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AfD mahnt aktuell Haldenwang erneut ab

Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz Haldenwang äußerte öffentlich, bei der Aufstellungsversammlung der AfD zur EU-Wahl 2024 seien ‚rechtsextremistische Verschwörungstheorien‘ geäußert worden. Er verband dies mit einer faktisch amtlichen Wahlempfehlung gegen die AfD, was seinem Neutralitätsgebot als Leiter einer staatlichen Behörde (des Innenministeriums von Ministerin Faeser) zuwiderläuft. Die AfD mahnte Herrn Haldenwang darum heute ab und verlangt Unterlassung und öffentliche Richtigstellung. In einer Presserklärung brachte der stellvertretende Bundessprecher der AfD, Peter Boehringer, zum Ausdruck, dass es noch keine vier Wochen her sei, dass der AfD Bundesverband völlig unbillige und seinem Amt weder angemessene noch zulässige Wahlempfehlungen des Präsidenten des BfV abmahnen musste. Boehringer wies darauf hin, dass man bereits gegenüber dem Verfassungsschutzamt darauf hingewiesen habe, dass es nicht Aufgabe des Bundesamts für Verfassungsschutz sei, dafür zu sorgen, dass die Umfragewerte für die AfD gesenkt werden.
Wiederholt haben auch Bornemann-Aktuell darauf hingewiesen, dass der Präsident Haldenwang sich auf die Frage zu beschränken hat, ob es gerichtsverwertbare Gründe gibt, um gegen die AfD ein Verbotsverfahren einzuleiten. Herr Haldenwang hat nicht zu beurteilen, ob die Politik der AfD in seinem Sinne sei. Damit schädigt er sogar dem Ansehen einer Behörde, die sich zu politischen Fragen zurückzuhalten hat.

Es ist schon mehr als grenzwertig, wenn sich ein Behördenleiter während der laufenden Aufstellungsversammlung zur Europawahl öffentlich einmischt und seiner persönlichen Bewertungen dazu verbreitet. Boehringer erklärte: „Die aktuellen, erneut übergriffigen, falschen und von Haldenwang auch in keiner Weise substantiierten Äußerungen noch während der laufenden Aufstellungsversammlung zur Europawahl sind durch uns keinesfalls hinnehmbar. Haldenwang will mit seinem Geraune von ‚rechtsextremistischen Verschwörungserzählungen‘ quasi ‚live‘ direkt auf einen wichtigen innerparteilichen Prozess Einfluss nehmen und auch erneut (!) eine Warnung an Bürger gegen eine AfD-Wahl aussprechen. Das ist eindeutig unzulässig gemäß Art 21(1) GG, Art 11 EMRK und §16(1) BVerfSchG.“

Es ist schon mehr als erstaunlich, mit welcher einseitigen Beeinflussung hier eine deutsche Behörde den Versuch unternimmt, im Vorfeld der demokratischen Festlegung von Kandidaten eines von den Bürgern zu wählenden Parlaments, parteipolitischen Einfluss zu nehmen und dies damit versucht zu begründen, dass es gegen verfassungswidriges Handeln eingreifen müsse. Die AfD bemerkt zurecht, dass es in den Demokratien einmalig sei, wenn ein Geheimdienst eine solche politische Beeinflussung der Bürger vornimmt. Bereits 1977 hat das Bundesverfassungsgericht ein solches Verhalten unmissverständlich untersagt (BVerfG, Urt. V. 2.3.1977, Az 2 BvE 1/76). In der Gesetzesbegründung zu BVerfSchG §16(1) heißt es ganz eindeutig: ‚Das BfV wird nicht Institution der politischen Bildung‘. Weder die Abgabe von Wahlempfehlungen noch das Kommentieren von laufenden demokratischen Prozessen ist Aufgabe des Geheimdienstes.
Die Bundesregierung ist nicht zimperlich, deutliche Kritik an ausländische Staaten zu üben, wenn sie meint, dass dort von der Regierung politischer Einfluss auf die Willensbildung der Bürger genommen wird. An dieser Stelle seien Hinweise auf die kritischen Äußerungen, bis hin zu Sanktionsdrohungen, der Bundesregierung und der EU-Administration in Brüssel im Zusammenhang mit Ungarn und Polen erlaubt. Offensichtlich sieht man keine Probleme, wenn man ein solches bei anderen Staaten kritisierte Verhalten selbst praktiziert. Was hier jedoch erfolgt, ist eine massive Manipulation von Wahlen im Vorfeld und ist einem demokratischen Rechtsstaat, der zudem immer lautstark von sich behauptet, „wertegeleitet“ zu handeln, unwürdig.
Die von Haldenwang erneut erhobenen Vorwürfe betreffend so genannter, rechtsextremistischen Verschwörungstheorien‘ waren bereits Teil der Anschuldigungen gegenüber der AfD im Verfassungsschutzbericht 2022. Die AfD erklärte in einer Pressemitteilung, dass der Präsident des BfV hierzu im Innenausschuss des Deutschen Bundestags ausführlich befragt worden sei. Auch auf wiederholte Nachfrage konnte Haldenwang dort weder erklären, was überhaupt seine Legaldefinition von, Verschwörungserzählung‘ sei, noch, welche solcher Erzählungen denn generell verfassungsinkompatibel seien.

Aktuell wird deutlich, dass gegenüber den Bürgern mit sehr diffusen Drohungen der Versuch unternommen wird, nicht genehme politische Auffassungen zu unterbinden. Dies ist jedoch rechtswidrig und widerspricht dem Neutralitätsgebot einer öffentlichen Verwaltung, zu der auch das Verfassungsschutzamt gehört. Die AfD spricht deshalb auch nicht zu Unrecht von einer Verleumdungskampgange, die das Ziel hat, die Bürger daran zu hindern, diese Partei zu wählen. Die AfD hat deshalb das Bundesamt für Verfassungsschutz aufgefordert, alle Einstufungs- und Beobachtungsmaßnahmen, die – so die AfD – „i.A. Faeser“ erfolgten einzustellen.

Man kann es nicht oft genug wiederholen: Wenn der Präsident Haldenwang meint, die AfD sei verfassungswidrig, dann muss er entsprechende Schritte für ein Verbotsverfahren einleiten. Hier ist Haldenwang Antragsteller beim Bundesverfassungsgericht und nicht Entscheider, der selbst ein Urteil über die AfD fällen kann. Eigentlich sollte man erwarten, dass der Volljurist Haldenwang über die Verfahrensabläufe informiert sein sollte.

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

2 Antworten auf „AfD mahnt aktuell Haldenwang erneut ab“

Der Präsident des Verfassungsschutzes ist wohl Widerholungstäter …
zumindest was seine politisch motivierte Diskreditierung der AFD anbelangt!
Er hat ein CDU Parteibuch und betreibt öffentliche Rufschädigung gegen die (legitime weil demokratisch gewählte AFD) Opposition im Bundestag.

Als Leiter einer staatlichen Behörde muss er unbedingt auch immer neutral bleiben, per Grundgeesetz verpflichtet.

https://bornemann-aktuell.de/afd-mahnt-aeusserungen-von-haldenwang-ab/

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