Eine Glosse mit einem bitteren Beigeschmack
Eigentlich sollte man gar nicht mehr darauf warten, wie ein Verwaltungsgericht in Deutschland entscheidet, wenn es um die AfD geht. Das Ergebnis scheint immer festzustehen. Natürlich stellt man immer nach rechtsstaatlichen Grundsätzen fest, dass die größte Oppositionspartei verfassungsfeindlich sein muss. Schließlich vertritt sie eine andere Auffassung als der sich inzwischen etablierte Parteienverbund, der sich zu einer Einheitspartei und damit zu einem politischen Einheitsbrei formiert hat.
Da passt eine Partei aktuell nicht in das Bild, die sich das Denken erhalten hat und die darauf hinweist, dass viele der Probleme in Deutschland vielleicht deshalb so gravierend geworden sind, weil man sich die Probleme in das eigene Land hereingeholt hat. Pardon, vielleicht darf ich ja gar nicht mehr von einem „eigenen Land“ sprechen, denn das würde mit großer Wahrscheinlichkeit von deutschen Verwaltungsgerichten bereits als nationalistisch und damit verfassungsfeindlich angesehen werden. Egal, noch hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass sogar Meinungen zulässig seien, die sich gegen Auffassungen des Grundgesetzes richten. Sie dürfen nur nicht mit Gewalt und aktiv verfolgt werden.
Mich verwundert eigentlich vieles in Deutschland nicht mehr. Und das wird auch vielen anderen Mitbürgern so gehen. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass man sich noch als Deutscher bezeichnen darf, aber vielleicht ist das ja auch schon rassistisch, weil ich einen Menschen beleidige, der die deutsche Staatsangehörigkeit haben will, aber aufgefordert wird, erst die deutsche Sprache zu lernen.
Was mich am meisten wundert, ist, dass das hessische Verwaltungsgericht nicht die Bundestagsverwaltung auffordert, die Aufschrift am Reichstagsgebäude „Dem deutschen Volke“ zu entfernen. Wenn man die Begründungen liest, warum die AfD verfassungsfeindlich sein soll, dann geht es ja immer darum, dass ihr vorgeworfen wird, die Unverschämtheit zu haben, von Deutschen zu sprechen. Dabei sollen wir alle Weltbürger sein, die endlich begreifen, dass es keine Nationen mehr geben darf, weil das ja nationalistisch ist.
Ein Trost hat man allerdings: Den Wählern interessiert die Auffassung eines Verwaltungsgerichts ohnehin nicht, sie wählen das, was sie für richtig halten. Und das wird mit großer Wahrscheinlichkeit eine Partei sein, die als verfassungsfeindlich dargestellt wird.
Wenn die AfD eines Tages die absolute Mehrheit erreicht haben sollte, würde ich bereits jetzt darauf wetten, dass zuerst die Juristen diejenigen sein werden, die sagen, wir haben schon immer gesagt, rechtswidrig ist keine Partei, die vom Wähler gewählt wurde. Na dann, kämpfen wir weiter für unsere Demokratie, an einen Erfolg glaube ich allerdings nicht mehr.