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Aktuell ist Deutschland kein Einwanderungsland – es bietet aber auch Fremden eine Heimat

Die Böll-Stiftung veröffentlichte eine Studie, die sich mit der sogenannten Vielfalt in den deutschen Kommunalparlamenten beschäftigte. Im Rahmen einer wissenschaftlichen Untersuchung, wobei die Fragestellungen dieser Untersuchung bereits die Intention der Autoren sichtbar werden ließ, wurde dargestellt, dass die Anzahl der Mandatsträger in den kommunalen Parlamenten zu gering sei. Den Bürgern in Deutschland soll offensichtlich mehr als deutlich gemacht werden, dass sie davon auszugehen haben, dass die Repräsentanz in den Kommunalparlamenten ein Spiegelbild der multikulturellen Einwanderung geben muss. Es wird behauptet, dass die Integration der ausländischen Bürger, die nach Deutschland kommen und hier die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen haben, voraussetzt, dass ihnen die Möglichkeit eingeräumt wird, dass sie ihre aus ihren Ländern mitgebrachten Vorstellungen und Erfahrungen in die deutsche Kommunalpolitik einbringen können. Das bedeutet, dass sie verstärkt die gesellschaftspolitische Entwicklung in Deutschland mit beeinflussen können.

Auch die Geschlechterzusammensetzung sei aktuell unzureichend. Nur 39% Frauen seien in den kommunalen Parlamenten vertreten. Dabei scheint die Studie noch von dem Bild Mann und Frau auszugehen, wahrscheinlich wird sich dies auch ändern, weil es ja nach Auffassung bestimmter Kreise nicht nur Männer und Frauen, sondern auch andere Geschlechtsvarianten geben soll, die dann ebenfalls mit zu berücksichtigen sind.

Es wird ferner kritisiert, dass zweidrittel der Kommunalpolitiker einen akademischen Hintergrund haben und diejenigen, die diesen Abschluss nicht nachweisen können, unterrepräsentiert vertreten sind. Im Umkehrschluss könnte man annehmen, dass es also zukünftig darum gehen soll, dass alle Berufsgruppen, Bildungsausprägungen einschließlich Menschen mit besonderem Förderbedarf in den Kommunalparlamenten vertreten sein müssen. Natürlich wird eine solche Forderung sogleich als völlig unrealistisch, weil nicht durchführbar, angesehen. Der Verfasser dieses Beitrages will auch mit diesem Beispiel nur deutlich machen, dass man sehr sich sehr schnell verirren würde, wollte man wirklich alle Personengruppen gleichmäßig in politischen Gremien vorsehen, weil dies in der Praxis gar nicht möglich ist. Letztlich ist es Sache der Wähler, wen sie in ihren Gremien wählen. Einflussnahmen auf das Wahlverhalten der Bürger sind nach unserem Grundgesetz unzulässig.

Noch weitreichender wäre der Eingriff in das Wählerverhalten im Zusammenhang mit der Herstellung einer sogenannten Vielfalt. Die Kommunalparlamente sind keine Spielwiese von Ideologen, die glauben, durch gezielte Einflussnahme in das Wahlverhalten der Bürger eingreifen zu können. Durch die personelle Zusammensetzung von Parlamenten durch Personen mit einem bestimmten Migrationshintergrund, gerade auf der kommunalen Ebene, kann eine erhebliche Verschiebung in der politischen Zielsetzung erfolgen. Eine gezielte Erhöhung von Mandatsträgern, die aus anderen Kulturkreisen nach Deutschland kommen, auch wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft, oft nur neben der Herkunftsstaatsangehörigkeit, angenommen haben, kann auch zu einer Entfremdung der indigenen Bevölkerung unseres Landes führen.  Und eine solche Entwicklung könnte durchaus aktuell auch zu zusätzlichen Problemen in der deutschen Gesellschaft führen. Je mehr den deutschen Bürgern eingeredet wird, sie müssen sich darauf einstellen, ein multikulturelles Einwanderungsland zu sein, desto höher wird der Widerstand gerade gegen eine solche Auffassung. Es geht nicht darum, deutschen Bürgern mit einem Migrationshintergrund ein politisches Mandat zu verwehren, es kann aber auch anderseits nicht sein, dass bestimmte politische Kreise hier eine gezielte strukturelle Veränderung herbeiführen. Einzig und allein hat der Wähler darüber zu entscheiden, welche Personen von ihnen in die jeweiligen Parlamente und Gremien gewählt werden.

Deutschland ist ein Land, das eine eigenständige Geschichte und Kultur hat, genauso wie die Länder der hier eingebürgerten Migranten. Weder die Türkei noch andere Länder werden sich vorschreiben lassen, dass durch eine gezielte Förderung von Migranten für bestimmte Personenkreise die politische Landschaft an der eigenen Bevölkerung vorbei verändert wird. Und genauso sollten wir uns als Deutsche auch verhalten. Jeder ist herzlich willkommen, aber die Mehrzahl der deutschen Bürger wollen aktuell keine gesellschaftliche Veränderung, die ihnen von außen aufgedrückt wird.

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Bürgerräte zerstören unsere Demokratie

Aktuell in den letzten Wochen wird immer mehr die Frage gestellt, ob unsere Demokratie wirklich noch funktionsfähig sei. In einer neuen Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung wird zum Ausdruck gebracht, dass jeder zweite deutsche Bürger mit dem gegenwärtigen Zustand der Demokratie nicht mehr einverstanden ist. In den sogenannten „neuen“ Bundesländer ist diese Zahl noch erschreckend höher. Aber bereits beim Bezeichnen der Bundesländer im Osten Deutschlands wird dem Verfasser dieser Zeilen bereits ein Punkt erkennbar, woran es liegen könnte, dass die Unzufriedenheit der Bürger in Deutschland immer größer wird. Was heißt denn „neue Bundesländer?“ Wird nicht damit ein Teil der Deutschen regelrecht ausgegrenzt, weil man ihnen unterstellt, erst seit der sogenannten Wiedervereinigung zur Bundesrepublik Deutschlands zu gehören? Dabei wurde den Bürgern vor dieser sogenannten Wiedervereinigung immer erzählt – und dies ist übrigens auch Grundlage des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland – dass die Länder, die seinerzeit als DDR bezeichnet wurden, Teil des gesamten deutschen Volkes gewesen sein sollen. Wenn man dies ernst nehmen würde, dann verbietet es sich, von neuen Bundesländern überhaupt zu reden.

Aber an diesem Beispiel wird auch erkennbar, wie sehr das Gerede der Politiker von den Rechtsgrundsätzen abweicht und immer mehr zu hohlen Phrasen verkommt. Dieser Prozess ist keinesfalls erst über Nacht auf uns hereingebrochen, sondern ist eine lange Entwicklung, an der insbesondere die Parteien beigetragen haben. Wenn im Artikel 21 GG im Absatz 1 formuliert wird: Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit, dann hatten die Verfasser des Grundgesetzes mit Sicherheit nicht gewollt, dass die Parteien die Willensbildung des Volkes bestimmen, sondern eben nur mitwirken. Inzwischen scheinen die Parteien zu meinen, sie haben zu bestimmen. Denn nichts anderes bedeutet auch ihr schöner Spruch: „Man muss die Bürger mitnehmen.“ Nein, nicht die Parteien haben die Bürger „mitzunehmen“, sondern die Bürger sind der Souverän und nicht die Parteien.

Das Grundgesetz schreibt in Art. 21 auch vor, dass die Parteien die freiheitlich demokratische Grundordnung einzuhalten haben. Wenn sie dies nicht tun, sind sie von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen. Im gleichen Artikel des Grundgesetzes steht aber auch, dass darüber nicht nachgeordnete Verfassungsschutzbehörden zu entscheiden haben. Über die Frage einer möglichen Verfassungsfeindlichkeit entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.

Wenn die Bürger wahrnehmen müssen, dass sich die Parteien immer mehr von den gesetzlichen Grundlagen abwenden und sich ihr eigenes Recht schaffen, dann ist es auch nicht überraschend, dass dies bei den Bürgern nicht zur Förderung des Demokratiebewusstseins beiträgt.
Noch gravierendender für die Bürger ist es, wenn sie feststellen müssen, dass ihre gewählten Abgeordneten gar nicht mehr frei im Bundestag entscheiden können. Artikel 38 GG schreibt vor: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. Faktisch haben sich die Abgeordneten einem Fraktionszwang ihrer Parteien zu unterwerfen, die an der politischen Willensbildung mitbestimmen, aber nicht allein entscheiden sollen. Auch wenn die Parteifunktionäre meinen, sie müssen dafür sorgen, dass mehr Männer oder Frauen im Bundestag vertreten sein sollten, ist das eine Anmaßung und Bevormundung des Wählers, der einzig und allein zu entscheiden hat, wen er als Abgeordneter im Bundestag sehen möchte.
Bevor man meint, die Demokratie dadurch „verbessern“ zu können, wenn man neue Gremien, die nach dem Grundgesetz gar nicht vorgesehen sind, einrichtet, sollte man sich einmal darum bemühen, die bestehenden Bestimmungen des Grundgesetzes umzusetzen. Es muss wieder sichergestellt werden, dass der Wille des Volkes und nicht der Wille von Parteien im Bundestag zur Geltung kommt.

Unser Grundgesetz sieht im Bundestag ausschließlich vor, dass Fachausschüsse im Bundestag eingerichtet werden, in denen eine intensive und umfangreiche Vorbereitung von Gesetzesvorhaben erfolgen soll. § 70 GG sieht sogenannte Anhörungssitzzungen vor. Damit haben die Abgeordneten die Möglichkeit, sich umfassend Sachverstand von Bürgern vortragen zu lassen. Es ist keinesfalls notwendig, ja es würde den Parlamentarismus aushebeln, wenn man glaubt, durch zusätzliche „Bürgerräte“ mehr Sachverstand für die Erarbeitung von Gesetzen zu erhalten.

Die Bürger sind zunehmend verdrossen, wenn sie feststellen, dass es ein Parlament gibt, in dem nur noch das entschieden wird, was die jeweiligen Fraktionsführungen vorgeben. Die Politiker und ihre Parteien haben dazu beigetragen, dass diese Demokratie ausgehebelt wurde und man inzwischen den Eindruck haben muss, als ob die Parteien sich des Staates bemächtigt haben. Den Bürgern kann man allenfalls den Vorwurf machen, dass sie bisher lautlos zugesehen haben, wie die Parteien dafür gesorgt haben, dass nur noch willfährige Parteisoldaten als Kandidaten für den Bundestag aufgestellt werden. Zu einem großen Teil von Personen, die, sofern sie einen Berufs- oder Studienabschluss haben, nie produktiv gearbeitet, sondern sich nur als Parteimitarbeiter im Dunstkreis von Parteien bewegt haben. Von solchen Abgeordneten kann kein Bürger erwarten, dass sie ihre eigene Meinung vertreten und sich ausschließlich an den Interessen der Bürger orientieren. Diese Politiker sind auf Gedeih und Verderb von ihren Parteien abhängig und werden nur das Lied desjenigen singen, der für ihre Existenzgrundlage sorgt. Dieses System muss beendet werden, weil sonst die Demokratie endgültig in den Abgrund gleitet.
Nicht neue Räte sind erforderlich. Den besten Rat für eine lebende Demokratie kann aus unserem Grundgesetz abgeleitet werden. Allerdings muss man dann auch in der Lage sein, schwierige Texte zu lesen und vor allen Dingen auch zu verstehen. Und hier kann man bei einigen Abgeordneten Zweifel haben.

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Weimar hat uns errreicht – linke Aktivisten entscheiden, wer an den Hochschulen lehren darf

Bisher war es gesellschaftlicher Konsens, dass die Wissenschaft frei ist und die Hochschulen in eigener Autonomie die Schwerpunkte ihrer wissenschaftlichen Arbeit festlegen. Wissenschaft war auch immer ein Suchen nach der Wahrheit, wobei dafür einer der wichtigsten Grundlagen die Prinzipien des Falsifizierens und des Verifizierens sein sollten. Jeder neue Gedanke, jedes neues Forschungsobjekt muss sich der Überprüfung der Validität stellen, so dass immer wieder die Fragen gestellt werden, ist die neue Erkenntnis wahr oder kann sie infrage gestellt werden. Bereits im ersten Semester eines jeden Studiums lernen die Studenten, dass es eine absolute Wahrheit auch in der Wissenschaft nicht gibt. Erkenntnisse, die sich scheinbar als wahr herausstellen, werden sehr oft im Laufe der Zeit als revisionsbedürftig erkannt, so dass manche Forschungsaussage auch wieder zurückgenommen werden musste.

Eine solche Vorgehensweise setzt voraus, dass jeder der wissenschaftlich arbeitet und in der Forschung tätig ist, nach bestem Wissen und Gewissen arbeiten muss und frei von jeglicher externen Beeinflussung parteipolitischer Zielvorstellungen handeln können muss. Eine Wissenschaft, die von vorneherein meint, Wissenschaft sei nur das, was der Gesellschaft nutzt, ist mehr als problematisch, weil die Wissenschaft weder eine Schere im Kopf noch eine Schere durch irgendwelche Machtzentren verträgt. Sie würde dann aufhören, wirkliche neue Erkenntnisse zu gewinnen.
Jetzt könnte man glauben, dass die vorgenannten Ausführungen eine Selbstverständlichkeit seien und keiner in der heutigen Gesellschaft auf die Lehre und insbesondere Forschung Einfluss nehmen würde. Es wird auch lautstark verkündet, dass wir uns in einem freien Land befinden, bei dem nur das Grundgesetz den Rahmen des Handelns dann einschränkt, wenn es zur Wahrung der Freiheit der Allgemeinheit notwendig sei. Im Übrigen wird dabei auch auf die Rechtsprechung verwiesen, die ein Garant sein soll, dass die Rechte der Bürger im Allgemeinen und in unserem Beispiel die Wissenschaft in den Hochschulen im Besonderen geschätzt sind.

Die gesellschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland scheint hier aber Tendenzen zu zeigen, die mehr an das Endstadium der Weimarer Republik erinnern und immer weniger ein hochentwickeltes, freies und liberales Gemeinwesen erkennen lassen.
Die Diskussion in der Gesellschaft, angefeuert durch die sogenannten sozialen Medien, die diesen Namen nicht verdienen, weil sie teilweise die Tendenz haben, eine gewisse Asozialität der Meinungen zu befördern, wird immer unerträglicher und hat oft nichts mehr mit einer europäisch zivilisierten Streitkultur, bei der Rede und Gegenrede auch einmal zur Synthese führt, zu tun.

Diese Entwicklung, die von einer rüden und teilweise menschenverachtenden Verhaltensweise ausgeht, unterstellt dem Andersdenkenden von vorneherein, dass er in dieser Gesellschaft nichts zu suchen hat und mindestens so weit ausgegrenzt werden muss, dass er keine Wirkungsmöglichkeit mehr entfalten kann. So werden politische Andersdenkende in der Regel als rechtsradikal, nationalistisch und antiphobisch klassifiziert, so dass sich damit jedes Gespräch erübrigt. Mit den Instrumenten der Macht, wird über die Verhinderung finanzieller Förderung, die allen anderen nicht bestritten werden und oftmals großzügig ausgereicht werden, wenn diese Zahlungsempfänger der offiziellen Meinung folgen, eine Sanktionierung versucht. Man verhindert, dass Andersdenkenden an demokratischen Prozessen teilhaben können. Dazu gehört auch, dass man zielstrebig verhindert, dass bestimmte Gruppen Schwierigkeiten haben, Immobilien zu erwerben, um ihnen die politische Arbeit zu verhindern und mindestens zu erschweren.

Eine besonders gefährliche Qualität in dieser Handlungsweise derjenigen, die zurzeit meinen, die Macht auf ihrer Seite zu haben, zeigt sich an den Hochschulen. Ein solcher aktueller Vorgang ist in den letzten Tagen an der Humboldt-Universität in Berlin geschehen. Da beabsichtigt eine junge Doktorandin einen Vortrag über das Thema „Geschlecht ist nicht Geschlecht, Geschlecht ist nicht schlecht, Sex und Gender, warum es in der Biologie zwei Geschlechter gibt“ zu halten. Eigentlich nichts Außergewöhnliches. Und natürlich ist bei einem solchen Thema nicht auszuschließen, dass es unterschiedliche wissenschaftliche Ansätze gibt, die auf der Ebene These und Gegenthese zu diskutieren sind. Zu diesem Vortrag kam es jedoch vorerst nicht, weil ein Kreis linker sich besonders fortschrittlich gebender Damen, die sich im Verband kritischer Juristinnen zusammengefunden haben, meinten, diesen Vortrag verhindern zu müssen. Sie nahmen sich das Recht heraus, obwohl sie dazu gar kein Recht hatten, unter dem Vorwand, dass das Vortragsthema unwissenschaftlich und menschenverachtend sei, eine Stimmung an der Hochschule zu erzeugen, die Krawallmacher auf den Plan riefen und durch entsprechendes Gewaltdrohpotential die Unileitung dazu brachten, den Vortrag abzusagen, weil die Sicherheit der Hörer infrage stand. Wenn das wissenschaftliche Freiheit sein soll, dann befinden wir uns bereits wieder in einer Art „Endzeit der Weimarer Republik“, wo Schlägertruppen von links und rechts glaubten, durchsetzen zu müssen, was sie damals für politisch richtig gehalten haben.

Die Einflussnahme von bestimmten politischen Kräften in die Hochschule ist keinesfalls eine Erscheinung des letzten Jahres. Erinnert sei an die Verhinderung der ersten Vorlesung von dem ehemaligen Vorsitzenden der AfD, Prof. Lucke, 2019 in Hamburg, nachdem er sich aus der Politik zurückgezogen hatte und wieder seine ursprüngliche Tätigkeit als Hochschullehrer aufnehmen wollte. Bereits im Jahr 2011 wurde der ehemalige AfD-Abgeordnete Ralph Weber an der Universität Greifwald von linken Aktivisten gehindert, seine Vorlesung zu halten. Seinerzeit waren 80 Polizeibeamte in der Hochschule im Einsatz, weil 800 bis 1.000 Demonstranten die Vorlesung verhindern wollten.

Weitere negative Beispiele sind der Fall des umstrittene Historiker Jörg Baberowski, an der Humboldt-Universität im Jahr 2021 – ein Fall von Cancel Culture. RCDS und Liberale Hochschulgruppe klagten darüber, dass trotzkistische Studenten mit fragwürdigen Mitteln einen „Boykott“ des konservativen Professors vorantrieben.
Im Fall der Islamforscherin Prof. Susanne Schröter wollten linke Gruppen einen Vortrag an der Universität Frankfurt/Main zum Thema „Kopftuch“ im Jahr 2022 verhindern, weil das Thema ihnen politisch nicht opportun erschien. Hier hat sich jedoch die Universitätsleitung hinter ihrer Hochschullehrerin gestellt, so dass der Vortrag vor 700 Teilnehmern gehalten werden konnte.

Die Entwicklung kann nur noch mit großer Sorge und Angst zur Kenntnis genommen werden, weil sie alle Voraussetzungen für eine Diktatur in Deutschland aufzeigt. Es wird höchste Zeit, dass die Bürger gegen eine solche Entwicklung wehren und mit allen in unserer Demokratie noch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen eine solche Entwicklung angehen.

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Welchen Wert haben Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts für den Bürger?

Mit einem Sieg der AfD im Rechtstreit um Angela Merkel und ihre Äußerungen zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen am 6. Februar 2020 in Südafrika endete heute das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Richter bescheinigten der damaligen Kanzlerin mit ihrem Auftritt und dessen späteren Veröffentlichung auf den Internetseiten der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung gegen das Grundgesetz, Art. 21 Abs. 1 Satz 1, verstoßen zu haben, und damit das Recht auf Chancengleichheit der Parteien verletzt zu haben.

Die AfD gab zu diesem Sachverhalt nicht unerwartet eine Presseerklärung heraus. Der Vorsitzende der Partei erklärte: „Anmaßend, unangebracht und undemokratisch waren die Äußerungen der Bundeskanzlerin in Südafrika zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen. Das ist jetzt höchstrichterlich bestätigt. Merkel und die Bundesregierung haben nicht nur die Rechte der AfD verletzt – sie haben gegen die Verfassung verstoßen und in den demokratischen Willensbildungsprozess eingegriffen.“

So weit so gut – oder nicht? Der Bürger kann sich mittlerweile die Frage stellen, welchen Wert höchstrichterliche Entscheidungen haben. „Rechtzeitig“ nach dem erfolgten Verfassungsbruch der früheren Bundeskanzlerin Frau Merkel und nach dem Abschluss einiger Landtagswahlen hat das Bundesverfassungsgericht jetzt festgestellt, dass die damalige Bundeskanzlerin einen Verfassungsbruch begangen hat. Frau Merkel hat in eine ordnungsgemäße demokratisch erfolgte Wahl massiv eingegriffen und die Wahlchancen einer demokratischen Oppositionspartei vorsätzlich negativ beeinträchtigt. Wahrscheinlich ist vielen Bürger diese Ungeheuerlichkeit des Verhaltens einer Bundeskanzlerin gar nicht bewusst gewesen. Den Schülern wird doch immer gesagt, dass die Wahlen unbeeinflusst sein müssen und kein Politiker das Recht hat, in diese Wahlen einzugreifen oder sie im Nachhinein nicht zu akzeptieren. Im Gegensatz zu dem Verhalten des früheren amerikanischen Präsidenten Trump, der die Präsidentenwahl nicht anerkennen wollte, hat Frau Merkel in ihrer Eigenschaft als Bundeskanzlerin eine bereits demokratisch erfolgte Wahl eines Ministerpräsidenten schlicht und einfach als ungültig erklärt und dafür mit gesorgt, dass diese Wahl rückgängig gemacht wurde. Das Verhalten der Politiker in Thüringen, einschließlich des ursprünglich gewählten Ministerpräsidenten, war auch ein Tiefpunkt einer demokratischen Verhaltensweise und sollte in die Schulbücher als eines der schlimmsten Beispiele von Wahlbeeinflussung durch Politiker aufgenommen werden. So ganz nebenbei: Die Zusage der Politiker in Thüringen, schnell eine neue Wahl durchzuführen, ist bis heute nicht umgesetzt worden. Mit Hilfe der CDU kann die Partei „Die Linke“ weiter regieren, ohne eine parlamentarische Mehrheit im Landtag zu haben.

Aber welche Konsequenz hat das Verhalten dieser ehemaligen Kanzlerin? Nachdem sie eine Partei regelrecht diskreditiert hat, wird jetzt lediglich das Verhalten im Nachhinein vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig angesehen, aber Konsequenzen gibt es nicht. Das ist geradezu eine Aufforderung an die Politiker ihr Verhalten nicht ändern zu müssen. Parteien, die einem nicht genehm sind oder die einem politisch gefährlich werden können, weil sie die eigene Macht in Frage stellen, kann man erst einmal mit allen Mitteln diffamieren. Wenn der Erfolg eines solchen verfassungswidrigen Verhaltens von einem Gericht bemängelt wird, nimmt man dies mit einem nach außen sichtbarem Bedauern zur Kenntnis, um in Wirklichkeit sich über den politischen Erfolg zu freuen.

Seit Jahren kann man beim Bundessverfassungsgericht beobachten, dass das jetzige Verfahren – also eine nachträgliche Verurteilung eines Sachverhalts ohjne Konsequenzen – gar nicht so selten praktiziert wird. Besonders gravierend war das Verhalten des Bundesverfassungsgerichts im Zusammenhang mit dem vertragswidrigen Verhalten der EZB, einen mittelbaren Schuldentransfer vorzunehmen, der zwar anfangs kritisiert wurde und dann mit sehr fadenscheinigen Begründungen als erledigt angesehen wurde.

Wenn Politiker meinen, sie können sich über Recht und Gesetz hinwegsetzen, dann braucht man sich auch nicht zu wundern, wenn die Bürger immer weniger Vertrauen in diese Politiker haben. Was aber viel schlimmer ist, ist der Vertrauensverlust der Bürger gegenüber seinen Obergerichten, die aus der Sichtweise der Bürger Recht sprechen, das aber für die Bürger absolut irrelevant ist, weil er zwar bescheinigt bekommt, dass seine Rechte von bestimmten Politikern mit Füßen getreten wurden, er aber dies einfach zur Kenntnis zu nehmen hat.

Wenn sich diese Entwicklung fortsetzen sollte, kann es einem Angst und Bange um die (noch) demokratische Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland werden. Der Bürger muss zur Kenntnis nehmen, dass er keine Möglichkeit hat, seine Rechte wirkungsvoll durchzusetzen. Er hat auch keinen Anwalt mehr, an den er sich wenden könnte.

 

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73 Jahre Grundgesetz – ein Grund zum Feiern?

Der FDP-Politiker und Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann schrieb in der Zeitung „Welt am Sonntag“ einen Gastbeitrag mit dem Thema „Glückwunsch Grundgesetz“.

Natürlich ist der 73. Jahrestag des Grundgesetzes ein guter Anlass, über dieses Gesetz nachzudenken. Es ist auch spannend in Erfahrung zu bringen, wie derjenige, der qua Amt für den Schutz des Grundgesetzes verantwortlich ist, nämlich der Justizminister, über dieses für uns alle wichtige Gesetz denkt. Noch wichtiger ist aber, zu prüfen, wie dieser Justizminister unter dem Aspekt der Betrachtung des Grundgesetzes handelt.

Buschmann stellt gleich zu Beginn seines Beitrages die Frage, ob Patriotismus ein Wert zum Nutzen oder Nachteil der Menschen sei und weist zurecht darauf hin, dass über diese Frage heftig diskutiert wird. Sehr kühn und geradezu locker flockig stellt er fest, dass wir uns gemeinsam auf den Verfassungspatriotismus verständigen können. Er führt in diesem Zusammenhang weiter aus, dass wir ja für unser Grundgesetz dankbar und stolz sein können.

Von dieser Feststellung geht Marco Buschmann in seinen weiteren Ausführungen aus und meint offensichtlich, dass der Verfassungspatriotismus der gemeinsame Nenner für alle deutschen Bürger sein sollte. Und genau an dieser Stelle zeigt sich, die gegenwärtige Politik der FDP, die den Bürgern mit schönen Worten einen Staat beschreibt, der mit einer Nation, in der sich die Bürger mit dieser Nation als Deutsche verbinden könnten und sollten, nichts zu tun hat.

Was bedeutet der Begriff „Verfassungspatriotismus“? Und warum wird dieser Begriff von Buschmann als gemeinsamer Nenner für die Bürger Deutschlands als gegeben vorausgesetzt? Man darf annehmen, dass der promovierte Jurist Buschmann sehr genau die Bedeutung des Begriffs „Verfassungspatriotismus“ kennt, so dass unterstellt werden muss, dass hier eine Vernebelung einer eigentlichen Zielsetzung der FDP von dem Justizminister Buschmann erfolgt. Es geht eben nicht um die Identität von deutschen Staatsbürgern zu ihrem Vaterland, sondern um eine allgemeinverbindliche Floskel, unter der auch eine Multi-Kulti-Gesellschaft ohne nationalen Hintergrund zu verstehen ist. Natürlich will man dies nicht so direkt den Bürgern sagen, weil der Umerziehungsprozess, der jetzt auch von der Innenministerin Nancy Faeser zusammen mit der Familienministerin Lisa Paust in Kindergärten und Schulen umgesetzt werden soll, noch nicht die gewünschte Wirkung entfalten konnte. Zur Erinnerung: Bereits im Kindergarten sollen die Kinder ein antifaschistisches Verhalten erlernen und verinnerlichen, dass sie in einer multi-kulturellen Gesellschaft leben, die einen Nationalbegriff nicht mehr kennt und in der Diversität auch im sexuellen Bereich die Norm für die Gesellschaft sein soll.

Ein Blick in das Programm der FDP zeigt, daß auch diese Partei inzwischen nicht mehr als Garant einer bürgerlichen Gesellschaft angesehen werden kann, sondern sich teilweise in gesellschaftlichen Auflösungsvorstellungen anderer linken Parteien nicht mehr unterscheidet, ja diese sogar übertrifft. Am Beispiel eines Gesetzentwurfs dieser angeblichen bürgerlichen Partei vom 16.6.2020, Drucksache 19/2048, sollte sich der interessierte Bürger selbst ein Urteil bilden. Der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung, eingebracht von der FDP und für die Fraktion von Christian Lindner unterzeichnet, ist am 19. Mai 2021 zur Abstimmung dem Bundestag vorgelegt worden. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Überwiegend zugestimmt hatten, die Partei die Linke, die sogenannten Grünen und die FDP. Auch wenn dieser wahnsinnige Vorschlag der FDP glücklicherweise keine Mehrheit fand, ist nicht auszuschließen, daß die FDP ihre kruden Vorstellungen weiterverfolgen wird. Die zur Zeit von der FDP vorgeschlagene Schaffung eines neuen gesetzlichen Modells für Lebensgemeinschaften, bei dem es um die Möglichkeit geht, jenseits der Ehe eine rechtliche Absicherung für Personen zu schaffen, „Verantwortung füreinander zu übernehmen“ geht in die gleiche Richtung, nämlich mit allen subtilen rechtlichen Konstruktionen, die Ehe herkömmlicher Art, zu demontieren. Auch hier wendet man sich gegen das bisherige Grundgesetz.

Der Politikwissenschaftler Jan-Werner Müller hat umfassend zum Thema des Verfassungspatriotismus gearbeitet. Danach ist der Verfassungspatriotismus ein Gegenmodell zum sogenannten „liberalen Nationalismus“. Grundsätzlich geht man davon aus, dass ein gut funktionierendes Gemeinwesen einen kulturell homogenen Staat benötigt. Das steht jedoch im Widerspruch zu der von Bundesjustizminister Buschmann und seiner FDP propagierten Multi-Kulti-Gesellschaft und der Auflösung der Nation zugunsten eines beliebigen Nationalitätenbegriffs, der sich allein an einer Verfassung definiert, die jederzeit nach parteipolitischer Veränderung eine andere Bedeutung erhalten kann.

Die Glückwünsche zum Grundgesetz des Herrn Buschmann sind deshalb sehr fragwürdig, ja unglaubwürdig, weil er im Grunde genommen die Absicht hat, dieses Grundgesetz umfassend auszuhöhlen, so dass von der eigentlichen Intention des Grundgesetzes, wie sie einmal von den Gründern definiert worden ist, nicht mehr viel übrigbleiben wird.

Völlig unberücksichtigt bei dem vermeintlichen Glückwünsch zum Grundgesetz blieb bei dem Justizminister die Beantwortung der Frage, warum Deutschland nicht wie in diesem Grundgesetz vorgesehen war, das Grundgesetz in eine neue Verfassung geändert hat. In Artikel 146 des Grundgesetzes heißt es: „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff des Grundgesetzes seinerzeit bewusst gewählt wurde, weil es sich um ein Provisorium handeln sollte, bis eine Wiedervereinigung Deutschlands erfolgt und dann dieses Deutschland, sich eine Verfassung geben sollte. Genau das geschah 1990 nicht, das vorgesehene Referendum der Bevölkerung wurde verhindert. Man könnte den Eindruck haben, dass hier bewusst verhindert werden sollte, dass Deutschland wieder eine Verfassung erhält, weil damit auch eine Festschreibung der Nation Deutschland erfolgt wäre.

Wie wichtig dem Bundesjustizminister das Grundgesetz ist, kann man auch aus seinem Beitrag in der „Welt am Sonntag“ erkennen. Herrn Buschmann geht es vielmehr um die Einbindung Deutschlands in die EU – man darf die EU nicht mit Europa verwechseln – sowie in die Nato. Das passt gut zu seinem Hinweis, dass man sich auf einen Verfassungspatriotismus verständigen könne. Wenn der Bundesjustizminister meint, dass nach dem Grundgesetz vorgesehen sei, „dem Frieden zu dienen“ und er dies mit einer Erhöhung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und damit mit einer möglichen militärischen Intervention verbindet, dann sollte der Justizminister sich den 4 plus 2 Vertrag, der als Friedensvertrag angesehen werden soll, ansehen. Der 4 plus 2 Vertrag schreibt im Artikel 2 fest: „Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, dass das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charter der Vereinten Nationen.“ Danach darf Deutschland sich nur dann in kriegerische Auseinandersetzungen einbringen, wenn dies explizit auf der Grundlage der Charta der Vereinten Nationen erfolgt. Dazu gehören auch die Lieferungen deutscher Waffen in andere Staaten. In der ukrainischen Auseinandersetzung liegt eine Entscheidung der UNO aber nicht vor.

So stellt sich heraus, dass der angebliche Glückwunsch wohl mehr der Vernebelung einer neuen diversen und nationalitätsauflösenden Politik gelten soll. Die Bürger sollten sehr wachsam sein, dass sie nicht falschen Glückwünschen auf den Leim gehen.

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Die Diktatur ist jetzt auch in Deutschland Realität geworden!

Deutschland scheint inzwischen – ohne dass dies jemand bemerkt hat – in einer Diktatur angekommen zu sein. Während die öffentlich-rechtlichen Sender in epischer Breite darüber berichten, dass in Russland immer mehr Medien und Publikationen verboten werden und dies als Beleg dafür anführen, dass Putin ein übler Diktator sei, wird in Deutschland nichts anderes gemacht. Da entscheidet die EU über Nacht, dass RT-DE und Sputnik verboten werden, weil sie Propaganda verbreiten und schon erfolgt einen Tag später die Abschaltung über alle Internetkanäle sowie der Emails.

Wer entscheidet heute eigentlich, was gesendet und veröffentlicht werden darf oder nicht? Wurde uns Bürgern nicht immer vermittelt, dass wir Presse- und Meinungsfreiheit haben? Dies bedeutet, dass jeder das Recht hat zu sagen und zu denken, was er meint sagen oder denken zu müssen. Einschränkungen dieser Freiheit können keine Verwaltungen, zu denen im Übrigen auch die Regierungschefs gehören, verfügen, sondern nur Gerichte. Jetzt scheinen alle Rechtsgrundsätze außer Kraft gesetzt zu werden.

Wenn man die faschistischen Praktiken, mit den jetzt die Bürger konfrontiert werden, vor Augen hält, dann bedeutet dies doch im Klartext, dass einige Politiker Angst davor haben, wenn sich die Bürger umfassend informieren wollen und nicht nur auf die Einheitsmeinung der Regierung hören wollen. Oder hält man die eigenen Bürger für so verblödet, dass sie nicht selbst darüber entscheiden können, was sie als wahr oder unwahr ansehen?

Was am meisten erschreckt, ist die Tatsache, in welcher Schnelligkeit in die angeblich freien Medien und in das freie Internet eingegriffen werden kann und einfach über Nacht Bereiche für die Öffentlichkeit gesperrt werden können. Im vorliegenden Fall werden viele Bürger noch gar nicht wahrgenommen haben, dass die Regierung hier wie Faschisten einfach eine Meinung ausgeschaltet haben. Bemerkenswert ist auch die Schnelligkeit dieses Verfahrens. Aber ein weiterer Gesichtspunkt kann nur noch Erstaunen hervorrufen. Die sogenannten Grünen haben den Bürgern bisher immer darzustellen versucht, dass sie gegen jede staatliche Einflussnahme im Internet seien und für die Freiheit der Meinungsäußerung eintreten. Jetzt haben die sogenannten Grünen wieder einmal ihr wahres Gesicht gezeigt, nämlich das Gesicht von Diktatoren, die glauben, anderen vorschreiben zu können, was diese zu denken und zu hören haben. Die sogenannten Grünen haben gezeigt, dass sie sich von anderen Machtpolitikern in keiner Weise unterscheiden. Man kann nur hoffen, dass die Bürger endlich merken, wie sie von dieser angeblichen Umweltpartei an der Nase herumgeführt werden.

Nachdem die sauberen Demokraten eine alternative Informationsquelle einfach über Nacht ausgeschaltet haben, können sie ja zufrieden sein, weil die Bürger jetzt nur noch von der Einheitsmeinung der Regierungsparteien berieselt werden können. Vielleicht glauben sie sogar, dass man ihnen dies auch abnimmt und die diktatorische Abschaltung anderer Meinungen mit Dank entgegennimmt. Was jetzt aber erreicht wurde, ist die Sicherheit, dass auch in Deutschland die Meinungsfreiheit nur eine hohle Phrase ist und man sich jetzt darauf einrichten muß, andere, möglichst objektive Informationsquellen zu finden. Diese werden nicht mehr in dem angeblich freien Internet zu finden sein.

Die Kampagne der AfD „Gemeinsam für das Grundgesetz“ trifft den Kern. Es ist höchste Zeit, dass sich auch die Politiker wieder darauf besinnen sollten, dass sie nicht willkürlich ihre Macht einsetzen können, sondern sich im Rahmen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschlands zu orientieren haben.

Die Alternative für Deutschland steht zum deutschen Grundgesetz und zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Und die AfD warnt vor einer politischen Instrumentalisierung des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegen die Opposition. Tino Chrupalla, Bundessprecher der Alternative für Deutschland, erklärt: „Die Mitglieder der Bundesregierung haben sich per Eid zur Verteidigung des Grundgesetzes verpflichtet. Dazu gehört auch, demokratische Parteien an der Willensbildung mitwirken zu lassen. Unter Nancy Faeser wird das Bundesinnenministerium noch stärker als zuvor für eine parteipolitische Agenda missbraucht. Das Hauptziel des deutschen Inlandsgeheimdienstes sollte die Verteidigung der verfassungsmäßigen Ordnung sein. Er darf nicht von den Regierungsparteien instrumentalisiert werden, um der Opposition zu schaden. Streiten wir deshalb zusammen für unser Grundgesetz und unsere politischen Grundrechte!“

Die Erklärungen der AfD werden zur Zeit noch nicht gesperrt, sie werden aber auch nicht der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht, weil die Verlautbarungen dieser Partei einfach totgeschwiegen werden.

Warten wir ab, bis auch solche Erklärungen einfach aus dem Internet gelöscht werden. Eine Rechtsstaatlichkeit, um ein solches Verfahren durchzusetzen, scheint nicht mehr zu funktionieren.

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Aktion: Bürger lassen sich nicht mehr vorschreiben, wie sie zu sprechen haben!

Die NZZ veröffentlichte einen interessanten Beitrag, den man lesen sollte.  Wir haben deshalb den nachfolgenden Verweis angegeben:

Mit Denunziantentum und Feindbildern an die Macht: Die alte Linke gewinnt die deutsche Wahl, die neue Linke den Kulturkampf

Der Inhalt dieses Beitrages trifft genau das Problem, das sich in zunehmenden Maße derzeitig in Deutschland entwickelt hat. Es herrscht mittlerweile ein Klima, in dem sich kaum einer noch traut, ohne längeres Überlegen zu reden, weil man davon ausgehen muß, daß die Worte falsch verstanden oder zum Anlaß genommen werden, in eine rechte Ecke gestellt zu werden. Das führt dazu, daß ein offenes Gespräch nur noch dann erfolgt, wenn man sich sicher sein kann, daß sein Gegenüber nicht böswillig aus bestimmten Wörtern falsche Assoziationen entwickelt. Das ist ein Klima, wie es immer in Diktaturen zu beobachten ist. Deutschland hat in der jüngsten Geschichte bereits zwei solcher Diktaturen erdulden müssen, wobei die eine dem rechten und die andere dem linken politischen Spektrum zuzurechnen waren. Das zeigt, die Gefahren sind jeweils immer von zwei Seiten, nämlich von recht und von links!

Wir fragen uns, wie ein solches Klima überhaupt entstehen konnte? Es wurde uns immer gesagt, Hitler konnte nur deshalb an die Macht kommen, weil sich keiner traute, gegen ihn seinerzeit vorzugehen. Trauen wir uns heute auch nicht mehr, laut und deutlich unsere Stimme zu erheben? Wir leben in einem demokratischen Land, zumindest was das Grundgesetz – eine Verfassung im eigentlichen Sinne gibt es für Deutschland noch immer nicht – festgeschrieben hat. Deshalb ist  die Frage erlaubt, ja sie ist sogar notwendig, warum die Mehrzahl der Bürger sich an die vom Mainstream – was auch immer darunter zu verstehen ist – vorgegebene Sprechweise hält. Sprechen ist auch Denken und deshalb kann uns die Diktion des Sprechens nicht gleichgültig sein.  Jeder, gleichgültig, ob bei einer private Firma, bei einer öffentlichen Verwaltung oder bei der Kirche Angestellte, spricht in den sprachlich vergebenen Normen. Es wird peinlichst vermieden, Worte wie Neger und Zigeuner auszusprechen. Es werden sprachliche Verrenkungen wie z. B. „ich meine das N-Wort“ verwendet. Dabei merken die Leute gar nicht, wie lächerlich sie sich mit solchen sprachlichen Verrenkungen machen. Die Verunstaltung der Sprache mit dem Genderwahnsinn hat mittlerweile Hochkonjunktur und wird uns  insbesondere von den öffentlichen Medien und Rundfunk- und Fernsehanstalten regelrecht gewaltsam aufgedrängt.

Bereiten wir doch diesem Wahnsinn ein Ende! Benehmen wir uns wieder wie mündige Bürger und bestimmen selbst, was wir sagen wollen. Es wird doch immer wieder gesagt, man darf alles sagen – die einzige Grenze setzt das Gesetz und sonst keiner – so daß wir es doch endlich wieder tun sollten! In Briefen an Sendern, die von uns geschrieben wurden, und in denen wir die Frage gestellt haben, warum Journalisten sich immer mehr als Agitatoren verstehen, die eine bestimmte Sprachdiktion den Bürgern aufdrängen, wurde uns immer wieder geantwortet, es gäbe keine Festlegungen, wie zu sprechen sei. Abgesehen davon, daß dies einfach nicht wahr ist und es Hinweise, wie zu sprechen ist, sowohl vom Staat als auch von den Medien existieren, nehmen wir doch die Antworten ernst und halten uns nicht mehr an den vorgegebenen sprachlichen Unsinn.

Sagen wir, was wir meinen, was wir denken und hören nicht mehr auf die selbsternannten Tugendwächter, die ohne Legitimation mittlerweile ein Meinungsdiktat ausüben.

Wir sollten für unser Recht als freie Bürger, frei sprechen zu können, gegebenenfalls auf die Straße gehen. Insbesondere linke Gruppen machen dies ständig. Rufen wir diesen Genderwahnsinnigen zu, wir lassen uns nicht mehr von Euch verdummen und vorschreiben, wie wir zu sprechen haben.

Beweisen wir, daß wir das Grundgesetz kennen und durchsetzen wollen. Das Grundgesetz gibt keinem das Recht, andere Bürger unter Druck zu setzen und ihnen vorzuschreiben, welche Worte sie nicht mehr benutzen dürfen.

Richten Sie Petitionen an die zuständigen Bundestagsausschüsse und an die Parteien. Schreiben Sie an die Sender und an die Zeitungen und fordern diese auf, endlich mit dem Meinungsterror Schluß zu machen. Freie Bürger können, dürfen und müssen frei sprechen und denken! Nehmen wir unser Recht wieder wahr und setzen dieses auch durch. Der Souverän ist der Bürger und keine andere Institution. Nur wenn sich die Bürger wirklich als Souverän verstehen, hat eine erneute Diktatur in Deutschland keine Chance.

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Deutschland ein Auslaufmodell?

Das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Anleihekaufprogramm der EZB verfassungswidrig sei und die Bundesregierung dagegen hätte vorgehen müssen, hat jetzt wahrscheinlich ungewollt und nicht gelegen die Grundsatzfrage auf den Tisch gebracht, ob es überhaupt noch vertretbar ist, daß Deutschland unter diesen Voraussetzungen Mitglied der EU sein kann.

Um was geht es hier? Die EZB hat ein Anleiheprogramm aufgelegt, daß letztlich eine Geldverteilung innerhalb der EU bedeutet, die zu Lasten der Länder geht, die für diese mehr als zweifelhaften Geldtransaktionen später haften müssen. Deutschland trägt dabei mit das höchste Risiko in der EU. Die EZB greift durch dieses Verhalten in die Haushaltshoheit der einzelnen Länder ein, so daß das Haushaltsrecht des Bundestages indirekt ausgehöhlt wird.

Der EuGH hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2020 kritisiert, weil das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung des EuGH zum Ankaufprogramm der EZB für nichtig erklärt hat. Dabei ist zu beachten, daß im konkreten Entscheidungsfall die Frage gestellt wurde, inwieweit bezüglich des Ankaufprogramms der EZB überhaupt eine Zuständigkeit von Brüssel übertragen wurde. Der konkrete Vorwurf der Karlsruher Richter ist, daß die EZB und der EuGH „ultra vires“ gehandelt haben. Das bedeutet, daß eine Handlung von Brüssel vorgenommen wurde, für es in den EU-Verträgen keine Ermächtigung für Brüssel gibt.

Die EU-Kommission hat jetzt die deutschen Bundesregierung aufgefordert, zu diesem Sachverhalt eine Stellungnahme abzugeben und räumte dafür eine Frist von zwei Monaten ein.

Nun ist festzustellen, daß die deutsche Regierung in keiner Weise befugt ist, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu negieren und erst recht nicht, die Richter aufzufordern, ihre Entscheidung zu begründen oder sogar zu ändern. Was soll die Bundesregierung jetzt an Brüssel schreiben?

Es ist zudem ein Treppenwitz der Geschichte, daß im vorliegenden Fall der EuGH, also das Gericht, das hier selbst Partei ist und nach deutscher Auffassung eine Entscheidung getroffen hat, die aufgrund der vorliegenden Verträge überhaupt nicht in der Zuständigkeit des EuGH liegt, jetzt pro domo entscheiden will, ob sich Deutschland gemäß der Ansage des EuGH nach Brüsseler Auffassung rechtswidrig verhalten hat.

Letztlich ist diese Klärung zu aller erst eine politische Entscheidung. Die deutsche Regierung – insbesondere die alternativlose Kanzlerin, Frau Merkel, muß endlich erklären, ob sie tatsächlich sämtliche souveräne Rechte an Brüssel abgegeben hat oder dies vorhat,  so daß der deutsche Bundestag zukünftig nicht mehr über Haushaltsfragen grundsätzlich zu entscheiden hat. Wenn dem so wäre, dann hat die deutsche Regierung die Bürger in Deutschland belogen, weil sie ohne Zustimmung des deutschen Volks einen der wichtigsten Teile der Souveränität des Landes, nämlich die Haushaltshoheit,  aufgeben hat. Anderseits muß sie dann unverzüglich eine Volksbefragung in Deutschland durchführen, ob die Bürger wirklich der Aufgabe ihrer nationalen Eigenständigkeit zugunsten einer Organisation, die gar kein Staat ist, zustimmen wollen. Verfassungsrechtlich stellt sich die Frage, ob eine solche Entscheidung nach unserem Grundgesetz überhaupt möglich ist. Hier bestehen erhebliche Zweifel.

Die gegenwärtige Situation kann nur noch denkende Bürger erschrecken und fragen, wo die demokratischen Entscheidungen in Deutschland überhaupt noch gegeben sind. Wenn die Regierung Deutschlands ohnehin machen kann, was sie will, kann man auch auf zukünftige Wahlen des Bundestages verzichten. Vergeblich wartet man zur Zeit auf eine klärende Feststellung von Frau Merkel, wie der jetzt sichtbare Konflikt entstehen konnte und vor allen Dingen, wie die Bundesregierung diesen Konflikt auflösen will.

In diesem Zusammenhang gewinnt die Diskussion der sogenannten Grünen, die im Zusammenhang mit der Überschrift des Wahlprogramms dieser Partei geführt wird, eine andere und viel gravierendere Bedeutung. Es scheint kein Zufall zu sein, daß diese angeblich grüne Partei in der Überschrift ihres Wahlprogramms das Wort „Deutschland“ entfernen will. In einem Interview der Fraktionsvorsitzenden Göring-Eckardt heute im Deutschlandfunk konnte der erstaunte Hörer zur Kenntnis nehmen, daß es sich bei der Eliminierung des Wortes Deutschland aus dem Parteiprogramm der Grünen keinesfalls nur um eine nicht ernst zu nehmende Auffassung von einigen Spinnern, die es in jeder Partei gibt, geht. Frau Göring-Eckardt führte vielmehr aus, daß es ihrer Partei überhaupt nicht um Deutschland geht, sondern alle „Bürgerinnen und Bürger“ sich als Teil eines Eropas zu verstehen haben. Sie meint ganz offensichtlich, daß Deutschland gar nicht mehr existiert, sonder Teil eines Europas ist. Dabei übersieht sie, daß es erstens gar keinen Staat Europa gibt und zweitens, daß die Gründung eines Staates Europa auch keine Mehrheit sowohl bei den Deutschen Bürgern, aber auch bei den Bürgern der anderen Staaten in Europa finden würde. Und drittens müßte die Verfassung, bzw. das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geändert werden, was mit Sicherheit ohne eine demokratische Abstimmung durch das deutsche Volk undenkbar ist.

Vielleicht denkt Frau Katrin Göring-Eckardt bereits in diesen Kategorien, so daß, wenn dies auch Auffassung der CDU/CSU sein sollte, was man ja nicht mehr ausschließen kann, die Monsterbürokratie in Brüssel freie Hand hätte und sich damit auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland erübrigen würde, weil es ja gar kein Deutschland mehr gibt!

Politiker, die so reden, muß man ernsthaft fragen, ob sie selbst schon einmal etwas von Demokratie gehört haben. Vielleicht sollten sie hier einmal Nachhilfeunterricht nehmen.

 

 

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Aktuell

Eine intakte Familie ist der beste Schutz für die Durchsetzung der Rechte von Kindern und eine Gefahr für jede Diktatur.

Die sehr massiven Bestrebungen der Parteien im Bundestag mit Ausnahme der AfD „Kinderrechte“ gesondert im Grundgesetz zu verankern, sind gescheitert. In der gegenwärtigen Legislaturperiode wird es nicht zu einer grundgesetzlichen Änderung kommen, da dafür eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag notwendig wäre, aber hier nicht erreicht wird. Die AfD wies bereits in ihrer Stellungnahme im Januar des Jahres darauf hin, daß die Interessen der Kinder bereits umfassend geregelt seien und die Eltern der Kinder in erster Linie die Interessen ihrer Kinder wahrzunehmen und durchzusetzen haben.

Es verwundert sehr, wenn man hört, daß jetzt angeblich die Rechte der Kinder nicht beachtet worden sind und im Grundgesetz keine angemessene Berücksichtigung gefunden hätten. Es wird jetzt den Bürgern der Eindruck vermittelt, als wenn bei der ganzen Diskussion die Kinder die großen Verlierer sind. Wenn man den Vorschlägen, insbesondere der SPD, der Partei der Linken und den sogenannten Grünen gefolgt wäre, dann hätten angeblich die Kinder endlich profitieren können, weil dann ihre Rechte festgeschrieben wären und alles für sie besser geworden wäre. Was sie nicht gesagt haben, daß dies ein Angriff auf die Eltern gewesen wäre und die Kinder lediglich Spielball von Parteiideologen hätten werden können.

Was bei dieser Diskussion völlig ausgeblendet wird, ist die Frage, warum nach der gegenwärtigen Rechtslage die Kinder in Deutschland benachteiligt sein müssen. Wo hindert die gegenwärtige Rechtslage die Regierung, sich um die Interessen der Kinder zu kümmern? Warum befinden sich die Schulen teilweise in einem verheerenden Zustand, obwohl die Probleme bekannt sind und kein Gesetz die Regierungen der Bundesländer daran hindert, ihrem Auftrag, die Schulen in einem vernünftigen Zustand zu bringen, nachzukommen? Warum hat diese Regierung, die den Bürgern Glauben machen will, eine Grundgesetzänderung sei nötig, weil die Kinder sonst benachteiligt werden, nicht bei der Festlegung des Unterhalts im Bereich ALG II Kinder besonders berücksichtigt? Warum befinden sich viele Jugendeinrichtungen in einem erbärmlichen Zustand und werden teilweise aus finanziellen Gründen geschlossen?

In das Grundgesetz sollte folgender Passus eingefügt werden:

„Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“

Betrachten wir aber einmal, wie es nun mit den Rechten der Kinder bestellt ist und wer eigentlich dafür verantwortlich ist, daß die Interessen der Kinder vertreten werden und es ihnen gut geht.

Sehen wir uns dazu den Artikel 2 des Grundgesetzes an, der wie folgt lautet:

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsgemäßigte Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Recht darf nur auf Grund eines Gesetztes eingegriffen werden.

Wer ist „Jeder“. Jeder sind alle Person, das heißt, alle Personen, gleichgültig, ob es sich um Säuglinge, Kinder, Jugendliche oder Erwachsene handelt.

Und natürlich wird in Absatz 2 von Artikel 2 GG klar und unmissverständlich auf alle Grundbedürfnisse der Personen Bezug genommen, die absolut zu schützen und zu bewahren sind.

Im Zusammenhang mit den Kindern, die aufgrund ihres Alters eine besondere Schutzbedürftigkeit haben und für deren Förderung und Wohlergehen die Eltern der Kinder eintreten müssen, solange die Kinder aufgrund ihres Alters eine besondere Schutzfunktion benötigen, ist Artikel 6 des Grundgesetzes von elementarer Bedeutung.

Art. 6 GG lautet seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 24. Mai 1949 wie folgt:

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Die Grundintention des Grundgesetzes geht davon aus, daß es ausschließlich das Recht und die Pflicht der Eltern ist, alles zu tun, um ihre Kinder zu behüten und zu beschützen, sie versorgen und zu eigenverantwortlichen Menschen erziehen sowie bildungsmäßig zu fördern. Die Eltern vertreten auch – bis zur Volljährigkeit – ihre Kinder. Das bedeutet, daß sie auch die Interessen ihrer Kinder gegenüber dem Staat und allen Institutionen, notfalls mit allen Rechtsmitteln zu vertreten und ggf. durchzusetzen haben. Nur, wenn die Eltern ihrer Verpflichtung nicht nachkommen können oder schuldhaft nicht nachkommen, hat der Staat das Recht und die Pflicht, im Rahmen einer Ausfallbürgschaft, die individuellen Interessen der Kinder zu vertreten und durchzusetzen. Dies geschieht aber auch nicht in einem Automatismus, sondern durch Einschaltung des Familiengerichts, das einzig und allein in die Rechte der Familien dauerhaft eingreifen kann und ggf. sogar muß. Auf die besonderen Situationen bei Eilbedürftigkeit oder/und Gefahr im Verzug, soll an dieser Stelle nicht eingegangen werden. Hier kann unverzüglich auch vom Staat gehandelt werden, der sich aber unverzüglich an das Familiengericht zu wenden hat.

Es ist somit eine regelrechte Irreführung der Bürger, wenn jetzt einige Parteiideologen behaupten, die Kinderrechte seien im Grundgesetz bisher nicht vorgesehen und meinen, jetzt sei dies dringend erforderlich. Offensichtlich geht es einigen Parteifunktionären um etwas ganz anderes: Man will das erreichen, was Olaf Scholz bereits vor Jahren forderte, aber bisher nicht durchsetzen konnte, nämlich „die Hoheit über die Kinderbetten“ zu haben. Gemeint war von Olaf Scholz, daß der Staat sich ein direktes Zugriffsrecht auf die Kinder sichern müsse, um damit den Eltern ihr genuines Recht zu nehmen, selbst ihre eigenen Wertevorstellungen ihren Kindern zu vermitteln. Jetzt scheint für einige Parteipolitiker die Zeit reif zu sein, endlich ihre Ideologie direkt an den Eltern vorbei ihren Kindern zu vermitteln. Solange immer noch die Eltern Vorbild ihrer Kinder sind, was für die Identitätsfindung von Kindern sehr wichtig ist, ist es für die Parteipolitiker schwerer, ihre ideologischen Verirrungen der Identitätspolitik und des Genderwahns direkt an die Kinder zu bringen.

Wenn man sich die Argumente der Parteipolitiker ansieht, die zur Einführung ihrer Vorstellungen in das Grundgesetz vorgetragen wurden, dann kann man feststellen, daß es überhaupt keine sachlichen Argumente dafür gibt, ständig am Grundgesetz „herumzuschrauben“. Die Intentionen der Kinderrechtskonvention der Vereinigten Nationen sind auch ohne eine Grundgesetzänderung umzusetzen und das Kindeswohl stand und steht auch nach gegenwärtiger Rechtslage an oberster Stelle. Allerdings hat man oft den Eindruck, daß die Politiker, die jetzt lautstark das Grundgesetz ändern wollten, alle Interessen vertreten, nur nicht die der Kinder.

Für die Familien und ihre Kinder ist es ein Segen, daß der Angriff auf das Elternrecht durch ein Eingriff in das Grundgesetz verhindert wurde.

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Frau Bearbock und ihre fundierten Rechtskenntnisse – gute Voraussetzung für eine Kanzlerschaft!

Reuters berichtete heute über eine Forderung der Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock, das Grundgesetz um den Bereich „regionale Daseinsvorsorge“ zu ändern.

Dieser Vorschlag bringt eindrucksvoll zum Ausdruck, daß viel reden nicht immer positiv ist, insbesondere dann nicht, wenn aus dem Gesagten erkennbar wird, daß erhebliche Lücken im Wissen des Vielsprechers, konkret in diesem Fall der Vielsprecherin erkennbar werden.

Frau Baerbock spricht ja von sich als eine Völkerrechtlerin, wobei dies keinesfalls der Qualifikation eines Juristen nach deutschem Recht entspricht. Aber eigentlich hätte dieses Studium ausreichen müssen, um einmal selbst in das Grundgesetz zu blicken. Dann hätte sie vielleicht ein großes Aha-Erlebnis haben können, nämlich, daß die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse keinesfalls erst von einer grünen Kanzlerkandidatin neu erfunden werden muß. Die Altvorderen, überwiegend alte, weiße Männer, die an der Entstehung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland beteiligt waren, waren offensichtlich sehr viel vorausschauender, als die jetzige junge, dynamische Kanzlerkandidatin. Deren Stärke scheint wohl mehr in Vorschlägen für die Reglementierung des Verhaltens der Bürger zu liegen und bei der geplanten Durchsetzung von Preiserhöhungen von Gütern, die nach Meinung von Frau Baerbock für die Natur des Teufels, gleichwohl aber für das praktische Leben notwendig sind. Gemeint sind die Preiserhöhungen für Benzin und Diesel sowie alle Energien, die zum Heizen der Wohnungen notwendig sind.

Wenn die Völkerrechtlerin nun einmal selbst in das Grundgesetz gesehen hätte, dann wäre sie vielleicht auf Artikel 72 GG gestoßen, der sich ausschließlich mit dem Thema der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse der Bürger in Deutschland befaßt. Frau Baerbock hätte sich noch nicht einmal die Mühe machen müssen, in der Bibliothek der Universität zu recherchieren, da in Wikipedia eine umfassende Gesamtveröffentlichung mit allen Quellenangaben erfolgte.

Damit dem geneigten Leser die Quellensuche erleichtert wird, geben wir den Gesetzeswortlaut an dieser Stelle wieder:

Artikel 72

(1) Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat.

(2) Auf den Gebieten des Artikels 74 Abs. 1 Nr. 4, 7, 11, 13, 15, 19a, 20, 22, 25 und 26 hat der Bund das Gesetzgebungsrecht, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht.

(3) Hat der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht, können die Länder durch Gesetz hiervon abweichende Regelungen treffen über:

  1. das Jagdwesen (ohne das Recht der Jagdscheine);
  2. den Naturschutz und die Landschaftspflege (ohne die allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes, das Recht des Artenschutzes oder des Meeresnaturschutzes);
  3. die Bodenverteilung;
  4. die Raumordnung;
  5. den Wasserhaushalt (ohne stoff- oder anlagenbezogene Regelungen);
  6. die Hochschulzulassung und die Hochschulabschlüsse;
  7. die Grundsteuer.

Bundesgesetze auf diesen Gebieten treten frühestens sechs Monate nach ihrer Verkündung in Kraft, soweit nicht mit Zustimmung des Bundesrates anderes bestimmt ist. Auf den Gebieten des Satzes 1 geht im Verhältnis von Bundes- und Landesrecht das jeweils spätere Gesetz vor.

(4) Durch Bundesgesetz kann bestimmt werden, daß eine bundesgesetzliche Regelung, für die eine Erforderlichkeit im Sinne des Absatzes 2 nicht mehr besteht, durch Landesrecht ersetzt werden kann.

Aber es wird noch interessanter.

Die Bundesregierung hat per Kabinettbeschluss vom 18. Juli 2018 eine Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse (KomGL) eingesetzt. Diese Kommission wurde beauftragt, auf der Basis eines gemeinsamen Verständnisses gleichwertiger Lebensverhältnisse, Handlungsempfehlungen unter Berücksichtigung unterschiedlicher regionaler Entwicklungen und den demographischen Wandel in Deutschland zu erarbeiten.Dazu richtete die KomGL sechs Facharbeitsgruppen ein:

  • FAG 1: Kommunale Altschulden
  • FAG 2: Wirtschaft und Innovation
  • FAG 3: Raumordnung und Statistik
  • FAG 4: Technische Infrastruktur
  • FAG 5: Soziale Daseinsvorsorge und Arbeit
  • FAG 6: Teilhabe und Zusammenhalt der Gesellschaft

Auf der Grundlage der von den Facharbeitsgruppen vorgelegten Analysen und Empfehlungen hat die Bundesregierung am 10. Juli 2019 folgende Ziele und Maßnahmen beschlossen:

Frau Baerbock sollte der Rat gegeben werden, sich doch einmal intensiv mit den bereits erfolgten Überlegungen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu befassen. Vielleicht erübrigt sich dann ihr Vorschlag, wieder einmal unüberlegt am Grundgesetz „zu schrauben“, wie es diese Regierung nun schon so oft gemacht hat und das nicht immer zu einer Verbesserung des Grundgesetzes führte. Im Übrigen gibt es bei den Verfassungsrechtlern eine grundsätzliche Überlegung: Man ändert eine Verfassung nicht ständig nach aktuellen Gesichtspunkten, weil man weiß, daß ein ständiges „Herumschrauben“ oft die Gesamtsystematik eines Gesetzes zerstören kann.

Viel wichtiger wäre es, wenn Frau Baerbock in ihrer Funktion als Abgeordnete des Deutschen Bundestages verstärkt darauf achten würde, daß wieder die Intentionen des Grundgesetzes in den Blick genommen werden. Das bedeutet, daß wieder verstärkt darauf zu achten ist, daß die im Grundgesetz vorgesehene föderale Struktur wieder beachtet wird und es aufhört, daß die Bundesregierung mit Beteiligung der sogenannten Grünen Deutschland von einem föderalen Staat zu einem sozialistischem Einheitsstaat verändert, indem sich der Bund ständig Kompetenzen der Länder und der Kommunen aneignet und Bildungsinhalte über eigens dafür geschaffene sogenannten zivilgesellschaftliche Vereine und Organisationen direkt in die Kindergärten und Schulen unter Umgehung der Elternrechte verbreitet.

Insofern ist es ein Glück, daß die nicht vorhandene Qualifikation zur Kanzlerin von Frau Baerbock noch vor der Bundestagswahl durch ihre eigenen Einlassungen erkennbar wird.