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Wie kann ein Vorstand eines Unternehmens den Mitarbeitern vorschreiben, was sie essen dürfen?

ur Zeit wird mit großer Sorge über die Ereignisse in Afghanistan berichtet. Die Taliban haben innerhalb von Tagen die Macht zurück erobert und bestimmen wieder, wie die Bürger in Afghanistan zu leben haben. Die westliche Welt ist entsetzt und weist darauf hin, daß es absolut unvertretbar sei, daß die Taliban der Bevölkerung vorschreiben, wie sie sich verhalten müssen. Frauen dürfen nicht mehr allein auf die Straße, die Männer dürfen nicht mit westlichen Kleidern herumlaufen und Mädchen dürfen in der Schule nicht von Lehrern unterrichtet werden.

Jeder Bürger in Deutschland würde diese Kritik voll unterschreiben und natürlich darauf hinweisen, daß es mittelalterliche Praxis ist, wenn der Bevölkerung ein bestimmtes Verhalten aufgezwungen wird und bei Nichtbeachtung sogar mit Strafen belegt ist.

Bei uns wäre so etwas undenkbar. Hier herrscht absolute Meinungsfreiheit und jeder kann – solange er nicht andere negativ beeinträchtigt – leben wie er will. Kann er das wirklich? Da gibt es einen großen Autokonzern in Deutschland, dessen Markenname weltbekannt ist. Es handelt sich um VW. Der Vorstand beschloß, daß in einer seiner Kantinen zukünftig nur noch fleischloses Essen für die Mitarbeiter der Firma angeboten wird. Bei VW heißt es zur Begründung, „viele Beschäftigte wünschten sich inzwischen vegetarische und vegane Alternativen in den Werkskantinen. Die „Neuausrichtung“ diene auch der Nachhaltigkeit, weniger Fleischverzehr pro Woche helfe der Umwelt. Am Standort Hannover werde in der Kantine das fleischfreie Konzept bereits erfolgreich umgesetzt“. VW informierte ihre Mitarbeiter, daß in der Kantine des sogenannten Markenhochhaus nach den Sommerferien alle Gerichte nur noch fleischlos angeboten werden.

Jetzt darf doch zu Recht gefragt werden, wie eigentlich ein Vorstand einer Firma dazu kommen kann, seinen Mitarbeitern vorzuschreiben, was sie zukünftig nicht mehr zu essen haben. Sind die Mitarbeiter Leibeigene des Vorstandes, denen man wie Kindern sagen kann, was gut oder schlecht sei? Und ist es Aufgabe eines Unternehmens, gesellschaftspolitische Vorstellungen den Mitarbeitern durch Beschluß des Vorstandes „nahezubringen“. Oder ist dies auch eine Form einer beginnenden diktatorischen Maßnahme, die von den betreffenden Mitarbeitern einfach hinzunehmen sind? Wenn wir davon ausgehen können, daß der Betriebsrat des Unternehmens einer solchen diktatorischen Maßnahme des Vorstandes zugstimmt haben sollte – Fragen des Essens der Mitarbeiter sind nach dem Betriebsverfassungs-Gesetz mitbestimmungspflichtig, dann muß man sich mit Sorgen fragen, ob dieser Betriebsrat auch nur parteipolitische Zielsetzungen verfolgt.

Stefan Köhler, der Präsident des Bayerischen Bauernverbands (BBV) in Unterfranken, reagierte mit Unverständnis und Empörung auf diese Entscheidung. Wenn in Deutschland Vorstände bestimmen können, was die Mitarbeiter ihres Unternehmens aus welchen Gründen auch immer essen dürfen, bewegen wir uns bereits auf der gleichen Ebene wie die Taliban in Afghanistan. Die Taliban sind ja auch davon überzeugt, daß ihre Verbote und Gebote nur zum Nutzen der Bevölkerung seien. Auch sie maßen sich an, ihren Mitbürgern vorzuschreiben, was gut oder schlecht ist. Natürlich kann darauf erwidert werden, daß bei VW kein Mitarbeiter die Gesetzesausführungen der Scharia befürchten müsse. Insofern sei der Vergleich im Zusammenhang mit dem Verbot eines Fleischgerichtsangebots in einer Werkskantine mit den Handlungen der Taliban nicht vergleichbar. Dem muß entgegnet werden, daß ein Vergleich keinesfalls unzutreffend ist. Es ist lediglich ein gradueller Unterschied bei einem Verbot, bestimmte Nahrung nicht mehr anzubieten und weiterer Verbote, z. B. unverschleiert als Frau durch die Straßen zu gehen. In der Grundausgangslage hat hier eine Gruppe, die Macht ausübt, festgelegt, was andere zu tun oder zu unterlassen haben. Keiner kann behaupten, daß es zum betrieblichen Ablauf notwendig sei, den Mitarbeitern vorzuschreiben, daß sie nur noch vegetarisch essen dürfen.

Was sagt denn der Arbeitsminister Heil, der doch immer darauf hinweist, daß er sich um die Interessen der „hart arbeitenden Menschen“ einsetzt. Warum schweigt er zu dieser übergrifflichen Entscheidung eines Vorstandes seinen Mitarbeitern gegenüber? Oder muß das Schweigen des Ministers Heil als Zustimmung zu diesem ungeheuerlichen Vorgang gewertet werden?

Heute wird in einer Kantine die Ausgabe von Fleischgerichten untersagt. Da könnte man meinen, daß dies noch als Blödsinn anzusehen ist. Aber wer schützt uns davor, wenn morgen VW verlangt, daß alle Mitarbeiter nicht mit einem VW, sondern mit dem Fahrrad in die Automobilfirma kommen dürfen, weil sie sonst ihren Arbeitsplatz verlieren.

Vielleicht sollten wir uns nicht nur darüber echauffieren, was die Taliban zur Zeit verbieten, sondern viel mehr fragen, kann es auch in Deutschland dazu kommen, daß eine Gruppe einer politischen Zielrichtung meint, der Bevölkerung vorzuschreiben, wie sie sich zu verhalten hat. Vielleicht sind wir einer Entwicklung, wie sie jetzt in Afghanistan zu beobachten ist, näher, als dies zur Zeit vielen erscheint.