Kategorien
Aktuell

Hat der Inlandsgeheimdienst einen Agenten in das Büro von Krah eingeschleust?

Die vermeintlichen Skandale um die AfD scheinen sich unmittelbar in der Zeit des Wahlkampfes zur Europawahl zu häufen. Die Bürger werden durch das öffentlich-rechtliche Fernsehen und den Deutschlandfunk geradezu mit Horrormeldungen über die AfD bombardiert. Seit Monaten wird immer wieder über ein Geheimtreffen der AfD in Potsdam berichtet, bei dem die Widerwärtigkeit und Menschenfeindlichkeit der AfD so gravierend zum Vorschein gekommen sein soll, dass alle anständigen Demokraten ihre Stimme gegen die Zerstörer unser Demokratie erheben. Von den Kirchenmanagern beider großen Kirchen war man dies schon immer gewohnt, neu ist, dass jetzt auch Wirtschaftsführer glauben, ihre Mitbürger vor der AfD warnen zu müssen. Ein markantes Beispiel ist der sogenannte Schraubenkönig, Würth, der sich nicht zu schade war, sich an die Spitze einer angeblichen demokratischen Bewegung zu stellen.

Die Hauptvorwürfe, die gegen die Opposition dieser Regierung erhoben werden, sind eine angebliche menschenverachtende Haltung der AfD und dass diese Partei das Grundgesetz aushebeln wolle. Natürlich sind die Parteimitglieder und insbesondere die Führungskräfte Putin-Freunde und wollen die Regierung Deutschlands delegitimieren.

In der gesamten Auseinandersetzung tauchte heute in einem Interview im Deutschlandfunk ein Sachverhalt auf, der die Bürger doch zu einem Aufwachen bringen sollte. Seit dem Enttarnen eines Mitarbeiters des EU-Abgeordneten Krah (AfD), der für Russland geheimdienstlich tätig gewesen sein soll, durch den Verfassungsschutz, stellte sich die Frage, warum diese Enttarnung erst jetzt unmittelbar vor der Europawahl erfolgte. Angeblich habe der Verfassungsschutz diesen Mitarbeiter bereits seit längerer Zeit beobachtet, aber nicht den Politiker der AfD, Krah, darüber informiert, dass in seinem direkten Umfeld Spionage betrieben wird. Jetzt behauptete Keuter in dem Interview mit dem Deutschlandfunk, dass dieser Mitarbeiter nicht nur vom Verfassungsschutz beobachtet wurde, sondern für den Bundesverfassungsschutz und den Landesverfassungsschutz Sachsen geheimdienstlich eingesetzt worden sein soll. Darüber hinaus war dieser Mitarbeiter auch als Doppelagent tätig gewesen, in dem er sowohl für den deutschen als auch für den russischen Geheimdienst gearbeitet hat.

In dem Interview mit dem Deutschlandfunk stellte der AfD-Politiker Keuter zurecht die Frage, welches Spiel hier der deutsche Geheimdienst, für den die Innenministerin Faeser die Verantwortung trägt, spielt. Sofern es stimmen sollte, dass hier der Verfassungsschutz einen Agenten in das Büro eine Politikers der AfD eingeschleust hatte, wäre dies ein ungeheuerlicher Vorgang. Werden die eigenen Organe in unserem Landes, zu dem auch der Bundestag mit seinen Mitgliedern gehört, von der eigenen Regierung nicht geschützt? Und mit welcher rechtlichen Grundlage wäre es möglich, dass Geheimdienstmitarbeiter von dem Verfassungsschutz in Büros von Bundes- und Europaabgeordneten eingesetzt werden? Was sollte dieser Geheimdienstmitarbeiter im Büro von Krah ermitteln und welche Informationen wurden der Innenministerin Faeser zugeleitet?

Noch erstaunlicher ist, dass diese Sachverhalte aktuell nicht von dem Qualitätsjournalismus aufgegriffen worden sind. Man hat den Eindruck, als ob über solche rechtlich fragwürdigen – ja vielleicht handelt es sich sogar um kriminelle – Handlungen – kein Aufschrei der sogenannten Demokraten erfolgte. Da wird einerseits das Grundgesetz gefeiert und da wird andererseits erkennbar, dass es möglich sein könnte, dass sich zumindest einige Repräsentanten dieses Staates in keiner Weise an Recht und Ordnung halten. Wie kommt es eigentlich, dass das sogenannte investigative „Medienhaus“ Correctiv nicht über solche Sachverhalte informiert. Oder hat das „Medienhaus“ einen anderen Auftrag, und ist nur für die „Delegitimierung“ der politischen Opposition zuständig?

Jetzt muss schnellstens aufgeklärt werden, was von den Geheimdiensten, die der Innenministerin Faeser unterstehen, gespielt wurde. Diese Aufklärung muss jetzt und nicht erst nach den Wahlen erfolgen. Wir sind gespannt, ob die demokratischen Grundsätze, die heute so hoch gelobt wurden, nur eine Fata Morgana oder gelebte Wirklichkeit sind.

Kategorien
Aktuell

Aktuell ist Deutschland der Musterknabe der Demokratie

Die aktuelle Regierungskoalition der Ampelmänner – oder sollte man besser sie als Ampelmenschen und -menschinnen bezeichnen – ist schon immer groß mit großen Worten umgegangen. Das begann bereits zu Beginn des trauten Zusammenschlusses von drei Parteien, deren einziger gemeinsamer Nenner das Streben nach Macht und die Durchsetzung einer links-woken Gesellschaftsform ohne Rücksicht auf die Interessen der Bürger war und die allen Ernstes den Leuten das Märchen erzählten, dass die Bürger jetzt von einer Fortschrittskoalition beglückt werden. Wie groß das Glück der deutschen Staatsbürger inzwischen zu sein scheint, kann jeder an den wirtschaftlichen Daten und an dem Zustand einer Gesellschaft erkennen, die getragen ist von Streit und gegenseitigem Hass auf diejenigen Bürger, die den Ideen der Fortschrittsparteien nicht folgen wollen.

Natürlich ist – wenn man den Ampelmännern glauben sollte – Deutschland überall Spitzenreiter, wobei es mittlerweile wohl darauf ankommt, von welcher Seite aus die sogenannte Spitzenreiterrolle betrachtet wird.

In einem scheint Deutschland mittlerweile wirklich Vorreiter zu sein: Es ist das einzige Land in Europa, das die Opposition durch den Inlandsgeheimdienst beobachtet und mit geheimdienstlichen Methoden ausspäht. Grundlage dieser „wehrhaften Demokratie“ ist das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfG). In diesem Gesetz ist u.a. geregelt, unter welchen Voraussetzungen der Inlandsgeheimdienst beobachten darf. Die jetzt vorliegende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, die ausschließlich die Frage betraf, ob der Inlandsgeheimdienst die AfD als Verdachtsfall beobachten darf, basierte auf der Grundlage dieses Gesetzes. Die Anforderung an eine Beobachtung ist so niedrigschwellig definiert, dass die Innenministerin Faeser jede Organisation und auch jede Einzelperson von dem ihr unterstehenden Inlandsgeheimdienst beobachten lassen kann, wenn sie der Auffassung ist, dass ein entsprechender Grund vorliegt. Ein solcher Grund lässt sich immer konstruieren, wenn man dies aus politischen Gründen will. Im § 3 des Bundesverfassungsschutzgesetz wird einer dieser Gründe definiert: „Bestrebungen, die gegen Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind“. Diese Formulierung ist ein solche allgemeine juristische Leerformel, so dass die Innenministerin damit einen Freibrief hat, jeder Organisation, die für sie eine politische Bedrohung der eigenen Macht darstellt, zu unterstellen, dass sie eine Gefahr für die (sogenannte) Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik darstellt. Genau dies hat Frau Faeser über ihren weisungsgebundenen Amtsleiter des Verfassungsschutzamtes, also des Inlandsgeheimdienstes, veranlasst. Da die Bürger in der Regel die Hintergründe solcher Entscheidungen nicht kennen, hofft die gegenwärtige Regierung, dass sich dies in ihrem Sinne bei den gegenwärtig anstehenden Wahlen auswirken wird.  Das Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster bedeutet so gut wie gar nichts, weil es aufgrund der schwammigen Gesetzesformulierung gar nicht anders hätte ausfallen können. Insofern werden die Bürger von dieser Regierung in die Irre geführt, wenn man ihnen vermittelt, dass mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts eine verfassungsfeindliche Einstellung der AfD bereits bestätigt wurde.

Man sollte jedem Bürger empfehlen, sich mit den Rechtsgrundlagen, die aktuell der Regierung in Deutschland ermöglichen, die Opposition regelrecht auszuschalten, zu befassen. Dieses Gesetz ist übrigens 1990 unter der Regierung Merkel/Scholz verabschiedet worden und entfaltet jetzt seine volle Wirksamkeit.

Was würde wohl in Frankreich passieren, wenn die dortige Regierung Marine Le Pen und deren Partei Rassemblement National durch den Inlandsgeheimdienst ausspähen würde? Und wie würden die italienischen Staatsbürger reagieren, wenn der italienische Inlandsgeheimdienst Georgia Meloni und deren Partei Fratelli Italia überwachen würde? Aber die Regierung in Deutschland, die immer vollmundig von den Rechten der Bürger und von der wehrhaften Demokratie redet, zeigt den anderen Staaten, wie man die Wahlen auch mit vermeintlich rechtsstaatlichen Mitteln so beeinflussen kann, dass man missliebige Oppositionsparteien auf dem Rechtswege ausschaltet.

Wieder einmal zeigt sich, dass der Phantasie keine Grenzen gesetzt sind, wenn es darum geht, den Versuch zu unternehmen, dass sich die Machtverhältnisse nicht verändern. Ob dies aber wirklich funktioniert, darf bezweifelt werden. Solange es noch kritische und selbstdenkende Bürger gibt, ist auch die Macht von Ampelmännern nur sehr eingeschränkt wirksam. Die Demokratie in Deutschland ist damit noch nicht verloren, wenngleich sie erheblich gefährdet ist.