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Der Verfassungsschutz – aktuell eine Gefahr für die Demokratie?

Mit einer schon langweilig werdenden Wiederholung wird aktuell auf allen Kanälen der öffentlich-rechtlichen Sender sowie der Zeitungen den Bürgern erzählt, dass die einzige Opposition der gegenwärtigen sogenannten Ampelregierung vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsradikal“ anzusehen sei. Dabei vergisst man jedoch leider hinzuzufügen, dass es sich bei dieser Auffassung um eine Auffassung der SPD-Innenministerin Faeser handelt, die über ihren nachgeordneten Amtsleiter des Verfassungsschutzes diese Erklärung in regelmäßigen Abständen verkünden läßt. Die Bürger, die sich nicht so genau mit dem Aufbau der Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland auskennen, glauben, dass es sich dabei um eine seriöse und im rechtlichen Sinne gesicherte Erkenntnis handelt. Aber die Verwirrung hat natürlich Methode. Denn es geht ausschließlich darum zu verhindern, dass die gegenwärtigen Parteien ihren Einfluß und damit ihre Macht verlieren.

Frau Faeser war es auch, die immer wieder beklagte, dass die Bürger gegenüber der Opposition zu schweigsam seien und ein „Aufstehen gegen rechts“ geboten sei. Glücklicherweise gibt es inzwischen genügend Berufsdemonstranten, die Zeit und Geld zur Verfügung haben, um „Bürgerproteste“ in den Großstädten und neuerdings auch auf dem flachen Land in kleineren Gemeinden zu organisieren, zu unterstützen und mit dem erforderlichen technischen Hilfsmitteln auszustatten. So war es auch keinesfalls überraschend, dass „Tausende“ auf die Straße gingen. Einer der Experten für die Initiation von „Aufwachbewegungen der sogenannten bürgerlichen Mitte“, der Vorsitzende von Compact und gleichzeitiges Vorstandsmitglied der von ihm gegründeten Stiftung „Bewegung“, deren Aufgabe eben die „Bewegung der Bürger“ möglichst gegen alles, was nicht links ist, klärte die interessierte Öffentlichkeit im Internet auf. Allein für das Anmieten der professionellen Laufsprecheranlagen habe man 300.000, – € ausgegeben. Dazu kommen die Aufwendungen für die Anmietung von mobilen Bühnen, denn schließlich müssen die Propagandisten ja auch sichtbar sein. Mit der aus den USA gegründeten Bewegung „Friday for Future“ sei man regelrecht „rund um die Uhr“ im Einsatz, um „spontane“ Demonstrationen nicht nur in den Großstädten, sondern auch in Kleinstädten und Dörfern zu organisieren und zu fördern. Man sei zwischenzeitlich an 50 Orten im Einsatz. Das sind also die „spontanen“ Bürgerbewegungen, die endlich erkannt haben, dass man keine Opposition in Deutschland benötigt. Mit den vielen Aufmärschen ist es ja auch sehr gut gelungen, von den massiven Fehlentscheidungen der Ampelregierung abzulenken. Die öffentlichen Medien helfen dabei, indem sie sich bei ihrer sogenannten „Berichterstattung“ einseitig auf die angeblichen spontanen Demonstrationen konzentrieren.

Jetzt hat Frau Faeser noch einen weitere Stufe der politischen Beeinflussung gezündet. Sie ließ durch ihren Amtsleiter des Verfassungsschutzes verbreiten, dass jetzt auch ein „Gutachten“ über die Verfassungsfeindlichkeit der gesamten AfD erstellt werden solle. Was sie damit erreicht, sind zwei Dinge: Erstens wenden sie viele Bürger mittlerweile von dem ewigen Gerede des Verfassungsschutzes, die AfD sei erwiesen verfassungsfeindlich ab, weil sie bemerken, dass keine Substanz hinter dieser politisch intendierten Behauptung steht. Zweitens macht sich eine Behörde lächerlich, wenn sie ständig auf eine Verfassungsfeindlichkeit einer Partei hinweist, aber keine entsprechenden Schritte einleitet, damit das Bundesverfassungsgericht diese Auffassung bestätigt. Beides ist schädlich für unser demokratisches Rechtssystem. Was gegenwärtig von der Regierung veranstaltet wird, könnte auch als eine schleichende Demontage des demokratischen Rechtssystems angesehen werden. Die Regierung läßt gegen die Opposition demonstrieren. Einen solchen Vorgang hat es bisher in der Bundesrepublik Deutschland nicht gegeben. Die Unzufriedenheit der Bürger, die dazu führte, dass eine Oppositionspartei immer größeren Zuspruch fand, wird von der Regierung nicht damit beantwortet, dass man endlich auf die Bedürfnisse der Bürger eingeht, sondern man versucht, die Opposition so zu diskreditieren, dass man sie – so die Hoffnung – endgültig ausschalten kann. Die CDU, die eigentlich ebenfalls Oppositionspartei sein sollte, hat sich mit den übrigen Parteien im Rahmen einer Brandmauer-Ideologie so verbandelt, dass man von einer Opposition nicht mehr sprechen kann.

Wie sich inzwischen zeigt, hat Correctiv vom Landgericht Hamburg per Beschuß erfahren, dass ihre Behauptungen keine Tatsachen, sondern Meinungen gewesen sind. Deshalb konnte darüber auch keine gerichtliche Entscheidung getroffen werden.  Die Klage des Juristen Vosgerau war in einem sehr wichtigen Punkt allerdings erfolgreich, weil Correctiv die gegen Vosgerau erhobenen Aussagen nicht mehr in der Öffentlichkeit wiederholen darf, weil sie – wie das Landgericht Hamburg feststellte – unwahr sind. Damit sind die gezielten Aufmärsche der Bürger aufgrund von Meinungen und nicht aufgrund von Fakten inszeniert worden.

Insofern kann es einem Bürger, der für die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zeitlebens aktiv eingetreten ist, nur Angst und Bange werden, wenn man sieht, wie leicht es ist, ahnungslose Bürger auf die Straße zu treiben, weil sie glauben, die Demokratie sei in Gefahr.

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Die Fürsorge der Frau Faeser oder die schöne neue Welt, wie sie Huxley beschrieben hat

Aktuell scheint die Causa Schönbohm eine unendliche Geschichte zu werden. Die Hauptdarstellerin ist in dieser Geschichte die Innenministerin Nancy Faeser. Diese führt in dem Stück „Der treusorgende Dienstherr“ aktuell den Bürgern vor, wie man als Dienstherr mit seinen Mitarbeitern, die man aus dem Dienst entfernen möchte, umgeht. Es sollte allerdings darauf hingewiesen werden, dass dies nicht gerade dem geltenden Dienstrecht und analog dem geltenden Arbeitsrecht entspricht, aber wenn man Dienstherrin vom Schlage Faeser ist, dann scheinen Regeln einer linksorientierten Parteienregierung und die kennt nur als Ziel, was der Partei nützt zu gelten.

Es war eben der Fehler des ehemaligen Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, Schönbohm, dass er aus welchen Gründen auch immer in Ungnade seiner Dienstherrin geraten ist, wobei man annehmen darf, dass das falsche Parteibuch hier eine gewichtige Rolle gespielt haben könnte. Aber vielleicht wollte die Dienstherrin anstelle eines Präsidenten auch lieber eine ihrer politischen Richtung genehmeren Präsidentin haben, weil alte weiße Männer ohnehin heute nicht mehr gelitten sind. Nun muss im allgemeinen ein besonderer Grund vorliegen, um einen Beamten aus dem Dienst entfernen zu können, wobei dies bei den sogenannten politischen Beamten einfacher ist, als bei einem Oberinspektor. Aber auch für diese Kategorie der Beamten gilt das Beamtenrecht und der Grundsatz, dass sie Anspruch auf die Einhaltung der Fürsorgeverpflichtung ihres Dienstherren, auch wenn dieser durch eine Frau wahrgenommen wird, haben. Das bedeutet, dass sie von keiner Willkür ihres Dienstherren ausgehen müssen und dieser sich an den Grundsätzen des Dienstrechtes und des menschlichen Anstandes zu halten hat.

Aktuell taucht in unserer Geschichte „Der treusorgende Dienstherr“ eine Figur auf, die eigentlich gar nichts mit dem Dienstherrn zu tun hat und die allgemein auch als Hofnarr eines öffentlich-rechtlichen Senders bezeichnet worden ist. Gemeint ist Jan Böhmermann, der als sogenannter Satiriker meint, den genauen Durchblick zu haben und sich darin gefällt, mit dem vermeintlichen Mittel der Satire auch aktiv in das politische Geschehen eingreifen zu können. Natürlich ist das legitim und zulässig, denn Anstand und guter Geschmack sind nicht immer justiziabel. Die Grenzen setzt hier der Sender, der dem Politakteur, wie wir diesen sogenannten Satiriker nennen wollen, das Podium gibt und die Zuschauer der Sendung, die gegebenfalls die Möglichkeit des Ausschaltens wahrnehmen können. Dieser Jan Böhmermann hat in seiner Sendung   „ZDF Magazin Royale“ Schönbohm als Cyber-Clown bezeichnet und ihm unterstellt, dass er mögliche Kontakte zu russischen Geheimdiensten haben könnte. Wenn ein solcher Vorwurf auch nur im Ansatz bei einem Funktionsträger im Bereich der Datensicherheit bestehen würde, müsste dies natürlich eine disziplinarische Prüfung zur Folge haben und möglicherweise auch die Entfernung aus dem Dienst rechtfertigen. In unserem Stück „Der treusorgende Dienstherr“ scheint aber etwas aus dem Ruder zu laufen. Die Tatsache, dass ein Satiriker eine solche gravierende Erklärung in einer öffentlichen Sendung abgibt, die sich sehr schnell als unwahr herausstellt dazu führt, dass der Dienstherr seinen Beamten unverzüglich aus dem Amt entfernt, ist mehr als erstaunlich und lässt erahnen, dass es in Deutschland offensichtlich sehr leicht zu sein scheint, politisch missliebige Personen in der Öffentlichkeit zu diffamieren, um daraus unverzüglich die gewollten Schritte, für die es sonst keine Begründung gegeben hätte, einleiten zu können. Dass es ein Zusammenspiel zwischen Politikern und den öffentlich-rechtlichen Sendern zu geben scheint, werden viele Bürger bereits vermuten, dass diese Zusammenarbeit aber im vorliegenden Fall sehr effizient zu sein scheint, überrascht doch sehr.

Anderseits ist das „Melden“ von politisch nicht gewünschten Meinungen und Aussagen bei dieser Innenministerin auch keine Überraschung. Die inzwischen eingerichteten Meldestellen für politische Äußerungen unterhalb der strafrechtlichen Relevanz, die von dieser Ministerin mit vorangetrieben wurden, sprechen eine eindeutige Sprache und wecken die Erinnerung an Zeiten der DDR aber auch an Zeiten des sogenannten „Dritten Reichs“.

In unserer Geschichte scheint die Dienstherrin sich erheblich verhoben zu haben. Jedenfalls nimmt der betroffene Beamte das Beamtenrecht für sich in Anspruch und lässt jetzt gerichtlich prüfen, welche möglichen Konsequenzen die Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Fürsorgepflicht durch eine Innenministerin, die glaubt in ihrer Weise das Recht auslegen zu können, haben wird.

Politiker, die sich so verhalten, wie Frau Faeser, machen vielen Bürgern Angst. Jeder Bürger muss aktuell davon ausgehen, dass er Opfer einer falschen Anschuldigung werden könnte, wenn er etwas sagt, was diese Regierung nicht hören will. Bisher war es gefährlich, in die Nähe von Rechtsradikalen, von Leugnern jeglicher Art und einer sogenannten antiphobischen Einstellung gerückt zu werden. Zu diesen Keulen, die ein gesellschaftliches Aus bedeuten können, kommt jetzt die Keule der „Russlandnähe“. Wie heißt der Buchtitel von Aldous Huxley? Schöne neue Welt. Der Verfasser dieses Kommentars bekennt, dass er gegen eine solche Welt entschieden Widerstand leisten wird.

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Das Demokratiefördergesetz der Regierung ist eine Gefahr für die Demokratie

In welcher Zeit leben wir eigentlich? Wenn man diese Regierung ernst nehmen wollte, dann könnte man zu dem Ergebnis kommen, dass das gesamte deutsche Volk aus einer unmündigen und dummen Bevölkerung besteht, dass zu eigenen Entscheidungen nicht fähig ist, so dass es einen Vormund benötigt, damit dieses dumme Volk auch kein Blödsinn macht.

So muss man offensichtlich nach Meinung dieser Regierung den dummen Menschen immer wieder vor Augen halten, wie sehr sie diese Welt zerstören, weil sie nichts dagegen unternehmen, dass die sogenannten Weltbürger durch die Welt jetten, mit ihren SUVs die Straßen blockieren und sich darüber ärgern müssen, dass die hart arbeitenden Menschen es immer noch nicht lassen können, mit ihren Kleinwagen die Umwelt zu zerstören.

Glücklicherweise gibt es die Grünen, die begriffen haben, dass man nur dann gut in seinen eigenen Kreisen vernünftig leben kann, wenn es gelingt, die breite Masse in ihre Schranken zu verweisen. Leider sind viele Bürger immer wieder so renitent, dass man ihnen dann eben per Gesetz die Art der Heizungen und andere Dinge vorschreiben muss. Natürlich ist es doch auch selbstverständlich, dass die Kosten von diesen Bürgern übernommen werden, schließlich sollten sie ihre Ersparnisse nicht auf der Bank deponieren, sondern dafür sorgen, dass das Geld „arbeitet“ und wo es arbeiten soll, das können nur die Grünen am besten entscheiden.

Die Krone der Unverschämtheit ist allerdings jetzt das von der Ministerin Nancy Faeser initiierte „Demokratieförderungsgesetz“. Bei der Bezeichnung von Gesetzen auf der Grundlage des sogenannten Framings hat diese Regierung ja ohnehin große Erfahrungen. Den Bürgern soll durch die Bezeichnung eines Gesetzes der Eindruck vermittelt werden, als wenn dieses Gesetz so gut ist, dass der Bürger gar nicht erst auf die Idee kommt, sich mit diesem Gesetz näher zu befassen. Dann würde er nämlich merken, dass er von dieser Regierung nur veralbert wird, weil genau das Gegenteil beschlossen wird, was aus der Überschrift des Gesetzes erkennbar ist.

Was heißt es denn, wenn eine Innenministerin meint, wir benötigen ein Gesetz zur Förderung der Demokratie? Die Demokratie wird nicht von einer feministischen Ministerin beschlossen, sondern ist Grundbestandteil unseres Grundgesetzes, das glücklicherweise ohne Mitwirkung dieser Ministerin zustande gekommen ist. Es ist pervers, wenn durch ein Gesetz den Bürgern die Demokratie verordnet werden soll. Das sieht, um beim Framing zu bleiben, genau danach aus, was es offensichtlich sein soll, ein Gesetz zur Förderung des Gedankenguts der linken Regierung damit der Bürger genau weiß, was er zukünftig zu denken hat. So ist es auch nicht zufällig, dass durch dieses Gesetz linke Organisationen zukünftig dauerhaft mit Steuergeldern finanziert werden sollen, damit sie das Bewusstsein der Bürger im Sinne der Regierung entwickeln. Eigentlich müsste dieses Gesetz eine andere Bezeichnung erhalten. Richtig wäre der Name: „Gesetz zur Sicherstellung eines Einheitsdenkens, damit die Vielfalt des Schwachsinns zukünftig zur Maxime des Handelns erklärt werden kann“.

Die Zielsetzung des Gesetzes, die Demokratie in Deutschland zu stärken und Initiativen, die sich u.a. gegen Extremismus, Rassismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit, Queerfeindlichkeit, Hass im Netz, Desinformation und Wissenschaftsleugnung engagieren, nun langfristig zu fördern, lässt erahnen, was hier der Frau Faeser vorschwebt. Demokratie entsteht nicht durch die Regierung, sondern vom Volk selbst. Begriffe wie Extremismus, Rassismus werden von dieser Regierung zu oft nur als Kampfbegriffe gegen Andersdenkende verwendet, so dass es ausgesprochen gefährlich ist, solche Begriffe in dieser Form als gesetzliche Grundlage zu missbrauchen, um der Regierung genehme Organisationen finanziell fördern zu können. Der Hinweis darauf, dass man Desinformation und Wissenschaftsleugnung bekämpfen will, lässt erahnen, dass wir auf dem Weg in eine Diktatur sein könnten. Ob sich jemand einer Desorganisation schuldig macht oder nicht, ist, sofern es überhaupt strafrechtlich relevant sein kann, ausschließlich Angelegenheiten von Gerichten und nicht der Regierung. Noch schlimmer wird es bei dem Hinweis einer sogenannten Wissenschaftsleugnung. Erstens muss man der Regierung – und insbesondere der gegenwärtigen – die Fähigkeit absprechen, dies überhaupt zu beurteilen. Und zweitens kann jeder Bürger völlig ungestraft Wissenschaftsleugner, was auch immer das sein soll, sein. Jeder Bürger hat auch das Recht, ein Idiot zu sein, sofern er nicht physisch oder psychisch gegen andere Mitbürger vorgeht. Wenn es der Frau Faeser darum gehen würde, die Demokratie zu stärken, dann sollte sie sich für Bürgerbegehren, wie sie zum Beispiel in der Schweiz möglich sind, einsetzen. Was mit diesem sogenannten Demokratiefördergesetz erreicht wird, ist genau das Gegenteil. Die Demokratie wird weiter beschädigt und vielleicht sogar auf Dauer abgeschafft. Gegen solche Gesetze gebietet demokratisches Verhalten, sich aktiv zur Wehr zu setzen.

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Die alternativen Fakten bestimmen die Politik

Der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag Alexander Dobrindt kann sich eine bundesweite Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz vorstellen. Ich kann mir ebenfalls eine bundesweite Beobachtung der CSU durch den Verfassungsschutz vorstellen. Das Problem, das dabei allerdings entsteht liegt darin, dass beides verfassungswidrig und auch zivilrechtlich nicht zulässig ist und einen eklatanten Rechtsbruch darstellen würde.

Das Vorstellen eines Sachverhalts und die Beurteilung und die daraus abzuleitenden Konsequenzen sind eine andere Sache und bedürfen – solange man sich an rechtsstaatliche Prinzipien hält – einer seriösen Aufklärung und dann ggf. einen entsprechenden Gerichtsbeschluss.

Nun ist das Schwadronieren eines Gedankens, den man so hat und der mit einer seriösen Beurteilung eines Sachverhalts nichts zu tun hat, nicht verboten, so lange diese geäußerten Gedanken nicht Bereiche betreffen, die inzwischen gesetzlich als nicht zulässige Grenzüberschreitung angesehen werden. In diesem Bereich kann der eine oder andere Bürger beklagen, dass die Äußerung bestimmter Auffassungen unter Strafe gesetzt wurden, es gibt aber eine klare Rechtsgrundlage, so dass an dieser Festlegung auch nicht weiter zu diskutieren ist.

Problematisch, weil grundsätzlich nicht justiziabel, aber wo auch emotionale und politische Grenzen tangiert werden, die bei Bürgern, die nicht den Gesamtblick für politische Zusammenhänge haben, zu Meinungen führen können, die auf den sogenannten alternativen Fakten gegründet sind. Man glaubt eine Auffassung vertreten zu sollen, die objektiv begründet ist, obwohl eine solche objektive Begründung gar nicht vorliegt. Wenn Dobrindt, der ja kein Hinterbänkler und politischer Anfänger ist, bei dem man es verstehen würde, dass er nur das nachplappert, was seine Fraktionsführung von ihm will, und somit oft gar nicht seine eigene Meinung äußert, hat dies natürlich ein erhebliches Gewicht auf die Meinungsbildung der Bürger. Wenn Dobrindt also in der Öffentlichkeit feststellt – und dies im Zusammenhang mit der Verhaftung einer ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten in einen Zusammenhang stellt – dass er „es sich vorstellen könnte, dass die AfD durch den Verfassungsschutz bundesweit beobachtet wird“, dann werden viele Bürger glauben meinen zu müssen, dass es doch logisch und konsequent sei, wenn unverzüglich die Partei, deren Mitglied die Verhaftete ist, durch den Verfassungsschutz zu beobachten sei. Was dieser Politiker dabei unberücksichtigt lässt, sind für ihn wahrscheinlich Kleinigkeiten, die aber darauf hinweisen könnten, dass hier etwas Nachhilfeunterricht, der in Deutschland noch geltenden Rechtsauffassungen notwendig ist. Wenn eine Politikerin einer Partei verhaftet wird, weil ihr die Vorbereitung zu einem Umsturz vorgeworfen wird, dann ist dies noch keine Verurteilung und muss erst durch ein Gericht bewiesen werden. Es wäre nicht das erste Mal, dass jemand in Untersuchungshaft genommen wird, bei dem sich im Nachhinein herausstellt, dass die Verhaftung unbegründet gewesen ist. Man denke in diesem Zusammenhang an Jörg Kachelmann, der auf eine solche Weise einen erheblichen Schaden erlitten hat. Im vorliegenden Fall könnte man sich auch fragen, warum das Richterdisziplinargericht, das gerade entscheiden hatte, dass die ehemalige AfD-Politikerin wieder ihre Richtertätigkeit aufnehmen kann, nicht bemerkt haben sollte, dass durchaus Gründe bestanden haben, diese Richterin aus dem Amt zu entfernen. Natürlich muss man auch hier feststellen, dass der Umsturzvorsatz vielleicht geschickt verdeckt wurde, so dass das Gericht dies nicht erkennen konnte. Wenn allerdings, wie es jetzt der Öffentlichkeit gegenüber dargestellt wird, gegen die vermeintliche Verschwörergruppe, zu der ja diese Richterin gehört haben soll, bereits seit Anfang des Jahres ermittelt worden sei, dann darf man doch die Frage stellen, warum dem Richterdisziplinargericht kein Hinweis gegeben wurde. Sofern die ehemalige AfD Abgeordnete tatsächlich strafrechtlich in Erscheinung getreten sein sollte und dies auch unstrittig zu beweisen sein sollte, dann ist dies noch immer kein Grund von einer einzelnen Person auf eine ganze Partei zu schließen.

Herr Dobrindt wird aber – das ist jetzt eine Unterstellung des Verfassers dieser Zeilen – gezielt den Eindruck vermittelt haben, dass das mögliche Verhalten dieser ehemaligen Bundestagsabgeordneten bezeichnend für das Verhalten ihrer ganzen Partei sei. Genau das nennt man zurecht alternative Fakten, die scheinbar plausibel sind, gleichwohl aber eine Unwahrheit verbreiten, ohne dass diese Unwahrheit konkret ausgesprochen wurde.

Hier reiht sich auch das merkwürdige Rechtsverständnis der Innenministerin Faeser ein, die einen Pfeiler des Rechtsstaates aushebeln will, der das Fundament unserer Rechtsordnung darstellt. Bisher gilt, dass es einem Angeklagten bewiesen werden muss, dass er sich strafbar gemacht hat und nicht, dass der Angeklagte beweisen muss, dass er unschuldig ist. Dass eine Innenministerin, die Juristin ist, einen solchen Vorschlag unterbreitet, kann nur noch mit einer Fassungslosigkeit zur Kenntnis genommen werden. Bei einem solchen Denken muss man sich auch nicht wundern, wenn es erhebliche Widerstände in der Bevölkerung gibt, weil sie kein Vertrauen mehr zu der Rechtsstaatlichkeit solcher Politiker haben können.

Hier liegen erhebliche Gefahren für das Auseinanderfallen unserer demokratischen Gesellschaft, so dass es dringend notwendig ist, dass endlich wieder Sachverstand in die Politik einkehrt und eine populistische Verhaltensweise, die letztlich nur eine gewisse Unfähigkeit zum Ausdruck bringt, der Politiker beendet wird.

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73 Jahre Grundgesetz – ein Grund zum Feiern?

Der FDP-Politiker und Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann schrieb in der Zeitung „Welt am Sonntag“ einen Gastbeitrag mit dem Thema „Glückwunsch Grundgesetz“.

Natürlich ist der 73. Jahrestag des Grundgesetzes ein guter Anlass, über dieses Gesetz nachzudenken. Es ist auch spannend in Erfahrung zu bringen, wie derjenige, der qua Amt für den Schutz des Grundgesetzes verantwortlich ist, nämlich der Justizminister, über dieses für uns alle wichtige Gesetz denkt. Noch wichtiger ist aber, zu prüfen, wie dieser Justizminister unter dem Aspekt der Betrachtung des Grundgesetzes handelt.

Buschmann stellt gleich zu Beginn seines Beitrages die Frage, ob Patriotismus ein Wert zum Nutzen oder Nachteil der Menschen sei und weist zurecht darauf hin, dass über diese Frage heftig diskutiert wird. Sehr kühn und geradezu locker flockig stellt er fest, dass wir uns gemeinsam auf den Verfassungspatriotismus verständigen können. Er führt in diesem Zusammenhang weiter aus, dass wir ja für unser Grundgesetz dankbar und stolz sein können.

Von dieser Feststellung geht Marco Buschmann in seinen weiteren Ausführungen aus und meint offensichtlich, dass der Verfassungspatriotismus der gemeinsame Nenner für alle deutschen Bürger sein sollte. Und genau an dieser Stelle zeigt sich, die gegenwärtige Politik der FDP, die den Bürgern mit schönen Worten einen Staat beschreibt, der mit einer Nation, in der sich die Bürger mit dieser Nation als Deutsche verbinden könnten und sollten, nichts zu tun hat.

Was bedeutet der Begriff „Verfassungspatriotismus“? Und warum wird dieser Begriff von Buschmann als gemeinsamer Nenner für die Bürger Deutschlands als gegeben vorausgesetzt? Man darf annehmen, dass der promovierte Jurist Buschmann sehr genau die Bedeutung des Begriffs „Verfassungspatriotismus“ kennt, so dass unterstellt werden muss, dass hier eine Vernebelung einer eigentlichen Zielsetzung der FDP von dem Justizminister Buschmann erfolgt. Es geht eben nicht um die Identität von deutschen Staatsbürgern zu ihrem Vaterland, sondern um eine allgemeinverbindliche Floskel, unter der auch eine Multi-Kulti-Gesellschaft ohne nationalen Hintergrund zu verstehen ist. Natürlich will man dies nicht so direkt den Bürgern sagen, weil der Umerziehungsprozess, der jetzt auch von der Innenministerin Nancy Faeser zusammen mit der Familienministerin Lisa Paust in Kindergärten und Schulen umgesetzt werden soll, noch nicht die gewünschte Wirkung entfalten konnte. Zur Erinnerung: Bereits im Kindergarten sollen die Kinder ein antifaschistisches Verhalten erlernen und verinnerlichen, dass sie in einer multi-kulturellen Gesellschaft leben, die einen Nationalbegriff nicht mehr kennt und in der Diversität auch im sexuellen Bereich die Norm für die Gesellschaft sein soll.

Ein Blick in das Programm der FDP zeigt, daß auch diese Partei inzwischen nicht mehr als Garant einer bürgerlichen Gesellschaft angesehen werden kann, sondern sich teilweise in gesellschaftlichen Auflösungsvorstellungen anderer linken Parteien nicht mehr unterscheidet, ja diese sogar übertrifft. Am Beispiel eines Gesetzentwurfs dieser angeblichen bürgerlichen Partei vom 16.6.2020, Drucksache 19/2048, sollte sich der interessierte Bürger selbst ein Urteil bilden. Der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung, eingebracht von der FDP und für die Fraktion von Christian Lindner unterzeichnet, ist am 19. Mai 2021 zur Abstimmung dem Bundestag vorgelegt worden. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Überwiegend zugestimmt hatten, die Partei die Linke, die sogenannten Grünen und die FDP. Auch wenn dieser wahnsinnige Vorschlag der FDP glücklicherweise keine Mehrheit fand, ist nicht auszuschließen, daß die FDP ihre kruden Vorstellungen weiterverfolgen wird. Die zur Zeit von der FDP vorgeschlagene Schaffung eines neuen gesetzlichen Modells für Lebensgemeinschaften, bei dem es um die Möglichkeit geht, jenseits der Ehe eine rechtliche Absicherung für Personen zu schaffen, „Verantwortung füreinander zu übernehmen“ geht in die gleiche Richtung, nämlich mit allen subtilen rechtlichen Konstruktionen, die Ehe herkömmlicher Art, zu demontieren. Auch hier wendet man sich gegen das bisherige Grundgesetz.

Der Politikwissenschaftler Jan-Werner Müller hat umfassend zum Thema des Verfassungspatriotismus gearbeitet. Danach ist der Verfassungspatriotismus ein Gegenmodell zum sogenannten „liberalen Nationalismus“. Grundsätzlich geht man davon aus, dass ein gut funktionierendes Gemeinwesen einen kulturell homogenen Staat benötigt. Das steht jedoch im Widerspruch zu der von Bundesjustizminister Buschmann und seiner FDP propagierten Multi-Kulti-Gesellschaft und der Auflösung der Nation zugunsten eines beliebigen Nationalitätenbegriffs, der sich allein an einer Verfassung definiert, die jederzeit nach parteipolitischer Veränderung eine andere Bedeutung erhalten kann.

Die Glückwünsche zum Grundgesetz des Herrn Buschmann sind deshalb sehr fragwürdig, ja unglaubwürdig, weil er im Grunde genommen die Absicht hat, dieses Grundgesetz umfassend auszuhöhlen, so dass von der eigentlichen Intention des Grundgesetzes, wie sie einmal von den Gründern definiert worden ist, nicht mehr viel übrigbleiben wird.

Völlig unberücksichtigt bei dem vermeintlichen Glückwünsch zum Grundgesetz blieb bei dem Justizminister die Beantwortung der Frage, warum Deutschland nicht wie in diesem Grundgesetz vorgesehen war, das Grundgesetz in eine neue Verfassung geändert hat. In Artikel 146 des Grundgesetzes heißt es: „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff des Grundgesetzes seinerzeit bewusst gewählt wurde, weil es sich um ein Provisorium handeln sollte, bis eine Wiedervereinigung Deutschlands erfolgt und dann dieses Deutschland, sich eine Verfassung geben sollte. Genau das geschah 1990 nicht, das vorgesehene Referendum der Bevölkerung wurde verhindert. Man könnte den Eindruck haben, dass hier bewusst verhindert werden sollte, dass Deutschland wieder eine Verfassung erhält, weil damit auch eine Festschreibung der Nation Deutschland erfolgt wäre.

Wie wichtig dem Bundesjustizminister das Grundgesetz ist, kann man auch aus seinem Beitrag in der „Welt am Sonntag“ erkennen. Herrn Buschmann geht es vielmehr um die Einbindung Deutschlands in die EU – man darf die EU nicht mit Europa verwechseln – sowie in die Nato. Das passt gut zu seinem Hinweis, dass man sich auf einen Verfassungspatriotismus verständigen könne. Wenn der Bundesjustizminister meint, dass nach dem Grundgesetz vorgesehen sei, „dem Frieden zu dienen“ und er dies mit einer Erhöhung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und damit mit einer möglichen militärischen Intervention verbindet, dann sollte der Justizminister sich den 4 plus 2 Vertrag, der als Friedensvertrag angesehen werden soll, ansehen. Der 4 plus 2 Vertrag schreibt im Artikel 2 fest: „Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, dass das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charter der Vereinten Nationen.“ Danach darf Deutschland sich nur dann in kriegerische Auseinandersetzungen einbringen, wenn dies explizit auf der Grundlage der Charta der Vereinten Nationen erfolgt. Dazu gehören auch die Lieferungen deutscher Waffen in andere Staaten. In der ukrainischen Auseinandersetzung liegt eine Entscheidung der UNO aber nicht vor.

So stellt sich heraus, dass der angebliche Glückwunsch wohl mehr der Vernebelung einer neuen diversen und nationalitätsauflösenden Politik gelten soll. Die Bürger sollten sehr wachsam sein, dass sie nicht falschen Glückwünschen auf den Leim gehen.

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Stephan Brandner: Innenministerin Faeser ist untragbar – sie muß zurücktreten

Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland erklärt, dass die Innenministerin Faeser zurücktreten sollte, weil sie ganz offensichtlich nicht mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes steht, und damit absolut untragbar sei. Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser schrieb noch im Jahr 2021 einen Gastbeitrag in einer Publikation der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten“ (VVN-BdA). Diese Organisation wird vom bayerischen Verfassungsschutz als „die größte linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus“ eingestuft.

Aufgrund dieses Hinweises wurde dem Verein vom Finanzamt für Körperschaften der Status der Gemeinnützigkeit entzogen. Allerdings wurde diese Entscheidung wieder aufgehoben, so daß die Gemeinnützigkeit dieses Vereins auch weiter besteht.

Eigentlich werden hier zwei Probleme miteinander vermischt, die unsrer Meinung nach doch mit einem anderen Blickwinkel betrachtet werden sollten.

Die Gemeinnützigkeitsrichtlinien – wir denken hier zum Beispiel an die Abgabenordnung, § 52 AO, indem sehr klar definiert ist, wann eine Körperschaft den Status einer Gemeinnützigkeit zuerkannt bekommen kann. Danach ist einzig und allein erforderlich, daß die Tätigkeit der betreffenden Körperschaft dem Gemeinwohl ausgerichtet sein muß und die in der Satzung beschriebenen Aufgaben auch tatsächlich wahrgenommen werden. Es ist demnach in dieser Verordnung keinesfalls festgelegt, aus welcher politischen Motivation heraus eine Körperschaft meint, seine Aufgabenstellung für die Allgemeinheit begründen zu wollen.

Insofern ist es auf keinen Fall Aufgabe der Finanzbehörde über einen möglichen Entzug der Gemeinnützigkeit eine nicht gewollte politische Zielsetzung einer gemeinnützigen Organisation zu verhindern, bzw. zu sanktionieren.

Die Entscheidung, ob eine Verein oder eine sonstige Körperschaft tätig sein kann, liegt ausschließlich im Bereich der Rechtsprechung, die sich ihrerseits klar an den geltenden gesetzlichen Vorgaben zu orientieren hat.

Eine andere Frage, die von der AfD aufgeworfen wurde ist, inwieweit eine Ministerin, die dem gesamten Volk verpflichtet sein sollte, sich bei ihren persönlichen politischen Auffassungen zurückhalten sollte. Dabei geht es keinesfalls darum, daß sie keine eigene Meinung haben darf. Allerdings muß man von einer Ministerin erwarten, daß sie nicht eindeutig zu erkennen gibt, daß sie nur für einen kleinen Teil der Bevölkerung glaubt zuständig sein zu müssen. Gerade die Innenministerin sollte darauf bedacht sein, keine Gruppen der Gesellschaft auszugrenzen. Insofern ist es nachvollziehbar, wenn eine Oppositionspartei darauf hinweist, daß der Verfassungsschutz im politischen Kampf sehr stark instrumentalisiert und mißbraucht wird. Aus diesem Grunde ist es nicht akzeptabel, wenn die oberste Dienstherrin dieser Behörde zwar massiv den sogenannten Rechtsradikalismus vehement beklagt, aber selbst keine Probleme sieht, Aufsätze in einer linksradikalen Organisation, die zumindest vom Bayerischen Verfassungsschutz als linksextrem eingestuft worden ist, veröffentlicht. Eine Innenministerin, die Kontakte in die linksextreme verfassungsfeindliche Szene pflegt, ist nicht tragbar. „Es ist absolut offensichtlich, dass sie den Kampf gegen den Linksextremismus in Deutschland, der eine massive Bedrohung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung darstellt, nicht glaubwürdig führen kann. Bundeskanzler Scholz muss umgehend handeln und sie entlassen“, meint Brandner (AfD) wörtlich.

Es wäre gut, wenn die Politiker wieder mehr darauf achten würden, daß sie dem Gesamtwohl einer Gesellschaft verpflichtet sind und bei allem parteilichen Hintergrund in erster Linie die Interessen aller Bürger zu vertreten haben, gleichgültig, welche politischen Auffassung die Bürger haben. Es wäre weiter ausgesprochen notwendig und würde zu einer erheblichen intellektuellen Deeskalation führen, wenn die Politiker nicht immer gleich jede Kritik an ihrem Handeln als rechtsradiale Entwicklung charakterisieren würden. Das Argument der Rechtsradikalität wird von vielen Politiker mittlerweile als ein Argument mißbraucht, um eine notwendige Diskussion gleich im Keim zu ersticken und zu verhindern. Wenn grundsätzlich gesagt wird, daß man mit Rechten nicht redet, dann macht man es sich einfach zu einfach und übersieht, daß dies eine Arroganz des Denkens, die einfach nicht tragbar ist. Wenn Personen oder Institutionen Auffassungen vertreten, die nicht mit dem Grundgesetz unseres Landes in Übereinstimmung stehen, dann haben allein Gerichte darüber zu entscheiden und keiner sonst! Es ist mittlerweile eine Unsitte, daß es eine Vielzahl von öffentlich geförderten Vereinen und Organisationen gibt, die meinen, sie können darüber entscheiden, wer ihrer Meinung nach rechtsradikale Gedanken verbreitet, um dann gegen diese vermeintlichen Rechten öffentliche Propaganda zu machen. Letztlich sind solche Organsiationen die eigentlichen Brunnenvergifter unserer Gesellschaft. Und hier sollten sich Politiker – auch die Innenministerin Nancy Faeser – zurückhalten und sich im Interesse ihres Amtes neutral verhalten. Dazu gehört auch, sich sehr genau zu überlegen, wo man Veröffentlichungen platziert.