Ein Verband mit öffentlicher Wirkung darf den politischen Diskurs nicht einseitig verengen
In einer Meldung der Nachrichten des Deutschlandfunks vom 14. April 2026 wurde berichtet, dass der Deutsche Beamtenbund (dbb) durch seinen Vorsitzenden Volker Geyer erklärt habe, der Verband führe mit Vertretern oder Abgeordneten der AfD keine Gespräche, beteilige sie nicht an internen Diskussionen und nehme auch keine Einladungen der AfD an. Zur Begründung hieß es laut Deutschlandfunk, dass sich alle Gewerkschaftsmitglieder zur freiheitlich‑demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassungen bekennen müssten. Kontakte mit extremistischen Parteien oder Gruppierungen würden abgelehnt.
Wie der Deutschlandfunk weiter mitteilt, ist der dbb – offiziell dbb Beamtenbund und Tarifunion – ein Dachverband von 41 Mitgliedsorganisationen, die Beschäftigte im öffentlichen Dienst und im privaten Dienstleistungssektor vertreten.
Nach eigenen Recherchen haben auch die Süddeutsche Zeitung sowie das alternative Medium NUIS über ein Schreiben des dbb‑Vorsitzenden vom 17. März 2026 berichtet, das an alle Mitgliedsorganisationen gerichtet war. In diesem Schreiben bringt der Vorsitzende zum Ausdruck, dass er Funktionsträger der AfD sowie gewählte Abgeordnete der AfD aus Bundestag und Landesparlamenten als Personen ansieht, die nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stünden. Daraus folge, dass diese weder Mitglied des Beamtenbundes noch einer seiner Untergliederungen sein könnten.
Besonders problematisch erscheint der Umstand, dass der Beamtenbund ausdrücklich erklärt, weder mit Funktionsträgern der AfD noch mit gewählten Abgeordneten dieser Partei Gespräche zu führen oder Einladungen anzunehmen. Gerade der kategorische Ausschluss des Dialogs mit demokratisch gewählten Parlamentariern überschreitet die Grenze legitimer verbandspolitischer Positionierung und berührt Grundprinzipien parlamentarischer Kultur.
Natürlich ist es grundsätzlich zulässig, dass private Vereine intern festlegen, welche Themen sie behandeln möchten und welche politischen Aktivitäten sie ausschließen. Allerdings ist der Beamtenbund nicht irgendein Verein. Der dbb ist eine gesellschaftlich relevante Institution, die:
- über 1,3 Millionen Beschäftigte repräsentiert,
- in Tarifverhandlungen mit dem Staat steht,
- in Gesetzgebungsverfahren als Sachverständiger auftritt,
- und damit eine quasi‑öffentliche Rolle einnimmt.
Das bedeutet: Seine Entscheidungen haben politische und gesellschaftliche Wirkung – unabhängig davon, dass er formal ein privatrechtlicher Verband ist. Daraus ergibt sich eine erhöhte Verantwortung für Pluralität und Diskursfähigkeit.
Der Beamtenbund tritt als Gewerkschaft auf und repräsentiert eine große Zahl von Beamten und Angestellten. Er ist keine Partei und hat alle seine Mitglieder zu vertreten – unabhängig davon, welcher politischen Richtung diese angehören. Die Leitfunktion einer solchen Organisation verpflichtet zu besonderer Offenheit. Es ist nicht Aufgabe eines Verbandes, darüber zu entscheiden, ob eine demokratisch zugelassene Partei verfassungswidrig sei oder nicht. Gerade ein Beamtenbund, der überwiegend Angehörige des öffentlichen Dienstes vertritt, sollte wissen, dass solche Entscheidungen ausschließlich dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten sind.
Der kategorische Ausschluss einer im Bundestag vertretenen Partei kann daher als einseitige politische Positionierung wahrgenommen werden. Der Beamtenbund beteiligt sich damit an einer Art „vorverlagerter Verfassungsgerichtsbarkeit“, indem er politische Akteure präventiv ausschließt. Politische Legitimität wird bewertet, demokratische Teilhabe erfährt eine Vorfilterung, und es entsteht der Eindruck eines „moralischen Parteiverbots“. Damit überschreitet der Beamtenbund seine Aufgabe als gewerkschaftliche Interessenvertretung.
Vielleicht sollte der Vorsitzende des Beamtenbundes aktuell überlegen, ob er mit seinem Schreiben der Demokratie wirklich gedient hat – oder ob er ihr nicht eher einen Bärendienst erwiesen hat.