Die „Welt“ berichtete aktuell über eine Rede des Publizisten Michael Friedmann, die er beim Neujahrsempfang der Grünen in Hamburg gehalten hat. Darin erklärte Friedmann, warum er die Angst vor einem möglichen Scheitern eines AfD‑Verbotsverfahrens für ein schwaches Argument hält. Das immer wieder vorgebrachte Risiko eines Misserfolgs mache ihn wütend; er habe das Gefühl, „man verblödet mich gerade“.
Es ist legitim, wenn Friedmann der Auffassung ist, man müsse ein Verbotsverfahren auch dann einleiten, wenn der Ausgang offen ist. Problematisch wird es jedoch, wenn er anderen unterstellt, sie würden wider besseres Wissen keinen Antrag stellen. Seine Formulierung richtet sich gegen diejenigen, die aus guten Gründen davor warnen, ein solches Verfahren leichtfertig anzustrengen. Von einem Publizisten seiner Reichweite darf man erwarten, dass er eine sachliche Auseinandersetzung führt – gerade wegen seiner exponierten Rolle.
Friedmann berief sich auf seine juristische Expertise und erklärte großspurig: „Wenn ich meine Mandanten nur in einem Prozess begleiten würde, wenn ich schon wüsste, wie das Urteil ist, lebe ich in Moskau, nicht in einem freien Land.“ Das mag für Laien eindrucksvoll klingen, doch jeder Jurist weiß, dass die Prüfung der Erfolgsaussichten zu den elementaren Pflichten anwaltlicher Tätigkeit gehört. Bei einem Parteienverbot gilt das erst recht. Ein Verbotsverfahren ist kein symbolischer Akt, sondern ein psychologisches Minenfeld. Die AfD könnte sich als Opfer inszenieren – ‚das System will uns verbieten, weil es Angst hat‘ – und im Falle eines Scheiterns sogar gestärkt daraus hervorgehen. Die Erosion des Vertrauens in die Demokratie würde sich weiter vertiefen. Ein Verfahren, das wie das sprichwörtliche Hornerer Schießen endet, wäre viel Lärm und am Ende nichts – mit fatalen Folgen.
Es ist schwer vorstellbar, dass Friedmann diese Risiken nicht kennt. Umso irritierender ist es, dass er seinen Mitbürgern einen falschen juristischen Eindruck vermittelt. Wenn er behauptet, Gerichte hätten die AfD bereits als verfassungsfeindlich eingestuft, verschweigt er, dass es sich ausschließlich um Entscheidungen von Verwaltungsgerichten handelt. Diese prüfen lediglich, ob der Verfassungsschutz eine Partei als extremistisch einstufen darf – eine formelle Kontrolle, keine materielle Feststellung der Verfassungswidrigkeit. Über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht. Und dieses hat bislang kein einziges Mal festgestellt, dass die AfD verfassungswidrig ist.
Ebenso sollte Friedmann wissen, dass das Bundesverfassungsgericht klare Grenzen gezogen hat, die auch unliebsame Meinungen schützen. Es ist zulässig, die Verfassung argumentativ abzulehnen; verboten ist erst das aktiv kämpferische Vorgehen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Eine Demokratie hält Meinungen aus – auch solche, die ihr widersprechen. Friedmanns Darstellung unterschlägt diese verfassungsrechtliche Feinmechanik, die den Unterschied zwischen Demokratie und Gesinnungsstaat markiert.
Ein Publizist – und erst recht ein Jurist – sollte sich nicht allein von Emotionen leiten lassen, wenn er Vorschläge mit erheblichem gesellschaftspolitischem Sprengstoff unterbreitet. Wer nur die eigene Überzeugung durchsetzen will, verliert an Glaubwürdigkeit. Der Demokratie erweist man damit keinen Dienst.
Wenn ich Friedmann höre, beschleicht mich der Verdacht, dass nicht die AfD, sondern ich für dumm gehalten werde.