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TikTok-Sperrung des AfD-Accounts ist unzulässige Zensur

Die Social-Media-Plattform TikTok sperrt seit Freitag den offiziellen Kanal der Alternative für Deutschland (https://www.tiktok.com/@afd.offiziell), ohne Angabe von konkreten Gründen, willkürlich, ohne Anlass. Damit wurden knapp 60.000 Follower sowie alle sonstigen Nutzer von der Kommunikation mit der AfD abgeschnitten. Das Soziale Netzwerk TikTok, das von dem chinesischen Unternehmen ByteDance betrieben wird, ist eines der erfolgreichsten Videoportale und vor allem bei jungen Menschen sehr beliebt. In einer Pressemitteilung erklärt Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin der AfD: „Die Sperrung des AfD-TikTok-Kanals ohne Grund und Anlass und ohne Begründung ist ein weiterer Versuch, die AfD als einzig echte Oppositionspartei in Deutschland mundtot zu machen. Wir werden natürlich diesen unzulässigen Eingriff in die Meinungsfreiheit, diese Form der Zensur nicht einfach hinnehmen. TikTok hatte zuvor schon einzelne Videos auf dem Account des Bundesverbandes der AfD zensiert. Beispielsweise wurde meine Bundestagsrede zum Thema Frauenrechte gesperrt und auch nach mehrmaligem Widerspruch nicht wieder freigegeben. Soziale Netzwerke sind für eine Oppositionspartei ein zentrales Element ihrer politischen Arbeit, da Staatsfunk und etablierte Medien des Establishments höchst selten ausgewogen und fair über die AfD berichten. Wie sich Twitter unter Musk entwickelt, ob dort jetzt die Meinungsfreiheit zurückkehrt, bleibt abzuwarten. Für unzensierte Social-Media-Kommunikation sind Telegram und GETTR weiter die Nummer 1.”

Man kann mittlerweile in Deutschland den Eindruck gewinnen, dass es geübte Praxis wird, alle Stimmen zum Schweigen zu bringen, die nicht von der politischen Herrschaftsmeinung geteilt werden. Die willkürliche Unterbindung von Meinungsäußerungen durch die sogenannten sozialen Medien scheint mittlerweile zu einem Wettbewerb geworden zu sein, wer noch staatstragender ist und damit den Segen der Regierung (oder sogar Aufträge?) erhält. Wer bestimmt eigentlich, was gesagt werden darf und was nicht? Wer legt fest, was eine Verschwörungstheorie ist oder ein realer Tatbestand, der allerdings den Mangel hat, dass er von den herrschenden Politikern nicht geduldet wird, weil er ihre eigene Politik bloßstellen würde?

Ein gutes Beispiel, wie mit dem Begriff der Verschwörungstheorie umgegangen wird, konnten die Hörer des Deutschlandfunks heute wahrnehmen. In der Anmoderation eines Interviews mit dem deutschen Ex-Botschafter in Russland, Rüdiger von Fritsch, wurde im Zusammenhang mit den Vorwürfen des russischen Präsidenten Putin gegen die Nato von einer Verschwörungstheorie gesprochen. Wenn Putin den Westen anklagt, sein Land durch NATO Truppen zu bedrohen, weil die Nato nun bereits seit 2012 immer mehr und größere Manöver direkt an der russischen Grenze abhält, die Nato sich mittlerweile bis an die russische Grenze erweitert hat und die Ukraine, obwohl sie (noch) nicht Mitglied der Nato ist, seit 2014 durch die Nato militärisch aufgerüstet hat, ist es doch sehr eigenartig von einer Verschwörungstheorie zu sprechen. Eine solche Mitteilung des Deutschlandfunks in TikTok hätte ja auch gesperrt werden müssen, weil sie objektiv eine Unwahrheit ist.

Die Bürger in Deutschland haben sich offensichtlich bereits daran gewöhnt, dass ihre Freiheitsrechte immer weiter eingeschränkt werden. Dabei ist es besonders problematisch, dass immer mehr private Unternehmen ganz offensichtlich mit der Zustimmung der Regierung die Meinungsfreiheit nach Gutsherrenart festlegen und Regeln aufstellen, nach denen sie die Verbreitung von Meinungen erlauben oder verbieten.

Man darf gespannt sein, wann wir an dem Punkt angelangt sind, wo nur noch veröffentlicht werden darf, wenn dies vorher von einer Kontrollkommission abgesegnet wurde. Dann wüssten die Bürger wenigstens, wer die Meinung einschränkt und an wen sie sich vielleicht wenden können, um gegen eine Entscheidung vorzugehen. Zur Zeit entscheiden über Veröffentlichung oder Nichtveröffentlichung nicht bekannte Personen von privaten Unternehmen, die sich eine Gewalt anmaßen, die ihnen überhaupt nicht zusteht. Es ist auch schwer nachzuvollziehen nach welchen Entscheidungskriterien diese Kontrolleure handeln und wer die jeweiligen Entscheidungskriterien festgelegt hat.

Das Argument, dass Plattformen wie TiKToK und andere selbst ihre Bedingungen für die Nutzung ihrer Plattformen festlegen können, scheint fragwürdig zu sein. Diese Plattformen nehmen für sich selbst in Anspruch, eine offene Diskussions-Plattform zu sein. Dann können sie auch nicht willkürlich entscheiden, welche Meinungen verbreitet werden dürfen oder nicht. Die Grenze kann allein von Gerichten festgelegt werden, nicht aber von selbsternannten Tugendwächtern. Diejenigen, die immer sehr schnell, locker und flockig von Diskriminierung reden, könnten sich sehr verdient machen, hier einmal Klarheit zu schaffen. Aber wer will heute wirklich Klarheit der Gedanken?

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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