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Die Flucht vor der geheimen Wahl – hat die CDU Angst vor freien Abgeordneten?

In der aktuellen Politik scheint es kaum noch eine Bremse auf dem Weg in den demokratischen Abgrund zu geben. Die CDU, eine Partei, die den Bürgern regelmäßig erklärt, sie stehe für die Einhaltung unserer Verfassung ein und müsse deshalb die AfD bekämpfen, weil diese die Verfassung missachte, beabsichtigt nun selbst, einen ihrer Grundgedanken zu unterlaufen.

Zumindest muss man dies für die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt annehmen. Über Rundfunk und Printmedien wurde öffentlich dargestellt, wie die Fraktion bei der anstehenden Ministerpräsidentenwahl vorgehen will. Auf den ersten Blick wirkt dieser Plan sogar plausibel, weil der Eindruck entsteht, man bediene sich lediglich demokratischer Mittel.

Die Fraktionsführung der CDU hat nach den vorliegenden Informationen eine Abstimmung innerhalb der Fraktion durchgeführt, ob die CDU-Abgeordneten bei der Wahl des Ministerpräsidenten den Sitzungssaal verlassen sollen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass nach der Wahl einzelne CDU-Abgeordnete in Verdacht geraten, von der Fraktionslinie abgewichen zu sein. Immerhin berichtete T-Online, dass ein Abgeordneter der Fraktion mit Nein gestimmt habe, weil er die Angelegenheit zunächst juristisch prüfen lassen wolle.

Doch was bedeutet ein solches Verfahren für unsere Demokratie?

Es ist ein verheerendes Zeichen der Missachtung demokratischer Grundprinzipien. Durch einen solchen Fraktionsbeschluss entsteht ein erheblicher politischer und innerfraktioneller Druck auf die Abgeordneten. Ihr Wahlrecht, das sie nach dem Willen des Gesetzgebers geheim und unbeeinflusst ausüben sollen, wird faktisch entwertet.

Wer selbst einmal einem kommunalen Parlament angehört hat, weiß zudem, dass Abweichungen von der Fraktionslinie nicht immer folgenlos bleiben. Das freie Mandat mag verfassungsrechtlich garantiert sein. In der politischen Praxis können jedoch Ausschussbesetzungen, innerparteiliche Karrierewege oder spätere Kandidaturen davon abhängen, ob sich ein Mandatsträger an die Erwartungen seiner Fraktion hält. Gerade deshalb hat die geheime Wahl bei wichtigen Personalentscheidungen eine besondere Schutzfunktion.

Der Gesetzgeber hat nicht ohne Grund bei bestimmten Abstimmungen die geheime Wahl vorgeschrieben. Sie soll sicherstellen, dass Abgeordnete frei von Sanktionen, Druck und öffentlicher Beobachtung entscheiden können, wie sie ihre Stimme abgeben wollen.

Mit einem vermeintlich demokratischen Verfahren, nämlich der Nichtteilnahme an einer Abstimmung, wird hier jedoch ein demokratisch vorgeschriebenes Verfahren ausgehebelt.

Die geheime Wahl des Ministerpräsidenten ist kein Zufall, sondern eine bewusste Schutzvorschrift.

Sie soll die Freiheit des Mandats sichern und dem einzelnen Abgeordneten eine Entscheidung nach seinem Gewissen ermöglichen.

Wer die Durchführung dieser geheimen Wahl gezielt verhindert, greift nicht nur einen politischen Gegner an, sondern beeinträchtigt den Zweck der verfassungsrechtlichen Regelung selbst.

Das Verhalten richtet sich damit gegen ein tragendes Prinzip der parlamentarischen Demokratie.

Die CDU wirft anderen Parteien gern Verfassungsfeindlichkeit vor. Umso bemerkenswerter ist ihr eigenes Verhalten in Sachsen-Anhalt. Nicht die geheime Wahl des Ministerpräsidenten soll entschieden werden, sondern offenbar bereits ihre Durchführung verhindert werden.

Dabei ist die geheime Wahl kein Schönwetterinstrument des Parlamentarismus. Sie dient dem Schutz des freien Mandats. Der Gesetzgeber wollte ausdrücklich, dass Abgeordnete bei einer solch wichtigen Personalentscheidung nicht unter den Augen der Parteiführungen abstimmen müssen. Das Gewissen sollte geschützt werden, nicht die Fraktionsdisziplin.

Wer eine geheime Wahl gezielt dadurch aushebelt, dass er ihre Durchführung verhindert, greift den Sinn der Regelung an. Er akzeptiert die demokratische Entscheidung nicht mehr als offenen Ausgang eines Wahlvorgangs, sondern versucht bereits den Wahlvorgang selbst zu blockieren. Das ist mehr als eine fragwürdige Taktik. Es ist ein Angriff auf den verfassungsrechtlichen Schutz des freien Mandats.

Das Vorgehen der CDU führt in Sachsen-Anhalt aber auch zu einer weiteren bedenklichen Entwicklung. Durch das kollektive Fernbleiben der CDU-Fraktion wird Druck auf die übrigen Parteien aufgebaut. Auch dort könnten nun einzelne Abgeordnete unter Verdacht geraten, anders abgestimmt zu haben als von ihren Fraktionsführungen erwartet. Die CDU exportiert damit Misstrauen und Unruhe in den gesamten Landtag.

Das Verhalten der CDU in Sachsen-Anhalt wirkt wie ein Ausdruck politischer Ratlosigkeit. Wer die Durchführung einer Wahl verhindern will, statt für seine Position Mehrheiten zu organisieren, sendet ein bedrückendes Signal über das eigene Vertrauen in die parlamentarischen Verfahren.

Man kann nur hoffen, dass die CDU in Sachsen-Anhalt zur Besinnung kommt. Das geplante Vorgehen könnte sich als weiterer Schritt auf dem Weg zum Niedergang einer einstigen Volkspartei erweisen. Die Wähler werden bei den kommenden Wahlen selbst entscheiden, ob sie derartige politische Manöver belohnen oder abstrafen wollen.