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Ein schwarzer Tag für die Demokratie in Deutschland

Es ist ein Treppenwitz der Geschichte, dass diesmal nicht eine rechtsradikale Partei die Abschaffung der Demokratie eingeleitet hat, sondern linke Parteien, die zwar behaupten, zur bürgerlichen Mitte zu gehören, in Wahrheit aber als linksradikale Parteien angesehen werden können. Gemeint sind die gegenwärtigen Koalitionsparteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP. Gerade bei der FDP kann ein normal denkender Bürger gar nicht mehr aus dem Staunen herauskommen. Die FDP behauptet eine liberale bürgerliche Partei zu sein und erklärt sich zum Anwalt des Mittelstandes, beteiligt sich aber zielstrebig an den linken Zielsetzungen der SPD und den sogenannten Grünen, die aus dem bürgerlichen Deutschland eine linke Diktatur errichten wollen.

Pikant dabei ist zusätzlich, dass linke Politiker andere linke Politiker bekämpfen. Durch die Aufgabe der sogenannten Grundmandatsklausel besteht die Wahrscheinlichkeit, dass die Partei „Die Linke“ zukünftig nicht mehr im Bundestag vertreten sein wird. Die Grundmandatsklausel bedeutet, dass eine Partei auch dann im Bundestag vertreten ist, wenn sie weniger als 5% der Wähler erreicht hat, aber drei Abgeordnete direkt in den Bundestag gewählt worden sind. Aber hier geht es nicht um inhaltliche Grundsätze, sondern um die reine Absicherung der eigenen Macht. Hier muss man dieser Koalition bescheinigen, dass es seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland noch keiner geschafft hat, den Souverän, sprich den Bürger, zum Hampelmann zu degradieren, indem ihm versagt wird, Kandidaten seiner Vorstellung gemäß in den Bundestag wählen zu können. Zukünftig bestimmen einzig und allein die Parteien, die nach dem Grundgesetz an der Willensbildung des Volks mitwirken und nicht dominierend entscheiden sollen, wer von ihren Gnaden als Bundestagsabgeordneter kandidieren darf. Selbst die nicht für Polemik bekannte Frankfurter Allgemeine Zeitung schrieb in einem ersten Kommentar zur sogenannten Wahlrechtsreform: „ Ja es ist ein Schurkenstück, was der Deutsche Bundestag da am Freitagvormittag beschlossen hat: eine Reform des Bundeswahlgesetzes, die vieles beweist, aber nicht die von den Ampelfraktionen beabsichtigte Reformfähigkeit des Parlaments“.

Zukünftig braucht man im Gemeinschaftsunterricht in den Schulen – so es diesen überhaupt noch gibt – die Schüler nicht mehr auf die Zeit der Weimarer Republik und des sogenannten Dritten Reichs hinzuweisen, wenn man ihnen erklären will, wie Diktaturen durch harmlos erscheinende Verfahrensweisen von Parteien vorbereitet werden können. Die Gegenwart hat die Geschichte eingeholt. Man redet den Bürgern ein, sie stehen im Mittelpunkt des politischen Handelns, um ihnen gleichzeitig den direkten Einfluss auf die politische Willensbildung zu entziehen. Gleichzeitig behauptet man, dass die Parteien schon wissen, was für ein Volk gut sei. Einzelne Bewerber für ein Parlament könnten nur die Zielsetzungen der „demokratischen“ Parteien gefährden.
Die Abgeordnete Britta Haßelmann von der Partei Bündnis 90/Die Grünen brachte die Zielrichtung der sogenannten Wahlrechtsreform in ihrer Rede im Bundestag auf den Punkt, in dem ihr der Satz herausrutschte, „wenn wir das Wahlsystem nicht ändern, dann wird die Ampel in der nächsten Legislaturperiode ihre Mehrheit verlieren“. Es stellt sich jetzt nur noch die Frage, ob diese Feststellung dieser Politikerin aus Dummheit oder aus Versehen oder aufgrund einer maßlosen überheblichen Arroganz zum Ausdruck gebracht wurde. Aus dem Verlauf der Reden war erkennbar, dass es der Regierungskoalition besonders darum ging, die CSU auszuschalten.

Aber eine weitere Weichenstellung ist jetzt durch die sogenannte Wahlrechtsreform erreicht worden. Die Zuordnung der Mandate für das Parlament wird in erster Linie nach den von den Parteien vergebenen Listen erfolgen. Auf diesen Listen werden von den Parteien nur willfährige Parteigänger aufgestellt. So ganz nebenbei kann man dann auch eine Frauenquote durchsetzen, ohne dass sich die Bürger dagegen wehren können. Freie Kandidaten, die von einer Partei unabhängig sind, haben zukünftig keine Chance mehr, in den Bundestag zu kommen.

Interessant wird jetzt das Verhalten des Bundespräsidenten sein. Dieser muss vor der Unterzeichnung der Gesetze prüfen, ob die Verfassungsmäßigkeit eingehalten wurde. Soweit zum gegenwärtigen Zeitpunkt erkennbar, bestehen jedenfalls begründete Zweifel, ob diese bei dem jetzt verabschiedeten Gesetzentwurf vorliegt. Aber solche Kleinigkeiten sind für echte Linke kein Problem. Hauptsache es dient der Sache, und damit ist der Machterhalt gemeint. Es fragt sich nur, wie die Bürger ihre Entmündigung hinnehmen. Werden Sie sich dagegen wehren oder werden viele Bürger unter solchen Voraussetzungen nicht mehr an Wahlen teilnehmen, weil man durch seine Teilnahme an solchen Wahlen ohnehin nichts mehr beeinflussen kann.

Eines kann man jetzt schon sagen: Diese Koalitionsparteien haben der Demokratie in Deutschland einen Todesstoß verpasst. Um Deutschland haben sie sich nicht verdient gemacht!

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Die Wahlrechtsreform verschafft den Parteien eine Monopolstellung

Man könnte sagen „alle Jahre wieder“ und meint damit den Vorsatz der Parteien eine Wahlrechtsreform durchzuführen. Ziel dieser Reform soll die Reduzierung der Bundestagsabgeordneten sein, da der Bundestag sich bereits jetzt anstatt aus ursprünglich vorgesehenen 598 Abgeordneten aus 736 Abgeordneten besteht. Damit ist allein von der zahlenmäßigen Größe eine ordnungsgemäße Arbeit des Bundestages gar nicht mehr möglich. Wenn man zudem wahrnimmt, dass ohnehin die Entscheidungen im Wesentlichen von den Parteiführungen vorgegeben werden und die Abgeordneten nur noch ihre Hand im Gleichschritt erheben, dann wird die hohe Zahl solcher Abgeordneten noch problematischer.

Gegenwärtig sollte unser Wahlsystem eine austarierte Kombination sein, bei der einerseits eine Persönlichkeitswahl möglich ist und anderseits die Parteien über die sogenannte Zweitstimme ebenfalls berücksichtigt werden. Damit hätten die Wähler die Möglichkeiten, auch bestimmte Kandidaten, die von ihren Parteien nicht auf obere Listenplätze gesetzt wurden, zu wählen.

Anderseits besteht die Problematik darin, dass es Parteien gibt, so zum Beispiel die FDP, die bei der letzten Bundestagswahl 11,5 % der Wählerstimmen erhalten haben, die Bürger aber keinen FDP-Politiker direkt in den Bundestag gewählt hatten. Das Gegenbeispiel kann bei der CSU gesehen werden, die in Bayern von 46 Direktmandaten 45 Mandate erhielt. In Bezug auf das gesamte Bundesgebiet erreichte die Partei aber nur 5,2 % der Stimmen, so dass sie danach nur 34 Mandate hätte erreichen können.

Allein aus diesen Beispielen läßt sich die Problematik erkennen, die entsteht, wenn an dem Verhältnis zwischen Personenwahl und Mehrheitswahl „herumgeschraubt“ wird.

Bei dem jetzigen Modell ist das Hauptproblem, dass eine Partei, sofern sie sehr viele Direktmandate erreicht, zusätzlich Mandate aufgrund der sogenannten Zweitstimmen erhält. Dies führt wiederum dazu, dass sogenannte Überhangsmandate und Ausgleichsmandate zugeordnete werden müssen, um eine Parität bei den Parteien in Bezug auf ihre tatsächliche Stimmenzahl, die sie erreicht haben, herzustellen. Das wiederum führt dann wieder zu einer unverhältnismäßig hohen Anzahl der Abgeordneten im Bundestag.

Der jetzt vorliegende Vorschlag der Regierungskoalition sieht jetzt eine Umkehrung in der Gewichtung zwischen der Personenwahl und der Mehrheitswahl vor. Damit wird die Bedeutung und das Gewicht der Parteien, die ja nach unserem Grundgesetz eigentlich nur an der Willensbildung mitwirken und nicht allein selbst bestimmen sollen,  erheblich gestärkt. Die bisherige Zweitstimme, die wesentlich das Stimmenverhältnis der Parteien im Bundestag bestimmt, soll zukünftig die sogenannte Hauptstimme sein. Die Parteien erstellen Listen mit den Abgeordneten, die sie vorschlagen, wobei die Reihenfolge ausschließlich von den Parteien selbst bestimmt wird. Das hat zur Folge, dass die Bürger, sofern sie eine bestimmte Partei wählen, automatisch die vorgeschlagenen Kandidaten der Parteien wählen. Die Anzahl der gewählten Kandidaten bestimmt sich ausschließlich nach dem prozentualen Stimmenanteil, den die jeweilige Partei erreicht hat. Die Direktwahl von Kandidaten soll dann nicht mehr die bisherige Bedeutung haben, weil ein direkt gewählter Kandidat nur dann als gewählt gilt, wenn er neben der Stimmenmehrheit auch zusätzlich zu der Gruppe der Kandidaten einer Partei in einem Bundesland gehört, die auf die Zahl der Listenmandate begrenzt ist.  Im Klartext bedeutet dies, es können niemals mehr Kandidaten gewählt werden, als nach der jeweiligen Parteiliste vorgesehen sind. Auf Nachfrage erklärte die AfD, dass auch sie dieses Verfahren für richtig hält und unterstützen wird. Sie verwies zudem auf einen von ihr bereits im jahr 2020 eingebrachten Gesetzesentwurf (Drucksache 19/22894). die jetzt von der Regierungskoalition vorgesehene Regelung könnte von diesem AfD-Entwurf abgeschrieben sein.

Einerseits wäre es mehr als zu begrüßen, wenn die personelle Aufblähung des Bundestages endlich beendet wird. Sie hindert die Arbeit aufgrund der Anzahl der Abgeordneten. Sie kostet dem Steuerzahler aber auch ein Unsumme, die dann gerechtfertigt wäre, wenn de Abgeordneten wirklich ihrer Aufgabe gerecht werden würden und sich nicht einem Fraktionszwang unterwerfen müssen, der dazu führt, dass letztlich nur ein kleiner Kreis von Parteifunktionären die Entscheidungen trifft und dann den Bürger gegenüber darstellt, es sei der Wille der gewählten Volksvertreter.

Anderseits führt – wie bereits erwähnt – die jetzt vorgesehene Regelung zu einem unverhältnismäßigen Machtzuwachs der Parteien. die Parteien werden nur die Kandidaten auf ihren Listen in die ersrten Positionen stellen, die willfährig dem Parteiwillen folgen. Alle anderen Kandidaten, erst recht freie Kandidaten, die sich gegen etablierte Parteien wenden, werden zukünftig kaum eine Chance haben, in den Bundestag gewählt zu werden. Gerade unter dem Aspekt, dass es mittlerweile Organisationen gibt, die gezielt daran arbeiten, ihnen genehme Kandidaten im Wahlkampf aufzubauen und zu finanzieren, genannt sei hier die Organisation „Brand New Bundestag“, ist die neue Regelung ein Einfallstor. Der Wille des Souveräns, sprich des Bürgers, wird immer mehr in den Hintergrund gedrängt, so dass die Frage gestellt werden muss, ob der Bundestag dann noch wirklich die Interessen der Bürger und nicht die Interessen von Parteiapparaten vertritt.

Ein Gegenmodell zu dem jetzt vorgeschlagenen Wahlverfahren wäre das sogenannte Grabenwahlreicht. Bei diesem Verfahren würde die Hälfte der Mandate über die bisherige Erststimme vergeben, die zweite Hälfte über die derzeitige Zweitstimme. Bei diesem Verfahren wäre mindestens eine Parität zwischen der Personenwahl und der Verhältniswahl gegeben. Es ist aber zu befürchten, dass die gegenwärtigen Parteien gar nicht den Bürger im Fokus haben, sondern in erster Linie ihre eigene Macht erhalten und festigen wollen. Der Bürger darf dann lediglich die Kosten übernehmen.