Thorsten Frei (CDU) erklärte öffentlich, man müsse im Extremfall gegenüber einer AfD‑Landesregierung den Bundeszwang anwenden — also das schärfste Instrument des Grundgesetzes, das in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie angewandt wurde. Frei sprach von einer „Ultima Ratio“, man müsse „alle Instrumente nutzen“ und sogar ein Weisungsrecht gegenüber den Behörden Sachsen‑Anhalts ausüben, falls die AfD dort die Landesregierung stellen sollte.
Wenn ein „Normalbürger“ solche Sätze äußern würde, könnte man milde lächeln und feststellen: So klingt es, wenn Laien einmal Pseudojuristen spielen und glauben, etwas besonders Schlaues gesagt zu haben.
Wenn allerdings ein Volljurist mit Befähigung zum Richteramt, der Oberbürgermeister von Donaueschingen war, später Chef der Staatskanzlei Baden‑Württemberg, bis vor wenigen Wochen Chef des Bundeskanzleramts und heute Fraktionsvorsitzender der CDU im Bundestag ist, einen solchen Unfug redet, dann muss man von Vorsatz sprechen. Frei weiß genau, was er tut.
Was er hier betreibt, ist eine dramatisierende Rhetorik, die weit über das hinausgeht, was Art. 37 GG meint. Er verwendet den Begriff des Bundeszwangs bewusst falsch, um gegenüber der AfD eine Dramaturgie zu inszenieren, die den Bürgern suggerieren soll, die AfD plane einen Rechtsbruch und wolle das Staatswesen Deutschlands demontieren.
Dabei weiß Frei selbstverständlich, was der Tenor des Art. 37 GG ist: Er verpflichtet alle Bundesländer zu föderaler Loyalität. Der Artikel greift nur, wenn ein Land sich aktiv weigert, Bundesrecht auszuführen oder sich aus dem Bundesverband lösen will. Genau dafür wurde er geschaffen. Solche Gedanken hat es übrigens tatsächlich einmal gegeben — beim Freistaat Bayern, der mit einem Anschluss an Österreich kokettierte. Dafür ist Art. 37 GG gedacht. Nicht für parteipolitische Dramatisierungen.
Die Väter des Grundgesetzes haben diesen Artikel nicht als parteipolitisches Instrument vorgesehen, mit dem eine Bundesregierung eine politische Einheitsmeinung durchsetzen kann. Frei unterstellt der politischen Opposition bereits bevor sie überhaupt eine Regierung übernommen hat, dass sie staatsfeindlich sei und vorsätzlich das Staatsgefüge zerstören wolle.
Wenn Frei davon überzeugt ist, dass die AfD Gesetze nicht einhalten würde, dann muss man ihn fragen: Warum stellen Sie dann keinen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht? Wenn die Gefahr so groß ist, wie Sie behaupten, wäre das die einzig konsequente Handlung.
Frei sät aktuell Misstrauen und Spaltung. Er verhält sich wie ein Pfarrer, der seine Gemeindemitglieder auffordert, den Nachbarn genau zu beobachten, weil dieser der leibhaftige Teufel sei und die Kirche zerstören wolle. So schafft man keinen gesellschaftlichen Zusammenhalt — so zerstört man ihn.
Die CDU sollte aufhören, weiter an der Demontage der Gesellschaft zu arbeiten. Thorsten Frei sollte sich darüber im Klaren sein, dass er mit seinen Äußerungen zur weiteren Klimaverschlechterung in Deutschland beiträgt. Stimmen für seine Partei wird er damit nicht gewinnen.