Die CDU versichert ihren Wählern seit Jahren, dass eine Zusammenarbeit weder mit der AfD noch mit der Partei Die Linke infrage komme. In Sachsen‑Anhalt scheint dieses Versprechen jedoch keine Gültigkeit zu haben. Wie Hörer des Deutschlandfunks und Zuschauer von 3sat erfahren konnten, haben CDU, SPD, Linke, FDP und Grüne über Monate hinweg in vertraulichen Gesprächen einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorbereitet, der unter dem Titel „Gesetz zur Parlamentsreform 2026“ nun in den Landtag eingebracht wurde.
Auffällig ist: Eine Partei war an diesen Beratungen nicht beteiligt – die größte Oppositionsfraktion, die AfD. Das ist kein Zufall. Der Entwurf, der offiziell als Parlamentsreform bezeichnet wird, könnte aus Sicht vieler Beobachter als eine Art Lex AfD verstanden werden. Denn er enthält mehrere Regelungen, die eine mögliche absolute Mehrheit der AfD strukturell begrenzen würden.
Eine solche Vorgehensweise ist in der Bundesrepublik neu und erinnert an politische Muster, die man eher aus Staaten kennt, in denen Regierungen ihre Macht durch kurzfristige institutionelle Änderungen absichern, wenn sie den Verlust parlamentarischer Mehrheiten befürchten.
Die beteiligten Parteien begründen ihr Vorgehen damit, „die Arbeitsfähigkeit der Organe des freiheitlich‑demokratischen Verfassungsstaats auch unter Bedingungen zunehmender Polarisierung zu gewährleisten“. Im Kern bedeutet dies: Man möchte verhindern, dass eine AfD‑Mehrheit zentrale Institutionen umbauen oder blockieren könnte.
Diese Begründung wirft Fragen auf. Wenn eine Partei vom Wähler eine Mehrheit erhält, ist sie demokratisch legitimiert, politische Entscheidungen zu treffen. Die Annahme, eine gewählte Mehrheit könne „das System lahmlegen“, wirkt wie ein Misstrauensvotum gegenüber dem eigenen demokratischen Verfahren. Zugleich sind es gerade die etablierten Parteien, die seit Jahren die größte Oppositionsfraktion von nahezu allen parlamentarischen Entscheidungsprozessen ausschließen – und damit selbst den Wählerwillen nur eingeschränkt berücksichtigen.
Die geplanten Änderungen betreffen zentrale Machtmechanismen:
- Absicherung des Landesverfassungsgerichts
Das Gericht soll stärker in der Verfassung verankert werden. Amtszeiten und Wiederwahl der Richter werden hochgestuft, ein Ersatzvorschlagsrecht des Gerichts eingeführt, und Richter sollen künftig mit absoluter statt mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden.
Quelle: Verfassungsblog - Wahl des Landtagspräsidenten
Das Vorschlagsrecht soll nicht mehr automatisch bei der stärksten Fraktion liegen.
Quelle: Landtag Sachsen‑Anhalt - Mechanismen gegen Blockaden
Die Mitteldeutsche Zeitung spricht offen von „Notregeln“ und „Sicherungsmechanismen für den Fall, dass politische Prozesse nicht mehr funktionieren“.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung
Diese Maßnahmen wären grundsätzlich diskutierbar – doch ihre Einführung unmittelbar vor einer Landtagswahl verleiht ihnen eine politische Stoßrichtung, die schwer zu übersehen ist. Der Grundsatz, dass Verfassungen nicht kurzfristig und aus parteipolitischen Motiven verändert werden sollten, wird hier erkennbar missachtet. Die Verfassung wird zum Instrument der Machtpolitik.
Besonders problematisch ist der geplante Eingriff in das parlamentarische Prinzip, dass die stärkste Fraktion den Landtagspräsidenten stellt. Damit würden etablierte Machtmechanismen verändert, die bislang als Ausdruck demokratischer Mehrheitsbildung galten. Die Reform schafft Strukturen, die eine mögliche AfD‑Mehrheit faktisch einschränken würden – und damit den Eindruck erwecken, dass der Wählerwille vorab korrigiert werden soll.
Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) sollte erklären, ob diese Reform rückgängig gemacht würde, falls nicht die AfD, sondern eine andere Partei die absolute Mehrheit erhielte. Die Frage ist nicht nur legitim, sondern notwendig, denn sie berührt den Kern demokratischer Gleichbehandlung.
Was den Bürgern aktuell präsentiert wird, ist aus Sicht vieler eine Demontage demokratischer Grundprinzipien und ein weiterer Vertrauensbruch der CDU gegenüber ihren Wählern. Wenn politische Mehrheiten durch institutionelle Vorentscheidungen relativiert werden, entsteht der Eindruck, dass es letztlich egal ist, wie gewählt wird – die etablierten Parteien sichern ihre Macht untereinander ab.
Am Ende bleibt die Hoffnung, dass die Bürger die Bedeutung ihrer Stimme erkennen und auf dem Stimmzettel eine Entscheidung treffen, die solchen Entwicklungen klare Grenzen setzt.