Es ist ein Treppenwitz der Geschichte, dass diesmal nicht eine rechtsradikale Partei die Abschaffung der Demokratie eingeleitet hat, sondern linke Parteien, die zwar behaupten, zur bürgerlichen Mitte zu gehören, in Wahrheit aber als linksradikale Parteien angesehen werden können. Gemeint sind die gegenwärtigen Koalitionsparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP. Gerade bei der FDP kann ein normal denkender Bürger gar nicht mehr aus dem Staunen herauskommen. Die FDP behauptet eine liberale bürgerliche Partei zu sein und erklärt sich zum Anwalt des Mittelstandes, beteiligt sich aber zielstrebig an den linken Zielsetzungen der SPD und den sogenannten Grünen, die aus dem bürgerlichen Deutschland eine linke Diktatur errichten wollen.
Pikant dabei ist zusätzlich, dass linke Politiker andere linke Politiker bekämpfen. Durch die Aufgabe der sogenannten Grundmandatsklausel besteht die Wahrscheinlichkeit, dass die Partei „Die Linke“ zukünftig nicht mehr im Bundestag vertreten sein wird. Die Grundmandatsklausel bedeutet, dass eine Partei auch dann im Bundestag vertreten ist, wenn sie weniger als 5% der Wähler erreicht hat, aber drei Abgeordnete direkt in den Bundestag gewählt worden sind. Aber hier geht es nicht um inhaltliche Grundsätze, sondern um die reine Absicherung der eigenen Macht. Hier muss man dieser Koalition bescheinigen, dass es seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland noch keiner geschafft hat, den Souverän, sprich den Bürger, zum Hampelmann zu degradieren, indem ihm versagt wird, Kandidaten seiner Vorstellung gemäß in den Bundestag wählen zu können. Zukünftig bestimmen einzig und allein die Parteien, die nach dem Grundgesetz an der Willensbildung des Volks mitwirken und nicht dominierend entscheiden sollen, wer von ihren Gnaden als Bundestagsabgeordneter kandidieren darf. Selbst die nicht für Polemik bekannte Frankfurter Allgemeine Zeitung schrieb in einem ersten Kommentar zur sogenannten Wahlrechtsreform: „ Ja es ist ein Schurkenstück, was der Deutsche Bundestag da am Freitagvormittag beschlossen hat: eine Reform des Bundeswahlgesetzes, die vieles beweist, aber nicht die von den Ampelfraktionen beabsichtigte Reformfähigkeit des Parlaments“.
Zukünftig braucht man im Gemeinschaftsunterricht in den Schulen – so es diesen überhaupt noch gibt – die Schüler nicht mehr auf die Zeit der Weimarer Republik und des sogenannten Dritten Reichs hinzuweisen, wenn man ihnen erklären will, wie Diktaturen durch harmlos erscheinende Verfahrensweisen von Parteien vorbereitet werden können. Die Gegenwart hat die Geschichte eingeholt. Man redet den Bürgern ein, sie stehen im Mittelpunkt des politischen Handelns, um ihnen gleichzeitig den direkten Einfluss auf die politische Willensbildung zu entziehen. Gleichzeitig behauptet man, dass die Parteien schon wissen, was für ein Volk gut sei. Einzelne Bewerber für ein Parlament könnten nur die Zielsetzungen der „demokratischen“ Parteien gefährden.
Die Abgeordnete Britta Haßelmann von der Partei Bündnis 90/Die Grünen brachte die Zielrichtung der sogenannten Wahlrechtsreform in ihrer Rede im Bundestag auf den Punkt, in dem ihr der Satz herausrutschte, „wenn wir das Wahlsystem nicht ändern, dann wird die Ampel in der nächsten Legislaturperiode ihre Mehrheit verlieren“. Es stellt sich jetzt nur noch die Frage, ob diese Feststellung dieser Politikerin aus Dummheit oder aus Versehen oder aufgrund einer maßlosen überheblichen Arroganz zum Ausdruck gebracht wurde. Aus dem Verlauf der Reden war erkennbar, dass es der Regierungskoalition besonders darum ging, die CSU auszuschalten.
Aber eine weitere Weichenstellung ist jetzt durch die sogenannte Wahlrechtsreform erreicht worden. Die Zuordnung der Mandate für das Parlament wird in erster Linie nach den von den Parteien vergebenen Listen erfolgen. Auf diesen Listen werden von den Parteien nur willfährige Parteigänger aufgestellt. So ganz nebenbei kann man dann auch eine Frauenquote durchsetzen, ohne dass sich die Bürger dagegen wehren können. Freie Kandidaten, die von einer Partei unabhängig sind, haben zukünftig keine Chance mehr, in den Bundestag zu kommen.
Interessant wird jetzt das Verhalten des Bundespräsidenten sein. Dieser muss vor der Unterzeichnung der Gesetze prüfen, ob die Verfassungsmäßigkeit eingehalten wurde. Soweit zum gegenwärtigen Zeitpunkt erkennbar, bestehen jedenfalls begründete Zweifel, ob diese bei dem jetzt verabschiedeten Gesetzentwurf vorliegt. Aber solche Kleinigkeiten sind für echte Linke kein Problem. Hauptsache es dient der Sache, und damit ist der Machterhalt gemeint. Es fragt sich nur, wie die Bürger ihre Entmündigung hinnehmen. Werden Sie sich dagegen wehren oder werden viele Bürger unter solchen Voraussetzungen nicht mehr an Wahlen teilnehmen, weil man durch seine Teilnahme an solchen Wahlen ohnehin nichts mehr beeinflussen kann.
Eines kann man jetzt schon sagen: Diese Koalitionsparteien haben der Demokratie in Deutschland einen Todesstoß verpasst. Um Deutschland haben sie sich nicht verdient gemacht!