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Die Justizministerin Hubig macht Stimmung gegen die Opposition

Ministerin Hubig verbreitete in mehreren Presseorganen – unter anderem in der Neuen Osnabrücker Zeitung und im Deutschlandfunk – die Auffassung, dass man weiterhin prüfen müsse, ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten. „Wenn alle Beteiligten gemeinsam zu dem Befund kommen, dass die hohen Voraussetzungen für ein Verbot gegeben sind, sollte der Verbotsantrag gestellt werden“, wird sie zitiert.

Es gibt sicher wache Bürger, die sich fragen: Warum kümmert sich die Justizministerin nicht selbst darum, einen solchen Verbotsantrag auf den Weg zu bringen, wenn sie meint, die Voraussetzungen seien erfüllt? Genau hier beginnt das Problem. Hubig vermittelt der Öffentlichkeit einen Eindruck, von dem sie als Juristin und Justizministerin wissen muss, dass er so nicht zutrifft. Sie weiß, dass sie selbst keinen Verbotsantrag stellen kann. Ein solcher Antrag kann nur von der Bundesregierung als Ganzes, vom Bundestag oder vom Bundesrat eingereicht werden. Sie müsste also ihre Kabinettskollegen überzeugen – und das ist offenkundig nicht der Fall.

Hinzu kommt: Hubig wird wissen, dass die aktuellen rechtlichen Voraussetzungen für ein Parteiverbot der AfD nicht vorliegen. Man kann der AfD vieles vorwerfen, aber ein aktives, planvolles Vorgehen gegen die freiheitlich‑demokratische Grundordnung – das zentrale Kriterium des Bundesverfassungsgerichts – ist bislang nicht nachgewiesen.

Warum also wartet die Bundesregierung mit einem Verbotsantrag? Hubig verweist auf das ausstehende Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zur Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“. Doch dieser Hinweis trägt nur auf den ersten Blick. In diesem Verfahren geht es ausschließlich darum, ob der Verfassungsschutz die AfD geheimdienstlich beobachten darf. Selbst wenn das Gericht dies bestätigt, wäre damit keineswegs gesagt, dass das Bundesverfassungsgericht ein Parteiverbot ausspricht. Nur dieses Gericht kann eine solche Entscheidung treffen – und seine Hürden sind extrem hoch.

Ministerin Hubig spielt hier mit der Unwissenheit vieler Bürger und vermittelt einen Sachverhalt, von dem sie wissen muss, dass er so nicht besteht. Das kann man – und ich tue es als Kommentator – als Irreführung der Öffentlichkeit bezeichnen. Eine Justizministerin sollte sich davor hüten, Rechtsbegriffe politisch zu instrumentalisieren, um Stimmung gegen einen politischen Gegner zu erzeugen. Von ihr erwartet man, dass sie für das Recht eintritt, nicht dass sie es rhetorisch zurechtbiegt.

Höflich formuliert ist das kein guter Stil. Deutlicher gesagt: Hier werden Bürger in die Irre geführt. Dem Rechtsfrieden dient das nicht – und der gesellschaftliche Zusammenhalt wird durch eine solche Vorgehensweise empfindlich belastet.