Bei einem offiziellen Treffen zwischen Friedrich Merz und Wolodymyr Selenskyj, zu dem Selenskyj mit militärischen Ehren empfangen wurde, wurde nach Medienberichten eine „strategische Zusammenarbeit“ zwischen Deutschland und der Ukraine vereinbart. Im Mittelpunkt standen militärische Unterstützung und sicherheitspolitische Kooperation. Deutschland und die Ukraine verständigten sich auf eine vertiefte Zusammenarbeit in den Bereichen Luftverteidigung, weitreichende Waffensysteme, Drohnen und Munition. Deutschland beschafft unter anderem mehrere hundert Patriot‑Abfanggeschosse für die Ukraine. Zudem wurde erklärt, dass eine gemeinsame Entwicklung und Produktion von Waffensystemen beabsichtigt sei. Im Kanzleramt wurden bereits gemeinsam produzierte Drohnen präsentiert.
Im Einzelnen wurden folgende Bereiche benannt, in denen künftig enger kooperiert werden soll:
- Wiederaufbau und wirtschaftliche Kooperation: Vereinbart wurde eine industrielle Wiederaufbaupartnerschaft. Deutsche Unternehmen sollen beim Wiederaufbau eine zentrale Rolle spielen.
- Digitalisierung und staatliche Modernisierung: Deutschland will von den ukrainischen Erfahrungen bei digitalisierten Verwaltungsdiensten profitieren; umgekehrt unterstützt Deutschland Modernisierungsschritte in der Ukraine.
- Energiesicherheit: Deutschland unterstützt die Ukraine im Energiesektor, insbesondere mit Blick auf die Wintermonate.
- Kulturelle und kommunale Kooperation: Geplant sind ein deutsch‑ukrainisches Kulturjahr 2027/28 sowie eine kommunale Partnerschaftskonferenz 2026.
Beide Länder wollen zudem enger zusammenarbeiten, um die Rückkehr ukrainischer Geflüchteter zu erleichtern und Ausreisen wehrfähiger Männer zu reduzieren.
Parallel zu den Gesprächen zwischen Selenskyj und Merz fanden auch Verhandlungen zwischen weiteren ukrainischen Regierungsmitgliedern und dem deutschen Verteidigungsminister Boris Pistorius statt.
Es stellt sich die Frage, inwieweit es sich hierbei bereits um die Vorbereitung eines völkerrechtlich relevanten, verbindlichen Vertrages im Sinne des Artikels 59 GG handelt, der durch Merz faktisch auf den Weg gebracht wurde. In jedem Fall muss man sich fragen, ob der Zeitpunkt für solche Verhandlungen im Interesse Deutschlands liegen kann. Mit einem gegen Russland kriegführenden Staat wird eine „militärische strategische Partnerschaft“ eingegangen – mit der naheliegenden Möglichkeit, dass dies von Russland nicht mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen wird. Deutschland hat gegenwärtig zahlreiche eigene „Baustellen“, sodass es ratsam erscheinen könnte, wenn der Kanzler sich zunächst der Lösung der vielen offenen innenpolitischen Fragen widmete, auf die die Bürger bislang vergeblich Antworten erwarten.
Zudem stellt sich die Frage, ob Merz mit seinem forschen Vorgehen die Bestimmungen des Artikels 59 GG nicht faktisch aushebelt, indem er eine Vertragssituation bereits vorstrukturiert, ohne dem Bundestag die Möglichkeit zu geben, eine Richtungsentscheidung zu treffen. Die Politik von Merz kann zu Rückwirkungen auf Deutschland im Rahmen der internationalen Beziehungen führen – etwa sicherheitspolitische Eskalationsrisiken oder diplomatische Signale –, die erhebliche sicherheitspolitische Fragen aufwerfen könnten.
Nicht zuletzt erwarten viele Bürger, dass Merz mit der Ukraine zunächst klärt, welche Rolle sie bei der Zerstörung der Gasleitung Nord Stream gespielt haben könnte, bevor er eine militärisch‑strategische Zusammenarbeit vertieft. Es steht der Vorwurf im Raum, dass ein möglicher Partner an der dauerhaften Unterbrechung der Gasversorgung zwischen Russland und Deutschland beteiligt gewesen sein könnte.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das Vorgehen von Merz bei vielen Bürgern Unverständnis, zusätzliche Sorgen und Verärgerung auslöst. Immer drängender stellt sich die Frage, welche Interessen dieser Kanzler tatsächlich vertritt.