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Die Flucht vor der geheimen Wahl – hat die CDU Angst vor freien Abgeordneten?

In der aktuellen Politik scheint es kaum noch eine Bremse auf dem Weg in den demokratischen Abgrund zu geben. Die CDU, eine Partei, die den Bürgern regelmäßig erklärt, sie stehe für die Einhaltung unserer Verfassung ein und müsse deshalb die AfD bekämpfen, weil diese die Verfassung missachte, beabsichtigt nun selbst, einen ihrer Grundgedanken zu unterlaufen.

Zumindest muss man dies für die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt annehmen. Über Rundfunk und Printmedien wurde öffentlich dargestellt, wie die Fraktion bei der anstehenden Ministerpräsidentenwahl vorgehen will. Auf den ersten Blick wirkt dieser Plan sogar plausibel, weil der Eindruck entsteht, man bediene sich lediglich demokratischer Mittel.

Die Fraktionsführung der CDU hat nach den vorliegenden Informationen eine Abstimmung innerhalb der Fraktion durchgeführt, ob die CDU-Abgeordneten bei der Wahl des Ministerpräsidenten den Sitzungssaal verlassen sollen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass nach der Wahl einzelne CDU-Abgeordnete in Verdacht geraten, von der Fraktionslinie abgewichen zu sein. Immerhin berichtete T-Online, dass ein Abgeordneter der Fraktion mit Nein gestimmt habe, weil er die Angelegenheit zunächst juristisch prüfen lassen wolle.

Doch was bedeutet ein solches Verfahren für unsere Demokratie?

Es ist ein verheerendes Zeichen der Missachtung demokratischer Grundprinzipien. Durch einen solchen Fraktionsbeschluss entsteht ein erheblicher politischer und innerfraktioneller Druck auf die Abgeordneten. Ihr Wahlrecht, das sie nach dem Willen des Gesetzgebers geheim und unbeeinflusst ausüben sollen, wird faktisch entwertet.

Wer selbst einmal einem kommunalen Parlament angehört hat, weiß zudem, dass Abweichungen von der Fraktionslinie nicht immer folgenlos bleiben. Das freie Mandat mag verfassungsrechtlich garantiert sein. In der politischen Praxis können jedoch Ausschussbesetzungen, innerparteiliche Karrierewege oder spätere Kandidaturen davon abhängen, ob sich ein Mandatsträger an die Erwartungen seiner Fraktion hält. Gerade deshalb hat die geheime Wahl bei wichtigen Personalentscheidungen eine besondere Schutzfunktion.

Der Gesetzgeber hat nicht ohne Grund bei bestimmten Abstimmungen die geheime Wahl vorgeschrieben. Sie soll sicherstellen, dass Abgeordnete frei von Sanktionen, Druck und öffentlicher Beobachtung entscheiden können, wie sie ihre Stimme abgeben wollen.

Mit einem vermeintlich demokratischen Verfahren, nämlich der Nichtteilnahme an einer Abstimmung, wird hier jedoch ein demokratisch vorgeschriebenes Verfahren ausgehebelt.

Die geheime Wahl des Ministerpräsidenten ist kein Zufall, sondern eine bewusste Schutzvorschrift.

Sie soll die Freiheit des Mandats sichern und dem einzelnen Abgeordneten eine Entscheidung nach seinem Gewissen ermöglichen.

Wer die Durchführung dieser geheimen Wahl gezielt verhindert, greift nicht nur einen politischen Gegner an, sondern beeinträchtigt den Zweck der verfassungsrechtlichen Regelung selbst.

Das Verhalten richtet sich damit gegen ein tragendes Prinzip der parlamentarischen Demokratie.

Die CDU wirft anderen Parteien gern Verfassungsfeindlichkeit vor. Umso bemerkenswerter ist ihr eigenes Verhalten in Sachsen-Anhalt. Nicht die geheime Wahl des Ministerpräsidenten soll entschieden werden, sondern offenbar bereits ihre Durchführung verhindert werden.

Dabei ist die geheime Wahl kein Schönwetterinstrument des Parlamentarismus. Sie dient dem Schutz des freien Mandats. Der Gesetzgeber wollte ausdrücklich, dass Abgeordnete bei einer solch wichtigen Personalentscheidung nicht unter den Augen der Parteiführungen abstimmen müssen. Das Gewissen sollte geschützt werden, nicht die Fraktionsdisziplin.

Wer eine geheime Wahl gezielt dadurch aushebelt, dass er ihre Durchführung verhindert, greift den Sinn der Regelung an. Er akzeptiert die demokratische Entscheidung nicht mehr als offenen Ausgang eines Wahlvorgangs, sondern versucht bereits den Wahlvorgang selbst zu blockieren. Das ist mehr als eine fragwürdige Taktik. Es ist ein Angriff auf den verfassungsrechtlichen Schutz des freien Mandats.

Das Vorgehen der CDU führt in Sachsen-Anhalt aber auch zu einer weiteren bedenklichen Entwicklung. Durch das kollektive Fernbleiben der CDU-Fraktion wird Druck auf die übrigen Parteien aufgebaut. Auch dort könnten nun einzelne Abgeordnete unter Verdacht geraten, anders abgestimmt zu haben als von ihren Fraktionsführungen erwartet. Die CDU exportiert damit Misstrauen und Unruhe in den gesamten Landtag.

Das Verhalten der CDU in Sachsen-Anhalt wirkt wie ein Ausdruck politischer Ratlosigkeit. Wer die Durchführung einer Wahl verhindern will, statt für seine Position Mehrheiten zu organisieren, sendet ein bedrückendes Signal über das eigene Vertrauen in die parlamentarischen Verfahren.

Man kann nur hoffen, dass die CDU in Sachsen-Anhalt zur Besinnung kommt. Das geplante Vorgehen könnte sich als weiterer Schritt auf dem Weg zum Niedergang einer einstigen Volkspartei erweisen. Die Wähler werden bei den kommenden Wahlen selbst entscheiden, ob sie derartige politische Manöver belohnen oder abstrafen wollen.

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Sachsen-Anhalt ist ein Lichtblick für die Demokratie und ein Armutszeugnis für ihre selbsternannten Hüter

Für einen in einer parlamentarischen Demokratie völlig normalen Vorgang, nämlich die Wahl des Präsidiums eines Landtags, haben führende Vertreter der sogenannten demokratischen Parteien erstaunliche Worte gefunden. Von einem „Tabubruch“ ist die Rede, von einem „schrecklichen Tag“, von einem „Albtraum“. Es werden „Schutzräume für die Zivilgesellschaft“ angekündigt, Proteste organisiert und von der CDU Aufklärung darüber verlangt, welche ihrer Abgeordneten möglicherweise für den AfD-Kandidaten gestimmt haben.

Man muss die AfD weder wählen noch mögen, um sich angesichts solcher Reaktionen zu fragen, welches Demokratieverständnis hier eigentlich sichtbar wird.

Was ist in Sachsen-Anhalt geschehen? Der AfD-Abgeordnete Tobias Rausch kandidierte für das Amt des Landtagspräsidenten und erhielt in geheimer Abstimmung 48 von 82 abgegebenen Stimmen. Die AfD verfügt über 39 Mandate, das BSW über fünf und hatte seine Unterstützung für Tobias Rausch angekündigt. Woher die darüber hinausgehenden Stimmen kamen, lässt sich gerade deshalb nicht feststellen, weil die Wahl geheim war. [n-tv.de]

Und genau hier wird die politische Reaktion besonders bemerkenswert.

Die SPD schreibt von „vermutlich 4 Stimmen der CDU“ und verlangt von dieser Partei, „umgehend aufzuklären“, wer diese Entscheidung aus ihren Reihen womöglich für richtig gehalten habe. Aber was soll bei einer geheimen Wahl eigentlich „aufgeklärt“ werden? Der Sinn einer geheimen Abstimmung besteht doch gerade darin, dass anschließend nicht festgestellt werden kann, welcher Abgeordnete wie gestimmt hat.

Das freie Mandat und die geheime Abstimmung sind keine Betriebsunfälle der parlamentarischen Demokratie. Sie gehören zu ihren Wesensmerkmalen. Der Abgeordnete soll nach seinem Gewissen entscheiden können und nicht nach einer Weisung seiner Parteizentrale.

Auch SPD-Chef Klingbeil bezeichnet die Wahl als „Tabubruch“. Was aber soll hier eigentlich gebrochen worden sein? Ein politisches Tabu möglicherweise, eine parteipolitische Brandmauer vielleicht. Gebrochen wurde jedoch weder das parlamentarische Verfahren noch dadurch die demokratische Ordnung. [zeit.de]

Noch weiter gehen die Grünen. In einer Mitteilung heißt es: „Gestern war ein schrecklicher Tag.“ Erstmals seit 1945 habe ein Rechtsextremer „das Sagen in einem Landesparlament“. Man kündigt „Schutzräume für die Zivilgesellschaft“ und „lautstarken Protest auf der Straße“ an, und die Fraktionsvorsitzende wird mit dem Satz zitiert: „Wir werden eingreifen, wenn Sachsen-Anhalt zu ihrer Beute werden soll!“

Diese Sprache muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Ein Landtag hat in einer geheimen Abstimmung seinen Präsidenten gewählt. Niemand hat das Parlament zur „Beute“ gemacht. Niemand hat die demokratischen Verfahren außer Kraft gesetzt. Im Gegenteil: Das vorgesehene parlamentarische Verfahren wurde angewandt, und das Ergebnis passte einigen Parteien nicht.

Selbstverständlich dürfen sie dieses Ergebnis ablehnen. Sie dürfen gegen die AfD demonstrieren, sie politisch bekämpfen und jeden ihrer Vorschläge im Parlament ablehnen. Auch das gehört zur Demokratie. Aber ein demokratisch zustande gekommenes Wahlergebnis wird nicht dadurch undemokratisch, dass einem das Ergebnis nicht gefällt.

Besonders eigentümlich war auch die Reaktion von Bundeskanzler Friedrich Merz. Immerhin wies er zu Recht darauf hin, dass wegen der geheimen Wahl überhaupt nicht feststeht, aus welchen Fraktionen die zusätzlichen Stimmen für Tobias Rausch kamen. Dann allerdings verstieg er sich zu der Spekulation, „False-Flag-Operationen“ gebe es nicht nur militärisch, sondern auch politisch. [tagesschau.de]

Was soll das bedeuten? Haben SPD, Grüne oder Linke heimlich für den AfD-Kandidaten gestimmt, um anschließend die CDU beschuldigen zu können? Niemand weiß es. Eben deshalb ist diese Spekulation so abwegig. Wer eine geheime Abstimmung durchführt, muss anschließend mit dem Geheimnis leben.

Auch Verteidigungsminister Boris Pistorius zog es zum Protest. Auf dem Berliner Bebelplatz sang er bei einer Kundgebung die Nationalhymne und bezeichnete das Geschehen als historischen Tabubruch. Die Wahl des AfD-Politikers zum Landtagspräsidenten war Anlass der Kundgebung. [das-nachri…enblatt.de]

Allmählich stellt sich die Frage, was hier eigentlich verteidigt werden soll: die Demokratie oder eine bestimmte parteipolitische Ordnung innerhalb der Demokratie?

Das ist ein wesentlicher Unterschied.

Besonders problematisch wird es, wenn die Wahl in Sachsen-Anhalt unmittelbar mit der Forderung nach einem AfD-Verbotsverfahren verknüpft wird. Über die Verfassungsmäßigkeit einer Partei entscheiden nicht SPD, CDU, Grüne oder AfD, sondern in einem dafür vorgesehenen Verfahren das Bundesverfassungsgericht. Bis dahin muss der demokratische Rechtsstaat auch aushalten, dass eine zugelassene Partei an Wahlen teilnimmt, Mandate erringt und ihre Abgeordneten für parlamentarische Ämter kandidieren.

Demokratie bewährt sich schließlich nicht dann, wenn eine Abstimmung das Ergebnis hervorbringt, das man selbst erwartet oder wünscht. Sie bewährt sich gerade dann, wenn man ein Ergebnis hinnehmen muss, das man politisch ablehnt.

Sachsen-Anhalt hat deshalb ein bemerkenswertes Signal ausgesendet. Dort hat sich gezeigt, dass politische Absprachen und parteitaktische Brandmauern dort an ihre Grenzen kommen können, wo Abgeordnete tatsächlich frei und geheim abstimmen.

Wer anschließend untersuchen möchte, welcher Abgeordnete es gewagt haben könnte, anders abzustimmen, als seine Partei es von ihm erwartete, sollte deshalb nicht zuerst über die Gefährdung der Demokratie durch andere sprechen. Er sollte zunächst über sein eigenes Verständnis einer freien parlamentarischen Entscheidung nachdenken.

Nicht die Parteizentralen entscheiden eine geheime Wahl. Die Abgeordneten entscheiden sie. Und bei allgemeinen Wahlen entscheidet am Ende der Bürger.

Dass man an eine solche Selbstverständlichkeit erinnern muss, ist vielleicht das eigentliche Armutszeugnis dieser Tage.

 

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Der Sieg der AfD in Sachsen-Anhalt ist kein Zufall

Eigentlich dürfte dies keine besondere Überraschung sein. Die AfD ist aus der Landtagswahl mit 43,8 Prozent als mit Abstand stärkste politische Kraft hervorgegangen. Dass die stärkste Fraktion den Präsidenten eines Parlaments stellt, ist kein zwingender Rechtsanspruch, wohl aber eine seit langem geübte parlamentarische Tradition.

Seit Jahren glaubten die etablierten Parteien, die AfD trotz ihrer zunehmenden Wahlerfolge aus wesentlichen parlamentarischen Funktionen ausschließen zu können. Man mag dies politisch für richtig oder notwendig gehalten haben. Nur konnte niemand ernsthaft erwarten, dass dieses Verfahren auch dann noch funktionieren würde, wenn eine Partei von mehr als vierzig Prozent der Wähler unterstützt wird und ihr nur wenige Mandate zur absoluten Mehrheit fehlen.

Genau dieser Punkt scheint mir in der gegenwärtigen Diskussion zu kurz zu kommen. Es geht gar nicht darum, wie man die AfD politisch bewertet. Es geht zunächst um eine viel einfachere demokratische Tatsache: Wer Wahlen durchführt, muss auch bereit sein, deren Ergebnisse und die daraus entstehenden parlamentarischen Konsequenzen zu akzeptieren.

Bis unmittelbar vor der Wahl des Landtagspräsidenten versuchten sogenannte zivilgesellschaftliche Organisationen, auf die Entscheidung Einfluss zu nehmen. Campact und die Amadeu Antonio Stiftung warnten in ihren Rundschreiben eindringlich vor der Wahl eines AfD-Politikers. Campact sprach nach der Wahl sogar vom „ersten rechtsextremen Landtagspräsidenten seit 1945“. Die Amadeu Antonio Stiftung hatte zuvor an das BSW appelliert, die Wahl eines AfD-Landtagspräsidenten zu verhindern, und davor gewarnt, aus dem „Hüter des Parlaments“ könne ein „Schlagstock gegen die Demokratie“ werden.

Man kann solche Einschätzungen teilen oder zurückweisen. Selbstverständlich haben auch diese Organisationen das Recht, ihre politische Auffassung öffentlich zu vertreten. Nur ändert dies nichts am Wahlergebnis und nichts daran, dass mehrere Millionen Wähler eine politische Entscheidung getroffen haben, deren parlamentarische Folgen nicht dadurch verschwinden, dass man sie für gefährlich oder unerwünscht erklärt.

Jetzt ist eingetreten, was angesichts der Mehrheitsverhältnisse keineswegs überraschend sein sollte: Die stärkste Fraktion stellt den Präsidenten des Landtages. Bemerkenswert ist allerdings das Abstimmungsergebnis. Tobias Rausch erhielt mehr Stimmen, als AfD und BSW gemeinsam über Abgeordnete verfügen. Bei einer geheimen Wahl lässt sich nicht feststellen, woher diese zusätzlichen Stimmen kamen. Sie zeigen aber, dass die bisher gezogenen Abgrenzungslinien jedenfalls nicht mehr von allen Abgeordneten gleichermaßen mitgetragen werden.

Auch dies sollte sachkundige politische Beobachter nicht überraschen. Das BSW hatte bereits vor der Wahl deutlich gemacht, dass es die bisherige sogenannte Brandmauer nicht in derselben Weise aufrechterhalten wollte wie andere Parteien. Und damit stellt sich vor allem für die CDU eine Frage, der sie auf Dauer nicht ausweichen kann: Wie will sie mit einer Partei umgehen, die von mehr als vierzig Prozent der Wähler unterstützt wird?

Eine politische Brandmauer lässt sich beschließen. Nur lässt sich mit ihr kein Wahlergebnis aus der Welt schaffen.

Geradezu bezeichnend ist deshalb die Reaktion des SPD-Generalsekretärs Tim Klüssendorf. Er forderte von der CDU Aufklärung darüber, „wer diese fatale Entscheidung aus ihren Reihen womöglich für richtig hielt“. Man muss sich diesen Vorgang einmal nüchtern vor Augen führen: Abgeordnete stimmen in einer geheimen Wahl ab, und anschließend fordert der Generalsekretär einer anderen Partei Aufklärung darüber, welche CDU-Abgeordneten möglicherweise nicht so abgestimmt haben, wie es politisch von ihnen erwartet wurde.

Was soll die CDU da eigentlich aufklären? Eine geheime Wahl ist gerade deshalb geheim, damit Abgeordnete ihre Entscheidung eigenverantwortlich treffen können. Wer anschließend verlangt, die Abweichler ausfindig zu machen, sollte mit Belehrungen über demokratisches Verhalten zumindest vorsichtig sein.

Entscheidender aber ist, was Sachsen-Anhalt den etablierten Parteien für die Zukunft zeigt. Man kann die AfD politisch bekämpfen, ihre Positionen ablehnen und die Wähler immer wieder davor warnen, ihr ihre Stimme zu geben. Das alles gehört zum demokratischen Wettbewerb. Was auf Dauer nicht funktioniert, ist der Versuch, den politischen Einfluss einer Partei unabhängig von ihrer tatsächlichen Stärke an den Wahlurnen institutionell möglichst folgenlos zu halten.

Das könnte sich in Sachsen-Anhalt schon bald auch bei der Regierungsbildung zeigen. Sollte die AfD tatsächlich Regierungsverantwortung übernehmen, wird sich zwangsläufig auch das Verhältnis zwischen der neuen Landesregierung und dem Landesamt für Verfassungsschutz stellen. Es wäre naiv anzunehmen, eine AfD-geführte Landesregierung werde widerspruchslos eine Behördenpraxis fortsetzen, nach der der eigene Landesverband als rechtsextrem eingestuft wird. Ob es zu personellen Veränderungen, einer anderen politischen Schwerpunktsetzung oder sogar zu grundsätzlichen Veränderungen der Behörde käme, bleibt abzuwarten.

Gerade dann würde sich allerdings eine Frage stellen, die weit über die AfD hinausweist: Wie unabhängig ist eine Verfassungsschutzbehörde tatsächlich von der jeweiligen politischen Regierung? Eine solche Behörde darf ihre Beurteilungen nicht deshalb ändern, weil sich die politische Farbe der Regierung ändert. Dieser Grundsatz muss für jede Regierung gelten, für eine CDU- oder SPD-geführte ebenso wie für eine von der AfD geführte.

Sachsen-Anhalt zeigt deshalb vor allem eines: Demokratie erschöpft sich nicht darin, dass der Bürger seine Stimme abgeben darf. Seine Entscheidung muss anschließend auch politische Wirkung entfalten können.

Die etablierten Parteien täten gut daran, sich weniger darüber zu empören, dass eine von ihnen abgelehnte Partei parlamentarische Ämter erringt, und stärker danach zu fragen, warum so viele Wähler dieser Partei inzwischen ihre Stimme geben. Sie können die AfD politisch stellen, sie können sie argumentativ bekämpfen und sie können versuchen, ihre Wähler zurückzugewinnen. Was sie nicht auf Dauer können, ist über vierzig Prozent der Wähler politisch so zu behandeln, als hätten diese bei der Wahl lediglich einen Irrtum begangen, dessen Folgen anschließend von den anderen Parteien korrigiert werden müssten.

Vielleicht ist gerade das die eigentliche Botschaft aus Sachsen-Anhalt: Nicht die Brandmauer entscheidet darüber, wer politisches Gewicht besitzt. Am Ende entscheidet darüber noch immer der Wähler.

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Es ist traurig, dass sich Kerkeling für ein Polittheater zur Verfügung stellte

Wer geglaubt hat, bei der von der Partei der Linken veranlassten sogenannten Anhörung zur Untersuchung eines möglichen Verbotsverfahrens gegen die AfD, hätte wissen müssen, dass hier nichts anderes beabsichtigt war, um im Rahmen eines Polittheaters Stimmung gegen die AfD bei der Bevölkerung zu machen. Ich weiß, dass diese Formulierung von manchen nicht geteilt wird, ich hatte aber diesen Eindruck. Das Ganze erinnerte an das seinerzeitige Theaterstück, das Correktiv im Zusammenhang mit seiner angeblichen Aufdeckung einer Geheimkonferenz in Potsdam in Auftrag gab und das in Form eines Theaterstückes in Berlin im Theater zur Aufführung kam. Es zeigte die Methoden von Correktiv, wie man geheimdienstlich das angebliche konspirative Treffen von Rechten ausgeforscht hatte. Am meisten wurde dann von den AfD-Vertretern gesprochen, obwohl diese bei dem Treffen gar nicht in der Mehrzahl anwesend waren, aber es ging ja auch nur um die Verfolgung einer eigenen politischen Agenda.

Diesmal war kein gesondertes Theaterstück erforderlich, als Kulisse benutzte man gleich den Sitzungssaal des Thüringer Landtages.

Gerade die Partei die Linke, die sich aktuell in Berlin zurecht dem Vorwurf aussetzen lassen muss, mit politisch zwielichtigen Personen zu taktieren und bei der ihre Wahlsiegerin, Elif Eralp, sogar Regierende Bürgermeisterin werden soll, obwohl ihre Spitzenkandidatin bis 2025 Mitglied der Roten Hilfe war, die vom Berliner Verfassungsschutz als linksextremistische Organisation eingestuft wird, ist kein vertrauensvoller Akteur, um die AfD als rechtsradikal framen zu wollen.

So war es keine Überraschung, dass die geladenen Sachverständigen und Hape Kerkeling der jedoch darauf hinwies, dass er sich nicht als Gutachter verstehe, jeweils ihres eigenen politischen Hintergrundes zu einer entsprechenden Auffassung zum Verbot der AfD kamen. Mit anderen Worten, es lohnt sich nicht, deren Argumente im Einzelnen auf ihre juristische Qualität näher zu betrachten.

Die Vertreterin des Vereins, der sich GFF nennt, Valentina Chiofalo, bekam in der heutigen Kultur-Sendung bei 3Sat eine Plattform, um ihre „juristischen“ Erkenntnisse des Gutachtens für ein Verbotsverfahren der AfD darzulegen. Auch durch diese Ausführungen sind keine belastbaren Sachverhalte erkennbar geworden, die ein Verbotsverfahren der AfD rechtfertigen könnten. Es ist erschreckend, wie hier mit einer sprachlichen juristischen Diktion gegenüber den Zuschauern der Sendung der Eindruck einer wissenschaftlichen Expertise dargeboten wurde. Im Grunde genommen wurden lediglich Vermutungen und Verdächtigungen, wie sich die AfD bei einer Regierungsübernahme verhalten könnte, geäußert. Der Zuschauer sollte den Eindruck erhalten, dass es jetzt höchste Zeit sei, dass ein Verbotsverfahren gegen die AfD auf den Weg gebracht wurde.

Mehr als erstaunlich war der Auftritt des Komikers Kerkeling, dessen Familiengeschichte durchaus tragisch und zu bedauern ist, der aber in seinem Vortrag im Landtag nur seine eigenen emotionalen Befindlichkeiten artikulierte. Immerhin erklärte er einleitend, dass er nicht als Sachverständiger auftritt, sondern nur seine eigene Meinung äußern würde. Was jedoch viele nicht mehr verstehen, war, dass er die AfD in einen direkten Zusammenhang mit der Nazidiktatur brachte und eine von ihm behauptete Haltung der AfD, die er direkt mit der Nazidiktatur in einen Zusammenhang brachte, als Grund für einen Verbotsantrag der AfD ansah. So einfach ist es eben nicht. Und Vergleiche mit der Naziherrschaft und einer Partei, die immerhin in Sachsen-Anhalt von 40% der Bürger gewählt worden ist, sollte sich eigentlich verbieten. Der AfD Angst, Lügen und Hass zu unterstellen ist zumindest fragwürdig und führt allenfalls zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft. Wenn Kerkeling meint, Deutsch zu sein heißt Europäisch zu sein, dann kann er diese Auffassung vertreten. Deutsch zu sein ist aber erst nichts anderes als die Zughörigkeit zu seinem eigenen Volk wahrzunehmen. Es bedeutet nicht, Staatsbürger eines Staates Europa zu sein, den es gar nicht gibt. Es ist nicht menschenverachtend, wenn man sich als deutscher Staatsbürger versteht. Das schließt nicht aus, sich für andere Kulturen anderer Staaten in Europa und in der Welt zu interessieren, diese zu achten und zu respektieren. Ich muss sie aber nicht für mich selbst zum Maßstab machen.

Wenn Kerkeling kühn formuliert, das Grundgesetz sei antifaschistisch, dann scheint er eine Aussage der Partei übernommen zu haben, für die er in Thüringen sprach. Das Grundgesetz ist nicht faschistisch, es ist auch nicht antifaschistisch, sondern es setzt auf die demokratischen Werte, die die Menschenrechte und den Schutz des Einzelnen, aber auch die Familien im Fokus hat. Das Grundgesetz wurde nicht als Kampfschrift gegen irgendwelche Ismen formuliert.

Nicht akzeptabel ist seine Einstellung, die er dem Wähler gegenüber in seinen Ausführungen entgegenbrachte. Den Wählern zu unterstellen, sie wählen wissentlich oder unwissentlich Rechtsextremisten ist eine Beleidigung der Wähler, die ungehörig ist. Was die Wähler wählen, ist immer noch nach unserem Grundgesetz ihre eigene Angelegenheit. Sie haben das Recht, jede Partei zu wählen, die zur Wahl zugelassen ist und vom Bundesverfassungsgericht nicht verboten wurde.

So wird sich mancher aktuell fragen, wem hat die Rede von Herrn Kerkeling genützt? Vielleicht ihm selbst, aber das wäre dann doch zu wenig.

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Sarah Wagenknecht will offenbar die Verfassung aushebeln, um selbst Macht auszuüben

In Sachsen‑Anhalt hat der Souverän entschieden. Er hat die Mehrheiten nach seinem Willen auf die im Landtag vertretenen Parteien verteilt und der AfD die meisten Stimmen zugewiesen. Unter normalen demokratischen Gepflogenheiten würde man erwarten, dass eine Partei mit fast 44 % Stimmenanteil den Auftrag erhalten hat, eine Regierung zu bilden.

Doch die etablierten Parteien haben die früher üblichen Anstandsregeln längst außer Kraft gesetzt. Man spricht nur noch mit jenen, die man — wer auch immer „man“ ist — für demokratisch hält, und grenzt eine missliebige Partei aus, die den Anspruch erhebt, Regierungsverantwortung zu übernehmen. Man errichtet eine zweite Staatsfeinds‑Mauer, diesmal nicht aus Steinen, sondern aus ideologischem Zement, und verbietet jegliche Kommunikation über diese Mauer hinweg. Ein solches Betondenken führt zwangsläufig zu Blockaden wie jetzt in Sachsen‑Anhalt: Es fehlen drei Stimmen zur absoluten Mehrheit, und plötzlich gilt das Land als „unregierbar“.

In dieser Situation treten nun jene auf den Plan, die sich selbst als „echte Demokraten“ bezeichnen. Eine davon ist Sarah Wagenknecht, die Namensgeberin einer Partei, die schon während ihres Aufstiegs um den Abstieg kämpfen muss. Sie schlägt vor, einen „neutralen“ Experten als Ministerpräsidenten zu wählen. Der Wahlverlierer Schulze (CDU) greift diesen Vorschlag auf. Was beide dabei übersehen, ist der Wähler selbst. Es ist kaum anzunehmen, dass jene Bürger, die einer Partei fast zur absoluten Mehrheit verholfen haben, damit einverstanden wären, wenn man ihnen nun ein politisches Neutrum als Regierungschef präsentiert. Und würde die AfD einem solchen Ansinnen zustimmen, gäbe sie zu erkennen, dass sie sich selbst nicht zutraut, eine Regierung zu führen.

Der Blick in das Gesetz schafft Klarheit. Was sagt die Verfassung Sachsen‑Anhalts über den Ministerpräsidenten?

Artikel 68 – Ministerpräsident und Landesregierung

(1) Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und trägt dafür die Verantwortung. (2) Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Minister seinen Geschäftsbereich selbstständig und in eigener Verantwortung. (3) Die Landesregierung beschließt insbesondere über:

  1. alle ihr gesetzlich übertragenen Angelegenheiten,
  2. die Bestellung der Vertreter und die Stimmabgabe im Bundesrat,
  3. die Abgrenzung der Geschäftsbereiche und die Einsetzung von Landesbeauftragten,
  4. Fragen, die mehrere Geschäftsbereiche berühren,
  5. die Einbringung von Gesetzentwürfen,
  6. Rechtsverordnungen,
  7. den Abschluss von Staatsverträgen,
  8. ihre Geschäftsordnung. (4) Der Ministerpräsident leitet die Geschäfte der Landesregierung. (5) Bei Stimmengleichheit entscheidet seine Stimme.

Die Verfassung Sachsen‑Anhalts sieht keinen neutralen Ministerpräsidenten vor. Ein solcher wäre ein politisches Konstrukt außerhalb der Verfassung.

Weder Frau Wagenknecht noch der amtierende Ministerpräsident Schulze sind Juristen. Doch die Verfassungsgeber haben die Aufgaben und die Funktion des Ministerpräsidenten so klar definiert, dass auch eine Frau Wagenknecht wissen muss, was es bedeuten würde, einen „neutralen“ Regierungschef zu wählen. Im Klartext: Das Parlament würde seine Souveränität aufgeben. Denn der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und trägt dafür die Verantwortung. Er hat den Willen des Parlaments umzusetzen — und dieser Wille ergibt sich aus der politischen Zusammensetzung des Landtags.

Ein angeblich neutraler Ministerpräsident wäre entweder ein Diktator, der frei entscheidet, was er für richtig hält, oder ein Spielball jener Gruppierung, die ihn ins Amt gehievt hat. Zudem bestünde die Regierung weiterhin aus Ministern, die selbstverständlich von den im Landtag vertretenen Parteien benannt werden. Neutralität wäre also eine Illusion.

Was Frau Wagenknecht und nun auch Ministerpräsident Schulze aktuell vorschlagen, ist nichts anderes als der Versuch, durch die Hintertür den Wählerwillen auszuschalten.

Es wird wohl so kommen, wie es die AfD offenbar plant: Der Landtag wird wählen, und einige Abgeordnete werden den AfD‑Kandidaten unterstützen. Sollte dieses Verfahren von den sich demokratisch nennenden Parteien verhindert werden, wären Neuwahlen das einzige Mittel, um das Land nicht aus politischem Kalkül heraus vorsätzlich zu beschädigen.

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Warum wird das Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt nicht respektiert?

Ein Kommentar von Jörg-Michael Bornemann

Die Wahl in Sachsen‑Anhalt hat nicht nur ein politisches Ergebnis hervorgebracht, sondern auch eine Nachberichterstattung, die weniger analysiert als bewertet. Wer die öffentlich‑rechtlichen Leitmedien am Tag nach der Wahl verfolgt hat, insbesondere den Deutschlandfunk, konnte den Eindruck gewinnen, dass der Wahlausgang vor allem als Störung, als Zumutung oder gar als demokratische Anfechtung dargestellt wird. Eine nüchterne Betrachtung des Wählerwillens fand kaum statt.

Besonders irritierend ist die Grenzüberschreitung des polnischen Regierungschefs Donald Tusk, der verbreiten ließ, „nur Idioten oder Verräter“ könnten sich über das Wahlergebnis freuen. Eine solche Aussage richtet sich faktisch gegen fast 44 % der Wähler in Sachsen‑Anhalt. Sie ist nicht nur unangemessen, sondern verletzt die Grundregel demokratischer Kultur: dass man die Entscheidung der Bürger respektiert, auch wenn sie nicht den eigenen Erwartungen entspricht.

Auch die Stellungnahmen evangelischer und katholischer Bischöfe in Ostdeutschland, die im Deutschlandfunk zitiert wurden, fügen sich in dieses Muster ein. Moralische Abwertungen eines Wahlergebnisses helfen nicht weiter. Sie ignorieren, dass ein erheblicher Teil der Bevölkerung bewusst und legitim so gewählt hat. Wer Demokratie ernst nimmt, muss diese Tatsache zur Kenntnis nehmen.

Hinzu kommen politische Vorschläge, die den Wählerwillen eher umdeuten als respektieren. Die SPD Sachsen‑Anhalt lässt verbreiten, ein „überparteilicher“ Ministerpräsident sei nun die beste Lösung — und die AfD dürfe „großzügigerweise“ mitentscheiden. Warum eine Partei, die einen klaren Wählerauftrag erhalten hat, sich auf ein solches Konstrukt einlassen sollte, bleibt unerfindlich. Der Eindruck entsteht, als solle das Wahlergebnis nachträglich relativiert werden.

Auch innerhalb der CDU deutet sich Bewegung an. Es mehren sich Hinweise, dass einzelne Abgeordnete sich perspektivisch offen zur Unterstützung der AfD bekennen könnten. Das verweist auf tiefe strategische Spannungen und eine mögliche Neuorientierung, die man nicht mit moralischen Appellen überdecken kann.

Die späte und ausweichende Reaktion des Bundeskanzlers Merz trägt ebenfalls nicht zur Klärung bei. Seine Formulierungen — „Wir können nicht zur Tagesordnung übergehen“ und „Das macht etwas mit uns, auch mit mir persönlich“ — wirken unklar und wenig substanziell. Man könnte den Eindruck gewinnen, dass hier eher Ratlosigkeit als Führung sichtbar wird.

All dies verweist auf ein grundlegendes Problem: Viele der sogenannten demokratischen Parteien und Teile des öffentlich‑rechtlichen Rundfunks haben Schwierigkeiten, ein demokratisches Wahlergebnis zu akzeptieren, wenn es nicht den eigenen Erwartungen entspricht. Demokratie verlangt jedoch, dass auch unerwünschte Ergebnisse respektiert werden. Der Versuch, ein Wahlergebnis moralisch zu entwerten, ist demokratisch bedenklich.

Die Wahl in Sachsen‑Anhalt hat aktuell gezeigt, dass ein erheblicher Teil der Bevölkerung anders denkt, als es die politische und mediale Mehrheitsmeinung nahelegt. Wer Demokratie ernst nimmt, muss diese Realität anerkennen — und darf nicht den Eindruck erwecken, man wolle das Ergebnis nachträglich korrigieren.

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Die Kirchen sollten sich nicht wundern, wenn jetzt die Reaktion erfolgt.

Die Zustimmung zur AfD steigt – im Westen moderat, im Osten deutlich. In Sachsen‑Anhalt könnte die Partei bei der kommenden Landtagswahl sogar eine absolute Mehrheit erreichen. Das wäre weniger ein politisches Erdbeben als eine schlichte Konsequenz: Viele Bürger sind es leid, sich von parteipolitisch gefärbten Behörden erklären zu lassen, welche Partei angeblich „rechtsextrem“ sei. Solange das Bundesverfassungsgericht nicht angerufen wurde, bleibt jede solche Einstufung eine politische Behauptung – nicht mehr und nicht weniger.

Die Logik der sogenannten „Brandmauer“ wird zunehmend absurd. Wenn über 30 Prozent der Bevölkerung angeblich vor sich selbst geschützt werden müssen, dann stimmt etwas Grundsätzliches nicht. Und wenn in Sachsen‑Anhalt inzwischen 40 Prozent jenseits dieser Mauer stehen, dann ist nicht die Bevölkerung das Problem, sondern jene, die diese Mauer errichtet haben.

Solange es freie Wahlen gibt, können die Bürger diese Brandmauer mit ihrem Stimmzettel überwinden. Genau das scheint nun vielen zu dämmern – auch den Kirchen.

Seit Jahren betreiben sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche eine offene Konfrontation mit der AfD. Funktionäre werden öffentlich diffamiert, einfache Mitglieder aus kirchlichen Ämtern gedrängt, politische Stellungnahmen ersetzen Predigten. Wer regelmäßig die Morgenandachten im Deutschlandfunk hört, fragt sich zuweilen, ob es noch um Glauben geht oder um parteipolitische Botschaften im Gewand religiöser Moral.

Nun also die Überraschung: Die AfD in Sachsen‑Anhalt legt ein Regierungsprogramm vor, das die Kirchen finanziell und institutionell spürbar treffen würde. Der Deutschlandfunk meldet, die Partei wolle „massiv gegen die Kirchen vorgehen“ – und fügt routiniert den Hinweis ein, es handele sich um eine „als gesichert rechtsextrem eingestufte Partei“. Dass diese Einstufung politisch, nicht juristisch ist, wird verschwiegen.

Dabei lohnt ein Blick ins Programm: Die AfD fordert nicht die Abschaffung des Christentums, sondern die Beendigung staatlicher Privilegien, die aus ihrer Sicht missbraucht wurden, um parteipolitische Positionen zu transportieren. Wer sich jahrelang wie eine politische Akteurin verhält, darf sich nicht wundern, wenn er auch politisch behandelt wird.

Die Kirchen täten gut daran, sich wieder dem zuzuwenden, was ihr eigentlicher Auftrag ist: der Dialog mit allen Menschen – nicht nur mit einem links‑woken Publikum. Christus selbst hat Zöllner und Ausgestoßene aufgesucht. Heute hingegen scheinen manche Kirchenvertreter stolz darauf zu sein, Millionen Menschen pauschal auszugrenzen.

Dass die AfD sich aktuell stärker an Freikirchen und orthodoxe Gemeinden orientiert, ist aus ihrer Sicht folgerichtig. Dort steht der Glaube im Mittelpunkt – nicht das Parteibuch.

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Haseloffs Rückzug: Die CDU flüchtet vor dem Wähler

Aktuell wird viele Bürger in Sachsen-Anhalt überrascht haben, dass der Ministerpräsident ihres Landes die Absicht hat, vorzeitig aus dem Amt ausscheiden zu wollen. Hatte er ihnen nicht vor der letzten Landtagswahl versichert, dass er für die gesamte Legislaturperiode zur Verfügung steht. Und haben nicht viele Bürger nur deshalb die CDU gewählt, weil sie glaubten, dem Versprechen ihres bisherigen Ministerpräsidenten Glauben schenken zu sollen.

Warum die Meinungsänderung von Haseloff, der wieder einmal bestätigt, dass man Politikern der CDU besser nichts glauben sollte, um nicht ständig enttäuscht zu sein. Es ist mittlerweile das Markenzeichen der CDU, dass diese ihren Wählern irgendetwas verspricht, was dann ohnehin nicht mehr gehalten werden soll. Wir brauchen nur auf den Vorsitzenden der CDU und Bundeskanzler Friedrich Merz zu blicken, um den konkreten Beweis zu haben, was Versprechungen seiner Spitzenfunktionäre Wert sind.

Der plötzliche Wunsch, das Amt des Ministerpräsidenten in Sachsen-Anhalt vorzeitig aufzugeben, scheint einer politischen Fehleinschätzung der gesellschaftspolitischen Situation geschuldet zu sein. Wahrscheinlich hatte Haseloff den vollmundigen Versprechungen seines Partei-Genossen Friedrich Merz geglaubt, dass dieser die Stärke der AfD um die Hälfte reduzieren wird. Wie die Bürger inzwischen bemerken konnten, ist genau das Gegenteil eingetreten. In Sachsen-Anhalt konnte die AfD zudem eine solch große Zustimmung bei der Bevölkerung erreichen, dass aktuell ca. 40 % der Wähler meinen, die AfD bei der Landtagswahl im September dieses Jahres wählen zu wollen. Somit besteht die Möglichkeit, dass sich die Brandmauer der Blockparteien erledigt, als die AfD allein regieren kann und nicht mehr von den Blockparteien an der politischen Arbeit gehindert werden kann. Das hat natürlich bei den Genossen der CDU eine große Angst ausgelöst. Jetzt könnte der Wähler über die Köpfe der Parteifunktionäre hinweg eine Wahlentscheidung treffen, die die Macht der Blockparteien beendet.

Haseloff und die ihn beratenden Parteistrategen werden geraten haben, jetzt schnell einen neuen Ministerpräsidenten-Kandidaten den Bürgern zu präsentieren, weil Haseloff aufgrund seines Alters für eine weitere Wahl zum Ministerpräsidenten nicht mehr infrage kommen kann. Was schert einen da das eigene Versprechen, es geht nicht um das Wohl des Landes, sondern es geht um das Wohl der Partei.

Jetzt soll der bisherige Wirtschaftsminister Sven Schulze, Nachfolger von Haseloff werden. Die aktuelle Sitzverteilung im Landesparlament bereitet den CDU-Genossen allerdings Kopfzerbrechen. Die gegenwärtige Regierung wird von der CDU, der SPD und der FDP getragen. Diese Parteien verfügen gegenwärtig über 56 von insgesamt 97 Sitzen im Landesparlament. Bereits eine Ablehnung des Vorhabens durch die FDP würde dazu führen, dass die Mehrheit für die Wahl des neuen Ministerpräsidenten nicht erreicht werden könnte. Die FDP-Digitalministerin der FDP, Lydia Hüskens hat – so konnte man es der Presse entnehmen – erklärt, sie werde sich erst zu diesem möglichen Wechsel des Ministerpräsidenten äußern, wenn die Fakten von der CDU auf den Tisch gelegt worden sind. Ein Parteigenosse der SPD soll erklärt haben, das Amt des Ministerpräsidenten sei kein Erbhof. Nicht Haseloff kann bestimmen, wer sein Nachfolger wird, sondern das Parlament und bei einer Neuwahl der Wähler.

Dies sind Signale, dass es noch gar nicht ausgemacht ist, dass ein vorzeitiger Amtswechsel des Ministerpräsidenten umgesetzt werden kann.

Unabhängig von den parteipolitischen Ränkespielen, die aktuell den staunenden Bürgern vorgeführt werden, zeigt sich wieder einmal, dass die Politiker glauben, sie können Machtfragen unter sich und ohne den Wähler festlegen. Es zeigt aber auch, dass die CDU die gesellschaftliche Stimmung im Land nicht richtig wahrgenommen hat, denn das hektische Agieren, möglichst schnell einen neuen Mann für das Amt des Ministerpräsenten aufbauen zu wollen, wird den Wähler mehr abschrecken als ihn positiv zu motivieren. Die Bürger werden    konstatieren, dass es den Politikern wieder einmal nur um ihren eigenen Machterhalt geht.

Die Stärke der AfD, die den Blockparteien jetzt den Angstschweiß in das Gesicht treibt, ist aber nur ein Ergebnis der desaströsen und bürgerfeindlichen Politik der angeblichen Parteien der Mitte, die von den Bürgern nicht mehr akzeptiert wird.

Jetzt zeigt sich, dass die Demokratie noch intakt ist. Den Versprechungen der etablierten Parteien werden nicht mehr geglaubt, der Wähler hat erkannt, dass er trotz der Brandmauer noch selbst entscheiden kann, er muss einfach in seinem Wahlverhalten „über die Mauer springen“.