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Eilmeldung: Bundesverfassungsgericht stoppt Corona-Aufbaufond

Aktuell FAZ berichtete heute in ihrer Online-Ausgabe, daß das Bundesverfassungsgericht in einer Eilentscheidung dem Bundespräsidenten untersagt hat, das deutsche Beitrittsgesetz zum europäischen Corona-Wiederaufbaufonds zu unterzeichnen. Es handelt sich um eine einstweilige Anordnung, in der Hauptsache wird das Verfassungsgericht zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Ein Termin steht noch nicht fest.

An dieser Stelle wird dieser Vorgang noch von uns ausführlich kommentiert.

Vorab kann aber festgestellt werden, daß der eigentliche ungeheuerliche Vorgang darin besteht, daß sowohl die Abgeordneten des Deutschen Bundestages – mit Ausnahme der AfD – ein Gesetz beschlossen haben, daß die Souveränität im Haushaltsrecht des Bundestages beendet hätte. Der Bundesrat hat in diesen Tagen ebenfalls diesem Vorhaben zugestimmt. Damit wird deutlich, daß die Regierung Merkel vorsätzlich gegen das Recht verstoßen hat. Man braucht kein Prädikatsjurist zu sein, um nachlesen zu können, daß hier ein gravierender Rechtsbruch von der Regierung mit Billigung des Bundestages gegenüber dem geltenden EU-Verträgen erfolgt wäre.

Offensichtlich ist die AfD die einzige Partei im Bundestag, die hier noch als Korrektiv gegenüber dieser Regierung auftritt. Man muß sich fragen, warum alle anderen Abgeordneten nicht mehr in der Lage sind, bei Rechtsbrüchen der Regierung ein Veto einzulegen. Die Regierung Merkel muß sich fragen, ob sie nicht besser zurücktritt, um weiteren Schaden zu verhindern.