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Die Innenministerin wird selbst zur Gefahr für die Demokratie

Eigentlich sollte die Innenministerin dafür sorgen, dass die Bestimmungen des Grundgesetzes eingehalten werden und der Rechtsstaat erhalten bleibt.

Aktuell sind die Worte dieser Ministerin jedenfalls sehr stark und wollen den Bürgern das Gefühl geben, dass sie ein Garant für den Erhalt der „wehrhaften“ Demokratie einsteht. Bereits bei dem Begriff „wehrhafte“ Demokratie können vielen Bürger Zweifel aufkommen. Die Demokratie, die immer betonen muß, „wehrhaft“ zu sein, scheint von sich nicht mehr sehr überzeugt sein, dass sie noch alltagstauglich ist. Was heißt denn „wehrhaft“. Die Demokratie sollte davon leben, dass die Bürger von sich aus diese Staatsform als die ihre ansehen und davon ausgehen, dass sie die Akzeptanz der Mehrheit der Bürger hat. Wenn sie sich wehren muß, stellt sich sofort die Frage, gegen wen und mit was sie sich wehren müßte. Was sie jedoch auf keinen Fall machen darf, ist die Meinungsfreiheit einzuschränken und dies damit zu begründen, dass sie sich bereits prophylaktisch gegen mögliche Staatsfeinde zu wehren hat. Es ist Aufgabe der Justiz dafür zu sorgen, dass gerichtlich bestätigte Staatsfeindlichkeiten mit den im Strafgesetzbuch vorgesehenen Sanktionen belegt und damit verhindert werden. Es ist nicht Aufgabe der „Demokratie“ wer auch immer sich damit meint, vorsorglich durch Meinungseinschränkung dafür zu sorgen, dass die Demokratie selbst bestimmt, was sie als Demokratie meint sein zu sollen.

Was die Innenministerin derzeitig praktiziert, ist jedenfalls keine Demokratie, sondern die Festlegung eines politischen Einheitsdenkens, dessen Rahmen sie selbst meint bestimmen zu können. Die NZZ schreibt in einem Kommentar zutreffend, dass die Art und Weise wie diese Innenministerin mit ihren Kritikerin umgeht, unanständig sei. Die Regierung fremdelt mit der Demokratie und zieht den weltanschaulich vorgegebenen Gehorsam einer echten Meinungsvielfalt vor. Dabei stellt die NZZ fest, dass allein durch die von Frau Faeser und ihrem Adlatus, dem Amtsleiter des Bundesverfassungsschutzamtes Haldenwang, die Absicht einer „verbalen und mentalen“ Grenzverschiebung, wie sie Haldenwang in einer Pressekonferenz darlegte, deutlich wird, dass hier nicht Demokratie „wehrhaft“ geschützt, sondern aktiv gefährdet wird. Wenn eine Ministerin bestimmt, was gedacht oder nicht gedacht werden darf, dann sind wir nicht weit entfernt von einer echten Diktatur.

Hier reiht sich auch die Kritik des Tagespiegels aus Berlin ein, der über eine „Klage- und Anfragewelle berichtet, und meint, die AfD „flutet Gerichte und Ministerien“. Hier sollten die Bürger aufstehen und diesen antidemokratischen Tendenzen entgegentreten. Da wird eine Partei mit allen miesen Trix des Parlamentarismus daran gehindert, ihre parlamentarische Arbeit wahrzunehmen, indem ihnen Vorsitze von Fachausschüssen vorenthalten werden, sie nicht im Bundestagspräsidium vertreten sind und somit ihre vom Wähler vorgesehene Beauftragung nur eingeschränkt vornehmen kann. Wenn sie dann zurecht dagegen das Verfassungsgericht anruft, wird ihr vorgeworfen, „sie flutet“ die Gerichte. Hier hätte man von dieser Demokratin Frau Faeser ein klärendes Wort erwartet. Denn was hier geschieht, ist die Aushebelung unseres demokratischen Rechtssystems.

Man darf gespannt sein, wie sich die „Demokraten“ verhalten werden, wenn sie nach den kommenden Wahlen feststellen müssen, dass sie eben nicht mehr von den Bürgern den Auftrag zum Regieren erhalten haben. Werden sie dann „wehrhaft“ versuchen, den Wählerwillen, wie bereits in Thüringen geschehen ist, in ihrem Sinne „umzudeuten“? Wir sind jetzt bereits gespannt, wie sich dann die demokratische Innenministerin verhalten wird und mit welchen Argumentationen sie dann versuchen wird, wehrhaft den Volkswillen in ihrem Sinne zu deuten.

Das Bild, das diese Innenministerin derzeitig abgibt, ist jeden falls kein Hinweis darauf, dass es nicht notwendig werden könnte, dass die Bürger tatsächlich wehrhaft für die Demokratie einzutreten.