Die Diskussion um den sogenannten Ehegattensplitting scheint nicht abzureißen. Im Hinblick auf die bevorstehende Bundestagswahl wird das Ehegattensplitting wieder zum Mittelpunkt einer ideologischen Auseinandersetzung der Parteien. In einer Meldung der Sächsischen Zeitung vom 11.8.2021 wird berichtet, daß der halbe (Co) Vorsitzende der SPD, Norbert Walter-Borjans den Ehegattensplitting ablehnt und für seine Partei die Abschaffung fordert. Die Begründung dafür sei, daß durch den Ehepartnersplitting besonders die Reichen begünstigt werden. Es ist schon entlarvend, wenn ein Politiker, der selbst einmal Finanzminister in Nordrhein-Westfalen war, den Bürgern bei einem steuerlichen Sachverhalt einen solchen Unfug meint erzählen zu müssen. Was hinter der Forderung des Walter-Borjans steht, dessen Partei sich ja immer für die „hart arbeitenden Menschen“ in unserem Land einsetzt, sind einerseits knallharte ideologische Gründe und zweitens eine Möglichkeit, zusätzliche Steuern einnehmen zu können. Daß dabei besonders Familien mit Kindern erheblich zusätzlich belastet werden, scheint für Walter-Borjans kein Problem zu sein. Es darf angenommen werden, daß Walter-Borjans auch als Finanzminister nicht so unwissend war, daß er nicht detaillierte Kenntnisse hatte, wie und mit welchen steuerlichen Wirkungen das Ehegattensplitting funktioniert. Aber bei der SPD kennen wir eine solche Praxis auch von dem Kanzlerkandidaten Olaf Scholz, der mit einem hanseatischen seriös wirkenden Tonfall den Bürgern Geschichten erzählt, die bei einer näheren Überprüfung zeigen, daß die Ausführungen in einem Punkt zutreffen: Die Bürger werden mehr zur Kasse gebeten.
Es ist sehr erhellend, sich einmal intensiver mit dem sogenannten Ehegattensplitting zu befassen, um sich selbst ein Bild machen zu können, warum diese Form der Besteuerung überhaupt eingeführt wurde und wie der Ehegattensplitting funktioniert.
Einfach ausgedrückt, wird beim Ehegattensplitting das gemeinsame Einkommen der Ehepartner zusammengerechnet, dieser Betrag wird dann um 50 % reduziert und dieser Betrag wird nach den geltenden Steuertabellen versteuert. Das Ergebnis dieses ermittelten Betrages wird mit 2 multipliziert und wird sodann als die zu zahlende Steuer festgesetzt.
Die auf den ersten Blick eigenartige Vorgehensweise, hat einen einfachen Grund. Durch dieses Verfahren wird erreicht, daß eine mögliche höhere Progression im Steuertarif vermieden wird, wenn einer der Partner ein erheblich höheres Einkommen als der andere Partner hat. Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, daß in einer Ehe jeder Partner zum gemeinsamen Einkommen beiträgt und es sich somit nicht um das Gehalt des einen oder des anderen Partners handelt. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt bestätigt, dass das Ehegattensplitting eine sachgerechte Besteuerung der Ehe gewährleistet. Die Ehe ist eine der Absicht nach auf Lebenszeit angelegte rechtlich verbindliche Gemeinschaft gegenseitiger Verantwortungsübernahme von Mann und Frau. Das Gericht geht von dem Leitbild der Ehe als einer umfassenden Erwerbs-, Wirtschafts- und Verbrauchsgemeinschaft aus. Von daher ist es nicht nur sinnvoll, sondern geradezu notwendig, das beschriebene Verfahren anzuwenden. Aus dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 1 GG) ergibt sich das Gebot steuerlicher Gleichbehandlung bei gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Dieses Gebot ist grundlegend für die Gewährleistung von Steuergerechtigkeit. Folglich müssen Ehen bei gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit gleich besteuert werden.
Das Ehegattensplitting wurde auf Veranlassung des Verfassungsgerichts 1958 eingeführt, weil das Gericht seinerzeit darauf hinwies, daß eine Besteuerung von Eheleuten ohne einen besonderen Progressionsausgleich verfassungswidrig sei. Es handelt sich in einer Ehe nicht um mehrere Einkommen, sondern um ein Gesamteinkommen, daß auch in dieser Gesamtheit zu besteuern ist.
Somit ist es geradezu irrig zu behaupten, es sei ein Privileg, bei dem die sogenannten Reichen besonders gefördert werden. Vielmehr ist es ein nach dem Grundgesetz normierter Rechtsanspruch. Natürlich wirkt sich dieses Verfahren besonders für Familien aus, bei denen ein Partner einer außerhäuslichen Erwerbstätigkeit nachgeht, während der andere Partner den vielfältigen Aufgaben einer Familie zu Hause nachkommt. Es ist ein originäres Recht der Eheleute, selbst darüber zu entscheiden, welches Lebensmodell sie in ihrer Ehe praktizieren wollen. Es darf kein Nachteil sein, wenn sich die Eheleute dafür entscheiden, die Tätigkeit außerhalb der Familie und die Tätigkeit, hier handelt es sich in der Regel um die Betreuung und Erziehung der Kinder, aber auch dem Führen des Haushalts, zu teilen, so daß nur ein Einkommen für die Familie erzielt werden kann.
Die Forderung der SPD, das Ehegattensplitting abzuschaffen, die auf den ersten Blick scheinbar logisch aussieht, muß als nichts anderes angesehen werden, als eine gezielte Auflösung der Ehe und ein wirtschaftlicher Zwang, daß beide Eheleute erwerbstätig sein müssen, sofern sie nicht zu den Einkommensschichten des Herrn Walter-Borjan oder des „hart arbeitenden“ Finanzministers Scholz gehören. Dahinter steckt eine Ideologie der scheinbaren Selbstverwirklichung der Frau, mit dem Ziel, die staatliche Hoheit nicht nur über die Kinderbetten (Zitat des Herrn Scholz, als dieser noch Erster Bürgermeister in Hamburg war), sondern auch über die Familien zu bekommen.
Die Lebenswirklichkeit hat sich in vielen Fällen bereits in dieser Form entwickelt. Viele Familien sind gezwungen, daß Vater und Mutter außerhäuslich arbeiten müssen. Die Folgen für die Kinder lassen sich u. a. auch an den steigenden Ausgaben der Jugendhilfe der Jugendämter ablesen. Die gesamten Diskussionen beziehen sich in der Regel immer auf die angebliche Selbstverwirklichung der Erwachsenen, wie es den Kindern dabei geht, wird kaum thematisiert.
Mit welchen Mitteln die SPD, die immer von Diversität, Vielfalt, Weltoffenheit schwadroniert, arbeitet, hat sie im derzeitigen Wahlkampf auch an einer anderen Stelle mehr als deutlich zu erkennen gegeben. Es wurde deutlich, was sie von Leuten hält, die nicht in das ideologisch verengte Weltbild der SPD passen. In einem Video zur Wahl des Bundestages der SPD thematisierte sie die religiöse Überzeugung eines politischen Gegners. Im Wahlvideo der SPD erscheint das Gesicht von Nathanael Liminski, dem Leiter der nordrhein-westfälischen Staatskanzlei und eine Stimme sagt: „…..wählt erzkatholische Laschet-Vertraute, für die Sex vor der Ehe ein Tabu ist.“ Brutaler kann die SPD ihre Verachtung Andersdenkender nicht zum Ausdruck bringen. Man möchte dem Kanzlerkandidaten der SPD, Olaf Scholz, die Frage stellen, ob er eine solche widerliche Bemerkung in einem Wahl-Spot auch auch dann zugelassen hätte, wenn es sich um einen Moslem oder einen Juden bei dem Laschet-Vertrauten gehandelt hätte.
Insofern bestätigt dieser Wahl-Spot die schlimme Haltung der SPD Religionen gegenüber, die offensichtlich nicht in ihr Weltbild passen, daß ihr Kampf gegen das Ehegattensplitting eine sehr viel tiefere Bedeutung hat, als die Bürger wahrscheinlich annehmen. Der Bürger hat die Möglichkeit, mit dem Stimmzettel ein solches Verhalten zu bewerten!