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Die Stadt Dresden praktiziert ein unwürdiges Verhalten gegenüber den Erziehern

Wie irrsinnig die Politiker mittlerweile auf allen Ebenen regelrecht herumfuhrwerken, kann man sehr gut bei den Erziehern sehen. Da werden in der Sächsischen Zeitung in der gleichen Ausgabe zwei Artikel veröffentlicht, die gegensätzlicher gar nicht sein können. Der eine Artikel mit dem Titel „Dresden leistet sich den Luxus, Erzieher in Teilzeit zu zwingen“ beschreibt die Situation in der Stadt, in der dutzende Stellen in den Kindertagesstätten unbesetzt sind, trotzdem aber nur halbtags beschäftigt werden. In der gleichen Ausgabe der Zeitung wird in einem zweiten Artikel mit der Überschrift „Studie: In Sachsens Horten fehlen Tausende Erzieher“ wird berichtet, dass in Sachsen ein Erzieher fast neun Kinder mehr als in Westdeutschland betreuen muss. Um einen mit Westdeutschland vergleichbaren Standard in der Betreuung von Hortkinder auch in Sachsen zu erreichen, müssten im Osten mehr als 11.000 neue Erzieher-Stellen eingerichtet werden.

Kultusminister Christian Piwartz (CDU) hält die Forderungen nach einer Erhöhung des Personalschlüssels für völlig überzogen und meint, dass die Mehrkosten bei einer Erhöhung des Stellenschlüssels 640 Millionen Euro kosten würde. Zudem gäbe es gar nicht so viele Fachkräfte.

Gleichzeitig werden die Erzieher – zumindest in der Landeshauptstadt Dresden – regelrecht verheizt, wenn man ihnen zumutet, nur auf einer Halbtagsstelle arbeiten zu können, um sie aber bei Bedarf, dann länger arbeiten zu lassen. Eine vernünftige Lebensplanung für diese Mitarbeiter ist bei einer solchen Manchester-Kapitalismus-Methode nicht möglich und bei der Bedeutung für die Erziehung unserer Kinder unwürdig.

Man kann sich nur die Frage stellen, wie lange eine kommunale Behörde glaubt, eine solche asoziale Praxis durchführen zu können und wie lange sich Erzieher ein solches unwürdiges Verhalten des Anstellungsträgers überhaupt noch gefallen lassen.

Auf Befragen, wie viele Erzieher in Dresden von dieser Beschäftigungspraxis betroffen seien, antwortete der sich Bildungsbürgermeister nennende Jan Donhauser (CDU), dass davon fast alle Erzieher in Dresden betroffen seien. Dass sich dieser Bildungsbürgermeister nicht schämt, eine solche Feststellung zu treffen, zeigt die regelrechte Missachtung der pädagogischen Arbeit der Erzieher.

Was aber besonders irritierend ist, ist das Verhalten der Gewerkschaften, die eine solche Praxis überhaupt zulassen. Wahrscheinlich ist die Arbeit der Erzieher für die Gesellschaft doch so unbedeutend, dass man glaubt, in dieser Weise verfahren zu können. Wie können es die Gewerkschaften zulassen, dass hier ein öffentlicher Arbeitgeber ein Verhalten an den Tag legt, was man nur von einem unverantwortlichen kapitalistischen Unternehmer erwarten würde?

Die Gewerkschaften brauchen sich nicht zu wundern, wenn sie bei einer solchen Vertretung ihrer Mitglieder immer mehr Mitglieder verlieren. Besonders von den Gewerkschaften hätte man erwarten müssen, dass sie hier dem kommunalen Arbeitgeber die rote Karte zeigen und die Erzieher auffordern, sich einem solchen neokapitalistischen Verhalten zu widersetzen.

Aber die beschriebene Praxis zeigt auch den Untergang unserer Gesellschaft. Wenn sich eine Gesellschaft erlaubt, sein wichtigstes Gut, nämlich seine Kinder, mit einer solchen Priorität zu versehen, dann kann man nur noch schwarz für die Zukunft unseres Landes sehen.

Letztlich muss man sich auch fragen, warum die Eltern der betroffenen Kinder eine solche Verfahrensweise der Stadt so leise zur Kenntnis nehmen. Wahrscheinlich stehen viele selbst so unter Druck, dass sie in erster Linie meinen, ihre Kinder in einem Kindergarten „unterbringen“ zu können, um ihrer Arbeit nachgehen zu können, weil sie sonst in finanzielle Schwierigkeiten kommen würden.

So sieht jeder, wie jeder nur noch ausgebeutet wird: Die Eltern die es sich gar nicht mehr leisten können, sich um ihre eigenen Kinder selbst zu kümmern. Die Erzieher, die bis an der Grenze ihrer physischen Möglichkeit arbeiten müssen und die Kinder selbst, denen vorgegaukelt wird, sie werden optimal betreut, obwohl davon gar keine Rede mehr sein kann.

Und die Politiker stellen sich als die großen Macher hin, die dafür gesorgt haben, dass jedes Elternteil einen Anspruch habe, seine Kinder in einer pädagogischen Einrichtung betreuen zu lassen.

Es stellt sich nur noch die Frage, wie lange eine solche unwürdige und letztlich menschenverachtende Politik von den Bürgern hingenommen wird.

 

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Sind demokratische Selbstverständlichkeiten im Bundestag ein Auslaufmodell?

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird für viele Bürger, die sich noch damit beschäftigen, wie unsere Demokratie immer mehr ausgehebelt wird, nicht überraschend gekommen sein. Bei der jetzt vorliegenden Entscheidung geht es zwar „nur“ um den Eilantrag der AfD im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens. Die bisherigen negativen Erwartungen kritischer Bürger, die Mehrheit der Bürger scheint gar nicht mehr zu bemerken, wie die Demokratie in Deutschland mittlerweile ein Auslaufmodell zu werden scheint, scheinen sich immer mehr zu bestätigen. Worum geht es? Mit Beginn der neuen Legislaturperiode werden die Fachausschüsse im Bundestag neu besetzt. Die Parteien haben vereinbart, dass alle im Bundestag vertretenen Fraktionen jeweils nach ihrer Stärke Mitglieder in die Ausschüsse benennen. Auch die Auswahl, welche Fraktion den jeweiligen Vorsitz in einem Ausschuss übernehmen soll, wurde nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen vereinbart.

Seitdem die Bürger eine Oppositionspartei in den Bundestag gewählt haben, meinen die bis dahin unter sich agierenden etablierten Parteien in einer ausgesprochen antidemokratischen Auffassung, dass man die AfD mit allen Mitteln daran hindern muss, die gleichen Rechte wie alle anderen bereits im Bundestrag vertretene Parteien wahrzunehmen. Sie betiteln sich selbst als die demokratischen Parteien, um damit die AfD auszugrenzen, scheinen aber gar nicht zu bemerken, wie sie sich selbst als Totengräber der Demokratie betätigen.

Bisher hat man es erfolgreich verstanden, der AfD keinen Platz im Bundestagspräsidium einzuräumen. Jetzt verhinderte es man, dass die AfD in drei Ausschüssen, dem Innen- und Gesundheitsausschuss sowie dem Kulturausschuss den Vorsitzenden stellt. Natürlich wird dies mit dem Kampf für die Demokratie begründet, denn wer demokratisch ist, bestimmen nicht die Wähler, sondern die bisher im Bundestag vertretenden Parteien, die von der AfD auch als „Altparteien“ bezeichnet werden.
Dass damit die Wähler, die die AfD gewählt haben, regelrecht missachtet werden, scheinen die Oberdemokraten auch noch nicht wahrgenommen zu haben.

Jetzt sollte man meinen, dass es doch Gerichte in Deutschland gibt, die dafür sorgen, dass demokratische Selbstverständlichkeiten auch beachtet werden. Im Vertrauen darauf hat die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, weil sie sich in ihren demokratisch verbrieften Rechten, nämlich in der parlamentarischen Arbeit nicht rechtswidrig behindert, bzw. eingeschränkt zu werden, verletzt fühlte.
Da eine Legislaturperiode bekanntermaßen nur einen festgelegten Zeitraum umfasst, stellte die AfD im Rahmen eines einstweiligen Verfahrens den Antrag, dass die von den Oberdemokraten verweigerten Ausschussvorsitze vom Gericht der AfD noch in der laufenden Legislaturperiode zugesprochen werden.
Das Bundesverfassungsgericht lehnte im Eilverfahren (Az. 2 BvE 10/21) den Antrag ab, die von den anderen Abgeordneten nicht gewählten AfD-Kandidaten vorläufig einzusetzen. Es steht nunmehr jedoch eine endgültige Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren aus, wobei es dafür keinen Termin gibt. Es kann auch geschehen, dass eine Entscheidung – wie auch immer sie ausfallen wird, dann getroffen wird, wenn sie für die betroffene AfD ohnehin irrelevant ist.
Damit wird die AfD vorerst oder vielleicht für die gesamte Legislaturperiode keinen Ausschussvorsitzenden stellen können. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist formal betrachtet, durchaus nachzuvollziehen. Man hätte sich aber auch einen Hinweis des Gerichts vorstellen können, wonach das Bundestagspräsidium hätte aufgefordert werden können, noch einmal die Angelegenheit im Ältestenrat des Bundestags zu diskutieren. Das Gericht hätte aber auch den Bundestag auffordern können, den Widerspruch der Geschäftsordnung, wonach einerseits alle Parteien gemäß ihrer Stärke in den Ausschüssen auch mit Vorsitzenden vertreten sein sollen, gleichzeitig aber durch volksfrontähnliche Abstimmungen dieses zu verhindern, wenn es aus machtpolitischen Gründen opportun erscheint, durch eine Gesetzesänderung aufzulösen.
Eine weitere Möglichkeit hätte darin bestanden, kurzfristig, das heißt zeitnah, einen Hauptsache Termin festzulegen. Das Argument des Verfassungsgerichts in seinen einstweiligen Entscheidungen, dass die AfD-Abgeordneten nicht in ihrer politischen Arbeit behindert seien, auch wenn sie keinen Vorsitz in einem Ausschuss stellen dürfen, ist nur eingeschränkt richtig. Man darf mit Sicherheit davon ausgehen, dass dem Bundesverfassungsgericht die besonderen Wirkungsmöglichkeiten von Ausschussvorsitzenden durchaus bekannt sind. Es hat dies aber gegenwärtig wahrscheinlich nicht würdigen wollen.

So bleibt bei dem interessierten Bürger nur noch ein fahler Beigeschmack: Man will bewusst die AfD ausgrenzen und die Bürger haben keinen Anwalt mehr, der ihre Rechte im Auge behält und sie ggf. auch gegen den Willen derjenigen, die sich die Demokratie nach ihrem Gustos schneidern wollen, durchsetzt. Bisher hatten die Bürger immer noch die Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht der Garant der bürgerlichen Rechte sei. Vielleicht müssen die Bürger auch hier umdenken.