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Das Private ist nicht politisch

Wie sehr die Individualität der Bürger immer mehr aufgehoben wird und der Staat meint, sich in die Privatsphäre der Bürger einmischen zu sollen, ist aktuell den meisten Bürgern noch gar nicht bewusst geworden. Was aber erschrecken muss, ist eine Presseinformation der Evangelischen Akademie Sachsen, die unter der Überschrift „Das Private ist Politisch“ allen Ernstes meint feststellen zu müssen, dass auch das Private politisch und damit dem Einfluss des Staates, wer auch immer das sein soll, unterzuordnen sei.

Von der bisherigen und der gegenwärtigen Regierung ist ohnehin zu erwarten, dass sie sich glaubt anmaßen zu können, den Bürgern eine bestimmte Lebensform, eine bestimmte politische Einstellung, vorzuschreiben. Wenn jetzt auch die Kirchen sich diesem staatlichen Einheitsdenken anschließen, dann kann man nur noch befürchten, dass diese Gesellschaft in einem Rundumschlag in seiner bisherigen Struktur aufgelöst werden soll. Wenn die Evangelische Akademie beklagt, dass „nur“ 32,4% der Abgeordneten im Bundestag Frauen seien, dann scheint sie gar nicht zu bemerken, dass sie dies gar nicht zu entscheiden hat, weil bisher noch die Wähler selbst entscheiden, wen sie in den Bundestag wählen. Im Übrigen ist es auch Angelegenheit der Frauen selbst, ob sie überhaupt politisch tätig werden oder eben nicht. Vollends in einen ideologischen Schwachsinn gleitet die Diskussion ab, wenn die Aufgabenteilung in den Familien, die im Übrigen weder dem Staat noch anderen Institutionen etwas angehen, in eine sogenannte „Care“-Arbeit eingeteilt wird. Wenn die fünf evangelischen Direktoren der Akademien behaupten, dass „es im christlichen Gesellschaftsbegriff eine Zivilisation gebe, dass „Sorgearbeit“ Aufgabe der ganzen Gesellschaft sein muss“ und Stephan Bickhardt, Direktor der Evangelischen Akademie Sachsen schwadroniert, „Sorgearbeit dürfe nicht zu Lasten einer gesellschaftlichen Gruppe gestaltet werden. Hier müssten Wirtschaft, Politik und Gesellschaft kreative und mutige Lösungen entwickeln, die sich an Gerechtigkeit orientieren“, dann denaturiert er das familiäre Zusammenleben zu einem Wirtschaftsbetrieb, bei dem Leistung und Ertrag jeweils buchhalterisch gegeneinander aufgerechnet werden. In einer intakten Familie gibt es keine Care-Arbeit und keine gegenseitige Aufrechnung von Leistung und Gegenleistung. Der Gedanke, dass eine Entlohnung oder die Teilung von Gehältern in den Ehen eine ökonomische Gleichstellung geschaffen werde, ist pervers und zeigt, dass diese Direktoren der evangelischen Akademien von einer intakten Familie und deren Funktionieren keinen blassen Schimmer haben. Dieses Denken setzt auch voraus, dass der jeweilige Geschlechtsverkehr zwischen den Eheleuten finanziell zu bewerten und zu honorieren ist. Dann fehlt nur noch, dass dafür auch eine Umsatzsteuererklärung zukünftig erwartet wird.

Den Damen und Herren Direktoren dieser kirchlichen Einrichtungen scheint nicht bekannt zu sein, dass das Grundgesetz, als es noch nicht von linken Ideologen immer mehr demontiert wurde, bei den Ehen von einer Lebensgemeinschaft ausging, bei der es keine unterschiedlichen Einkommen, sondern ein gemeinsames Familieneinkommen gegeben hat. Ein Alleinverdienender, wobei der jeweils andere Partner nicht untätig war, sondern sich um die Familie kümmerte, war in der Lage, die gesamte Familie zu ernähren. Auch bei den Rentenansprüchen spiegelte sich dieses Prinzip wider, so dass alle Familienmitglieder grundsätzlich wirtschaftlich abgesichert gewesen sind.

Dies funktioniert aktuell nicht mehr, weil der Staat dafür sorgte, dass beide Ehepartner arbeiten müssen, um den Lebensunterhalt sicherzustellen. Er hat das intakte Sozialsystem demontiert. Insofern ist es ein Segen, dass aktuell immer mehr Menschen feststellen, dass sie vom linkslastigen Staat immer mehr betrogen wurden, so dass sie wieder darauf drängen, die natürlichen Formen des Zusammenlebens in der Familie anzustreben und sich von den Einflussnahmen des Staates unabhängig zu machen.

Es ist irrsinnig, wenn die Direktoren der kirchlichen Akademien behaupten, „Rechtpopulismus und Antifeminismus sind eng verbunden. Solche antileninistischen Bilder richten sich gegen liberale Demokratien wie die Bundesrepublik“. Und weiter: „Der Rückzug ins gemeindliche private Glück ist damit hochpolitisch“.

Nein, diesem gefährlichen politischen Schwachsinn muss massiv entgegengetreten werden. Familie und das Miteinander der Eheleute ist Privatangelegenheit. Weder der Staat noch die Kirchen haben das Recht, sich in die privaten Angelegenheiten der Familie einzumischen. Genau diese Praktiken führen zu Diktatur und zur Zerstörung unserer Gesellschaft. Wir sind bereits auf dem besten Wege dahin.



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Herr Röwekamp, Sie irren sich – die Bürger wollen keinen Krieg

Der neue Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Bundestag, Thomas Röwekamp äußerte sich aktuell im Rahmen eines Interviews mit dem Deutschlandfunk zur Notwendigkeit einer stärkeren militärischen Leistung gegenüber Russland. Er beklagte, dass der Kreml nach wie vor an keinem Frieden in der Ukraine interessiert sei und gegenüber dem Westen nur Verwirrung stiftet. Der Krieg würde nicht auf dem Schlachtfeld ausgetragen, sondern hybrid, wobei Röwekamp insbesondere auf die mediale Beeinflussung Russlands hinwies.

Aktuell  merke man, so Röwekamp, dass dieses mediale Beeinflussung bereits Erfolg habe. Viele Bürger in Deutschland drängen darauf, dass der Krieg in der Ukraine endlich beendet werde. Gleichzeitig sinke die Unterstützung der Bevölkerung für die Ukraine. Damit habe Putin bereits einen Erfolg erreicht. Auch der aktuelle Vorschlag Putins, Pufferzonen an der Kampflinie einzurichten, sei eine Nebelkerze. Putin ginge es nicht um Frieden. Er wolle vielmehr die Ukraine besiegen.

Röwekamp meinte, dass es ein Trugschluss sei zu glauben, dass man durch Verhandlungen zu einem Frieden kommen könne. Es sei vielmehr erforderlich, mehr militärische Macht zum Ausdruck zu bringen, so wie es Merz und andere Verbündete forderten. Die USA seien kein stabiler Faktor, Europa müsse verstärkt tätig werden. Der Krieg findet in Europa statt, so dass es unsere Aufgabe sei, dem entgegenzutreten. Der deutschen Öffentlichkeit muss verdeutlicht werden, dass die militärische Aufrüstung teuer wird. Allerdings reiche Geld nicht aus. Wir, das heißt die Bürger Deutschlands müssten „über die Fähigkeiten“ verfügen, uns dem Krieg entgegenzustellen. In der deutschen Bevölkerung sei ein Mentalitätswandel erforderlich, weil wir uns der russischen Bedrohung militärisch entgegenstellen müssen. Von Russland komme die Bedrohung, so dass jeder Deutsche wissen muss, dass er selbst einen persönlichen Beitrag leisten müsse. Natürlich sei eine allgemeine Wehrpflicht notwendig. Diese würde jedoch aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag nicht erreichbar sein, weil das Grundgesetz nur für Männer eine Wehrpflicht zulässt, während die Frauen nur zum Sanitätsdienst herangezogen werden können.

Röwekamp ist offensichtlich an einem militärischen Größenwahn orientiert. Er verschweigt, dass Russland Deutschland in keiner Weise angegriffen hat, vielmehr hat sich Deutschland in einen Krieg eingemischt, der Deutschland gar nichts anging. Allerdings glaubt Deutschland, sich an einer Machterweiterung der Nato in Richtung Osten beteiligen zu müssen. Über die Ukraine glaubt man, Russland so zu schwächen, dass die Nato und der Westen auch in Russland verstärkt politischen Einfluss nehmen kann.

Die Kriegstreiberei des Herrn Röwekamp ist unerträglich. Die deutschen Bürger wollen keinen Krieg, so dass sie auch keine Notwendigkeit sehen, sich persönlich an der militärischen Aufrüstung zu beteiligen.

Aktuell  heißt das der Stunde Abrüstung. Die Auseinandersetzung in der Ukraine muss zwischen den USA und Russland schnellstens beendet werden. Deutschland hat sich aus diesem Krieg herauszuhalten.

Es ist gut, dass immer mehr deutsche Staatsbürger nein zum Krieg sagen. Sie sagen nein zu dem Kriegsgeschrei der Politiker, denen der nächste Weltkrieg nicht schnell genug kommen kann. Sie sagen nein, zu solchen Gedanken, wie sie der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, den man vielleicht besser Kriegsausschuss umbenennen sollte, im Deutschlandfunk zum Ausdruck brachte.

Die Mehrzahl der Deutschen hält sich an der jahrelang gepredigten Forderung der Politiker: Von Deutschland darf nie wieder ein Krieg ausgehen.

Herr Röwekamp, wenn Sie kämpfen wollen, stellen Sie sich als Soldat den USA zur Verfügung. Wir folgen Ihnen nicht, weil wir Frieden wollen.



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Steffen Bilger (CDU) sollte aufhören, Blödsinn zu verbreiten

Der Union-Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger sorgte bereits dafür, dass die demokratisch gewählte AfD, die in keiner Weise als rechtskräftig nachgewiesene verfassungsfeindliche Partei zu gelten hat, an ihrer parlamentarischen Arbeit massiv eingeschränkt wurde. Unter Missachtung von 10 Millionen Wähler, die die AfD gewählt haben, wurde in einer Kartellabsprache der sogenannten demokratischen Parteien verhindert, dass die AfD Aussschussvorsitzende erhalten hat.

Jetzt setzt dieser wahrscheinlich faschistisch denkende Politiker seine Hetze gegen die demokratisch gewählte AfD fort und erklärte gegenüber der „Augsburger Allgemeinen“, dass „spätestens seit der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextreme Partei es nicht vertretbar erscheine, Kandidaten dieser Partei auch nicht in einer stellvertretenden Funktion zu wählen“. Er spricht die Empfehlung aus, die auch als Weisung an die CDU-Abgeordneten zu verstehen ist, die AfD-Vertreter auch nicht als stellvertretende Vorsitzende zu wählen.

Der CDU-Pollitiker Bilger belügt die Bürger, weil er genau weiß, dass eine gesicherte Rechtsextremität einer Partei, nur dann rechtlich relevant ist, wenn dies durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt wurde. Dieser CDU-Politiker verschweigt den Bürgern – und damit betrügt er sie – dass hier die Regierung über ihre nachgeordnete Behörde des Inlandsgeheimdienstes eine demokratische Opposition diskreditiert, damit sie der Regierung nicht gefährlich wird.

Politiker, die einen solchen gefährlichen Unfug verbreiten, sollten die Bürger keine Stimme geben. Das wird mit großer Wahrscheinlichkeit auch bei den kommenden Wahlen geschehen. Auf Dauer lassen sich die Bürger nicht mehr von Politikern veralbern.

 

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Der 76. Jahrestag des Grundgesetzes ist aktuell kein Grund zum Feiern

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz in Bonn verkündet. Jetzt jährte sich dieses Ereignis zum 76. Mal. Den Bürgern wird vermittelt, dass es ein besonderes Glück sei, dass das Grundgesetz 1949 verabschiedet wurde. Dabei ist allerdings auch darauf hinzuweisen, dass gerade die links ausgerichtete Regierung der sogenannten Ampel massiv Teile des Grundgesetzes verändert hat, so dass es in Teilen nicht mehr mit der ursprünglichen Intention der Väter des Grundgesetzes übereinstimmt.

Es ist auch bemerkenswert und wird kaum öffentlich publiziert, dass Bayern gegen das Grundgesetz gestimmt hatte. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung war wie folgt: Abgestimmt hatten 174 Abgeordnete. Davon stimmten 64 mit Ja und 101 Abgeordnete mit nein. 9 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.

Die bayerischen Abgeordneten kritisierten die falsche Schwerpunktsetzung des Grundgesetzes zwischen Bund und Ländern. Sie vertraten die Auffassung, dass der Bund Kind der Länder sei und nicht umgekehrt. Bayern fühlte sich nicht angemessen als eigenständiges Bundesland im Grundgesetz vertreten. Die Länder übertragen Rechte auf den Bund, und nicht umgekehrt, wurde seinerzeit zum Ausdruck gebracht. Aktuell besteht diese Problematik nach wie vor. In zunehmenden Maße wird der Versuch unternommen, die Eigenständigkeit der Länder zugunsten des Bundes auszuhebeln. Dabei ist es ausgesprochen wichtig, dass der Bund eben nicht zentralistisch in die Ländern hineinregieren darf, weil dann die Gefahr besteht, dass sich Deutschland wieder zu einer zentralistisch ausgerichteten Diktatur entwickeln könnte. Ansätze einer solchen Entwicklung sind bereits jetzt erkennbar.

Die inzwischen die Regierung tragenden sogenannten demokratischen Parteien haben sich in den letzten Jahren in einigen Bereichen nicht mehr an das Grundgesetz gehalten. Die Bundeswehr, die nach dem Willen der Väter des Grundgesetzes nicht im Ausland in kriegerischen Konflikten eingesetzt werde darf, ist zunehmend zu einer Söldnerarmee gemacht worden, die weltweit eingesetzt wird. Aktuell ist diese Armee noch nicht einmal mehr in der Lage, ihrem Auftrag des Heimatschutzes nachzukommen.

Aber es gibt einen weiteren Grund, warum der 76. Jahrestag des Grundgesetz keinesfalls ein Grund zum Feiern ist. Die Väter des Grundgesetzes haben explizit in das Grundgesetz geschrieben, dass das Grundgesetz – man hat eben bewusst nicht den Begriff der Verfassung gewählt – seine Gültigkeit verlieren soll, wenn Deutschland wiedervereinigt wird. Mit der Beendigung der DDR sollte sich das deutsche Volk eine neue Verfassung geben und in einer Volksabstimmung in Kraft setzen.

Ein solcher Schritt ist nicht erfolgt, die Interessen des deutschen Volkes wurden nicht weiter beachtet. Die westlich und mit der Nato verbundenen Parteien haben einfach festgelegt, dass das Grundgesetz weiter in Kraft bleiben soll und somit Verfassungsrang haben soll. Auch hier zeigte sich, dass man sich einfach über die Intentionen der Gründungsväter des Grundgesetzes hinwegsetzte und den Status quo beibehalten hat. Dabei hätte es gute Gründe gegeben, dass das deutsche Volk neu darüber beschlossen hätte, ob es sich weiter ausschließlich an die USA binden will oder als Zentralstaat in Europa als Bindeglied zwischen dem Osten und dem Westen eine Neutralität eingeführt hätte.

Wahrscheinlich hatten die westlich orientierten Parteien vor einer solchen Entwicklung Angst, so dass schnell ohne Befragung des deutschen Volkes das alte Grundgesetz weiter gültig blieb. Damit wurde ein Neubeginn eines souveränen Deutschlands verhindert.

Insofern besteht kein Anlass, besonders Stolz darüber zu sein, dass sich Deutschland nach der Wiedervereinigung keine eigene Verfassung geben konnte. Nach wie vor gibt es immer wieder Stimmen, die darauf hinweisen, dass Deutschland auch nach der Wiedervereinigung nur eingeschränkt souverän ist. Dafür spricht einerseits, dass die vorgesehene Verfassung nicht geschrieben wurde und andererseits nach wie vor große militärische Einrichtungen der USA, auf die der deutsche Staat keinen Zugriff hat, existieren. Auch ein völliger Abzug der amerikanischen Truppen erfolgte – im Gegensatz zu den russischen Truppen – nicht.

Erst wenn Deutschland sich durch sein Volk unbeeinflusst von tradierten politischen Festlegungen wieder eine eigene Verfassung gegeben hat, die vom ganzen deutschen Volk bestätigt worden ist, gibt es einen Grund, den Verfassungstag besonders zu begehen.



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CDU, SPD, Grüne und Linke missachten das Wählervotum und spalten die Gesellschaft

Aktuell wird den Bürgern in Deutschland demonstriert, wie die Parteien es schaffen, die Gesellschaft zu spalten und den gesellschaftlichen Frieden dauerhaft zu zerstören.

Seit Jahren wird der Versuch unternommen, missliebige politische Strömungen zu verhindern. Seit Merkel bildete sich in Deutschland anfangs schleichend, inzwischen jedoch ungeniert offen, eine Entwicklung, die zu einem allgemeinen politischen Einheitsdenken führen soll. Die Bürger werden regelrecht von den Politkern eingelullt und sollen gar nicht bemerken, welche eigentlichen politischen Ziele verfolgt werden.

Mit den Methoden gezielter Beeinflussung der Bürger, wie zum Beispiel durch das Nudging versuchen Politiker ihre Mitbürger in eine bestimmte Richtung zu lenken. Dabei sollen die „Gelenkten“ glauben, dass sie ihrer eigenen Überzeugung folgen. Diese Methode ist von der früheren Kanzlerin Merkel gezielt eingesetzt worden. Im Kanzleramt gab es mehrere Personenstellen, die sich ausschließlich mit dieser Methode befasst hatten.

Die Methoden der Beeinflussung der Bevölkerung sind vielschichtig und nur noch von Fachleuten zu durchschauen. Eine besondere Methode ist das Verbreiten von Angst, dass zu einer Verunsicherung der Bürger führen soll, damit diese sich „Halt“ bei den Politikern suchen, die ihnen natürlich immer einen Weg aufzeigen, wie sie der Angst begegnen können. Dazu ist es natürlich erforderlich, dass sich die Bürger strikt an das halten, was ihnen von der Politik vorgegeben wird.

Auch das Bilden von Narrativen hat sich in den letzten Jahren bei den Politikern als eine sehr bewährte Methode der politischen Beeinflussung herausgebildet. So wurde systematisch das Narrativ einer rechtsradikalen Bedrohung in Deutschland aufgebaut. Natürlich benötigt es dazu auch konkrete Beispiele, an denen sich die Menschen orientieren können. So wurde die AfD, die sich sehr schnell zu einer großen Gefahr für die etablierten Parteien entwickelte, weil sie deren politischen Einfluss und damit deren Macht bedrohte, mit dem Narrativ der Rechtsradikalen in Verbindung gebracht. Der Begriff, Vertreter der AfD seien Klimaleugner soll die Assoziation „Holocaust-Leugner“ in das Unterbewusstsein der Bevölkerung vermitteln. Begriffe, wie „als gesichert rechtsradikal“ sollen einen wissenschaftlich abgesicherten Eindruck eines Sachverhalts vermitteln, der in Wahrheit überhaupt nicht existiert. Gesichert rechtsradikal wäre eine Gruppe erst dann, wenn dies von einem Gericht, bei einer Partei muss dieses das Bundesverfassungsgericht sein, in einem rechtskräftigen Urteil festgestellt worden ist. Die meisten Bürger bemerken gar nicht, wie sie von den Politikern regelrecht in die Irre geführt werden, ja man könnte dies auch als vorsätzliches Belügen der Bürger ansehen.

Fast unbemerkt von der Bevölkerung haben die Parteien CDU, SPD, Die Grünen und die Nachfolgeparte der SED, die Linke ein politisches Kartell gebildet. Ziel dieses Kartells ist zu verhindern, dass dem Wählerwillen nachgekommen werden kann, indem man die größte Oppositionspartei im Bundestag daran hindert, dass sie  ihrem Wählerauftrag voll umfänglich nachkommen kann. Mit pseudodemokratischen Argumenten wird den Bürgern vorgegaukelt, dass alles ja nur nach demokratischen Grundsätzen erfolgt. Die Besetzung der Fachausschüsse war vor der AfD immer eine Formsache und erfolgte jeweils nach der politischen Stärke der Parteien. Gleiches gilt auch für die Besetzung im Präsidium des Bundestages. Erst mit der AfD wurden die Ausschussvorsitzenden „demokratisch“ gewählt. Die AfD kann sich ja bewerben. Eine Wahl ist allerdings ausgeschlossen.

Auch das Verhalten der etablierten Parteien in Sachsen und in Thüringen zeigt, wie der Wählerwille regelrecht missachtet wird. Das wird sich auf Dauer fürchterlich rächen, denn auf Dauer kann eine Politik mit Lügen und Wählerbetrug nicht funktionieren.

Was jetzt bei der Besetzung der Fachausschüsse erfolgte, zeigt die Auswirkungen der systematisch aufgebauten Hetze gegen die politische Opposition. Unter dem Vorwand, dass die AfD als gesichert rechtsradikal eingestuft ist, haben die Einheitsparteien von CDU bis zu den Linken beschlossen, dafür zu sorgen, dass kein Ausschussvorsitzender durch die AfD besetzt wird. Damit wurde die AfD, die immerhin von 10 Millionen Bürgern gewählt wurde, daran gehindert, ihrem Wählerauftrag voll umfänglich nachzukommen. Was hat man aber dadurch erreicht? Der Graben in der Gesellschaft wird tiefer und weiter. Die Wut der Bürger, die jetzt feststellen müssen, dass ihre Stimmen einfach negiert worden sind, steigt und kann sich eines Tages auch im Zorn entladen. Das Vertrauen in eine funktionierende Demokratie in diesem Lande schwindet immer mehr und lässt viele Bürger sich von diesem Staat abwenden. Viele Bürger werden sich in das Private zurückziehen, weil sie feststellen müssen, dass sie ohnehin nichts zu sagen haben. Eine Stärkung des Staates ist damit ausgeschlossen. Die Erosion des Gemeinwesens schreitet immer weiter voran.

Was wird wohl geschehen, wenn die AfD eines Tages – und das ist keinesfalls Utopie – die absolute Mehrheit erreichen wird. Werden die Einheitsparteien dann den Versuch unternehmen, diese Wählerentscheidung mit rechtlichen Winkelzügen auszuhebeln, wie man dies auch bereits in anderen Ländern beobachten kann?

Es wird Zeit, dass auch die Einheitsparteien endlich zur Besinnung kommen und aufhören, dieses System durch ihr bevormundendes Verhalten weiter zu gefährden und zu destabilisieren. Wenn sie noch ein wenig politischen Anstand haben, dann sollte ein Politikwechsel möglichst schnell erfolgen. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

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Die „demokratischen“ Parteien zerstören aktuell die Demokratie

Aktuell beginnen imme häufiger einige Abgeordnete im Bundestag ihre Rede, indem sie explizit die „demokratischen“ Parteien ansprechen. Wie verkommen das demokratische System in der Bundesrepublik bereits zu sein scheint, kann der Bürger u.a. daran erkennen, dass das jeweilige Bundestagspräsidium einer solchen ungeheuerlichen Diffamierung gegenüber eines Großteils gewählter Abgeordneter nicht entgegentritt. Vielleicht glauben einige der sich demokratisch nennenden Abgeordneten, mit ihren ausgrenzenden und dem Souverän gegenüber beleidigenden und missachtenden Worten, eine besondere demokratische Großtat zu vollbringen. Sie merken gar nicht, dass sie sich damit zu den Totengräbern der Demokratie machen. Denn Ausgrenzen von missliebigen gesellschaftlichen Gruppen ist ein spezifisches Merkmal von Diktaturen und wurden besonders in der Nazizeit aber auch in der DDR umfassend praktiziert.

Wie sehr sich eine faschistische Denkweise bereits in großen Teilen des Bundestages verfestigt hat, können die Bürger aktuell bei der Diskussion über die Besetzung der Fachausschüsse im Bundestag wahrnehmen. In einem Interview im Deutschlandfunk mit dem CDU-Abgeordneten Steffen Bilger, der parlamentarischer Geschäftsführer seiner Fraktion ist, bringt dieser sich demokratisch nennende Abgeordnete zum Ausdruck, dass die AfD-Fraktion nicht damit rechnen könne, dass ihre Ausschussvorsitzenden auch von den übrigen Parteien gewählt werden. Bilger verweist auf eine Hochstufung der AfD als gesicherte rechtsextreme Einrichtung und hat offensichtlich keine Hemmungen, seine Mitbürger zu veralbern. Er wird sehr gut wissen, dass diese sogenannte Hochstufung keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist, das einzig und allein eine Verfassungswidrigkeit einer Partei beschließen kann. Die sogenannte Hochstufung ist eine politische Entscheidung der gegenwärtigen Regierung, die über ihren Inlandsgeheimdienst festlegt, welche Parteien sie als akzeptabel hält. Im Übrigen ist auch darauf zu verweisen, dass sich das sogenannte Gutachten dieser Behörde als eine unqualifizierte und primitive Meinungsäußerung entpuppt hat, die als Gutachten in keiner Weise ernst genommen werden kann.

Dass es bei der Wahl der Ausschussvorsitzenden keinesfalls um eine normale Wahl handelt, sondern dass hier kartellmäßig alle Parteien auf eine Einheitsmeinung festgelegt worden sind, kam in dem Interview mit dem „demokratischen“ Politiker Bilger deutlich zum Ausdruck.

Was ist es anders als ein Kartell, wenn die „demokratischen“ Parteien beschließen, AfD-Vertreter auf keinen Fall in die Ausschüsse und in das Präsidium des Bundestag zu wählen? Politiker, die sich so verhalten, tragen aktiv dazu bei, die Demokratie in Deutschland zu zerstören. Dem Wähler wird brutal zu verstehen gegeben, dass ihre Stimme in den Müllkorb gehört, wenn sie eine Partei wählen, die von der gegenwärtigen Regierung nicht gewollt ist, weil sie die Macht der gegenwärtig Regierenden gefährdet.

Die gleichen Politiker, die eine Einheitsmeinung durch die Bildung eines Parteienkartells durchsetzen, beklagen die Polarisierung des gesellschaftlichen Klimas. Glauben diese Politiker wirklich, dass sich Millionen Wähler gefallen lassen, wenn ihre Meinung nicht mehr zur Kenntnis genommen wird und sie aufgefordert werden, so zu wählen, wie es sich die gegenwärtigen Kartellparteien vorstellen?

Was die gegenwärtigen sogenannten demokratischen Parteien mit ihrer Haltung erzwingen, ist dass sie die Wähler die AfD weiter stärken, damit sie die absolute Mehrheit bei der nächsten Bundestagswahl erreicht. Erst dann wird es wieder möglich sein, zu demokratischen Praktiken in diesem Land zu kommen.



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Die EU macht sich mit ihren Sanktionen lächerlich

Den staunenden Bürgern in den europäischen Ländern wird aktuell vermittelt, dass die EU-Bürokraten in Brüssel inzwischen das 18. Sanktionspaket gegen Russland geschnürt haben. Vielen Bürgern in Deutschland sind noch die starken Worte des Bundeskanzlers Merz im Ohr, der zusammen mit seinen Verbündeten dem französischen Staatspräsidenten, dem finster dreinschauenden Donald Tusk und dem britischen Premierminister Starmer in Kiew glaubten, Russland das Fürchten zu lehren, indem sie ein Ultimatum an Russland stellten, dass dieses sofort die Kriegshandlungen gegen die Ukraine zumindest zeitweise beendet und sich auf Friedensgespräche mit den starken Europäern einlässt. Natürlich waren die starken Worte nur ein Lacher, denn warum sollte sich ein Staatsmann einer Weltmacht ausgerechnet von diesen Politikern etwas sagen lassen, die selbst bereits auf dem weltpolitischen Abstellgleis stehen. Die EU hat noch immer nicht bemerkt, dass sie nicht mehr Akteur der Weltpolitik ist.

Wie irrsinnig die Bürokraten in Brüssel vorgehen, kann man daran ersehen, dass sie noch immer nicht bemerkt haben, dass Trump aktuell die Zusammenarbeit mit Russland anstrebt, weil er erkannt hat, dass ein vernünftiges Miteinander zwischen Weltmächten erfolgversprechender ist, als sich mit gegenseitigen Sanktionen gegenseitig im Weg zu stehen. Die Schäden, die die europäische Politiker mit ihren Sanktionen, die im Übrigen völkerrechtswidrig sind, angerichtet haben, müssen die Bürger tragen. Wenn sie ihre Politik in diesem Sinne weiter betreiben, sollten sie sich nicht wundern, wenn sie damit beitragen, dass die EU in ihrer bisherigen desolaten Arbeitsweise schneller zusammenbricht, als dies sonst zu erwarten gewesen wäre.

Man sollte der EU zurufen, dass sie doch weitere Sanktionspakete gegen Russland schnüren sollte, damit sie vielleicht noch die Zahl 20 erreicht. Dann könnte sie ein Sanktionsjubiläum feiern. Erfolgreich waren die bisherigen Sanktionen allemal, allerdings haben sie nicht Russland, sondern der eigenen europäischen Bevölkerung geschadet. Und das ist schließlich auch ein Erfolg.

Vielleicht wäre es endlich angezeigt, dass man mehr darauf hört, was die amerikanische Regierung für Vorstellungen mit der Ukraine hat. Man darf auch davon ausgehen, dass die Entscheidungen ausschließlich zwischen den USA und Russland getroffen werden. Es wäre somit besser, wenn Frau von der Leyen diese tatsächliche Machtsituation endlich zur Kenntnis nimmt, damit der Schaden für die Bürger in den europäischen Ländern nicht in das Unermessliche steigt. Frau von der Leyen und Friedrich Merz und seine „starken Verbündeten“ sollten endlich aufhören, den Bürgern vorzugaukeln, dass die EU darüber entscheiden könne, wie die politische Entwicklung in der Ukraine weiter verläuft. Die Ukraine hat den Krieg verloren, so dass es jetzt darum geht, diesen Krieg möglichst schnell zu beenden, damit nicht weitere unschuldige junge Männer als Kanonenfutter weiter umgebracht werden.



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Haben die Grünen in Sachsen wirklich 5,1% der Wählerstimmen erreicht oder liegt hier ein Betrug vor?

Wenn es um Wahlbetrug oder um Manipulationen bei den Wahlen ging, wurde immer darauf verwiesen, dass solche Machenschaften nur in den sogenannten Bananen -Republiken möglich seien. In Deutschland geht alles so ordentlich zu, dass es unvorstellbar sei, dass bei Wahlen manipuliert oder gar betrogen wird.

Nun haben uns aktuell konkrete Ereignisse eines Besseren belehrt. Erinnert sei nur an die desaströsen Begleiterscheinungen bei der letzten Bundestagwahl, insbesondere im Land Berlin. Teilweise wurden diese Wahlen dort wiederholt, weil dermaßen viele Mängel festgestellt wurden, dass man nicht umhinkam, die Wahl teilweise zu wiederholen.

Auch das BSW bezweifelt die Korrektheit bei der Auszählung der Wählerstimmen und ist davon überzeugt, dass viele Stimmen für das BSW gar nicht richtig zugeordnet wurden, so dass dieses Partei an der 5%-Hürde scheiterte. Demokratisch, wie es in Deutschland angeblich zugeht, kontrollieren die Demokraten sich selbst, ob Wahlanfechtungen zutreffen oder nicht. In den zuständigen Wahlprüfungsausschüssen sitzen natürlich die „demokratischen“ Parteien, die dafür sorgen, dass der Bürger glauben soll, dass alles seine Richtigkeit bei der Wahlauszählung gehabt hat.

Jetzt scheint aber in Sachsen ein regelrechter Skandal aufgedeckt worden zu sein, der erneuten, diesmal sehr nachhaltigen Zweifel aufkommen lässt, ob bei den Wahl nicht doch massiv manipuliert wird. Die „Achse des Bösen“ stellte in einem Bericht, der aktuell im Internet veröffentlicht wurde, fest, dass erhebliche Zweifel bestehen, dass die Partei Bündnis 90/ Die Grünen tatsächlich in Sachsen die 5%-Hürde erreicht hat, so dass sie gar nicht im Landtag vertreten sein dürfte. Die offiziellen Auszählungen die der Landeswahlleiter am Wahltag um 23.20 Uhr veröffentlichte ergaben einen Wähleranteil von 3,7%. Innerhalb einer sehr kurzen Zeit seien für die Grünen weitere 45.000 Stimmen dazugekommen, so dass diese Partei 5,1 % der Stimmen erreicht haben soll.

Jörg Urban, der AfD-Fraktionsvorsitzende im Sächsischen Landtag hat die Vorladung des Landeswahlleiters im Wahlprüfungsausschuss gefordert. Die anderen „demokratischen“ Parteien haben dies abgelehnt. Sie stellen sich damit konfrontativ gegen eine Aufklärung der Unstimmigkeiten.

Es ist durchaus denkbar, dass ein Softwarefehler zu dieser unklaren Situation geführt haben könnte. Dann würde aber nichts dagegen sprechen, wenn der Landeswahlleiter im Ausschuss zu einem solchen Sachverhalt Stellung nehmen würde.

Wie im Bericht der „Achse des Guten“ mitgeteilt wird, habe der Informatiker Prof Dr. Raphael Volz von der Hochschule Pforzheim in einem Gutachten die Bedenken eines Dresdner Informatikers, der den Sachverhalt in die Öffentlichkeit brachte, bestätigt. „Die Analyse ergibt, dass der veröffentlichte Zwischenstand zum Zeitpunkt 23.20 Uhr mathematisch nicht mit dem amtlichen Endergebnis in Einklang gebracht werden kann“, heißt es in dem Gutachten.

Jörg Urban erklärt, dass eine umfangreiche Aufklärung der Ungereimtheiten notwendig sei. Wird eine solche Aufklärung verhindert, nimmt das Ansehen der Demokratie weiteren Schaden. Dem ist aus Sicht von Bornemann-Aktuell nichts hinzuzufügen.



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Daniel Günther spaltet die Gesellschaft

Der Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sollte endlich aufhören, mit seinen nicht mehr nachvollziehbaren Gerede über die Notwendigkeit eines Verbotsverfahrens der AfD aufhören. Jeder Bürger weiß inzwischen, dass dieser Politiker kein Politiker der bürgerlichen Mitte ist, sondern zu dem linken Rand der politischen Landschaft zu rechnen ist. Leute, wie Günther sorgen dafür, dass der Unfriede in der Gesellschaft immer größere Umfänge annimmt. Ein linker Politiker, der besser Mitglied der Linken, der SPD oder der sogenannten Grünen sein sollte, wird ohnehin mit seinen Bemerkungen von einem Großteil der Bürger nicht mehr ernst genommen. Offensichtlich hat dieser Politiker Angst, dass die CDU, die schon lange keine bürgerliche Partei der Mitte ist, nicht mehr lange politisch relevant sein wird.

Wenn Günther meint, ein Verbot der AfD sei eine „vertrauensvolle“ Aktion, dann hat dieser Mann offensichtlich jeglichen Bezug zur Mehrheit der Bürger verloren. Nicht der Staat muss sich vor einer demokratisch legitimierten Opposition schützen, vielmehr muss sich der Staat vor solchen unqualifizierten Äußerungen eines Politikers schützen. Es ist eine Gefahr für die Demokratie, wenn die Bürger feststellen müssen, dass etablierte Parteien in einem gemeinsamen Meinungsverbund meinen, eine Opposition ausschalten zu müssen, damit nicht ihre eigene Macht gefährdet ist. Äußerungen, wie diese von Günther sind in ihrer Wirkung eine Gefahr für den gesellschaftlichen Frieden.

Aktuell reiht sich Günther, der angeblich innerhalb der CDU auch Genosse Günther genannt wird, nahtlos in die gleichen demokratiegefährdenden Argumente eines Felix Banaszak, Vorsitzender der sogenannten Grünen, ein, der ebenfalls gegen die demokratische Opposition Stimmung macht. Es ist keine Überraschung, dass die linken Grünen auf ihrem Landesparteitag in Neukieritzsch einen Beschluss gefasst haben, ein Verbotsverfahren gegen die demokratische Opposition im Bundestag zu fordern.

Politiker wie Günther und Banaszak sollten bedenken, dass letztlich der Wähler entscheiden wird, welche Partei zukünftig Bestand haben wird. Der Untergang der FDP, die als bürgerliche Partei dafür gesorgt hatte, dass linke Parteien ihre gesellschaftsverändernde Politik betreiben konnten, sollte auch der CDU und den sogenannten Grünen zu denken geben. So dumm, wie einige Politiker glauben, ist der Wähler nicht. Und das Kreuz an der richtigen Stelle auf dem Wahlzettel kann durchaus wirkungsvoll sein.



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Der Berg greißt und hat eine Maus geboren – Wie sich der Inlandsgeheimdienst blamiert

Mit der Veröffentlichung des sogenannten Gutachtens des Inlandgeheimdienstes, durch das die Verfassungsfeindlichkeit der AfD bewiesen werden soll, geschah das, was in dem Märchen „Rumpelstilzchen“ erzählt wird. „Niemand weiß, dass ich Rumpelstilzchen heiß.“ Als die Müller-Tochter wusste, wie der Gnom im Märchen der Gebrüder Grimm hieß, war der Zauber verflogen und die Macht des kleinen Männlein löste sich in Nichts auf.

Genau wie in diesem Märchen scheint es aktuell mit dem ominösen Gutachten des Inlandsgeheimdienstes zu sein, das den Bürgern nun schon seit Monaten immer wieder angekündigt wurde und durch das ganz schlimme, staatsfeindliche Verhaltensweisen der AfD bewiesen werden sollten.

Jetzt, wo dieses sogenannte Gutachten dankenswerterweise von freien und unabhängigen Journalisten der staunenden Bevölkerung zugänglich gemacht wurde, stellt sich heraus, dass es auch nicht ausreichend ist, über tausend Seiten zu schreiben, um damit den Eindruck einer gesicherten Erkenntnis zu vermitteln. Das Gutachten des Inlandsgeheimdienst ist kein Gutachten, sondern eine Ansammlung von kopierten Passagen über Aussagen von Mitgliedern der AfD und sonstiger Personen und Institutionen, die nach Auffassung des Inlandsgeheimdienstes eine Gefahr für unser Land darstellen könnten. Dieses Zusammenschreiben von Quellen, die jeder interessierte Bürger und erst recht jeder Journalist auch ohne sich mit dem Rubrum eines Schlapphutes wichtigmachen zu müssen, hätte wahrscheinlich jeder Realschüler auch zustande gebracht, wenn man ihm Zeit und einen guten Kopierer zur Verfügung gestellt hätte. Es wäre für die Bürger doch sehr interessant, wie viele Stunden hochdotierte Mitarbeiter des Inlandgeheimdienstes mit diesem sogenannten Gutachten verbracht haben und welche Kosten dem Steuerzahler dadurch entstanden sind.

Das Lesen des über tausend Seiten langen Pamphlets war mehr ermüdend, als dass es neue Erkenntnisse an das Licht brachte. Die wichtigste Wirkung entfaltete es mit großer Wahrscheinlichkeit nur dadurch, dass es seit Monaten angekündigt wurde und dann als Verschlusssache den Bürgern vor die Nase gehalten wurde, ohne dass sie die Möglichkeit hatten, den Inhalt lesen zu dürfen.

Worin besteht denn nun die Verfassungsfeindlichkeit der AfD? Und welche Gründe gibt es jetzt, diese zweitstärkste Partei im Bundestag zu verbieten?

Aus dem gesamten Konvolut der „geheimdienstlichen Ermittlungen“ lassen sich vier Vorwürfe herauslesen.

  1. Die AfD propagiere ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis.
  2. Die AfD verbreite eine pauschale Fremden- und Islamfeindlichkeit.
  3. Die AfD würde die Verbrechen des Nationalsozialismus relativieren.
  4. Die AfD untergrabe mit ihren Äußerungen gezielt das Vertrauen in demokratische Institutionen.

Selbst wenn die Aussagen, die vom Inlandsgeheimdienst gegenüber der AfD zutreffen würden, wäre es fraglich, ob diese den Tatbestand eines Verfassungsbruchs rechtfertigen. Es ist keinesfalls verfassungswidrig, wenn Parteien und im Übrigen auch jeder Bürger Auffassungen vertritt, die nicht vollinhaltlich mit dem Grundgesetz übereinstimmen. Für eine Verfassungsfeindlichkeit ist nur entscheidend, ob eine solche Meinung aktiv und kämpferisch umgesetzt wird.

Auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts wird dazu ausgeführt:

Verbotsverfahren

Das Verfahren ist in Art. 21 Abs. 2 GG und §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt. Parteiverbotsverfahren erhalten das Aktenzeichen „BvB“.

Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig (vgl. Art. 21 Abs. 2 GG). Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügt alleine die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen hierfür nicht. Hinzukommen müssen eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung, auf deren Abschaffung die Partei abzielt, sowie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint.

Ein solches Verhalten ist bisher bei der AfD weder aus ihren offiziellen Parteiprogrammen noch aus irgendwelchen Handlungen ersichtlich. Es reicht eben nicht, irgendetwas zu behaupten, auch wenn man dazu mehr als tausend Seiten benötigt. Solche Behauptungen müssen konkret und justiziabel nachgewiesen werden. Davon kann in dem sogenannten Gutachten des Inlandgemeindienstes auch nicht ansatzweise die Rede sein.

Es ist keinesfalls verfassungswidrig, wenn man darauf hinweist, dass auch eine Gemeinschaft sich auflösen kann, wenn man zu schnell zu viele unbekannte Leute aufnimmt. Kein Land der Welt – vielleicht ist hier Deutschland der „Vorreiter“, der alles anders sieht – verzichtet darauf, dass neue Bürger sich mit dem Staat identifizieren, bevor sie dessen Staatsbürgerschaft erhalten. Das hat nichts mit Diskriminierung zu tun. Natürlich ist es auch in Deutschland erlaubt, den Wunsch zu haben, dass Deutschland auch weiterhin Deutschland bleibt und man unterscheidet sich damit keinesfalls von den Franzosen, Engländern oder den Amerikanern.

Damit ist es auch erlaubt, auf Probleme hinzuweisen, die dann entstehen, wenn Menschen unterschiedlicher Kulturen mit unterschiedlichen Weltauffassungen zusammenkommen. Auch dies hat mit Diskriminierung und Menschenverachtung nichts zu tun.

Weder aus Schriften der AfD noch aus Aussagen von Repräsentanten der Partei wurde der Nationalsozialismus geleugnet oder relativiert. Es ist jedoch auch zulässig, wenn darauf hingewiesen wird, dass die deutsche Geschichte eben nicht nur aus ca. dreißig Jahren der Nazizeit bestanden hat, sondern diese dreißig Jahre im Vergleich zur gesamten Entwicklung der abendländischen Kultur in der Tat nur ein kurzer zeitlicher Ablauf der Geschichte gewesen ist. Nichts anderes hat im Übrigen Gauland formuliert. Relativiert werden die Naziverbrechen dadurch, wenn der Bundestagsabgeordnete von Notz in einer Bundestagsrede eine Analogie zwischen Naziherrschaft und der demokratischen AfD herstellt.

Geradezu lächerlich ist der Vorwurf, wenn eine Partei oder ihre Repräsentanten die Regierung kritisieren und auf fachliche Mängel von Funktionsträgern dieser Regierung hinweisen. Daraus ein verfassungsfeindliches Veralten zu konstruieren, ist nicht nur lächerlich, sondern gefährlich. Ein solches Verhalten sollte mit Ende der Monarchie endgültig nicht mehr tragbar sein, denn Politiker sind keine Majestäten, die beleidigt werden können, sondern gewählte Volksvertreter, die es sich gefallen lassen müssen, wenn sie kritisiert werden. Der Souverän ist eben nicht der Inlandsgeheimdienst, sondern der Wähler, der zu bestimmen hat, ob eine Regierung im Amt bleibt oder eben nicht.

Aktuell kann abschließend nur festgestellt werden, dass das jetzt öffentlich zugängliche sogenannte Gutachten, das man nicht als Gutachten, sondern als politische Agitation ansehen muss, keinesfalls die Reputation dieses Staates fördert. Der Bürger darf von seinen staatlichen Repräsentanten erwarten, dass diese nicht mit Polemik gegen missliebige politische Gegner vorgehen, sondern sich sachlich und fachlich fundiert darum kümmern, dass sich alle Bürger mit diesem Staat identifizieren können. Das vorliegende eintausendseitige Papier ist lediglich ein Beleg dafür, auf welchem Niveau gegenwärtig Politik gemacht wird. Ein Glanzstück des Inlandgeheimdienstes war es mit Sicherheit nicht. Hoffentlich landet es schnell dort, wo nicht mehr benötigte Schriftstücke abgelegt werden.