Mit einem großen Zapfenstreich werden auf dem Berliner Platz der Republik heute Soldaten der Bundeswehr für ihren Afghanistan-Einsatz gewürdigt – insbesondere jene 59 Männer, die während dieses Einsatzes ihr Leben verloren haben. Im Vorfeld forderten evangelische Theologen aus mehreren Bundesländern, dass sich Vertreter ihrer Kirche nicht an der Ehrung beteiligen sollten. Das staatliche Ritual sei zynisch gegenüber den Opfern einer gescheiterten Politik. „Jesus wäre dagegen“, befand der Hamburger Pastor Ulrich Hentschel in einem Zeitungsinterview.
Eine solche Äußerung ist unverantwortlich und geradezu ungeheuerlich. Sie spricht von einer tiefen Verachtung der Soldaten, die ihren Beruf in den Dienst der Allgemeinheit gestellt haben und einen Eid auf unsere Verfassung – korrekt muß man sagen, auf das Grundgesetz – geleistet haben. Danach haben sich diese Staatsbürger verpflichtet, ihr persönliches Leben einem Staat unterzuordnen, um ggf. auch ihr eigenes Leben einzusetzen. Nichts anderes bedeutet der Eid, den jeder Soldat leistet.
Joachim Kuhns, Mitglied im Bundesvorstand der Alternative für Deutschland stellte unseres Erachtens völlig zurecht fest, daß “es einfach schäbig sei, Soldaten, die ihrem Eid treu waren und unter Lebensgefahr unserem Land gedient haben, nicht ehren zu wollen”.
Die Pfarrer der evangelischen Kirche, die Auffassungen wie Pastor Ulrich Hentschel aus Hamburg verbreiten, sollten sich einmal fragen, auf welchem gesellschaftspolitischen Hintergrund sie selbst stehen und ob sie überhaupt unser Rechtsstaatssystem verstanden haben. Es wäre legitim, eine Armee grundsätzlich in Frage zu stellen, allerdings wird diese Frage im Bundestag beraten und ggf. entschieden. In diesem Zusammenhang ist es sehr erstaunlich, daß Pastor Hentschel nicht darauf hingewiesen hat, daß die Probleme der Bundeswehr viel tiefer liegen und hier die Frage hätte gestellt werden müssen, ob die Bundesregierung rechtswidrig gehandelt hat, als sie erstens die Wehrpflicht in Deutschland faktisch aufgehoben hat, obwohl diese nach wie vor Grundlage des Grundgesetzes ist und zweitens diese Bundeswehr rechtswidrig in Auslandseinsätze geschickt hat, obwohl ihre staatsrechtliches Grundlage ausschließlich eine Verteidigung des eigenen Landes vorsieht. Dann ist jedoch die Zielrichtung der völlig unangemessenen Äußerung des Pfarrers aus Hamburg falsch. Er hätte vielmehr Frau Merkel selbst angreifen müssen und dieser die Frage zu stellen müssen, warum sie sich über das Grundgesetz Deutschlands gestellt hat und aus einer Verteidigungsarmee eine Söldnerarmee gemacht hat, die im Verbund mit den USA oder vielleicht auch nur als Handlanger der USA, sich an Kriegen, die teilweise noch nicht einmal völkerrechtlich als Krieg zulässig waren und somit eigentlich Gegenstand einer völkerrechtlichen Gerichtsverhandlung sein müßten, beteiligte. Dann wären die Opfer der deutschen Staatsbürger in Uniform noch tragischer, weil sie im Glauben an eine gute Sache, ihr Leben eingesetzt, bzw. verloren haben, ohne daß es dafür eine rechtliche Legitimation gegeben hat. Das wären die richtigen Fragestellungen des Herrn Pastors gewesen.
Nicht zuletzt hätte der ehrenwerte Pastor richtigerweise die Frage stellen müssen, warum die evangelische Kirche einen Militärbischof beruft, wenn ihre Pfarrer noch nicht einmal den Eid der Soldaten entsprechend einordnen und würdigen können.
Den bei diesen Auslandseinsätzen beteiligten Soldaten kann man allenfalls vorwerfen, nicht selbst hinreichend darüber nachgedacht zu haben, ob sie zu leichtgläubig der Propaganda der deutschen Regierung gefolgt sind, die großspurig behauptete, daß im Ausland die Freiheit der Bundesrepublik verteidigt werde. Aber wenn man die Liste der gefallenen Soldaten in Afghanistan betrachtet, dann sind abgesehen von wenigen Ausnahmen, überwiegend Soldaten betroffen, die nicht der militärischen Führung angehörten, so daß diese wahrscheinlich auch kaum die Chance hatten zu überblicken, auf welcher rechtlichen Grundlage ihr Einsatz begründet gewesen ist. Einerseits sollte bei der Bundeswehr das Prinzip des Bürgers in Uniform gelten. Das bedeutet, daß jeder Soldat sich stets selbst darüber im Klaren sein muß, ob das, was er tut, rechtlich begründet ist. Es gibt aber auch eine Fürsorgepflicht des Staates, Soldaten gegenüber, die gar nicht in der Lage sind, so weitrechend beurteilen zu können, ob Auslandseinsätze rechtlich legitimiert sind oder nicht, über diese Probleme aufzuklären, so daß die Betroffenen ggf. für sich selbst entscheiden können, ihren Dienst für diesen Staat aufzukündigen.
Jedenfalls muß man mehr Achtung und Respekt vor den gefallenen Soldaten haben, auch wenn ihr Leben vielleicht nicht hätte geopfert werden dürfen, als vor diesen sehr leichtfertigen und wirklich zynische klingenden Äußerungen eines Pfarrers und seiner Amtsbrüder, die sich dieser Meinung angeschlossen haben.