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Abendessen des Kanzlers mit Richtern des Bundesverfassungsgerichts

Eine Pressemitteilung der AfD vom 9.10.2025 sollte jeden Bürger aufhorchen lassen. Nun ist es nichts Besonderes, wenn „erlauchte Kreise“ sich zu gemeinsamen Essen treffen und dabei Wert darauflegen, dass die Öffentlichkeit davon gar nichts bemerkt. Wenn es sich aber um ein Treffen der höchsten Verfassungsorgane handelt, die unsere Republik aufzubieten hat und dann auch noch zwei Instanzen, die nicht kumpaneimäßig gemeinsame Sache machen dürfen, weil für den Bürger dadurch mehr als ein „Geschmäckle“ entstehen könnte, dann sollte sich doch die Presse etwas intensiver mit einem solchen Vorgang beschäftigen. Übrigens wäre dies doch ein Thema für ein „Medienhaus“ wie Correctiv gewesen. Hier hätte es sich doch wenigstens gelohnt, den Aufwand zu betreiben, den man seinerzeit in Potsdam bei einem harmlosen Privattreff vorgenommen hatte und dann das sogenannte Ergebnis als eine Art „Räuberpistole“ landesweit vermarktete.

Die AfD schrieb in ihrer Pressemitteilung am 9.10.: „In der Vergangenheit haben umstrittene wechselseitige Essenseinladungen von und an Mitglieder der Bundesregierung mit Richtern des Bundesverfassungsgerichts immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. Heute Abend soll erneut ein solches gemeinsames Essen hinter verschlossenen Türen stattfinden. Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, kritisiert dies scharf und bewertet das Treffen als weiteren „Angriff auf die Gewaltenteilung“.

Brandtner erinnerte an Geheimtreffen während der Corona-Zeit, als sich die Bundesregierung unter Angela Merkel in einer Art Geheimtreffen mit den Richtern des Bundesverfassungsgerichts getroffen hatten, und wies darauf hin, dass solche Treffen unter dem Aspekt der Gewaltenteilung, die wesentlicher Bestandteil unserer Rechtsordnung sein sollte, mehr als problematisch seien. Viele der Corona-Entscheidungen, die seinerzeit vom Bundesverfassungsgericht getroffen wurden, empfanden eine große Zahl von Bürgern nicht als ein Ergebnis einer unparteiischen Gerichtsentscheidung, sondern sie hatten das Gefühl, dass hier eine Art Kumpanei zwischen Gericht und Regierung nicht auszuschließen gewesen ist. Man sollte davon ausgehen, dass es in der Tat eine direkte Absprache zwischen Gericht und Regierung nicht gegeben hat, allerdings bleibt doch ein erhebliches Misstrauen und der Verdacht, dass die geheimen Treffen nicht nur als normales Kaffeekränzchen eingeordnet werden konnten, weil sie ein bestimmtes Ziel verfolgten.

Wenn sich aktuell eine solche Entwicklung jetzt erneut wiederholen sollte, wird das Vertrauen der Bürger in seine Institutionen immer mehr schwinden. Bisher war von diesem Vertrauensverlust in erster Linie die Regierung, in der letzten Zeit besonders der unglaubwürdige Bundeskanzler Friedrich Merz, der mehrfach anders handelte als er den Bürgern versprochen hatte, betroffen. Jetzt genießt auch das höchste Gericht unseres Landes keinesfalls mehr das uneingeschränkte Vertrauen aller Bürger. Eine solche Entwicklung ist brandgefährlich, weil sie einen Staat zerstören kann. Von den Repräsentanten der Staatsgewalt und der Rechtsprechung sollten die Bürger aber sicher sein, dass diese wissen, wie man sich zu verhalten hat und dass es wichtig ist, keinen Anschein zu erwecken, dass die Gewaltenteilung infrage gestellt wird. Aber genau das erfolgt, wenn es zutreffen sollte, dass sich die Richter des Verfassungsgerichts mit Friedrich Merz und möglicherweise weiteren Regierungsmitgliedern außerhalb von offiziellen Sitzungen zu einem Abendessen getroffen haben. Eine Erklärung der Betroffenen könnte vielleicht zu einer gewissen Korrektur einer hoffentlich falschen Vermutung führen.


Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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