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Der Internationale Gerichtshof führt sich selbst ad absurdum

Der Haftbefehl des Internationalen Gerichtshof in Den Haag gegen den israelischen Regierungschef Benjamin Netanjahu und seinem ehemaligen Verteidigungsminister mag formal durchaus begründet sein. Das Vorgehen dieser beiden Politiker gegenüber Palästina hat inzwischen eine Entwicklung genommen, die mit einem Verteidigungskrieg nichts mehr zu tun hat. Selbst für Bürger, denen der direkte Einblick über die tatsächlich stattfindendenden Vorgänge im Gaza-Streifen fehlt, haben den Eindruck, dass hier ein Volk vernichtet werden soll, obwohl die einzelnen Bürger auf das Vorgehen der Hamas gar keinen Einfluss haben konnten.

Es ist auch bezeichnend, dass jedes Vorgehen gegen ein nicht vertretbares Regierungshandeln der israelischen Regierung sofort als antisemitisches Verhalten bezeichnet wird. Damit glauben Netanjahu und seine Gefolgsleute, jegliche Kritik verhindern zu können.

Aktuell hat der jetzt aktuell erlassene Haftbefehl des Internationalen Gerichtshof zwei Ebenen der Betrachtung.

Die eine Ebene ist die Beurteilung des Verhaltens eines Regierungschefs, der zweifelsfrei Maß und Ziel im Kampf mit der Hamas völlig aus dem Auge verloren hat. Das, was die Welt derzeitig beobachten kann, ist in seiner Brutalität eines Staates gegenüber seinen Feinden nicht mehr nachzuvollziehen. Hier geht es nicht mehr, nur die Sicherheit des israelischen Staates zu verteidigen, hier wird ein anderes Volk regelrecht vernichtet.

Die Verbrechen der Hamas sind furchtbar und scharf zu verurteilen. Dies gilt aber auch für die israelische Regierung unter der Führung von Netanjahu, der seit Jahrzehnten jede Bemühung für die Schaffung von zwei gleichberechtigten Staaten hintertrieben hat. Man kann ein Volk nicht über Jahrzehnte unterdrücken und ihm die eigene Souveränität und damit die eigene Selbstachtung nehmen. Dann braucht man sich auch nicht zu wundern, wenn ein solches Verhalten zu Auswüchsen führt, wie sie mit dem Überfall der Hamas auf israelisches Gebiet erfolgte. Aber auch innenpolitisch ist die Rolle des Staatspräsidenten in Israel hoch umstritten, so dass dies auch zu Gerichtsverfahren im eigenen Land gegen Netanjahu geführt hat, die nur durch sein aktuelles Amt als Regierungschef ruhiggestellt wurden. Für viele Bürger sowohl im Inland als auch im Ausland wird es eine Genugtuung sein, dass der Haftbefehl gegen Netanjahu aktuell erlassen wurde.

Es gibt aber eine zweite Ebene, die in diesem Zusammenhang zu betrachten ist. Und diese hat nichts mit Moral und Ethik zu tun. Aus gutem Grunde entwickelte sich im 19. Jahrhundert aus dem Völkergewohnheitsrecht der Grundsatz der Immunität sowohl für Staatschefs als auch Botschaften und Konsulatsmitarbeiter. Der Grund für diese Entwicklung war die Erkenntnis, dass man in der Politik gar nicht in der Lage ist, die Verhaltensweisen der Staatschefs ausschließlich nach ethischen und moralischen Gesichtspunkten zu bewerten. Wollte man dies, dann dürften kaum noch Gespräche und Verhandlungen zwischen den Staaten erfolgen. Im vorliegenden Fall der Regierung Israel muss man konstatieren, dass die möglichen Verbrechen des israelischen Staatchefs gar nicht möglich gewesen wären, wenn er nicht die aktive Unterstützung der Biden-Administration erhalten hätte, die durch ihre Waffenlieferungen dafür sorgte, dass Netanjahu sein Vorgehen gegen das palästinensische Volk durchführen konnte und noch immer durchführt. Auch Frau Baerbock unterstützt diesen, jetzt der Kriegsverbrechen angeklagten, Regierungschef, so dass alle Unterstützer ebenfalls vor ein internationales Gericht gestellt gehörten. Auch eine Mittäterschaft kann eine kriminelle Handlung sein. Da merkt doch jeder den Schwachsinn einer solchen Betrachtungsweise, die allerdings auch auf die Problematik eines internationalen Gerichts unter Ausschluss der eigentlichen Weltmächte ausstrahlt.

Darüber hinaus stellt sich eine weitere Frage. Wer kann sich anmaßen, als Internationaler Gerichtshof Recht zu sprechen? Die Hauptmächte dieser Welt, die wesentlich an Morden und Kriegen involviert sind, nämlich die USA, China und Russland erkennen diesen Gerichtshof gar nicht an. Man könnte hier den Eindruck haben, dass hier der Versuch unternommen wird, über eine juristische Vorgehensweise, Sanktionierungen gegen andere Staaten durchführen zu können. Das ist eine Kriegsführung mit anderen Mitteln. Entweder gilt ein Recht für alle Staaten oder es gilt für keinen Staat. Übrigens gehört zu den Staaten, die den Internationalen Gerichtshof nicht anerkennen, auch Israel.

Einzig und allein die Frage, ob ein israelischer Regierungschef des Völkermordes angeklagt werden kann, führt aktuell einer gewissen Brisanz des Haftbefehls, der ohnehin nie realisiert werden wird. Und bei dieser Frage muss man klar und deutlich feststellen, auch Bürger Israels sind keine abgehobenen Wesen in dieser Welt und unterliegen somit den gleichen ethischen und juristischen Maßstäben, die für alle anderen Volksgemeinschaften auch gelten.

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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