen sind frei, direkt und anonym – und hoffentlich bleibt das so. Noch liegt die Entscheidung beim Bürger.