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Herr Schuster, nur die Wähler entscheiden, wer regieren soll

Bereits Anfang dieses Monats äußerte sich eine Repräsentantin der Jüdischen Kultusgemeinde zur bevorstehenden Landtagswahl in Sachsen‑Anhalt und sprach eine indirekte Wahl‑Nicht‑Empfehlung aus. Nun – eine Woche vor der Wahl – legt Josef Schuster, der Präsident des Zentralrats der Juden, nach.

Wenn Schuster erklärt, die kommende Abstimmung sei eine „Bewährungsprobe“, kann man ihm grundsätzlich zustimmen. Allerdings nicht in dem Sinne, wie er es formuliert. Die eigentliche Bewährungsprobe besteht darin, ob die sogenannten demokratischen Parteien bereit sind, ihre Macht abzugeben, wenn die Bürger einer anderen Partei einen klaren Regierungsauftrag erteilen. Das ist der Kern demokratischer Legitimation.

Es ist schwer hinnehmbar, dass religiöse Gemeinschaften – und hier unterscheiden sich jüdische und christliche Vertreter nicht – meinen, sie hätten eine moralische Berechtigung, den Bürgern vor einer Wahl mitzuteilen, wen sie nicht wählen sollten. In einer Demokratie ist die politische Willensbildung frei, und sie erfolgt ohne religiöse Autorität.

Wenn dem Präsidenten des Zentralrats aktuell so viel an der Demokratie liegt, sollte er sich fragen, wie demokratisch die sogenannte Brandmauer der etablierten Parteien ist. Denn diese führt dazu, dass fast die Hälfte der Bürger faktisch keinen Einfluss mehr auf die Regierungsbildung hat, weil ihre Stimmen politisch ausgeschlossen werden. Der Bruch dieser Brandmauer wäre längst überfällig – und ihre Errichtung war ein Fehler.

Schuster fordert Weltoffenheit von den Bürgern in Sachsen‑Anhalt. Doch Weltoffenheit bedeutet nicht, dass Bürger kein Recht auf kulturelle oder nationale Identität hätten. Demokratie erlaubt Vielfalt – auch Vielfalt politischer und kultureller Selbstverständnisse. Wer politische Forderungen an Wähler stellt, sollte akzeptieren, dass die Entscheidung über Regierungsverantwortung allein beim Souverän liegt: beim Wähler.

Auch die israelische Regierung betont regelmäßig die Bedeutung der eigenen kulturellen und nationalen Identität. Diese Haltung wird in Deutschland von führenden Politikern wie Angela Merkel und Friedrich Merz sogar als Teil der „deutschen Staatsraison“ beschrieben. Vor diesem Hintergrund ist es legitim, dass auch deutsche Bürger Wert auf ihre kulturelle und nationale Identität legen, ohne dafür moralisch in Frage gestellt zu werden.

Für ein Verbot einer Partei oder die Aberkennung der Kandidatur einzelner Personen ist ausschließlich das Bundesverfassungsgericht zuständig. Das ist der rechtsstaatliche Rahmen, und auch der Zentralrat der Juden sollte diesen Rahmen respektieren.

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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