Nord-Stream 2 ist mittlerweile ein sichtbares Beispiel, wie die USA sich anmaßen, ihre eigenen Vorstellungen mit Gewalt – sei es militärisch oder mit wirtschaftlichen Sanktionen weltweit durchzusetzen. In der Regel geht es dabei um knallhartes Durchsetzen eigener wirtschaftlichen Interessen.
Mit welchem Recht gehen die USA gegen Firmen vor, die Geschäfte mit Rußland machen, weil sie der amerikanischen Regierung nicht passen? Gerade die USA, die immer besonders hervorheben, für die Freiheit einzutreten, die besonders die westliche Wertegemeinschaft geradezu wie eine Monstranz vor sich hertragen, scheren sich einen Teufel, wenn es darum geht, Rechtsstaatlichkeit auch zu praktizieren. Seit wann ist im Völkerrecht vorgesehen, daß ein Land, nur weil es glaubt, die Macht dazu zu haben, gegenüber anderen souveränen Staaten „Strafaktionen“ durchzuführen, um diese Staaten zu zwingen, sich dem Diktat von Amerika zu unterwerfen?
Erstaunlich ist, daß die Bundesrepublik Deutschland hier nicht massiver einer solchen diktatorischen und völkerrechtswidrigen Verhaltensweise entgegentritt. Immerhin hat man im Fall Nord-Stream 2 zumindest verbal zum Ausdruck gebracht, daß man das Verhalten der amerikanischen Regierung nicht akzeptiert. Dies hindert aber am Projekt Nord-Stream 2 beteiligte Firmen, nicht daran, aus Angst vor Sanktionen der USA, sich von diesem Geschäft zurückzuziehen.
Allein die Begründung der amerikanischen Regierung – und da ist es völlig gleich, ob die Republikaner oder die Demokraten regieren – man sehe durch Nord-Stream 2 eine zu große Abhängigkeit in der Energieversorgung Europas gegenüber Rußland, ist gelinde gesagt eine Unverschämtheit. Was Deutschland oder die EU für richtig oder falsch halten, geht erst einmal die USA überhaupt nichts an.
Aber man muß in diesem Zusammenhang auch darauf verweisen, daß die EU und auch Deutschland sich ja auch der gleichen Praktiken wie die USA bedienen, indem sie Sanktionen gegenüber Rußland verhängen, wenn sie meinen, Entscheidungen der russischen Regierung, die sich auf innere Angelegenheiten des russischen Staates beziehen, kritisieren zu müssen. Im Gegensatz zu den USA, die aufgrund ihrer Macht bei ihrer völkerrechtswidrigen „Sanktions-Bestrafungs-Politik“ Wut und Zorn auslösen, weil man gegenüber den USA glaubt machtlos zu sein, macht sich Deutschland und Brüssel bei solchen Maßnahmen nur lächerlich. Deutschland und Brüssel glauben doch nicht allen Ernstes, Rußland vorschreiben zu können, welche Entscheidungen die russische Regierung im eigenen Land zu treffen hat.
Und was die Rolle des Herrn Nawalny betrifft, dem vorgeworfen wurde, Bewährungsauflagen nicht erfüllt zu haben, muß doch gefragt werden, wie es kommt, daß er in Deutschland während des Genesungsaufenthaltes immerhin in der Lage war, zusammen mit der Unterstützung staatlicher Stellen einen Film zu produzieren, der sich gegen die Regierung in Rußland richtete? Es wäre doch sehr interessant zu erfahren, wie in einem solchen Fall mit umgekehrten Vorzeichen die amerikanische Regierung gegenüber ihrem Staatsbürger vorgegangen wäre.