Das Urteil in Paris gegen Marine Le Pen ist wie eine Bombe in die politische Landschaft eingeschlagen. Das betrifft jedoch nicht nur die politische Landschaft Frankreichs. Die Auswirkungen gehen weit über Frankreich hinaus. Oberflächlich betrachtet könnte es so aussehen, als wenn völlig korrekt und nachvollziehbar eine Verurteilung einer Politikerin erfolgt ist, so dass es keinen Grund gibt, an der Entscheidung des Gerichts irgendeinen Zweifel anzubringen. Wenn man dann aber den Sachverhalt näher betrachtet, dann kommen doch erhebliche Zweifel auf, weil sich der Verdacht aufdrängt, dass hier ein willkommener Anlass gesucht und gefunden wurde, einen politischen Gegner, der den bisher an der Macht befindlichen Parteien gefährlich wurde, regelrecht politisch zu liquidieren. Inwieweit die Präsidentschaftskandidatin Le Pen, die eine große Chance gehabt hat, die nächste Staatspräsidentin in Frankreich zu werden, selbst am Betrug bei der Verwendung von EU-Geldern beteiligt ist oder auch nicht, weiß wahrscheinlich nur Frau Le Pen selbst. Allerdings gebietet es die bisher übliche, offensichtlich aber mittlerweile außer Kraft gesetzte Regel, dass jede gerichtliche Entscheidung angefochten werden kann und eine endgültige Verurteilung erst dann vorliegt, wenn alle Rechtswege ausgeschöpft wurden. Genau das wurde jetzt bewusst verhindert, indem das Gericht die sofortige Wirksamkeit seines Urteils verfügte. Damit wurde eine Politikerin, die sehr große Chance des politischen Sieges hatte, bereits in der ersten Instanz eines Gerichtsverfahrens, regelrecht aus dem Verkehr gezogen. Und dies ist genau der Punkt, der jetzt europaweit zurecht auf Unverständnis stößt und den Verdacht einer politischen Entscheidung begründet.
Das zunehmende juristische Agieren, um politische Gegner auszuschalten, wird langsam unerträglich. Man denke an die Vorgänge in Rumänien, wo per Gerichtsbeschluss eine bereits erfolgte Wahl annulliert wurde, weil sie nicht den Vorstellungen der EU-Bürokratie in Brüssel entsprach. Eine Aussage des Geheimdienstes, die keiner nachprüfen kann, wurde von dem Gericht in Rumänien als Grundlage seines Beschlusses herangezogen.
Aber auch in Deutschland spielen die Gerichte im Zusammenhang mit politischen Auseinandersetzungen eine sehr zwiespältige Rolle. Im Zusammenhang mit gerichtlichen Entscheidungen, die sich gegen die AfD und Politikern dieser Partei richteten, wird mancher Bürger den Eindruck nicht mehr los, dass hier eine politische Intention die Richtung bestimmte.
Was aktuell in Frankreich mit der Partei Rassemblement National geschehen ist, könnte sich auch in Deutschland ereignen. Trotz der ständig immer wiederholten Behauptungen, die AfD sei verfassungsfeindlich und würde das Grundgesetz nicht akzeptieren, wurde kein Antrag auf Verbot der Partei beim einzigen dafür zuständigen Gericht, dem Bundesverfassungsgericht, gestellt. Gleichwohl gibt es Beschlüsse von Verwaltungsgerichten, die behaupten, die AfD könne vom Inlandsgeheimdienst beobachtet werden, weil sie verfassungswidrig sei. Es würde viele Bürger nicht mehr überraschen, wenn die AfD eines Tages unmittelbar vor ihrem Wahlsieg, durch einen Gerichtsbeschluss an der Ausübung ihrer demokratischen Tätigkeit ausgeschaltet würde. Die derzeitigen Vorstellungen der CDU/SPD zur Aufnahme der Straftatbestände „Hetze und Hass“, die dazu führen sollen, dass bei einer entsprechenden Verurteilung das passive Wahlrecht entzogen werden soll, gehen genau in die Richtung, was aktuell in Frankreich geschehen ist.
Aktuell ist es durchaus denkbar, dass auch führende Repräsentanten der AfD, wenn sie Wörter in einer Rede verwenden, die von der aktuell herrschenden Regierung als Hetze oder Hass angesehen wird, ihr passives Wahlrecht verlieren. Die Bürger lassen sich nicht von staatlichen Stellen und von regierungsunterstützenden Parteien vorschreiben, was sie wählen. Dann muss eben dieser Staat Politiker mit juristischen Mitteln „aus dem Verkehr“ ziehen.
In Frankreich wird jetzt das Gleiche geschehen, was auch hier in Deutschland bereits erkennbar ist. Umso mehr man versucht, politische Gegner auszuschalten, umso stärker werden sie von den Bürgern gewählt. In Frankreich wird zusätzlich die Auseinandersetzung auf der Straße erfolgen. Dies sind dann keine organisierten regierungsfreundlichen „Demokraten“, wie man dies bei den organisierten „Bürgerdemonstrationen“ in Deutschland beobachten konnte, sondern freie Bürger, die sich nicht mehr gefallen lassen, dass die Regierung Wahlentscheidungen gerichtlich verändern will.
Das Vertrauen zu den staatlichen Behörden aber auch zu den Gerichten schwindet bei den Bürgern in allen europäischen Staaten zurecht immer mehr. Das ist keine gute Entwicklung für die Demokratie. Seien wir wachsam, damit die Demokratie nicht auf der Strecke bleibt.