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Die Fürsorge der Frau Faeser oder die schöne neue Welt, wie sie Huxley beschrieben hat

Aktuell scheint die Causa Schönbohm eine unendliche Geschichte zu werden. Die Hauptdarstellerin ist in dieser Geschichte die Innenministerin Nancy Faeser. Diese führt in dem Stück „Der treusorgende Dienstherr“ aktuell den Bürgern vor, wie man als Dienstherr mit seinen Mitarbeitern, die man aus dem Dienst entfernen möchte, umgeht. Es sollte allerdings darauf hingewiesen werden, dass dies nicht gerade dem geltenden Dienstrecht und analog dem geltenden Arbeitsrecht entspricht, aber wenn man Dienstherrin vom Schlage Faeser ist, dann scheinen Regeln einer linksorientierten Parteienregierung und die kennt nur als Ziel, was der Partei nützt zu gelten.

Es war eben der Fehler des ehemaligen Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, Schönbohm, dass er aus welchen Gründen auch immer in Ungnade seiner Dienstherrin geraten ist, wobei man annehmen darf, dass das falsche Parteibuch hier eine gewichtige Rolle gespielt haben könnte. Aber vielleicht wollte die Dienstherrin anstelle eines Präsidenten auch lieber eine ihrer politischen Richtung genehmeren Präsidentin haben, weil alte weiße Männer ohnehin heute nicht mehr gelitten sind. Nun muss im allgemeinen ein besonderer Grund vorliegen, um einen Beamten aus dem Dienst entfernen zu können, wobei dies bei den sogenannten politischen Beamten einfacher ist, als bei einem Oberinspektor. Aber auch für diese Kategorie der Beamten gilt das Beamtenrecht und der Grundsatz, dass sie Anspruch auf die Einhaltung der Fürsorgeverpflichtung ihres Dienstherren, auch wenn dieser durch eine Frau wahrgenommen wird, haben. Das bedeutet, dass sie von keiner Willkür ihres Dienstherren ausgehen müssen und dieser sich an den Grundsätzen des Dienstrechtes und des menschlichen Anstandes zu halten hat.

Aktuell taucht in unserer Geschichte „Der treusorgende Dienstherr“ eine Figur auf, die eigentlich gar nichts mit dem Dienstherrn zu tun hat und die allgemein auch als Hofnarr eines öffentlich-rechtlichen Senders bezeichnet worden ist. Gemeint ist Jan Böhmermann, der als sogenannter Satiriker meint, den genauen Durchblick zu haben und sich darin gefällt, mit dem vermeintlichen Mittel der Satire auch aktiv in das politische Geschehen eingreifen zu können. Natürlich ist das legitim und zulässig, denn Anstand und guter Geschmack sind nicht immer justiziabel. Die Grenzen setzt hier der Sender, der dem Politakteur, wie wir diesen sogenannten Satiriker nennen wollen, das Podium gibt und die Zuschauer der Sendung, die gegebenfalls die Möglichkeit des Ausschaltens wahrnehmen können. Dieser Jan Böhmermann hat in seiner Sendung   „ZDF Magazin Royale“ Schönbohm als Cyber-Clown bezeichnet und ihm unterstellt, dass er mögliche Kontakte zu russischen Geheimdiensten haben könnte. Wenn ein solcher Vorwurf auch nur im Ansatz bei einem Funktionsträger im Bereich der Datensicherheit bestehen würde, müsste dies natürlich eine disziplinarische Prüfung zur Folge haben und möglicherweise auch die Entfernung aus dem Dienst rechtfertigen. In unserem Stück „Der treusorgende Dienstherr“ scheint aber etwas aus dem Ruder zu laufen. Die Tatsache, dass ein Satiriker eine solche gravierende Erklärung in einer öffentlichen Sendung abgibt, die sich sehr schnell als unwahr herausstellt dazu führt, dass der Dienstherr seinen Beamten unverzüglich aus dem Amt entfernt, ist mehr als erstaunlich und lässt erahnen, dass es in Deutschland offensichtlich sehr leicht zu sein scheint, politisch missliebige Personen in der Öffentlichkeit zu diffamieren, um daraus unverzüglich die gewollten Schritte, für die es sonst keine Begründung gegeben hätte, einleiten zu können. Dass es ein Zusammenspiel zwischen Politikern und den öffentlich-rechtlichen Sendern zu geben scheint, werden viele Bürger bereits vermuten, dass diese Zusammenarbeit aber im vorliegenden Fall sehr effizient zu sein scheint, überrascht doch sehr.

Anderseits ist das „Melden“ von politisch nicht gewünschten Meinungen und Aussagen bei dieser Innenministerin auch keine Überraschung. Die inzwischen eingerichteten Meldestellen für politische Äußerungen unterhalb der strafrechtlichen Relevanz, die von dieser Ministerin mit vorangetrieben wurden, sprechen eine eindeutige Sprache und wecken die Erinnerung an Zeiten der DDR aber auch an Zeiten des sogenannten „Dritten Reichs“.

In unserer Geschichte scheint die Dienstherrin sich erheblich verhoben zu haben. Jedenfalls nimmt der betroffene Beamte das Beamtenrecht für sich in Anspruch und lässt jetzt gerichtlich prüfen, welche möglichen Konsequenzen die Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Fürsorgepflicht durch eine Innenministerin, die glaubt in ihrer Weise das Recht auslegen zu können, haben wird.

Politiker, die sich so verhalten, wie Frau Faeser, machen vielen Bürgern Angst. Jeder Bürger muss aktuell davon ausgehen, dass er Opfer einer falschen Anschuldigung werden könnte, wenn er etwas sagt, was diese Regierung nicht hören will. Bisher war es gefährlich, in die Nähe von Rechtsradikalen, von Leugnern jeglicher Art und einer sogenannten antiphobischen Einstellung gerückt zu werden. Zu diesen Keulen, die ein gesellschaftliches Aus bedeuten können, kommt jetzt die Keule der „Russlandnähe“. Wie heißt der Buchtitel von Aldous Huxley? Schöne neue Welt. Der Verfasser dieses Kommentars bekennt, dass er gegen eine solche Welt entschieden Widerstand leisten wird.

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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