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Strafanzeige gegen Innenminister Armin Schuster wegen Volksverhetzung

Der Sächsischen Zeitung, Ausgabe vom 6.4.2023, konnte entnommen werden, dass der Innenminister des Freistaats Sachsen, Armin Schuster, bei einer Parteiveranstaltung in Riesa gesagt haben soll, er lehne die Zusammenarbeit mit der AfD ab. Wortwörtlich soll er gesagt haben: „Ich koaliere nicht mit Verbrechern“. In diesem Zusammenhang habe er weiter von einem Krebsgeschwür gesprochen, dass dieses Land ergreife.

Diese Äußerungen sind unerträglich und zeigen, mit welchem fehlenden Respekt dieser Politiker gegenüber Bürgern auftritt, die nicht das wählen, was sich dieser Minister vorstellt.

Nun kann ein Politiker, relativ umfangreich und ungestraft politische Gegner beschimpfen. Er hat jedoch, sofern er als Minister auftritt, eine Verpflichtung einer gewissen Neutralität, da er für die gesamte Bevölkerung handeln muss. Darüber hinaus ist es auch eine Frage des Anstandes und des Demokratieverständnisses, wie sich ein Minister in der Öffentlichkeit äußern sollte. Es bleibt festzustellen, dass die AfD bisher von keinem Gericht als Partei verboten wurde. Die AfD hat sich weder in den Bundestag, noch in irgendein Landesparlament hineingeputscht, so dass es eine Frechheit ist, wenn eine zugelassene Partei, die auf demokratischem Wege in ein Parlament gewählt wurde, in dieser Art und Weise, wie es der Innenminister eines Landes getan hat, beschimpft und mit Verbrechern gleichgesetzt wird. Die gleichen Politiker, dies sich in einer solchen Weise verhalten, beklagen lautstark die verbale Verrohung unsrer Gesellschaft. Sie fordern immer stärkere Gesetze, um einer angeblichen Volksverhetzung entgegenzuwirken. Aber genau das, was hier beklagt wird, macht der Minister Schuster. Ein Innenminister, der eigentlich dafür sorgen sollte, dass die im Grungesetz formulierten Bestimmungen auch eingehalten werden, sollte sich mehr kontrollieren, was er so in die Öffentlichkeit hinausposaunt.  Die Formulierungen des Ministers Armin Schuster, die er bei einer Parteiveranstaltung  in Riesa zum Ausdruck brachte, gehen jedoch weit über jegliches Maß einer möglicherweise berechtigten Kritik hinaus und müssen als Volksverhetzung angesehen werden. Wähler, die die AfD wählen, werden von Herrn Schuster indirekt, aber deutlich, beschuldigt, Verbrecher zu wählen. Jeder Bürger muss das für sich als eine erhebliche Beleidigung und Missachtung seiner Persönlichkeit ansehen.

Wenn der Minister, Herr Schuster, sogar im Zusammenhang mit der AfD von einem Krebsgeschwür spricht, das dieses Land erfasst, dann geht er weit über das hinaus, was in einem demokratischen Gemeinwesen akzeptabel ist. Er bedient sich dabei sogar einer Diktion der Nationalsozialisten, da diese seinerzeit die gleiche Vokabel gegenüber dem jüdischen Volk verwendet haben. Ich gehe davon aus, dass dies keinesfalls beabsichtigt war, gleichwohl sind solche Formulierungen unerträglich. Wie schnell kritisieren Politiker bei anderen Bürgern, wenn diese vermeintliche Formulierungen wählen, die einen Bezug zur Nazizeit haben könnten. Dann sollten sie selbst auch ihre eigenen Worte etwas sorgfältiger wählen.

Die jetzt erfolgten Äußerungen des Herrn Schuster – wir gehen davon aus, dass die Sächsische Zeitung korrekt berichtet hat – sind somit keinesfalls nur eine übliche unhöfliche und ungeschickte Formulierung eines Politikers den Bürgern gegenüber, sondern sie sind für einen Teil der Bürger, nämlich diejenigen, die möglicherweise die AfD gewählt haben oder diese Partei wählen wollen, böswillig, verächtlichmachend und verleumderisch. Damit erfüllen sie den Tatbestand der Volksverhetzung und der Herabwürdigung anderer Bürger gemäß § 130 StGB, so dass der Verfasser dieses Kommentares Strafanzeige wegen Volksverhetzung gestellt hat.

Es wird höchste Zeit, dass eine Abrüstung der verbalen gegenseitigen Beschimpfungen und Verdächtigungen erfolgt. Die Politiker und besonders ein Innenmister, sollten damit schnellstens beginnen, wenn sie ihre Glaubwürdigkeit nicht endgültig gefährden wollen.

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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