Als Bürger kann einem nur noch übel werden, wenn man sich Debatten in dem ehemaligen „Hohen Haus“, gemeint ist der Bundestag, anhört. Von dem Niveau, das man von einem Hohen Haus erwarten dürfte, kann man nichts mehr erkennen. Die Art und Weise, wie ein großer Teil der Abgeordneten, die von sich behaupten, dass sie einer „demokratischen“ Partei angehören, mit politisch andersdenkende Kollegen umgehen, ist erbärmlich, unerträglich und widerlich. Die Bundestagspräsidentin scheint hier keinen Grund zu sehen, diesem Niedergang der gegenseitigen Umgangsformen entgegenzutreten.
Bereits die dümmliche und freche Formulierung einiger Abgeordnete bei der Anrede ihrer Abgeordnetenkollegen „Liebe Kollegen und Kolleginnen der demokratischen Fraktionen“, ist eine Beleidigung der vielen Bürger, die durch eine solche freche und dümmliche Anrede den Hinweis erhalten, dass sie offensichtlich entweder zu dumm oder verbohrte Rechtsradikale Menschen sind, weil sie es gewagt haben, eine zugelassene demokratische Partei, die nicht dem politischen Mainstream angehört, gewählt haben. Vielleicht sollten die Abgeordneten ein wenig mehr Respekt den Wählern entgegenbringen.
So wie sich einige Abgeordnete aktuell verhalten, schädigen sie das Ansehen des Bundestages. Immer häufiger hört man, dass sich viele Bürger nur noch genervt fühlen und schon lange den Bundestag nur noch als eine Ansammlung von Leuten halten, die offensichtlich verlernt haben, sich anständig zu benehmen .
Über ein schlechtes Benehmen von Abgeordneten kann man sich ärgern. Es schadet nur dem Ruf des Bundestages, richtet aber keinen weiteren Schaden an, weil man diese Politiker ohnehin nicht mehr ernst nimmt. Was aber unerträglich ist, ist in welcher Art und Weise diese „Demokraten“ dafür sorgen, dass die Bürger feststellen müssen, dass es offensichtlich in erster Linie darum geht, die eigene Macht möglichst dauerhaft zu sichern. Die jetzt noch kurz vor der Auflösung dieses Parlaments erfolgte Grundgesetzänderung, mit der angeblich das Bundesverfassungsgericht vor der AfD geschützt werden soll ist ein klassisches Beispiel, wie man eine Demokratie auch kaputt machen kann. Die Anbindung des Bundesgerichtsgesetzes an das Grundgesetz ist prinzipiell nicht aufregend. Die Festschreibung der Senate und die Anzahl der Richter ebenfalls nicht. Der eigentliche Skandal, der wahrscheinlich von vielen Bürgern nicht gesehen wird, ist die Festschreibung des Einflusses auf die Besetzung des Gerichts durch die gegenwärtigen Regierungsparteien.
Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Das bedeutet, dass eine Einigung jeweils im Bundesrat und im Bundestag notwendig ist. Der Bundesrat wird ausschließlich von Parteien beschickt, die an der Regierung beteiligt sind, während im Bundestag alle Parteien vertreten sind. Aktuell muss sich deshalb der Bundestag bei der Wahl von neuen Mitgliedern des Bundesgerichtshofs mit allen im Bundestag vertretenen Parteien abstimmen, zumindest muss es im Bundestag beraten werden. Anders ist es im Bundesrat, in dem immer nur die jeweils regierenden Parteien vertreten sind.
Die aktuell erfolgte Änderung des Grundgesetzes sieht vor, dass bei einem Dissens in einem der beiden Wahlgremien – also Bundesrat und Bundestag – die Wahl der Mitglieder des Gerichts von dem jeweils anderen Wahlorgan rechtsgültig bestellt werden können. Im Klartext: Im Bundestag haben die Abgeordneten der Nichtregierungsparteien zukünftig keine verbindliche Mitwirkung bei der Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts, weil die Entscheidung auch gegen den Willen von kleinen Parteien von dem anderen Wahlgremium, also dem Bundesrat getroffen werden kann. Damit haben sich nach gegenwärtigem Sachstand die CDU und die SPD sowie die Grünen dauerhaft die Entscheidung für die Wahl des Richterkollegiums gesichert.
Was bleibt, ist die Erkenntnis, dass die sich als demokratisch bezeichnenden Parteien dafür sorgen, dass ihre Macht möglichst dauerhaft erhalten bleibt. Da diese Parteien kartellmäßig dafür sorgen, dass auch große Parteien – die AfD ist derzeitig immerhin zweitstärkste Partei im Bundestag – von jeglicher Regierungsmitverantwortung ausgeschlossen sind, wenn sie nicht der Kartellmeinung entsprechen, kann man getrost Entscheidungen in den Bundesrat verlagern, da die AfD nach Meinung der Kartellparteien auch zukünftig nicht im Bundesrat vertreten sein wird. Dieser demokratiefeindliche Schritt wird den Bürgern als Schutz der Demokratie verkauft.
Man muss es schon neidlos anerkennen. In der Demontage der Demokratie sind die Möglichkeiten dies zu erreichen, offensichtlich unbegrenzt. Ob die Bürger dies auf Dauer nicht bemerken?