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Verfassungsschutz verpasst Präsident Haldenwang einen „Maulkorb“

Anfang dieser Woche bewertete der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang (CDU), öffentlich die laufende Europawahlversammlung der AfD in Magdeburg und behauptete u.a. die Verbreitung „rechtsextremistischer Verschwörungstheorien“. Wegen dieses Eingriffs in den innerparteilichen Meinungsbildungsprozess und den erneuten Versuch, Wähler zu beeinflussen, wurde das BfV daher am 01.08.2023 von der AfD abgemahnt. Da sich das BfV weigerte, wie gefordert zu reagieren, wurde am 02.08.2023 ein Eilverfahren vor dem VG Köln eingeleitet (Az.: 6 L 1491/23). Hier hat das BfV nun heute eingeräumt, dass es sich bis zum Ende der Wahlversammlung am kommenden Sonntag nicht mehr hierzu äußern wird.

Damit hat das BfV seinem eigenen Präsidenten nicht nur einen „Maulkorb“ verpasst, sondern zugleich eine gerichtliche Verurteilung vermieden. Dass das Gericht insofern die (vorsorglich formulierten) weitergehenden Anträge (im sog. „Zwischenverfahren“, ohne Entscheidung in der Sache) zurückgewiesen hat, ist daher kein Erfolg des BfV. Nach Ende der Versammlung wird daher das Eilverfahren fortzuführen sein, um ein gerichtliches Verbot der Äußerungen zu erzielen.

Aktuell weisen die beiden Vorstandsprecher der AfD richtigerweise darauf hin, dass Präsident Haldenwang erneut aus seinem Amt heraus versucht, politisch Einfluss zu nehmen. Dieser Eingriff in die Entscheidungsfindung der Delegierten der Europawahlversammlung ist ebenso rechtswidrig, wie die pauschale Diffamierung gewählter Kandidaten und der Versuch, diese schon jetzt bei den Wählern schlecht zu reden. Um dieser staatlichen Einflussnahme Einhalt zu gebieten, ist die AfD erneut erfolgreich gegen den Verfassungsschutz vorgegangen.

Bisher schein Thoams Haldenwang noch immer nicht seine Funktion als Präsident einer Verwaltung und die eines Politikers unterscheiden zu können. Es ist keinesfalls zulässig, dass ein Behördenleiter aus seiner dienstlichen Funktion heraus, parteipolitische Stellungnahmen abzugeben. So langsam muss man den Eindruck gewinnen, dass das Verhalten des Präsidenten Haldenwang, die AfD in der Öffentlichkeit zu diffamieren, nicht unbedacht, sondern vorsätzlich erfolgt. Das macht die Angelegenheit aber um so schlimmer. Jetzt wollen wir einmal sehen, wie lange sich Herr Haldenwang an seine Schweigeverfpflichtung gegenüber der AfD halten wird. Die Bürger haben längst wahrgenommen, dass hier vorsätzlich der Versuch unternommen werden könnte, eine missliebige Partei zu beseitigen.

 

 

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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