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Zahlungsausfall durch Russland – ist Russland bankrott?

Heute wird berichtet, dass Russland eine Auslandsanleihe nicht bedienen konnte. Es war eine Zinszahlung fällig. Der von Russland überwiesene Betrag kam jedoch nicht beim Gläubiger an, weil aufgrund der Sanktionen die Zahlung nicht weiteregeleitet wurde.

Was ist das für eine Absurdität? Ist das die angebliche Rechtsstaatlichkeit des Westens? Es ist schon höchst fragwürdig, auf welcher Rechtsgrundlage Vermögenswerte Russlands beschlagnahmt werden, wobei dies vornehm mit „eingefroren“ bezeichnet wird.

Wenn eine Zahlung des Schuldigers erfolgt, der offensichtlich trotz der wirtschaftlichen Vernichtungskampagne der westlichen Wertgemeinschaft keinesfalls zahlungsunfähig ist, muss man es doch als höchst fragwürdig ansehen, wenn dann behauptet wird, dass Russland zahlungsunfähig sei. Natürlich ist Russland zahlungsunfähig, aber nicht, weil es selbst bankrott ist, sondern weil der Westen Praktiken anwendet, die höchst fragwürdig und ethisch ausgesprochen verwerflich sind. Abgesehen davon, dass dadurch nicht Russland, sondern die Gläubiger von Russland geschädigt werden, weil sie schlicht und einfach kein Geld erhalten können, stellt sich die Frage, was die USA glaubt, langfristig mit solchen Methoden erreichen zu wollen. Soll das die Friedenspolitik des Westens sein? Glaubt man wirklich, durch eine solche Friedenspolitik, Russland motivieren zu können, sich den westlichen Forderungen zu unterwerfen? Ein solches Verhalten wäre noch nicht einmal von einer „Regionalmacht“, wie der frühere amerikanische Präsident Obama in einer bekannten Überheblichkeit Russland bezeichnete, zu erwarten. Von einer Weltmacht, die zudem auch Atommacht ist, eine solche Unterwerfung des Westens zu erwarten, ist entweder infantil oder größenwahnsinnig. Beides wäre gefährlich, weil man eigentlich von Weltmächten, die unter einer westlichen Wertgemeinschaft segeln, erwarten darf, dass sie sich ein Rest an Realismus erhalten haben, um nicht aus Versehen eines Tages einen Weltkrieg zu entzünden.

Wäre es nicht langsam ratsam, Strategien zu überlegen, wie man aus dem gegenwärtigen Desaster wieder herauskommt? Dabei ist auch mit zu berücksichtigen, dass dieser Krieg, der zurzeit zwischen Russland und der Ukraine sichtbar ausgetragen wird und der im Hintergrund von den USA massiv angeheizt wird, ein Krieg ist, an dem Deutschland überhaupt nicht beteiligt war. Weder Russland noch die Ukraine hat Deutschland gegenüber eine Kriegserklärung abgegeben. Erst durch die Anordnung der USA, Waffen in die Ukraine zu liefern, Soldaten der Ukraine in Deutschland auszubilden, wurde Deutschland regelrecht in diesen Krieg hineingedrängt. Es stellt sich dabei die Frage, inwieweit das Handeln der deutschen Regierung auf der Grundlage deutscher Gesetze überhaupt zulässig ist und ob die Regierung sich hier nicht eines massiven Rechtsbruchs schuldig macht. Das der Krieg unverantwortlich ist, ist unbestritten. Dies waren aber auch die Kriege, die durch die USA geführt wurden und an denen auch die Bundeswehr beteiligt war.

Es wäre nach wie vor wichtig, wenn man die deutsche Bevölkerung befragen würde, wie sie sich zu dem Verhalten ihrer Regierung stellt, sich an einem Krieg zu beteiligen, der Deutschland eigentlich gar nichts angehen sollte.

Was immer problematischer ist, ist auch das Verhalten staatlicher Stellen im Zusammenhang mit der Bewertung von Meinungsäußerungen der Bevölkerung. Der Verfassungsschutz hat einen neuen Tatbestand konstruiert, der sich „verfassungsschädlich relevante Delegitimierung des Staates“ nennt. Was meint man damit? Staatliche Einrichtungen mit illegitimen Mitteln zerstören zu wollen und dies gar mit Gewalt, ist ein allgemeiner Straftatbestand, über den es meiner Meinung nach keine Diskussion geben kann und darf. Auch eine Volksverhetzung, die letztlich einen Aufruhr zum Ziel haben würde, ist nach dem gegenwärtig gültigen Gesetz strafbar. Eine Kritik gegenüber staatlichen Stellen ist aber nach unserem Grundgesetz das legitime Recht eines jeden Bürgers. Wenn es nicht mehr möglich sein sollte, staatliches Handeln zu kritisieren und ggf. auf Rechtsverstöße staatlicher Behörden hinzuweisen, ist genau das erreicht, was der Verfassungsschutz verhindern sollte – dann haben wir nämlich eine Diktatur. Meinungsfreiheit zu behindern ist genauso ein Straftatbestand, wie darauf hinzuwirken, das Grundgesetz aushebeln zu wollen. Der Begriff „Delegitimieren des Staates“ ist ein Begriff, der so unbestimmt ist, dass er nur Angst und Unsicherheit verbreitet, weil keiner mehr wissen kann, was damit gemeint ist.

In diesem Zusammenhang fällt auch eine Meldung, wonach eine Saarländerin in den Fokus der Staatsanwaltschaft geraten sein soll, weil sie sich mit einem selbst angefertigten Plakat für Putin eingesetzt haben soll. Hier beginnt die Grenze der Meinungsmöglichkeit so schwammig zu werden, dass es dazu führen könnte, dass sich keiner mehr traut, etwas zu sagen, weil die Befürchtung im Raum steht, in den Fokus von Strafermittlungsbehörden zu kommen. Nach unserem Grundgesetz ist es auch erlaubt, schwachsinnige Gedanken zu äußern, sofern sie nicht den Tatbestand der Beleidigung anderen gegenüber erfüllen. Es gibt nur wenige, klar definierte Formulierungen, die grundsätzlich strafrechtlich verfolgt werden und dabei sollte es auch bleiben.

Aber vielleicht merken Politiker immer mehr, wie sehr sie sich von der Meinung und der Befindlichkeit ihrer Mitbürger immer mehr entfernt haben, so dass der Unmut eines Teils der Bevölkerung immer größer wird. Hier liegt die eigentliche Gefahr einer möglichen Delegitimierung des Staates, diese ist dann aber begründet.