Die Nachricht im Deutschlandfunk „Redeverbot für Höcke in Bayern – Schutz vor Rechtsextremismus löste bei mir aktuell Überraschung, Unverständnis und auch Verärgerung aus. Dabei bin ich sicher, dass dies nicht nur mir so gegangen ist. Natürlich wird es auch viele Bürger geben, die eine solche Nachricht mit Genugtuung aufgenommen haben.
Ist es richtig, dass sich eine Demokratie, die sich immer selbst als „wehrhaft“ bezeichnet, glaubt schützen zu müssen, indem sie radikale Meinungen von der Öffentlichkeit fernhalten will? Und könnte nicht ein solches Vorgehen auch dazu führen, dass Bürger sich bevormundet und darin bestätigt fühlen, dass es in Deutschland nicht mehr möglich ist alles zu sagen?
Immerhin hat das Verwaltungsgericht Bayreuth einen solchen Beschluss gefasst, während das Verwaltungsgericht Augsburg die gegenteilige Auffassung vertrat. Für fachlich Versierte in Rechtsfragen ist es allerdings auch keine Überraschung, dass erstinstanzliche Gerichte bei politisch sensiblen Fragen nicht selten progressive Auslegungen vornehmen, die in den höheren Instanzen einer erneuten Überprüfung unterzogen und teilweise korrigiert werden.
Björn Höcke, der wegen der Nutzung von SA-Parolen rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt wurde, was aufgrund der Höhe der Geldstrafe als Vorstrafe angesehen wird, erhält durch den aktuellen Vorgang in der Öffentlichkeit den Eindruck zu vermitteln, dass er eben doch in der Meinungsäußerung erheblich eingeschränkt wird. Höcke hat Rechtsmittel eingelegt, so dass es noch durch den jetzt angerufenen Verwaltungsgerichtshof (VGH) zu einer anderen Entscheidung kommen kann.
Betrachtet man den gesamten Vorgang etwas mit Abstand und ohne den Blick durch irgendeine Parteibrille, stellen sich doch einige grundsätzliche Gedanken, die es meiner Meinung nach Wert sind, näher betrachtet zu werden.
Formal betrachtet, muss konstatiert werden, dass das Prinzip der Gewaltenteilung funktioniert. Soweit die gerichtlichen Begründungen bisher bekannt sind, handelt es sich um gerichtliche Grenzziehungen im Einzelfall. Es ist das Recht eines jeden Bürgers, subjektiv eine Entscheidung eines Gerichts falsch zu finden, gleichwohl an der Rechtmäßigkeit und damit auch an der Durchsetzung ändert dies nichts.
Das formale Durchgreifen gegen Äußerungen, die erheblichen Zweifel an einer Loyalität des Staates aufkommen lassen, wobei man hier den Sachverhalt sehr unterschiedlich beurteilen kann, ist meiner Meinung nach nicht ausreichend, wenn nicht gleichzeitig die Ursache betrachtet wird, warum sich Politiker wie Höcke und andere so äußern. Es muss vielmehr die Frage gestellt werden, warum werden aktuell die Ränder unserer Gesellschaft sowohl auf der rechten als auch auf der linken Seite immer stärker. Wäre es nicht viel wichtiger, dass sich die Parteien, die sich immer als „demokratisch“ bezeichnen darüber nachdenken, ob sie nicht selbst die Impulse für verbale Entgleisungen durch rechte und linke Politiker erst „triggern“? Konkret geht es um die Glaubwürdigkeit von Politikern und damit auch ihrer Parteien. Es geht darum, ob die Bürger merken, dass man immer wieder nach der Wahl politische Versprechen relativiert und sogar umdeutet. Das Thema Migration und Flüchtlinge ist – wenn auch ein sehr problematisches, gleichwohl aber sehr zutreffendes Beispiel – wo den Bürgern erst erzählt wurde, dass es kein Problem damit gibt und inzwischen Begrifflichkeiten und Ziele von rechten Politikern übernommen wurden. Damit kann der wache Bürger nur noch ins Grübeln kommen. Glaubwürdigkeit in der Politik – übrigens auch außerhalb der Politik – entsteht nicht durch perfektes Handeln, aber durch Ehrlichkeit über die anstehendenden Zielkonflikte. Wer schwierige Entscheidungen trifft, muss sie erklären und nicht beschönigen.
Genauso wichtig ist die Konsistenz in der Politik und nicht der ständige Richtungswechsel, wie ihn die Bürger aktuell immer wieder erleben müssen. Stimmungen kann man nicht vermeiden, weil sie zum menschlichen Wesen dazugehören. Man muss sie aber eingrenzen und darf sie nicht unkontrolliert sogar als politisches Mittel gezielt einsetzen.
Die Politiker der bürgerlichen Parteien müssen sich auch wieder eindeutig positionieren, dass es ein Unterschied ist, ob Menschen eine Bindung an ihr eigenes Land empfinden und dies auch zum Ausdruck bringen im Gegensatz zum Nationalismus, der andere Völker als minderwertig ansieht. Für viele Menschen ist Bindung an das eigene Land nichts Bedrohliches und wer jede Form von Vaterlandsliebe – die Russen reden von der Mutter als ihrer Heimat – moralisch verdächtigt, entfremdet die bürgerliche Mitte, statt den Extremismus zu bekämpfen. Das Bundeswehr-Gelöbnis ist ein starkes Beispiel dienenden Patriotismus. Ich selbst habe ein Gelöbnis für dieses Land abgelegt. Das war für mich kein Nationalismus, sondern der Ausdruck dafür, dass ich meinem Land gegenüber Verantwortung übernehmen will. Wer solche Haltungen pauschal moralisch abwertet, verkennt, wie viele Bürger ihr Engagement verstehen.
Was man aus dem aktuellen Redeverbot eines umstrittenen Politikers lernen sollte, ist die Feststellung, dass es die bürgerlichen Parteien selbst in der Hand haben, Vertrauen zurückzugewinnen. Damit entzieht man allen radikalen Parteien den Boden und benötigt keine gerichtlichen Beschlüsse, Reden zu verbieten.
Eine Demokratie gewinnt nicht dadurch, dass die unbequemen Stimmen ausschließen, sondern dadurch, dass sie wieder überzeugt. Politik, die den Bürger wieder ernst nimmt, macht radikale Ränder überflüssig – rechts wie links.