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Was Sven Schulze (CDU) den Wählern erklären muss

Die CDU versichert ihren Wählern seit Jahren, dass eine Zusammenarbeit weder mit der AfD noch mit der Partei Die Linke infrage komme. In Sachsen‑Anhalt scheint dieses Versprechen jedoch keine Gültigkeit zu haben. Wie Hörer des Deutschlandfunks und Zuschauer von 3sat erfahren konnten, haben CDU, SPD, Linke, FDP und Grüne über Monate hinweg in vertraulichen Gesprächen einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorbereitet, der unter dem Titel „Gesetz zur Parlamentsreform 2026“ nun in den Landtag eingebracht wurde.

Auffällig ist: Eine Partei war an diesen Beratungen nicht beteiligt – die größte Oppositionsfraktion, die AfD. Das ist kein Zufall. Der Entwurf, der offiziell als Parlamentsreform bezeichnet wird, könnte aus Sicht vieler Beobachter als eine Art Lex AfD verstanden werden. Denn er enthält mehrere Regelungen, die eine mögliche absolute Mehrheit der AfD strukturell begrenzen würden.

Eine solche Vorgehensweise ist in der Bundesrepublik neu und erinnert an politische Muster, die man eher aus Staaten kennt, in denen Regierungen ihre Macht durch kurzfristige institutionelle Änderungen absichern, wenn sie den Verlust parlamentarischer Mehrheiten befürchten.

Die beteiligten Parteien begründen ihr Vorgehen damit, „die Arbeitsfähigkeit der Organe des freiheitlich‑demokratischen Verfassungsstaats auch unter Bedingungen zunehmender Polarisierung zu gewährleisten“. Im Kern bedeutet dies: Man möchte verhindern, dass eine AfD‑Mehrheit zentrale Institutionen umbauen oder blockieren könnte.

Diese Begründung wirft Fragen auf. Wenn eine Partei vom Wähler eine Mehrheit erhält, ist sie demokratisch legitimiert, politische Entscheidungen zu treffen. Die Annahme, eine gewählte Mehrheit könne „das System lahmlegen“, wirkt wie ein Misstrauensvotum gegenüber dem eigenen demokratischen Verfahren. Zugleich sind es gerade die etablierten Parteien, die seit Jahren die größte Oppositionsfraktion von nahezu allen parlamentarischen Entscheidungsprozessen ausschließen – und damit selbst den Wählerwillen nur eingeschränkt berücksichtigen.

Die geplanten Änderungen betreffen zentrale Machtmechanismen:

  • Absicherung des Landesverfassungsgerichts
    Das Gericht soll stärker in der Verfassung verankert werden. Amtszeiten und Wiederwahl der Richter werden hochgestuft, ein Ersatzvorschlagsrecht des Gerichts eingeführt, und Richter sollen künftig mit absoluter statt mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden.
    Quelle: Verfassungsblog
  • Wahl des Landtagspräsidenten
    Das Vorschlagsrecht soll nicht mehr automatisch bei der stärksten Fraktion liegen.
    Quelle: Landtag Sachsen‑Anhalt
  • Mechanismen gegen Blockaden
    Die Mitteldeutsche Zeitung spricht offen von „Notregeln“ und „Sicherungsmechanismen für den Fall, dass politische Prozesse nicht mehr funktionieren“.
    Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

Diese Maßnahmen wären grundsätzlich diskutierbar – doch ihre Einführung unmittelbar vor einer Landtagswahl verleiht ihnen eine politische Stoßrichtung, die schwer zu übersehen ist. Der Grundsatz, dass Verfassungen nicht kurzfristig und aus parteipolitischen Motiven verändert werden sollten, wird hier erkennbar missachtet. Die Verfassung wird zum Instrument der Machtpolitik.

Besonders problematisch ist der geplante Eingriff in das parlamentarische Prinzip, dass die stärkste Fraktion den Landtagspräsidenten stellt. Damit würden etablierte Machtmechanismen verändert, die bislang als Ausdruck demokratischer Mehrheitsbildung galten. Die Reform schafft Strukturen, die eine mögliche AfD‑Mehrheit faktisch einschränken würden – und damit den Eindruck erwecken, dass der Wählerwille vorab korrigiert werden soll.

Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) sollte erklären, ob diese Reform rückgängig gemacht würde, falls nicht die AfD, sondern eine andere Partei die absolute Mehrheit erhielte. Die Frage ist nicht nur legitim, sondern notwendig, denn sie berührt den Kern demokratischer Gleichbehandlung.

Was den Bürgern aktuell präsentiert wird, ist aus Sicht vieler eine Demontage demokratischer Grundprinzipien und ein weiterer Vertrauensbruch der CDU gegenüber ihren Wählern. Wenn politische Mehrheiten durch institutionelle Vorentscheidungen relativiert werden, entsteht der Eindruck, dass es letztlich egal ist, wie gewählt wird – die etablierten Parteien sichern ihre Macht untereinander ab.

Am Ende bleibt die Hoffnung, dass die Bürger die Bedeutung ihrer Stimme erkennen und auf dem Stimmzettel eine Entscheidung treffen, die solchen Entwicklungen klare Grenzen setzt.


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Die faschistische Brandmauer entfaltet aktuell ihre Wirkung

Die jüngsten Ereignisse im Zusammenhang mit dem größten Wählerbetrug durch die CDU und ihrem Vorsitzenden Friedrich Merz, der – so könnte man meinen – als Marionette von den Grünen gelenkt wird, zeigen aktuell den Bürgern, dass die Einrichtung der „Brandmauer“ eine zwingende Notwendigkeit gewesen ist, um unter Umgehung des tatsächlich vorliegenden Wählerverhaltens, die eigene Politik durchsetzen zu können. Damit bestätigt sich, dass diese sogenannte Brandmauer, die von Friedrich Merz massiv gegenüber seinen eigenen Parteigliederungen in Bund, Land und Kommune gegen jedes Demokratieverständnis durchgesetzt wurde, jetzt ihre tatsächliche Wirkung entfaltet hat. Wahrscheinlich haben viele Bürger noch gar nicht begriffen, welche demokratiezerstörende Wirkung die sogenannte Brandmauer entfalten kann. Man glaubte offensichtlich, dass es sich dabei nur eine der üblichen Taschenspieler Trix von Politikern handelt, die ohnehin nicht ernst genommen werden müssen.

Warum ist diese Brandmauer so gefährlich und warum könnte sie aktuell das Potenzial haben, unsere Demokratie in Deutschland nachhaltig zu zerstören? Bisher wurde diese Frage überwiegend akademisch erörtert. Den Bürgern wurde das Märchen – wissenschaftlicher ausgedrückt, das Narrativ – vermittelt, dass die sogenannte Brandmauer dafür sorgt, dass Faschisten im Bundestag, in den Länderparlamenten und auf der kommunalen Ebene daran gehindert werden, Macht zu erhalten. Der erste Fehler bei dieser Überlegung weist bereits auf eine antidemokratische Haltung der Brandmauer-Vertreter hin. Die von ihnen als Faschisten diskreditierten Politiker sind demokratisch in die jeweiligen Parlamente und Vertretungen gewählt worden, so dass sie einen Wählerauftrag wie ihre übrigen Kollegen im Bundestag auch, zu erfüllen haben. Eine solche Wahl ist nur dann rechtlich möglich, wenn die jeweiligen Wahlprüfungsausschüsse die Geeignetheit der Kandidaten geprüft haben. Liegt diese nicht vor, darf der jeweilige ungeeignete Kandidat gar nicht zur Wahl antreten. Eine parteipolitische Meinung von Verwaltungsbehörden, z. B. der Verfassungsschutzämter, hat für die Wahlzulassung eines Bewerbers keine Relevanz. Es wäre ein konkretes Urteil eines zuständigen Gerichts erforderlich. Das Bundesverfassungsgericht hat klar und deutlich festgestellt, dass eine abweichende politische Meinung gegenüber der jeweils herrschenden Regierung kein Grund ist, rechtlich dagegen vorzugehen. Der zweite, für die Demokratie noch gefährlichere Gedanke ist, dass durch eine Brandmauer sichergestellt wird, dass das Votum der Wähler nicht zu berücksichtigen ist, wenn diese Parteien oder Personen gewählt haben, die der gegenwärtigen Regierung und ihrer unterstützten Parteien nicht genehm sind, ja sie sogar  an der weitere Ausübung ihrer Macht hindern könnten. Und hier zeigt sich, dass die Durchsetzung von sogenannten Brandmauern purer Faschismus ist. Es geht darum, eine bestehende Politik unumkehrbar zu machen, auch wenn dies nicht dem Willen des Volkes entspricht.

Bisher führte die sogenannte Brandmauer-Politik, die wesentlich von dem sich selbst als Demokrat bezeichneten Friedrich Merz, durchgesetzt wird, der damit einen erheblichen Mangel seiner eigenen demokratischen Einstellung offenbart, zu Blockaden in den jeweiligen Parlamenten. Es unterblieben notwendige Beschlüsse zum Wohle der Bürger, weil sichergestellt werden sollte, dass eine bestimmte Partei, die zwar einen erheblichen Stimmenanteil, in den östlichen Bundesländern sogar Mehrheitsfraktion ist, auf sich vereinigt, aus der konkreten Mitwirkung in den Parlamenten verfassungswidrig ausgeschaltet wird.

Die jetzt vorliegende Situation, hat jedoch eine dramatische Auswirkung für die gesamte Gesellschaft. Die Installation eines gigantischen Nebenhaushalts durch Politiker, deren Verhalten Hasardeuren gleichkommt, könnte sehr schnell beendet werden, wenn die Demokratie in Deutschland funktionsfähig wäre. Das Bundesverfassungsgericht hat aufgrund einer Klage der AfD und der Linken, die Einberufung des bisherigen Bundestages zu verhindern indirekt auf die demokratische Lösung hingewiesen (Beschluss vom 13.3.2025, Geschäftszeichen: 2BvE/25). Ein Drittel der Abgeordneten hat jederzeit die Möglichkeit, die sofortige Einberufung des neuen Bundestages von der derzeitig amtierenden Bundestagspräsidentin zu verlangen. Damit müssten alle Vorhaben der Grünen und der SPD durch ihren „Beauftragten“ Friedrich Merz beendet werden, weil sie dann in den bereits gewählten, aber durch üble Trix noch nicht einberufenen 21. Bundestag behandelt werden müssten. Und im 21. Bundestag verfügt bekanntermaßen der Grünen-Beauftragte Merz über keine Zweidrittelmehrheit. Aber clever, wie Merz ist, hat er ja die Genossen seiner eigenen Partei darauf eingeschworen, eine Brandmauer einzuhalten, damit keine demokratischen Prozesse im Bundestag ohne seine Zustimmung möglich sind. Die Verlogenheit der Partei der Linken wurde inzwischen ebenfalls erkennbar. Zusammen mit der AfD hätte die Partei „Die Linke“ dafür sorgen können, dass der neue Bundestag noch vor der bereits einberufenen Sitzung des 20. Bundestag hätte erfolgen müssen. Es ist keine Überraschung, dass die Linken dies ablehnten, denn sie werden es begrüßen, dass jetzt endlich mit Milliarden Euros der Staatshaushalt aufgebläht wird, damit sozialistische Segnungen verteilt werden können. Die Abgeordneten der CDU und der CSU scheinen in der Mehrheit kein politisches Rückgrat zu haben und verhalten sich lieber wie die früheren Abgeordneten der Volkskammer in der ehemaligen DDR. „Wenn die Partei befiehlt, handeln wir, die Partei weiß am besten, was für das Volk gut ist. Dann muss man nicht denken.“ Es könnte allenfalls passieren, dass Abgeordnete, die nicht mehr von ihren Parteien für den Bundestag aufgestellt wurden und somit dem 21. Bundestag nicht mehr angehören, aus Zorn gegenüber ihren eigenen Parteien diesmal nicht so entscheiden, wie von den Fraktionsführungen befohlen wurde.

Aktuell kann sich der Bürger nur noch wundern. Er sollte sich überlegen, ob er zukünftig doch mehr darauf achtet, sich nicht von Parteistrategen veralbern zu lassen. Die einzige legale Waffe, die der Bürger besitzt, um sich gegen Politiker, die lügen zu wehren, ist der Stimmzettel bei den Wahlen.



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Verfassungsschutz ist blind für echten Extremismus, der von links kommt

Verfassungsschutzpräsident Haldenwang vertritt die Auffassung, dass die Gruppierung „Letzte Generation“, die in der Vergangenheit durch eine Vielzahl von Straftaten, wie Autobahn- und Flughafenblockaden sowie Anschläge etwa auf das Grundgesetzdenkmal, Schlagzeilen provoziert hatte, nicht als extremistisch einzustufen sei.

Diese Auffassung des Verfassungsschützers, als solcher wird sich Herr Haldenwang wohl verstehen, ist schon sehr merkwürdig. Bei diesem Verfassungsschutzpräsident kann man den Eindruck bekommen, dass für ihn nur alles verfassungsfeindlich ist, was nicht den Vorstellungen seiner Protegés entspricht, die dafür gesorgt haben, dass er seinen Vorgänger Hans-Georg Maßen ablösen konnte. Jetzt muss dieser sich auch an die Spielregeln dieser linken Ideologen halten, die zwar immer behaupten, sie treten für die Demokratie ein und haben die Rechtsstaatlichkeit für sich als ein Alleinstellungsmerkmal gepachtet. In Wahrheit scheinen sie alles zu unternehmen, dass die linksradikalen Kräfte in Deutschland zielstrebig ihren „demokratischen“ Transformationsprozess umsetzen können.

Für Herrn Haldenwang scheint Gewaltanwendung nicht gleich Gewaltanwendung zu sein. Wird sie von linksextremen Gruppierungen, wie es die sogenannte letzte Generation mit Sicherheit ist, angewendet, dann ist sie für Herrn Haldenwang offensichtlich keine Gefahr für unser Staatswesen. Was ist das für ein merkwürdiges Demokratieverständnis? Regelrecht entlarvend wird es, wenn Herr Haldenwang einerseits von einer Gefahr der De-Legitimierung des Staates spricht und dafür sogar einen Straftatbestand für erforderlich hält, wobei er natürlich nicht die linken Genossen, sondern die bürgerlichen Gruppierungen, die zurecht zum Widerstand gegen eine linke Indoktrination aufrufen, meint. Anderseits hat dieser Verfassungsschützer keine Probleme damit, wenn linke Extremisten, wie es die Gruppe der sogenannten letzten Generation ist, eine Räterepublik in Deutschland errichten wollen. Wer hier das Grundgesetz unseres Landes infrage stellt, ist eindeutig. Es sind die Linksextremisten und nicht die demokratischen bürgerlichen Protestgruppen. Wenn Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, in einer Presseerklärung feststellt, dass die Einschätzung des Herrn Haldenwang ein weiteres deutlichen Zeichen sei, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz gar kein Interesse daran hat, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen, sondern viel mehr politisch im Sinne der Regierenden agiert, dann kann man nur mit Bedauern dieser Argumentation folgen.

Brandner erklärte: „Es steht außer Frage, dass die Klimaextremisten sich gegen die Grundwerte unserer Gesellschaft positionieren. Allein schon die Forderung nach Gesellschaftsräten ist ein Schritt in Richtung Abschaffung unserer parlamentarischen Demokratie und beweist, welche antidemokratischen Bestrebungen diese Gruppierung antreiben – ganz abgesehen von den kriminellen Aktionen, die sie immer wieder durchführen, um in die Schlagzeilen zu kommen. Statt sich den wirklichen Extremisten zu widmen, beschäftigt sich der deutsche Verfassungsschutz lieber mit der Opposition, um diese mundtot zu machen und die Regierung in ihrem Handeln zu schützen.“
Man könnte zur Tagesordnung übergehen, wenn irgendein subalterner Beamter eine solche Bemerkung, wie man sie jetzt von Herrn Haldenwang hörte, von sich gegeben hätte. Aber wenn der oberste Verfassungsschützer zu erkennen gibt, dass er entweder gar nicht erkennt, welche Gefahr aus diesem linken Terror, der sich den Anschein gibt, für die Umwelt einzutreten, für unsere Demokratie entsteht oder vielleicht sogar die Zielsetzung dieser linken Gruppierung begrüßt, dann sollten die demokratisch eingestellten Bürger dieses Landes, massiv gegen eine solche demokratiefeindliche Auffassung eines Verfassungsschützers protestieren. Organisationen, die unser demokratisches System mit einer Gewaltanwendung verändern wollen, müssen von diesem Staat, der doch von sich behauptet, nicht wehrlos zu sein, auch in die Schranken verwiesen werden.

Herr Haldenwang, kommen Sie Ihrer Aufgabe auf der Grundlage unseres Grundgesetzes nach. Als Beamter sind Sie dazu verpflichtet!