Haben Sie sich nicht auch schon oft darüber geärgert, dass die EU-Bürokratie in Brüssel zunehmend in die originären Angelegenheiten der Mitgliedsstaaten der EU einmischt? Naiv, wie auch ein freier Publizist sein kann, war ich bisher der Auffassung, dass es sich hier um eine rechtswidrige Handlung der EU-Bürokraten in Brüssel handelt.
Die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wird nicht müde, immer wieder die Rechtsstaatlichkeit wie ein Monstranz den Bürgern in Europa vor Augen zu führen. Man bestraft sogar unter dem Vorwurf einer Missachtung dieser Rechtsstaatlichkeit Mitgliedsländer, wie das aktuell mit Ungarn erfolgte.
Bei diesen Überlegungen bleibt bei den meisten Bürgern der Blick dafür verstellt, wie demokratisch eigentlich die EU selbst agiert und in welchem Umfang die Mitgliedsländer im allgemeinen und Deutschland im Besonderen überhaupt noch als souveräne Staaten bezeichnet werden können. Souveränität bedeutet, dass ein Staat die höchste Entscheidungsgewalt über seine inneren Angelegenheiten und seine Außenpolitik besitzt.
Die Realität ist anders. Die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten haben im Rahmen der mit der EU geschlossenen Verträge, wesentliche Teile der Staats-Souveränität an die EU abgegeben. Im Einzelnen betrifft das den Binnenmarkt, den Wettbewerb, die Handelspolitik, den Verbraucherschutz, die Umweltfragen und Teile der Agrarpolitik. Die Regierungen haben damit, ohne ihre eigenen Bürger zu befragen oder hinreichend zu informieren den Satz aufgestellt: „Wir entscheiden gemeinsam – und das Ergebnis gilt dann für alle“. Der kleine Schönheitsfehler dabei ist, dass dieses „gemeinsam“ sich ausschließlich auf die einzelnen Machteliten in den Staaten bezieht und den Bürgern das Narrativ vermittelt wird, dass die EU ja nur eine reine organisatorische Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten sicherstellen soll.
Konkret wurde von den Regierungen ohne Beteiligung ihrer Bürger vereinbart, dass
- die EU in bestimmten Bereichen Verordnungen erlassen darf, die unmittelbar in den einzelnen Mitgliedssaaten wirksam werden.
- diese Regelung gilt automatisch in Deutschland
Der Bundestag hat nie der „Übernahme von EU-Verordnungen“ zugestimmt. Er hat den EU-Verträgen zugestimmt – und damit der Übertragung der Hoheitsrechte, die der EU erlauben, in bestimmten Bereichen unmittelbar geltendes Recht zu setzen. Die Zustimmung erfolgte bei jeder Vertragsratifikation (Maastricht, Amsterdam, Nizza, Lissabon). Seit Lissabon ist der Bundestag indem verpflichtet, seine Integrationsverantwortung wahrzunehmen und jede weitere Kompetenzübertragung aktiv zu genehmigen.
Wissen die Bürger in Deutschland wirklich, wie weit ihre Souveränität aktuell eingeschränkt ist? Sie wurde einer nicht vom Volk gewählten Administration in Brüssel übergeben, die unter der Leitung der deutschen Politikerin Ursula von der Leyen, die mit dafür verantwortlich ist, dass sich die deutsche Bundeswehr jetzt in dem Zustand befindet, der nur noch beklagenswert ist, wie ein Diktator herrschen kann. Jedenfalls hat diese Frau kein Bürger in Europa gewählt, sie stand auch auf keinem Stimmzettel.
Damit ist etwas eingetreten, was niemals hätte in dieser Form erfolgen dürfen, ohne dass der eigentliche Souverän, nämlich das deutsche Volk befragt worden wäre. Die Kooperation zwischen souveränen Staaten ist demokratisch legitimierbar. Einer Auflösung oder Entkernung der nationalen Souveränität hat die deutsche Bevölkerung nie zugestimmt. Die Souveränität gehört dem Volk und nicht der Regierung. Nur das deutsche Volk hätte selbst entscheiden können, ob es seine Selbstbestimmung aufgibt. Es stellt sich aktuell die Frage, welchen Stellenwert der Deutsche Bundestag überhaupt noch hat. In vielen Bereichen hat er nur noch die Funktion des Ja-Sagens.
Die den Bürgern erzählte Integration in der EU hat sich tatsächlich in einer Richtung entwickelt, die keiner wollte, aktuell allerdings Recht ist:
- EU-Recht steht über nationalem Recht
- Der EuGH setzt politische Leitplanken
- Die Kommission (die von keinem Bürger gewählt wurde) hat Initiativmonopol
- Die EZB trifft Entscheidungen mit massiven politischen Folgen (eine eigene nationale Währung existiert faktisch nicht mehr)
- Der Rat – das sind die Regierungschefs der Staaten – entscheiden oft ohne Debatte (ihre jeweilen Parlamente können dies nur noch im Nachhinein zur Kenntnis nehmen).
Betrachtet man in Deutschland noch die Präsenz amerikanischer Militäreinrichtungen, auf die Deutschland keinen Einfluss oder gar Zugriff hat, dann kann man von einem souveränen Staat nicht mehr sprechen.
Es gilt deshalb, die Bürger über die gegenwärtige staatsrechtliche Situation aufmerksam zu machen. Es ist legitim dafür zu kämpfen, dass Deutschland wieder seine volle Souveränität zurückerhält und mit einer EU zusammenarbeitet, so wie es ursprünglich vorgesehen war und den Bürgern versprochen wurde. Die EU sollte nie ein eigenständiger Staat werden, allerdings geriert sich die EU immer mehr in diese Richtung.
Die politischen Entscheidungen müssen wieder vom Souverän, das heißt vom Volk und nicht von einer selbsternannten politischen Elite getroffen, die Bürger müssen wieder in die politischen Entscheidungsprozesse eingebunden werden.
Kurz auf den Punkt gebracht: Es muss wieder das Prinzip der Rechtstaatlichkeit gelten. Rechtstaatlichkeit bedeutet: Das Volk entscheidet und nicht eine selbsternannte Elite.