Für einen in einer parlamentarischen Demokratie völlig normalen Vorgang, nämlich die Wahl des Präsidiums eines Landtags, haben führende Vertreter der sogenannten demokratischen Parteien erstaunliche Worte gefunden. Von einem „Tabubruch“ ist die Rede, von einem „schrecklichen Tag“, von einem „Albtraum“. Es werden „Schutzräume für die Zivilgesellschaft“ angekündigt, Proteste organisiert und von der CDU Aufklärung darüber verlangt, welche ihrer Abgeordneten möglicherweise für den AfD-Kandidaten gestimmt haben.
Man muss die AfD weder wählen noch mögen, um sich angesichts solcher Reaktionen zu fragen, welches Demokratieverständnis hier eigentlich sichtbar wird.
Was ist in Sachsen-Anhalt geschehen? Der AfD-Abgeordnete Tobias Rausch kandidierte für das Amt des Landtagspräsidenten und erhielt in geheimer Abstimmung 48 von 82 abgegebenen Stimmen. Die AfD verfügt über 39 Mandate, das BSW über fünf und hatte seine Unterstützung für Tobias Rausch angekündigt. Woher die darüber hinausgehenden Stimmen kamen, lässt sich gerade deshalb nicht feststellen, weil die Wahl geheim war. [n-tv.de]
Und genau hier wird die politische Reaktion besonders bemerkenswert.
Die SPD schreibt von „vermutlich 4 Stimmen der CDU“ und verlangt von dieser Partei, „umgehend aufzuklären“, wer diese Entscheidung aus ihren Reihen womöglich für richtig gehalten habe. Aber was soll bei einer geheimen Wahl eigentlich „aufgeklärt“ werden? Der Sinn einer geheimen Abstimmung besteht doch gerade darin, dass anschließend nicht festgestellt werden kann, welcher Abgeordnete wie gestimmt hat.
Das freie Mandat und die geheime Abstimmung sind keine Betriebsunfälle der parlamentarischen Demokratie. Sie gehören zu ihren Wesensmerkmalen. Der Abgeordnete soll nach seinem Gewissen entscheiden können und nicht nach einer Weisung seiner Parteizentrale.
Auch SPD-Chef Klingbeil bezeichnet die Wahl als „Tabubruch“. Was aber soll hier eigentlich gebrochen worden sein? Ein politisches Tabu möglicherweise, eine parteipolitische Brandmauer vielleicht. Gebrochen wurde jedoch weder das parlamentarische Verfahren noch dadurch die demokratische Ordnung. [zeit.de]
Noch weiter gehen die Grünen. In einer Mitteilung heißt es: „Gestern war ein schrecklicher Tag.“ Erstmals seit 1945 habe ein Rechtsextremer „das Sagen in einem Landesparlament“. Man kündigt „Schutzräume für die Zivilgesellschaft“ und „lautstarken Protest auf der Straße“ an, und die Fraktionsvorsitzende wird mit dem Satz zitiert: „Wir werden eingreifen, wenn Sachsen-Anhalt zu ihrer Beute werden soll!“
Diese Sprache muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Ein Landtag hat in einer geheimen Abstimmung seinen Präsidenten gewählt. Niemand hat das Parlament zur „Beute“ gemacht. Niemand hat die demokratischen Verfahren außer Kraft gesetzt. Im Gegenteil: Das vorgesehene parlamentarische Verfahren wurde angewandt, und das Ergebnis passte einigen Parteien nicht.
Selbstverständlich dürfen sie dieses Ergebnis ablehnen. Sie dürfen gegen die AfD demonstrieren, sie politisch bekämpfen und jeden ihrer Vorschläge im Parlament ablehnen. Auch das gehört zur Demokratie. Aber ein demokratisch zustande gekommenes Wahlergebnis wird nicht dadurch undemokratisch, dass einem das Ergebnis nicht gefällt.
Besonders eigentümlich war auch die Reaktion von Bundeskanzler Friedrich Merz. Immerhin wies er zu Recht darauf hin, dass wegen der geheimen Wahl überhaupt nicht feststeht, aus welchen Fraktionen die zusätzlichen Stimmen für Tobias Rausch kamen. Dann allerdings verstieg er sich zu der Spekulation, „False-Flag-Operationen“ gebe es nicht nur militärisch, sondern auch politisch. [tagesschau.de]
Was soll das bedeuten? Haben SPD, Grüne oder Linke heimlich für den AfD-Kandidaten gestimmt, um anschließend die CDU beschuldigen zu können? Niemand weiß es. Eben deshalb ist diese Spekulation so abwegig. Wer eine geheime Abstimmung durchführt, muss anschließend mit dem Geheimnis leben.
Auch Verteidigungsminister Boris Pistorius zog es zum Protest. Auf dem Berliner Bebelplatz sang er bei einer Kundgebung die Nationalhymne und bezeichnete das Geschehen als historischen Tabubruch. Die Wahl des AfD-Politikers zum Landtagspräsidenten war Anlass der Kundgebung. [das-nachri…enblatt.de]
Allmählich stellt sich die Frage, was hier eigentlich verteidigt werden soll: die Demokratie oder eine bestimmte parteipolitische Ordnung innerhalb der Demokratie?
Das ist ein wesentlicher Unterschied.
Besonders problematisch wird es, wenn die Wahl in Sachsen-Anhalt unmittelbar mit der Forderung nach einem AfD-Verbotsverfahren verknüpft wird. Über die Verfassungsmäßigkeit einer Partei entscheiden nicht SPD, CDU, Grüne oder AfD, sondern in einem dafür vorgesehenen Verfahren das Bundesverfassungsgericht. Bis dahin muss der demokratische Rechtsstaat auch aushalten, dass eine zugelassene Partei an Wahlen teilnimmt, Mandate erringt und ihre Abgeordneten für parlamentarische Ämter kandidieren.
Demokratie bewährt sich schließlich nicht dann, wenn eine Abstimmung das Ergebnis hervorbringt, das man selbst erwartet oder wünscht. Sie bewährt sich gerade dann, wenn man ein Ergebnis hinnehmen muss, das man politisch ablehnt.
Sachsen-Anhalt hat deshalb ein bemerkenswertes Signal ausgesendet. Dort hat sich gezeigt, dass politische Absprachen und parteitaktische Brandmauern dort an ihre Grenzen kommen können, wo Abgeordnete tatsächlich frei und geheim abstimmen.
Wer anschließend untersuchen möchte, welcher Abgeordnete es gewagt haben könnte, anders abzustimmen, als seine Partei es von ihm erwartete, sollte deshalb nicht zuerst über die Gefährdung der Demokratie durch andere sprechen. Er sollte zunächst über sein eigenes Verständnis einer freien parlamentarischen Entscheidung nachdenken.
Nicht die Parteizentralen entscheiden eine geheime Wahl. Die Abgeordneten entscheiden sie. Und bei allgemeinen Wahlen entscheidet am Ende der Bürger.
Dass man an eine solche Selbstverständlichkeit erinnern muss, ist vielleicht das eigentliche Armutszeugnis dieser Tage.