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Der Internationale Strafgerichtshof sollte sofort aufgelöst werden

In der Flut der Nachrichten befand sich auch die Information, dass Donald Trump Sanktionen gegen den Internationalen Gerichtshof in Den Haag verfügt hat. Hintergrund dieser Handlung eines Politikers, der offensichtlich davon ausgeht, dass er wie Gott die gesamte Welt in seinem Sinne beherrscht und immer auf der richtigen Seite steht. Relativierend muss dazu angemerkt werden, dass die USA offensichtlich auch als Nation glauben, dass sie der geborene Führer dieser Welt sei.

Das jüngste Beispiel einer solchen Staatsüberschätzung wird den Bürgern aktuell geboten. Nachdem der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag einen Haftbefehl gegen den israelischen Regierungschef Benjamin Netanjahu erlassen hat, reagierte der sich als Weltherrscher fühlende US-Präsident mit dem Erlass von Sanktionen gegen den Gerichtshof und allen seinen Amtsträgern, die im Zusammenhang mit der Erstellung des Haftbefehls gegen Netanjahu befasst waren. Personen, die mit der Erstellung des Haftbefehls gegen den israelischen Regierungschef befasst waren, wurden von dem selbsternannten Weltherrscher mit einem Einreiseverbot in die USA belegt. Ihr privates Vermögen wurde „eingefroren“, eine moderne Form des Raubrittertums und US-Firmen dürfen mit diesen Personen und deren Familienangehörigen keine Geschäfte abschließen. Trump erboste sich darüber, dass Netanjahu als Kriegsverbrecher angeklagt werden soll. Nun kann man dazu auch ohne ein Rechtsgelehrter zu sein, durchaus zu dem Schluss kommen, dass die angerichteten Zerstörungen von Menschen und der gesamten zivilen Infrastruktur einschließlich der Wohnhäuser der Palästinenser durch das israelische Militär als eines der schlimmsten Kriegsverbrechen der Neuzeit angesehen werden könnte. Die Bevölkerung wurde unter dem Vorwand, dass die Hamas zerstört werden sollte, wie Tiere durch ihr eigenes Land getrieben, ihre Wohnungen wurden zerstört und jegliche humanitären Hilfen wurden von der israelischen Regierung verhindert. Die Wahrscheinlichkeit, dass hier vorsätzlich ein ganzes Volk seines Landes beraubt werden sollte und es aus seinem eigenen Land verjagt wird, scheint durchaus Realität zu sein.

Bemerkenswert ist, dass der selbsternannte Weltherrscher in den USA offensichtlich keine Probleme darin gesehen hatte, dass der gleiche sogenannte Internationale Strafgerichtshof den russischen Staatschef auch mit einem Haftbefehl belegt hat, weil dieser angebliche ebenfalls Kriegsverbrechen begangen haben soll. So spielt man eben gleich selbst den Weltrichter. Da spielt es auch keine Rolle, dass die USA und übrigens auch Russland, diesen Gerichtshof gar nicht anerkennen. Das hindert die USA aber nicht, in Wildwest-Manier Sanktionen gegen andere Staaten und ihren Repräsentanten auszusprechen. Man sollte sich fragen, auf welcher Rechtsgrundlage solche Sanktionen überhaupt ausgesprochen werden?

Wenn jetzt 79 Mitgliedsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofes ihre Besorgnis äußerten, dass durch das Verhalten der USA schwerste Verbrechen gegen das Völkerrecht nicht mehr aufgearbeitet werden können, so ist dies verlogen. Was nützt es denn, wenn die wichtigsten Staaten der Welt, dazu gehören die USA, Russland und China den Gerichtshof gar nicht anerkannt haben. Damit wird doch erkennbar, dass hier einem Phantom, nämlich einer scheinbaren Weltgerechtigkeit nachgelaufen wird, die in Wahrheit überhaupt nicht existiert. Entweder unterwerfen sich alle Staaten einem gemeinsamen Strafgericht oder man sollte dieses Welttheater beenden. Aktuell scheint es ohnehin so zu sein, dass das Recht des Stärkeren in der Welt gilt und das Verhalten unter den Staaten wie auf einem Schulhof abläuft. Wer nicht spurt, bekommt etwas auf die Schnauze. So mag Gerechtigkeit auf einem Schulhof möglich sein, auf der Weltbühne ist dies nur noch lächerlich und zudem brandgefährlich.

Wahrscheinlich wird eine positive Veränderung des gegenwärtigen Machtmonopols der USA nur dann beendet werden können, wenn die übrigen Staaten der Welt, sich von diesem Land, das glaubt, eine von Gott gegebene Macht über alle anderen Völker für sich gepachtet zu haben, abwenden und sich von den USA unabhängig machen. Gegenwärtig sieht es so aus, dass diejenigen, die glauben, die USA zum Freund zu haben, keine Feinde mehr benötigen.

Auch für Deutschland gilt, solange die absolute Abhängigkeit zu den USA besteht, wird es kein souveränes Deutschland geben. Es ist höchste Zeit, dies zu erkennen und daraus endlich die richtigen Schritte zu gehen. Die kommende Bundestagswahl könnte dazu einen Weg in die richtige Richtung zeigen.



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Der Internationale Gerichtshof führt sich selbst ad absurdum

Der Haftbefehl des Internationalen Gerichtshof in Den Haag gegen den israelischen Regierungschef Benjamin Netanjahu und seinem ehemaligen Verteidigungsminister mag formal durchaus begründet sein. Das Vorgehen dieser beiden Politiker gegenüber Palästina hat inzwischen eine Entwicklung genommen, die mit einem Verteidigungskrieg nichts mehr zu tun hat. Selbst für Bürger, denen der direkte Einblick über die tatsächlich stattfindendenden Vorgänge im Gaza-Streifen fehlt, haben den Eindruck, dass hier ein Volk vernichtet werden soll, obwohl die einzelnen Bürger auf das Vorgehen der Hamas gar keinen Einfluss haben konnten.

Es ist auch bezeichnend, dass jedes Vorgehen gegen ein nicht vertretbares Regierungshandeln der israelischen Regierung sofort als antisemitisches Verhalten bezeichnet wird. Damit glauben Netanjahu und seine Gefolgsleute, jegliche Kritik verhindern zu können.

Aktuell hat der jetzt aktuell erlassene Haftbefehl des Internationalen Gerichtshof zwei Ebenen der Betrachtung.

Die eine Ebene ist die Beurteilung des Verhaltens eines Regierungschefs, der zweifelsfrei Maß und Ziel im Kampf mit der Hamas völlig aus dem Auge verloren hat. Das, was die Welt derzeitig beobachten kann, ist in seiner Brutalität eines Staates gegenüber seinen Feinden nicht mehr nachzuvollziehen. Hier geht es nicht mehr, nur die Sicherheit des israelischen Staates zu verteidigen, hier wird ein anderes Volk regelrecht vernichtet.

Die Verbrechen der Hamas sind furchtbar und scharf zu verurteilen. Dies gilt aber auch für die israelische Regierung unter der Führung von Netanjahu, der seit Jahrzehnten jede Bemühung für die Schaffung von zwei gleichberechtigten Staaten hintertrieben hat. Man kann ein Volk nicht über Jahrzehnte unterdrücken und ihm die eigene Souveränität und damit die eigene Selbstachtung nehmen. Dann braucht man sich auch nicht zu wundern, wenn ein solches Verhalten zu Auswüchsen führt, wie sie mit dem Überfall der Hamas auf israelisches Gebiet erfolgte. Aber auch innenpolitisch ist die Rolle des Staatspräsidenten in Israel hoch umstritten, so dass dies auch zu Gerichtsverfahren im eigenen Land gegen Netanjahu geführt hat, die nur durch sein aktuelles Amt als Regierungschef ruhiggestellt wurden. Für viele Bürger sowohl im Inland als auch im Ausland wird es eine Genugtuung sein, dass der Haftbefehl gegen Netanjahu aktuell erlassen wurde.

Es gibt aber eine zweite Ebene, die in diesem Zusammenhang zu betrachten ist. Und diese hat nichts mit Moral und Ethik zu tun. Aus gutem Grunde entwickelte sich im 19. Jahrhundert aus dem Völkergewohnheitsrecht der Grundsatz der Immunität sowohl für Staatschefs als auch Botschaften und Konsulatsmitarbeiter. Der Grund für diese Entwicklung war die Erkenntnis, dass man in der Politik gar nicht in der Lage ist, die Verhaltensweisen der Staatschefs ausschließlich nach ethischen und moralischen Gesichtspunkten zu bewerten. Wollte man dies, dann dürften kaum noch Gespräche und Verhandlungen zwischen den Staaten erfolgen. Im vorliegenden Fall der Regierung Israel muss man konstatieren, dass die möglichen Verbrechen des israelischen Staatchefs gar nicht möglich gewesen wären, wenn er nicht die aktive Unterstützung der Biden-Administration erhalten hätte, die durch ihre Waffenlieferungen dafür sorgte, dass Netanjahu sein Vorgehen gegen das palästinensische Volk durchführen konnte und noch immer durchführt. Auch Frau Baerbock unterstützt diesen, jetzt der Kriegsverbrechen angeklagten, Regierungschef, so dass alle Unterstützer ebenfalls vor ein internationales Gericht gestellt gehörten. Auch eine Mittäterschaft kann eine kriminelle Handlung sein. Da merkt doch jeder den Schwachsinn einer solchen Betrachtungsweise, die allerdings auch auf die Problematik eines internationalen Gerichts unter Ausschluss der eigentlichen Weltmächte ausstrahlt.

Darüber hinaus stellt sich eine weitere Frage. Wer kann sich anmaßen, als Internationaler Gerichtshof Recht zu sprechen? Die Hauptmächte dieser Welt, die wesentlich an Morden und Kriegen involviert sind, nämlich die USA, China und Russland erkennen diesen Gerichtshof gar nicht an. Man könnte hier den Eindruck haben, dass hier der Versuch unternommen wird, über eine juristische Vorgehensweise, Sanktionierungen gegen andere Staaten durchführen zu können. Das ist eine Kriegsführung mit anderen Mitteln. Entweder gilt ein Recht für alle Staaten oder es gilt für keinen Staat. Übrigens gehört zu den Staaten, die den Internationalen Gerichtshof nicht anerkennen, auch Israel.

Einzig und allein die Frage, ob ein israelischer Regierungschef des Völkermordes angeklagt werden kann, führt aktuell zu einer gewissen Brisanz des Haftbefehls, der ohnehin nie realisiert werden wird. Und bei dieser Frage muss man klar und deutlich feststellen, auch Bürger Israels sind keine abgehobenen Wesen in dieser Welt und unterliegen somit den gleichen ethischen und juristischen Maßstäben, die für alle anderen Volksgemeinschaften auch gelten.