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Bundesverfassungsgericht fordert demokratisches Verhalten von den Parteien

Aktuell hat das Bundesverfassungsgericht aufgrund einer Klage des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann eingegriffen und dem antidemokratischen Verhalten der Regierungsfraktionen Einhalt geboten. Dies ist besonders bemerkenswert, weil gerade die Parteien, die von sich immer behaupten, sie seien die demokratischen Parteien, jetzt die Quittung für ihre Methode, eine Diskussion und Beratung im Bundestag zu verhindern, erhalten. Das Bundesverfassungsgericht untersagte den Regierungsparteien, das von ihr eingebrachte Heizungsgesetz mit einer Brechstange durch den Bundestag zu peitschen. Die Abgeordneten erhielten die Schlussfassung des Gesetzentwurfs Freitag nachmittags und sollten bereits am Montag im Bundestag darüber beraten. Das Bundesverfassungsgericht stellte jetzt in einer einstweiligen Anordnung fest, dass Gesetze mindestens 14 Tage vor der Beratung im Bundestag, den Abgeordneten schriftlich vorliegen müssen.

Peinlich und für den Bürger erschreckend sind zwei Sachverhalte, die erkennen lassen, dass es sich hier nicht um ein Versehen unbedarfter Politiker handelte, sondern ein strukturelles Problem vorliegt, dass erkennen lässt, dass demokratische Verhaltensweisen von den Regierungsfraktionen aber auch nicht von der CDU zu erwarten sind. Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wurde nicht von der CDU-Fraktion gestellt, die eigentlich hier hätte tätig werden müssen. Sie erfolgte von einem einzelnen Abgeordneten, der sich zurecht in seiner Funktion als Abgeordneter behindert fühlte. Noch schlimmer ist es aber, dass die Person, die für die Einhaltung demokratischer Regeln im Bundestag verantwortlich ist, nämlich die Bundestagspräsidentin Bas, offensichtlich kein Problem darin sah, dass ihre Parteigenossen den Versuch unternahmen, in einer faschistischen Verhaltensweise ein Gesetz durchzupauken, ohne dass die Abgeordneten überhaupt die Möglichkeit hatten, sich angemessen mit diesem Gesetzentwurf zu befassen. Das zeigt, wie tief das sogenannte demokratische Verhalten der sich selbst nennenden demokratischen Parteien gesunken ist.

Man sollte aber auch darauf hinweisen, dass dieses antidemokratische Verhalten von Parteien keine neue Erscheinung im Bundestag ist. Die gleiche Verfahrensweise wurde auch von der früheren Bundeskanzlerin Frau Merkel praktiziert. Auch dieser Politikerin war dies nur möglich, weil ihre Partei, die CDU, ein solches Verfahren duldete. Während der Regierungszeit von Frau Merkel, an der übrigens auch der derzeitige Bundeskanzler Olaf Scholz mit beteiligt war, wurde der gesamte Bundestag regelrecht zu einer Abstimmungsmaschine denaturiert, in der nur noch nach Vorgabe der Fraktionsführungen die Abgeordneten zu entscheiden hatten. Auch dazu muss man feststellen, dass es ein Armutszeugnis der Abgeordneten war, sich einem solchen politischen Diktat zu unterwerfen. Erst mit dem Einzug der AfD in den Bundestag veränderte sich die Diskussionskultur, da wieder die politischen Sachfragen erörtert wurden, obwohl die sich selbst demokratisch nennenden Parteien dies immer wieder mit dem Hinweis, dass die AfD das Sagbare überschreitet, verhindert werden sollte.

Wenn man die Interviews und Stellungnahmen Von Politikern der Regierungsparteien nach dem Spruch des Verfassungsgerichts wahrnimmt, dann wird ebenfalls deutlich, dass diese noch immer nicht begriffen haben, dass ihnen vom Verfassungsgericht attestiert wurde, dass sie sich antidemokratisch verhalten haben. Die Ausführungen der parlamentarischen Geschäftsführerin der Partei Bündnis 90/Die Grünen, Britta Haßelmann, in einem Interview mit dem Deutschlandfunk bestätigten, dass die Genossen der Grünen-Partei nach wie vor meinen, sie können ihr Heizungsgesetz unverändert durch den Bundestag bringen. Die Abgeordnete Dröge, Parteigenossin von Frau Haßelmann, verstieg sich sogar zu der Feststellung, dass Änderungen des Heizungsgesetzes nicht infrage kommen, auch wenn die Beratung im Bundestag jetzt erst im Herbst erfolgen kann. Der Fraktionsvorsitzende der SPD im Bundestag, Mützenich, meinte ebenfalls, dass man gar nicht daran denke, eine inhaltliche Diskussion über das Gesetz führen zu wollen. „Wir wollten den Menschen Sicherheit verschaffen“, erklärte Mützenich und glaubte ernsthaft, dass er damit bei den Bürgern punkten könne. Die Verunsicherung durch dieses Heizungsgesetz hat ihre Verunsicherung einzig und allein in dem dilettantischen Formulieren dieses Gesetzes von offenkundig unfähigen Politikern, die allerdings hervorragend in der Durchsetzung einer linken Ideologie sind. Nur das wollen die Bürger eben nicht und wenden sich verstärkt einer politischen Alternative zu, die es inzwischen gibt und die selbst das mächtige Parteienkartell der sich selbst demokratisch nennenden Parteien nicht verhindern konnte.

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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