Der Deutschlandfunk legt großen Wert auf eine korrekte Information seiner Hörer. Im Allgemeinen kann man auch den Eindruck gewinnen, dass nicht falsch berichtet wird. Allerdings lässt sich bereits durch Auswahl, Gewichtung und sprachliche Einordnung von Nachrichten eine gewisse „Informationsbreite“ vorgeben. Was heute geboten wurde, muss deshalb kritisch hinterfragt werden.
Wieder einmal wird die AfD mit dem Hinweis auf ihre angeblich bereits feststehende rechtsextremistische Einordnung vorgestellt. Das ist inzwischen nicht nur ärgerlich, sondern angesichts der aktuellen Rechtslage auch problematisch. Die vom Bundesamt für Verfassungsschutz vorgenommene Hochstufung der Gesamtpartei darf derzeit gerade nicht als geltende Einstufung behandelt werden. Das Verwaltungsgericht Köln entschied am 26. Februar 2026 im Eilverfahren, dass das Bundesamt die AfD bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen und behandeln darf.
Wenn der Deutschlandfunk über die AfD berichtet, sollte er diesen Unterschied nicht verwischen. Eine behördliche Bewertung ist zudem etwas anderes als die Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei. Gerade ein öffentlich-rechtlicher Sender müsste hier sprachlich mit besonderer Genauigkeit arbeiten.
Heute berichtete der Deutschlandfunk über eine Anhörung von Sachverständigen im Thüringer Landtag, bei der es um die Erfolgsaussichten eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens geht. Schon bei der Auswahl beziehungsweise Präsentation der Sachverständigen kann der Eindruck entstehen, dass hier neben der juristischen Prüfung auch ein gehöriges Stück Polittheater aufgeführt wird.
Seit Jahren wird über ein Verbot der AfD diskutiert. Umso wichtiger wäre es, dem Hörer deutlich zu machen, wer bei einer solchen Anhörung mit welcher Position auftritt und aus welchem institutionellen Umfeld diese Position stammt.
Eine der Sachverständigen ist Valentina Chiofalo. Sie ist Volljuristin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte und arbeitet dort ausdrücklich im „Projekt AfD-Gutachten“. Dieses von der GFF erarbeitete Gutachten gelangt zu dem Ergebnis, die AfD sei nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes verfassungswidrig und ein zulässiger Verbotsantrag hätte wahrscheinlich Erfolg. Das ist die Rechtsauffassung der Autoren dieses Gutachtens, nicht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Gerade deshalb ist es journalistisch relevant, den Hintergrund der GFF deutlich zu benennen. Die Organisation steht nicht in einem gesellschaftspolitisch luftleeren Raum. Zu ihrem eigenen Netzwerk zählt sie unter anderem Amnesty International, den Bundesverband Trans*, die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität, den Lesben- und Schwulenverband, Pro Asyl, Reporter ohne Grenzen und den Zentralrat Deutscher Sinti und Roma. Die GFF selbst schreibt, diese Organisationen hätten sie bei ihrem Aufbau „in vielfältiger Weise unterstützt“.
Daran ist zunächst nichts Verwerfliches. Es sagt aber etwas über das gesellschaftspolitische Umfeld einer Organisation aus. Wer eine Mitarbeiterin dieser Organisation als Sachverständige vorstellt, sollte seinen Hörern deshalb auch ermöglichen, deren Position einzuordnen. Valentina Chiofalo beurteilt hier schließlich ein Gutachten nicht als außenstehende Gutachterin, sondern hat selbst an dem Projekt mitgearbeitet, das ist das eigentliche Problem. Meinungsmache muss nicht darin bestehen, dass ein Sender ausdrücklich erklärt: „Dies ist unsere Meinung.“ Sie kann viel wirkungsvoller dadurch erfolgen, welche Stimmen ausgewählt werden, wie sie vorgestellt werden, welche zusätzlichen Informationen der Hörer erhält und welche ihm vorenthalten werden.
Ich gehe durchaus davon aus, dass beim Deutschlandfunk hochqualifizierte Journalisten arbeiten. Gerade deshalb darf man ihnen auch zutrauen zu wissen, welche Wirkung Auswahl, Begrifflichkeit und Kontext einer Nachricht haben.
Als Noch-Hörer des Deutschlandfunks möchte ich ihm deshalb zurufen: Bitte hört auf, den Eindruck von Gewissheiten zu erzeugen, wo es diese Gewissheiten rechtlich nicht gibt. Berichtet über die AfD kritisch, selbstverständlich. Berichtet über Forderungen nach einem Parteiverbot. Lasst dessen Befürworter ausführlich zu Wort kommen. Aber sagt den Hörern auch, wer da spricht, aus welchem Umfeld er kommt und was juristische Auffassung, behördliche Einschätzung und gerichtliche Feststellung voneinander unterscheidet.
Sonst werden irgendwann auch jene Hörer abschalten, die sich bewusst nicht ausschließlich über die neuen Medien informieren wollen. Und das fände ich schade. Denn der Deutschlandfunk macht immer wieder ausgezeichnete Sendungen.