Kategorien
Aktuell

Daniel Günther meint, dass er auf der richtigen Seite steht

Heute wurde in den Kieler Nachrichten ein Interview mit dem Ministerpräsidenten Daniel Günther veröffentlicht, in dem Günther zu seinen Äußerungen bei Markus Lanz Stellung nimmt. Jetzt versucht er darzustellen, dass er nicht von einer Zensur der Meinungsfreiheit gesprochen habe. Seine Äußerungen hätten sich ausschließlich auf ein Verbot eines Zugangs für die sogenannten Sozialen Medien für Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr bezogen.

Dies ist keinesfalls korrekt, da seine Äußerungen in der Sendung von Markus Lanz ganz klar eine andere Zielrichtung hatten.

Bornemann-Aktuell hat sich die gesamte Sendung, insbesondere seine Äußerungen, die durchaus auf eine Zensur der Medien hinweisen konnten, angehört und den gesamten Sachverhalt noch einmal zusammengefasst.

  1. Einordnung der AfD Zu Beginn des Gesprächs bezeichnete Daniel Günther die AfD als eine „nicht demokratische extremistische Partei“. Er stellte heraus, dass „die demokratischen Parteien auf einer Seite stehen“, während die AfD „draußen auf der anderen Seite“ stehe. Diese Gegenüberstellung bildete den politischen Rahmen seiner weiteren Ausführungen.
  2. Aussagen zur „Infiltration“ durch Tech‑Konzerne Im Anschluss sprach Günther über die Rolle sozialer Medien und warnte vor einer „Infiltration“ durch große Tech‑Konzerne. Er betonte, dass insbesondere Jugendliche im Alter von 13, 14 und 16 Jahren durch diese Plattformen beeinflusst würden und dass der Staat dem „entgegenwirken“ müsse.
  3. Forderung nach Zugangsbeschränkungen für Minderjährige Günther erklärte in diesem Zusammenhang, dass der Zugang zu sozialen Medien für unter 16‑Jährige „verboten werden müsste“. Auf die Nachfrage von Markus Lanz, ob er damit den sogenannten „australischen Weg“ befürworte – also ein Modell mit strikten Altersgrenzen und verpflichtenden Identitätsprüfungen –, antwortete Günther mit „Ja“.
  4. Aussagen zu Plattformen wie NIUS und zu journalistischen Standards Später im Gespräch kritisierte Günther Plattformen wie NIUS und äußerte, diese würden „keine Fakten bringen“. Er führte aus, dass künftig geprüft werden müsse, „wer etwas im Internet schreibt“. Er betonte, es müsse auf „journalistische Standards“ geachtet werden, wie sie aus den sogenannten Qualitätsmedien bekannt seien.
  5. Mögliche Konsequenzen für die öffentliche Meinungsäußerung Aus Günthers Aussagen ergibt sich, dass eine zukünftige Regulierung darauf hinauslaufen könnte, dass Personen oder Plattformen eine Art Erlaubnis oder Qualifikation benötigen, um öffentlich Inhalte zu veröffentlichen. Dies beträfe nicht nur große Medienhäuser, sondern auch unabhängige Publizisten und kleinere Angebote wie Bornemann‑Aktuell.
  6. Gesamtbewertung der Aussagen (deskriptiv, nicht wertend) Die Kombination aus:
  • der Forderung nach Zugangsbeschränkungen,
  • der Zustimmung zum „australischen Weg“,
  • der Betonung staatlicher Prüfmechanismen,
  • und der Forderung nach journalistischen Standards für Online‑Inhalte

kann so interpretiert werden, dass Günther eine Form staatlicher Kontrolle über digitale Kommunikation befürwortet, die in Richtung einer Einschränkung der freien Meinungsäußerung oder einer Zensur tendieren könnte. Die Aussagen sind so formuliert, dass unterschiedliche Interpretationen möglich bleiben, jedoch ergibt sich aus der Gesamtheit der Passagen ein klarer politischer Kurs in Richtung stärkerer Regulierung.

Günther bedient hier eine Methode von Politikern, Sachverhalte so zu verschleiern, dass jeder die Absicht bemerkt, aber kaum eine Chance hat, gegen eine solche unseriöse Vorgehensweise etwas zu unternehmen.

Die rhetorische Technik besteht in einer Vermischung, Überlagerung und der Ambiguität.

Daniel Günther hat verschiedene Problemkreise geschickt durcheinandergewürfelt, so dass Interpretationen möglich sind.

Das ist eine bekannte politische Technik:

  • moralischer Einstieg
  • Verweis auf Schutzbedürftige (Kinder)
  • Hinweis auf Bedrohung (Infiltration)
  • Übergang zu Regulierung
  • Vermischung von Extremismus Bekämpfung und Medienkritik
  • keine klare Trennung zwischen Jugendschutz, Plattformregulierung und Pressefreiheit

Das Ergebnis:

  • Der Politiker kann später sagen, er habe nie Zensur gefordert.
  • Gleichzeitig bleibt der Eindruck, dass er genau das befürwortet.

Genau diese Methode wandte Günther auch bei seiner Stellungnahme zur AfD an, indem er die AfD als „nicht demokratische extremistische Partei“ bezeichnete.

Das ist ein klassischer Frame‑Setzer: Günther positioniert sich und die CDU auf der Seite der „Demokratie“, die AfD außerhalb. Damit schafft er eine moralische und politische Ausgangslage, die später als Begründung für stärkere Eingriffe in den digitalen Raum genutzt werden kann.

Damit baut er ein Gut‑Böse‑Narrativ auf, das später als Legitimation dient.

Politikern, die solche Methoden verwenden, sollte man mit Vorsicht begegnen, da sie eine Demagogie anwenden, die für viele Bürger nur schwer durchschaubar ist. Was allerdings mit dieser Methode erreicht wird, ist keine Stärkung der Demokratie, sondern eine systematische Zerstörung, die letztlich in einen allgemeinen Überwachungsstaat endet. Politiker, wie Daniel Günther sollte man einfach nicht wählen.

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert