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Aktuell wird vom Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen behauptet, dass die AfD verfassungsfeindlich sei

Das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen, eine dem Innenminister nachgeordnete Verwaltungsbehörde, teilte in einer Pressemitteilung vom 8.12.2023 mit, dass der AfD-Landesverband als eine Organisation anzusehen sei, die gesicherte rechtsextreme Bestrebungen verfolgt. Bereits aus dieser schwammigen Formulierung wird erkennbar, dass diese Verwaltungsbehörde nichts anderes macht, als auf Weisung des Innenministers Schuster massiv in die politische Willensbildung der Bürger einzugreifen. Natürlich wird der Minister dies vehement zurückweisen, aber nichts anderes geschieht, wenn sein nachgeordneter und ihm weisungsgebundener Amtsleiter in die politische Meinungsbildung eingreift, wie im vorliegenden Fall geschehen. Denn nichts anderes ist es, wenn eine Verwaltungsbehörde vor einer bevorstehenden Landtagswahl aktuell den Bürgern mitteilt, dass die größte Oppositionspartei im Land angeblich rechtsextremistische Bestrebungen verfolgt, ohne diese konkret mit Fakten zu belegen. Bemerkenswert ist, dass in der dreiseitigen Pressemitteilung des Landesamtes für Verfassungsschutz immer auf ein angeblich vorliegendes Gutachten hingewiesen wird, das die Grundlage für die jetzt aufgestellte Behauptung der Verwaltungsbehörde ist, dass aber auf Anfrage von Bornemann-Aktuell bei der Pressestelle des Landesamtes mitgeteilt wird, dass das zitierte Gutachten nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sei und somit auch nicht an die Presse herausgegeben werden könne. Was ist das für ein Rechtsstaat, deren Behörde einen gewichtigen Vorwurf gegen eine demokratische Partei erhebt, ohne diesen Vorwurf belegen zu können.

Der Inhalt der Presseerklärung des Landesamts für Verfassungsschutz ist eine Ansammlung von subjektiven Meinungsäußerungen eines Amtsleiters, die zudem so unspezifisch sind, dass man sich ernsthaft fragen könnte, ob hier eine sachliche Information oder eine Rufmordkampagne gegenüber einer Partei, die man bekämpfen will, weil sie die Macht der regierenden Parteien gefährdet, erfolgt.

Mittlerweile ist es unerträglich, dass immer vor anstehenden Landtagswahlen eine Verwaltungsbehörde aktiv in die politische Meinungsbildung eingreift und den Versuch unternimmt, einen politischen Mitbewerber, der für die gegenwärtige Regierung als eine Gefahr für den Machterhalt angesehen wird, so zu diskreditieren, dass die Bürger sich von dieser Partei abwenden.

Es ist ein Skandal wie hier versucht wird, Unterstützer und Wähler dieser Partei in eine verfassungsfeindliche Ecke zu stellen, damit sie sich gar nicht mehr trauen, für diese Partei aktiv einzutreten. Wenn die Vorwürfe, die hier von einer Verwaltungsbehörde und nicht von einem Gericht erhoben werden, nachvollzieht, wobei man sich nur auf die Presseerklärung einer nachgeordneten Verwaltungsbehörde beziehen kann, so handelt es sich um Allgemeinplätze ohne jegliche Substanz. Seit wann ist es grundgesetzwidrig, wenn eine politische Partei Bedenken gegen eine Einwanderungspolitik einer linksorientierten Regierung formuliert? Seit wann ist es verfassungswidrig, wenn eine Partei meint, dass sich der Staat in erster Linie um die eigenen Staatsbürger zu kümmern habe? Es ist geradezu zynisch, wenn eine Verwaltungsbehörde jetzt den Rahmen festlegen will, was ihrer Meinung nach in den Rahmen des Grundgesetzes fällt und was nicht. Das ist noch immer die Aufgabe von Gerichten und insbesondere des Bundesverfassungsgerichts. Entlarvend ist, dass die Behörde sich weigert, ihre angeblichen Erkenntnisse, die jetzt zu ihrer Aussage geführt haben, der Öffentlichkeit mitzuteilen. Offensichtlich steht alles auf so schwachen Füßen, dass man glaubt, die Bürger mit populistischen Allgemeinplätzen verunsichern zu können. Was man mit einem solchen Vorgehen erreichen wird, ist genau das Gegenteil. Die Bürger, die eben noch nicht so vernebelt sind, wie es sich manche Ideologen wünschen, werden ihre eigenen Schlüsse ziehen und sich von ihrer Wahlentscheidung nicht von politischen Meinungsäußerungen der Regierungsvertreter, wie zum Beispiel von einem Innenminister, beeinflussen lassen. Allerdings erfolgt durch dieses Vorgehen einer Diffamierungskampagne gegenüber einer missliebigen Partei ein erheblicher Schaden für unsere Demokratie. Den Bürgern wird vermittelt, dass alles nur demokratisch sei, was diese Regierung für demokratisch hält. Mit dem Geist unseres Grundgesetzes hat dies allerdings nichts zu tun. Letztlich erfolgt eine Delegitimierung des Staates durch ein solches Verhalten einer nachgeordneten Behörde des Innenministers. Es ist mehr als zweifelhaft, warum seriöse öffentlich-rechtliche Sender Pressemitteilungen einer Verwaltungsbehörde einfach kritiklos übernehmen, ohne sich zu fragen, warum ihnen das angeblich vorliegende Gutachten, das die Begründung für die Feststellung des Landesamts für Verfassung sein soll, vorenthalten wird. Wenn der Innenminister von Sachsen davon überzeugt ist, dass die AfD in Sachsen eine verfassungsfeindliche Partei ist, dann sollte er schnell dafür sorgen, dass das Bundesverfassungsgericht diese Partei verbietet. Wenn er dazu keine hinreichenden Unterlagen hat, dann sollte er schweigen und nicht die Demokratie gefährden, indem er sich aktiv in Wahlkämpfe einmischt. Dazu hat er kein Recht.

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Aktuell benötigen weder die Wirtschaft noch die Bürger Belehrungen von Frau Faeser

Es ist mittlerweile unerträglich, mit welcher Frechheit einige Politiker den Bürgern vorschreiben wollen, welche Parteien sie nicht zu wählen haben. Besondre negative Beispiele eines solchen Verhaltens konnten die Bürger aktuell in den letzten Tagen eindrucksvoll von der Innenministerin Faeser aber auch von der Bundestagspräsidentin Bas wahrnehmen.

Die Unfähigkeit der gegenwärtigen Politik, die den Bürgern vermittelt, dass sie von Personen regiert werden, denen ihre eigene Ideologie wichtiger zu sein scheint, als das Wohl des Volkes, für das sie eigentlich eintreten müssten, wenn sie ihrem Amtseid nachkommen sollten, hat dazu geführt, dass eine große Anzahl von Bürgern von den sich stets selbst demokratisch nennenden Parteien abzuwenden und die einzige politische Alternative, die es gegenwärtig zu geben scheint, ihre Stimme gegeben haben und zukünftig verstärkt geben wollen.

Was jetzt die Innenministerin, die sich lieber einmal selbst fragen sollte, warum sie bei den Bürgern so wenig Akzeptanz genießt, zum Ausdruck gebracht wird, hat jetzt offensichtlich jeden Maßstab eines demokratischen Verhaltens verloren. Es ist nicht Aufgabe von Wirtschaftsunternehmen, ihren Mitarbeitern vorschreiben zu müssen, welche Parteien sie nicht zu wählen haben. Alle Parteien, sofern sie nicht vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich angesehen werden, sind wählbar. Kein Politiker hat das Recht, hier einseitige Wahlpropaganda vorzunehmen und erst recht nicht andere aufzufordern, sich an die Weisungen der Politiker zu halten. Was heißt denn „Haltung zu zeigen?“ Mit dieser Moraltotschlagkeule soll ein Klima der Angst entstehen. Kein Bürger soll auf die Idee kommen, eine Partei zu wählen, die von dieser Regierung nicht autorisiert wurde. Sie sollen Angst haben, beruflich ausgegrenzt zu werden und als rechtsradikale Staatsfeinde von allen gesellschaftlichen Kreisen ausgeschlossen zu werden. Was hier von einer Ministerin, die für die Einhaltung des Grundgesetzes eintreten sollte, praktiziert wird, ist Demagogie in ihrer höchsten Reinkultur. Was diese Innenministerin anrichtet, ist die Zerstörung eines Betriebsfriedens in den Unternehmen, wenn die Parteipolitik jetzt auch Einzug in das Arbeitsleben der freien Wirtschaft halten sollte. Es ist schon schlimm genug, dass bereits im öffentlichen Dienst ein Klima geschaffen wurde, indem viele ihre persönliche Meinung nicht mehr äußern und sich strikt an die parteipolitischen Vorgaben orientieren, die angeblich demokratietragend sein sollen. Wohin das führt, konnte man in der früheren DDR sehr gut studieren. Die Bürger konnten sehr gut zwischen der öffentlichen und der privaten Meinung unterscheiden. Wir scheinen jetzt wieder an eine solche Schwelle angekommen zu sein. Man kann nur hoffen, dass die Unternehmensführungen sich vor ideologischen Eingriffen in ihre Unternehmenspolitik verwahren und Politiker, die dies beabsichtigen, in deren Schranken zu verweisen. Von Gewerkschaften, die eigentlich auch für die Interessen aller Arbeitnehmer eintreten müssten und dafür zu sorgen hätten, dass der Betrieb keine parteipolitische Agitationsbude wird, ist leider nichts mehr zu erwarten. Die Gewerkschaften, die ihrer Gründung nach Einheitsgewerkschaften sein sollten, die für alle Arbeitnehmer, gleichgültig welcher Partei diese anhängen, zuständig sein sollten, haben sich mittlerweile zum Sprachrohr der linken Parteienlandschaft gemacht, so dass ihr Einfluss ohnehin immer mehr schwindet.

Den Damen Faeser und Bas kann man nur empfehlen, sich dafür einzusetzen, dass sich die Politik wieder an den Interessen der Bürger in Deutschland ausrichtet und aufhört in einer bevormundenden Art belehren zu wollen. Die Bürger und auch die Unternehmen benötigen keine politischen Vorgaben. Sie erwarten allerdings, dass die Regierung nicht selbst nur Unsicherheit produziert und Haushalte vorlegt, die bei jedem Wirtschaftsunternehmen den Staatsanwalt hätte, tätig werden lassen zu müssen. Aber auch einen weiteren Gesichtspunkt sollte Frau Faeser und Frau Bas bedenken. Das ständige gebetsmühlenartige Reden von den sogenannten Populisten, geht den Bürgern nicht nur auf den Wecker, sie stumpfen auch zunehmend ab und nehmen solche Reden nicht mehr ernst. Aktuell besteht die eigentliche Gefahr darin, wenn die Politiker von den Bürgern nicht mehr ernst genommen werden und den Bürgern gleichgültig wird, was ihnen vorgeplappert wird. Damit sorgen die Politiker selbst dafür, dass der Staat seine Autorität verliert und sich selbst demontiert. Das ist die eigentliche Gefahr, der man massiv entgegentreten muss.

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Rechtsstaat – quo vadis?

Im Zusammenhang mit der Razzia der Bundesstaatsanwaltschaft gegen Personen, denen eine Angehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird, stellen sich mehrere Fragen. Die NZZ schreibt in ihrer heutigen Online-Ausgabe: „Die Razzia bei den <<Reichsbürgern>> war auch eine Inszenierung für die Medien“. Es mutet schon etwas merkwürdig an, dass bei einer Aktion, die angeblich – so die Innenministerin Faeser – ausgesprochen gefährlich gewesen sei, weil man bei den Beschuldigten davon ausgehen musste, dass diese sich mit Waffengewalt wehren könnten, ein Großangebot der Presse an den jeweiligen Einsatzorten anwesend war. Wer dafür gesorgt habe, dass die Presse „rechtzeitig“ eingeschaltet wurde, will natürlich keiner wissen und erst recht nicht sagen.

In einem Interview des Deutschlandfunks mit dem Innenminister Georg Maier in Thüringen verwies dieser auf die Bundesstaatsanwaltschaft, die federführend verantwortlich war.

Jetzt kann man als Bürger dieses Staates sehr nachdenklich werden, weil die derzeitige Informationslage für die Bürger doch sehr zwiespältig und verworren ist, so dass es, jedenfalls dem Verfasser dieser Zeilen, schwerfällt, sich ein möglichst objektives Bild von dem Gesehen zu machen. Zu widersprüchlich sind die Informationen und die Erklärungen der Politiker. Wenn die jetzt verhafteten Personen, wobei noch nicht alle Haftbefehle ausgestellt wurden, so gefährlich sein sollen, wie es jetzt der Öffentlichkeit gegenüber dargestellt wird, dann wäre die Lage in Deutschland bereits so angespannt, dass jeder Bürger auch akzeptieren müsste, wenn die Staatsorgane weitere massive Schritte unternehmen, um den Staat vor einem Umsturz zu bewahren.

Anderseits sind die Vorwürfe, die zurzeit in den Raum gestellt werden, so undifferenziert, dass auch berechtigte Zweifel bestehen, ob man jetzt wirklich eine staatsgefährdende Gruppe, die einen Umsturz in Deutschland beabsichtigte, ausgehoben hat. Bedenklich ist allerdings, dass unter den Verhafteten ehemalige Angehörige der Bundeswehr und der Polizei sowie eine ehemalige Abgeordnete der AfD waren.

Warum auch Zweifel bestehen können, ob hier wirklich eine gefährliche Gruppe von Verfassungsfeinden betroffen ist, wurde in einem Interview des Innenministers aus Thüringen, Georg Maier (SPD) erkennbar, der offensichtlich sehr schnell mit der Zuweisung der Hintergründe zu den verfassungsfeindlichen Entwicklungen argumentierte. Aus der Tatsache, dass unter den Beschuldigten – was im Ergebnis bei den Vorwürfen tatsächlich Bestand haben wird, sollten ausschließlich Gerichte bewerten – eine ehemalige AfD – Abgeordnete des Bundestages betroffen ist, kann in keiner Weise der voreilige Schluss gezogen werden, dass damit bewiesen sei, dass hier die AfD in verfassungsfeindlichen Aktivitäten involviert sei. Noch ungeheuerlicher ist es, wenn ein Innenminister, der qua Amt auf die Einhaltung verfassungsrechtlicher Grundlagen zu achten hat, einfach feststellt, dass es sich bei der AfD um eine verfassungsfeindliche Organisation handelt. Hier sollte der Innenminister etwas zurückhaltender sein, weil diese Feststellung von ihm nur dann getroffen werden kann, wenn ein Gericht die Verfassungsfeindlichkeit der AFD durch Urteil festgestellt hat. Bisher ist dies nicht geschehen. Alle angestrengten Verfahren befinden sich noch immer in der Klärung und wurden noch nicht entschieden.

Der Innenminister von Thüringen vermengte die verschiedenen Gründe des Missbehagens vieler Bürger gegen das Handeln der staatlichen Verwaltung und würfelte die unterschiedlichen Protestgruppen in einen Topf mit verfassungsfeindlichen Gruppierungen zusammen. Das ist schlicht und einfach unanständig, weil damit auch die berechtigten kritischen Bedenken von Bürgern, die diesem Staat verbunden sind, aber erhebliche Kritik an den agierenden Parteien haben, die derzeitig die Regierung bilden, desavouiert werden.

Es sollte überhaupt viel stärker darauf geachtet werden, dass die Begrifflichkeiten nicht ständig durcheinander gewürfelt werden. Wenn von Staatsfeinden gesprochen wird, was in den letzten Monaten einigen Politikern locker flockig über die Lippen geht, dann muss man sorgfältig definieren, was unter „Staat“ gemeint ist. Richtiger wäre es, von Verfassungsfeinden zu sprechen, weil die Verfassung die allgemeine Grundlage unseres Gemeinwesens ist und grundsätzlich nichts mit Parteien und staatlichen Verwaltungen zu tun hat. Diese haben sich nämlich ausschließlich an der Verfassung, wobei es in Deutschland gar keine Verfassung, sondern ein Grundgesetz gibt, das als Verfassung angesehen wird, zu orientieren.

Die Verfassung, die vom Grundgesetz nach erfolgter Wiedervereinigung der beiden Teile Deutschlands vorgeschrieben ist und über die es eine Volksabstimmung hätte geben müssen, ist nicht verabschiedet worden.

Gleichgültig, ob wir eine Verfassung oder ein Grundgesetz haben, diese Frage wird wahrscheinlich spätere Historiker noch intensiv beschäftigen, kann es nicht akzeptiert werden, dass mit Gewalt ohne demokratische Legitimation, die nur durch den Bundestag erfolgen kann, ein Umsturz von wem auch immer in Deutschland angestrebt oder gar umgesetzt werden darf.

Dass die Proteste gegen bestimmte Coronamaßnahmen der Verwaltung begründet waren, zeigen jetzt einige höchstrichterliche Entscheidungen, die leider erst dann erlassen wurden, als sie für die praktische Politik keine Relevanz mehr hatten. Auch Querdenker können nicht grundsätzlich als Terroristen bezeichnet werden. Auch eine Demokratie muss es ertragen, dass Bürger andere Meinungen als die regierungstragenden Parteien haben. Und wie sehr auf Minderheitenschutz Wert gelegt wird, sieht man bei der Diskussion über Schwule, Lesben und Queere, die prozentual eine kleine Minderheit in Bezug auf die Gesamtbevölkerung darstellen, gleichwohl eine Bedeutung haben, als ob hier die Mehrheit von 85 Millionen Bürger gegen Anfeindungen geschützt werden müsse.

Wenn ein Innenminister so leichtfertig mit Anschuldigungen gegen eine Partei, die ihn wahrscheinlich sehr ärgern wird, vorgeht, dann besteht die Gefahr, dass viele Bürger die Worte dieses Innenministers auch nicht mehr ernst nehmen und als einseitige Parteinahme einstufen. An dieser Stelle soll im Übrigen darauf hingewiesen werden, dass ein Minister, auch wenn er natürlich einer Partei angehört und sich nach deren Zielen orientiert, eine Verpflichtung aufgrund seines Amtes hat, ausschließlich nach Recht und Gesetz zu handeln und für alle Bürger zuständig ist, auch wenn diese ihn nicht gewählt haben.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass es jetzt notwendig ist, dass die im Raum stehenden Vorwürfe gegen die Personen, die vermeintlich einen Umsturz angestrebt haben, objektiv aufzuklären. Es ist dann Sache der Gerichte, eine möglicherweise strafrechtliche Bewertung vorzunehmen und ggf. entsprechende Urteile zu sprechen. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung, so dass auch ein Innenminister mehr Zurückhaltung üben sollte.

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Desinformation scheint zur Zeit das Mittel der Politik zu sein

So langsam beginnt man den Eindruck zu gewinnen, dass die Politiker des linken Parteienbündnisses, bestehend aus SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und die FDP, die gar keine liberale Partei mehr ist, mit Unterstützung der CDU, die sich bürgerlich gibt, aber mittlerweile links an der SPD vorbei agiert, an einer regelrechten Rechtsradikalen-Phobie mit den entsprechenden Wahnvorstellungen leiden.

Wenn man diese Herrschaften reden hört, dann steht die Bundesrepublik bereits vor einer großen Machtübernahme von angeblich rechten Gestalten, die das Grundgesetz aushebeln wollen und eine rechte Diktatur planen.

Mit einer Großoffensive, wobei Geld keine Rolle spielt, weil ja die Bürger zur Kasse gebeten werden und keine Möglichkeit haben, sich dieser Zahlungen zu entziehen, soll jeder rechtsradikale Gedanke sofort entlarvt und unschädlich gemacht werden. Besonders aktiv ist hier die Innenministerin Faeser, die mit Hilfe ihres Amtsleiters des Verfassungsschutzes Haldenwang einen Kreuzzug führt gegen alles, was ihrer Meinung nach nicht in die Vorstellungen der weltoffenen linken Politiker passt und somit als rechtsradikal diffamiert wird.

Die neueste Errungenschaft in der Unterstützung dieses Kreuzzuges ist eine Gesellschaft, mit dem Namen Modus/ZAD, die sich zur Aufgabe gesetzt hat, „für ein verbessertes gesellschaftliches Reaktionsvermögen gegenüber neuen Entwicklungen extremistischer Szenen und Akteure zu sorgen. „Wir möchten einen Beitrag dazu leisten, das Erstarken extremistischer Gruppen und den damit verbundenen Anstieg ideologisch motivierter Gewalttaten zu verhindern. Zu diesem Zweck vernetzt „modus|zad“ Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und andere gesellschaftliche Akteursgruppen, um praktische und theoretische Innovationen für die Extremismusprävention und Deradikalisierung zu entwickeln“. So steht es im Internet dieser staatpolitischen Vereinigung.

Die Deradikalisierung linker Gruppierungen, wie zum Beispiel „Die letzte Generation“ ist wahrscheinlich von Modus/ZAD nicht vorgesehen. Linker Terror wird auch wahrscheinlich als demokratische Notwendigkeit angesehen.

Die dpa berichtete, über die Gründung einer Internetpräsens mit dem Namen „Der Fabulant“, die vom Innenministerium des Landes Hessen mit 640.000, — € finanziert wird und die sich nach Angaben des Innenministeriums an eine breite Öffentlichkeit richtet. Informative und humorvolle Beiträge sollen über grassierende Verschwörungserzählungen aufklären. Träger des Portals sind demnach die zivilgesellschaftlichen Extremismus-Präventionsexperten der Organisation „modus zad“.

Es wäre durchaus sehr sinnvoll und auch notwendig, wenn sich „modus/zad“ mit dem Vorgang der Desinformation durch die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Krieg zwischen Russland und der Ukraine befassen würde. Damit man nicht so viel Arbeit hat, verweisen wir auf die nachfolgende Veröffentlichung der NachDenkSeiten vom 11. Oktober dieses Jahres:

Mit Datum 11. Oktober antwortete die Bundesregierung:

„Die Gesamtübersicht „Laufende Aktivitäten der Ressorts und Behörden gegen Desinformation im Zusammenhang mit RUS Krieg gegen UKR“ wurde von der Bundesregierung erstellt. Sie soll einen gemeinsamen Informationsstand über die Maßnahmen gewährleisten, die von den Ressorts und Behörden ergriffen wurden, um der gezielten Verbreitung von falschen oder irreführenden Informationen insbesondere im Kontext von Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine entgegenzuwirken.“

#Bundesregierung hat jetzt offiziell Authentizität des von @NachDenkSeiten geleakten internen Regierungsdokuments „Laufende Aktivitäten der Ressorts und Behörden gegen Desinformation im Zusammenhang mit RUS Krieg gegen UKR“ eingeräumt:
Link zum Leak:https://t.co/Zh3xJmcwt3 pic.twitter.com/XTG4uRqciU

— Florian Warweg (@FWarweg) October 13, 2022

Mit Datum 13. Oktober antwortete die Bundesregierung noch auf eine weitere ähnliche Anfrage mit einer interessanten Ergänzung: Im Gegensatz zum im März 2020 durchgestochenen Strategiepapier der Bundesregierung „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“ (medial auch als „Panikpapier“ bezeichnet), welches später aus Transparenzgründen auf der Seite des Innenministeriums veröffentlicht wurde, plane man keine solche Veröffentlichung im Falle des aktuellen Leaks der NachDenkSeiten“.

In diesem Zusammenhang sollte auch daran erinnert werden, dass die Methode der Falschinformationen von einem der größten „Vorbilder“ der westlichen Wertegemeinschaft der Welt präsentiert wurde.

Barack Obama, der Friedensnobelpreisträger, unterzeichnete am Freitag im Dezember 2016 das Pentagon-Budget, darin enthalten ist der „Countering Disinformation and Propaganda Act“. Für das Verteidigungsministerium der USA wurden 603 Milliarden Doller bewilligt. Die Gelder, die zur Auflösung der völkerrechtswidrigen Einrichtung Guantanamo oder die Überführung von Gefangenen in die USA vorgesehen waren, wurden, gesperrt. (Quelle: Florian Rötzer, Heise-Online, 27.12.2016. In diesem Haushalt gab es eine interessante Variante, nämlich dass noch schnell in den Verteidigungshaushalt ein Gesetzesvorschlag eingefügt wurde, den der republikanische Senator Rob Portman und der demokratische Senator Chris Murphy bereits im März unter dem Titel „Countering Disinformation and Propaganda Act“ vorgelegt hatten. Florian Rötzer führte in seinem Artikel weiter aus: „Neben der Abwehr „falscher Narrative“ sollte auch der Zugang zu „Faktenwissen“ gefördert werden, alles natürlich nicht zur Zensur, sondern zum Schutz der „Freiheit des Marktplatzes der Ideen auf internationaler Ebene“. Aufgewärmt wird das Konzept des freien Informationsflusses, das im Kalten Krieg entwickelt wurde, mit der Ergänzung des „freien Flusses richtiger, unzensierter Information“.

Zeitgleich hatte das deutsche Innenministerium seinerzeit ein Zentrum gegen Desinformation und Propaganda aufgebaut. Nachdem man bei Politikern immer das Gegenteil von dem annehmen muss, was gesagt wird, scheint man sich an dem Friedensnobelpreisträger orientiert zu haben und eine ähnliche Einrichtung wie die Desinformationsbehörde der USA auch in Deutschland eingerichtet zu haben. Jedenfalls vermutete dies der Journalist Florian Rötzer in seiner im Jahr 2016 erfolgten Veröffentlichung. Parallelen dazu gibt es dann wieder, wie bereits erwähnt, im Jahr 2022 durch die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine.

Natürlich benötigt man immer ein Feind, wenn man seine eigene Politik auch gegen die Meinung des Volkes umsetzen will. Man muss dann immer eine Begründung finden, warum es unbedingt notwendig ist, gegen dies oder jenes oder gegen bestimmte Personen vorgehen zu müssen. Da bietet sich auch eine demokratisch gewählte Partei im Bundestag an, die immer stärker auf die Schwachstellen der staatstragenden Parteien und deren Politik aufmerksam macht. Es ist ein Recht eines jeden Abgeordneten des Bundestages, dass er nach Beendigung seiner Abgeordnetentätigkeit einen Anspruch hat, wieder in seinem ursprünglichen Beruf tätig sein zu können.

Bei den Abgeordneten der AfD wird immer wieder der verfassungswidrige Versuch unternommen, diesen Rechtsanspruch ad absurdum zu führen. Zuletzt erfolgte dies bei der ehemaligen Abgeordneten der AfD, Malsack-Winkemann, die an der Rückkehr in das Richteramt von der Senatsverwaltung in Berlin gehindert werden sollte. Durch eine Entscheidung des Richterdienstgerichts konnte sie wieder als Richterin tätig werden.

Dass es sich hier um ein Tritt gegen das Grundgesetz handelt, scheinen die sauberen Demokraten, die sich besonders staatsbürgerlich glauben hervorheben zu müssen, gar nicht zu bemerken. Soweit bekannt ist, wurde die AfD bisher von keinem Gericht als verfassungsfeindliche Einrichtung verboten. Die Auffassung eines Amtsleiters, auch wenn er den Titel Präsident des Verfassungsschutzamtes trägt, ist kein Gesetz, dass beachtet werden müsste. Es ist lediglich die politische Auffassung des zuständigen Ministers, in diesem Fall der Innenministerin Faeser.

Auch dem früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier ist zurzeit lediglich die Amtsausführung als Richter untersagt. Sachsens Justizministerin Katja Meier (Bündnis 90/Die Grünen) will verhindern, dass Jens Maier in das Richteramt zurückkehrt. Am Donnerstag, 1. Dezember 2022, verhandelt das Richterdienstgericht in Leipzig, ob Maier in seinen Beruf als Richter zurückkehren darf.

Wahrscheinlich wird nicht wahrgenommen, dass es die Politiker der Regierungskoalition sind, die das Grundgesetz missachten und meinen, sie selbst können entscheiden, welche Politik mit diktatorischen rechtswidrigen Mitteln verhindert werden kann. Der AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla erklärte in einer Pressemitteilung: „So mancher linke oder grüne Justizminister erträgt eine frei geäußerte Meinung anderer wohl nur dann, wenn sie von der ‚richtigen‘ Seite kommt. Wie sonst sollte man es einordnen, wenn links-grüne Justizminister wie Kreck und Meier die ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Malsack-Winkemann und Maier daran hindern wollen, nach der Ausübung ihres Mandats wieder in ihren alten Beruf als Richter zurückkehren zu dürfen?

Die Bürger sollten wachsam werden, weil die Regierung zurzeit regelrechte Nebelkerzen zündet, damit die Bürger nicht merken, in welche Notlage Deutschland zurzeit gebracht wird. Es gibt einen schönen Spruch, der lautet: „Wenn der Staat kein Geld hat, dann verteilt er Orden“. Diesen Spruch kann man aber auch abwandeln und feststellen: „Wenn der Staat durch Unfähigkeit ein wirtschaftliches Chaos angerichtet hat, muss er einen Nebenkriegsschauplatz eröffnen, damit die Bürger glauben, der Staat sei handlungsfähig“. Genau das wird zurzeit mit mehr oder weniger Erfolg praktiziert. Lassen wir uns dies nicht gefallen!