Verfassungsschutzpräsident Haldenwang vertritt die Auffassung, dass die Gruppierung „Letzte Generation“, die in der Vergangenheit durch eine Vielzahl von Straftaten, wie Autobahn- und Flughafenblockaden sowie Anschläge etwa auf das Grundgesetzdenkmal, Schlagzeilen provoziert hatte, nicht als extremistisch einzustufen sei.
Diese Auffassung des Verfassungsschützers, als solcher wird sich Herr Haldenwang wohl verstehen, ist schon sehr merkwürdig. Bei diesem Verfassungsschutzpräsident kann man den Eindruck bekommen, dass für ihn nur alles verfassungsfeindlich ist, was nicht den Vorstellungen seiner Protegés entspricht, die dafür gesorgt haben, dass er seinen Vorgänger Hans-Georg Maßen ablösen konnte. Jetzt muss dieser sich auch an die Spielregeln dieser linken Ideologen halten, die zwar immer behaupten, sie treten für die Demokratie ein und haben die Rechtsstaatlichkeit für sich als ein Alleinstellungsmerkmal gepachtet. In Wahrheit scheinen sie alles zu unternehmen, dass die linksradikalen Kräfte in Deutschland zielstrebig ihren „demokratischen“ Transformationsprozess umsetzen können.
Für Herrn Haldenwang scheint Gewaltanwendung nicht gleich Gewaltanwendung zu sein. Wird sie von linksextremen Gruppierungen, wie es die sogenannte letzte Generation mit Sicherheit ist, angewendet, dann ist sie für Herrn Haldenwang offensichtlich keine Gefahr für unser Staatswesen. Was ist das für ein merkwürdiges Demokratieverständnis? Regelrecht entlarvend wird es, wenn Herr Haldenwang einerseits von einer Gefahr der De-Legitimierung des Staates spricht und dafür sogar einen Straftatbestand für erforderlich hält, wobei er natürlich nicht die linken Genossen, sondern die bürgerlichen Gruppierungen, die zurecht zum Widerstand gegen eine linke Indoktrination aufrufen, meint. Anderseits hat dieser Verfassungsschützer keine Probleme damit, wenn linke Extremisten, wie es die Gruppe der sogenannten letzten Generation ist, eine Räterepublik in Deutschland errichten wollen. Wer hier das Grundgesetz unseres Landes infrage stellt, ist eindeutig. Es sind die Linksextremisten und nicht die demokratischen bürgerlichen Protestgruppen. Wenn Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, in einer Presseerklärung feststellt, dass die Einschätzung des Herrn Haldenwang ein weiteres deutlichen Zeichen sei, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz gar kein Interesse daran hat, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen, sondern viel mehr politisch im Sinne der Regierenden agiert, dann kann man nur mit Bedauern dieser Argumentation folgen.
Brandner erklärte: „Es steht außer Frage, dass die Klimaextremisten sich gegen die Grundwerte unserer Gesellschaft positionieren. Allein schon die Forderung nach Gesellschaftsräten ist ein Schritt in Richtung Abschaffung unserer parlamentarischen Demokratie und beweist, welche antidemokratischen Bestrebungen diese Gruppierung antreiben – ganz abgesehen von den kriminellen Aktionen, die sie immer wieder durchführen, um in die Schlagzeilen zu kommen. Statt sich den wirklichen Extremisten zu widmen, beschäftigt sich der deutsche Verfassungsschutz lieber mit der Opposition, um diese mundtot zu machen und die Regierung in ihrem Handeln zu schützen.“
Man könnte zur Tagesordnung übergehen, wenn irgendein subalterner Beamter eine solche Bemerkung, wie man sie jetzt von Herrn Haldenwang hörte, von sich gegeben hätte. Aber wenn der oberste Verfassungsschützer zu erkennen gibt, dass er entweder gar nicht erkennt, welche Gefahr aus diesem linken Terror, der sich den Anschein gibt, für die Umwelt einzutreten, für unsere Demokratie entsteht oder vielleicht sogar die Zielsetzung dieser linken Gruppierung begrüßt, dann sollten die demokratisch eingestellten Bürger dieses Landes, massiv gegen eine solche demokratiefeindliche Auffassung eines Verfassungsschützers protestieren. Organisationen, die unser demokratisches System mit einer Gewaltanwendung verändern wollen, müssen von diesem Staat, der doch von sich behauptet, nicht wehrlos zu sein, auch in die Schranken verwiesen werden.
Herr Haldenwang, kommen Sie Ihrer Aufgabe auf der Grundlage unseres Grundgesetzes nach. Als Beamter sind Sie dazu verpflichtet!