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Aktuell ist die Reform der EU dringend notwendig – sie muss eine demokratische Legitimation erhalten

Die sich selbst feministisch nennende Außenministerin Deutschlands, Annalena Baerbock, schlägt aktuell eine Reform der EU vor. Sie meint, dass die EU zukunftsfest gemacht werden müsse. Mit Schlagworten kann diese Politikerin offensichtlich sehr gut umgehen, allerdings stellt man sehr schnell fest, dass diesen Schlagworten die Substanz fehlt, so dass außer Phrasen nicht erkennbar ist, was wirklich gemeint sein soll. Was bedeutet „zukunftsfest“ für eine Organisation, die sich dadurch bisher ausgezeichnet, dass sie eine aufgeblähte Verwaltung ist, die sehr viel Geld kostet, in ihrer Wirkung aber ausgesprochen ineffizient ist. Das größte Manko dieser Bürokratenorganisation ist jedoch ihre fehlende Legitimation durch die Bürger der in der EU zusammengeschlossener Staaten. Von den vertraglich festgelegten Grundlagen hat sich diese Organisation immer mehr entfernt und scheint sich einen Teufel darum zu scheren, ob Vereinbarungen und Verträge beachtet werden oder eben auch nicht. Besonders gravierend zeigt sich die in der Währungspolitik, bei der sich die EU-Bürokratie unter Leitung der nie vom Volk gewählten Kommissionspräsidentin der deutschen, grundsätzlich englischsprechenden Ursula von der Leyen, über alle vertraglichen Regelungen der EU-Festlegungen hinweggesetzt hat. Bei der Gründung der EU wurde vertraglich vereinbart, dass kein Land für ein anderes Schulden zu übernehmen hat. Tatsächlich erfolgte eine umfangreicher Finanztransfer in die südlichen Staaten der EU. Die Europäische Zentralbank kaufte wertlose Staatspapiere auf, so dass damit ebenfalls ein riesiger Geldtransfer zugunsten der Länder in der EU erfolgte, deren Wirtschaft nicht wettbewerbsfähig war. Inzwischen kann man von dieser EU nur noch von einer riesigen Schuldenunion sprechen, die sehr kreativ ist, zu versuchen, immer neue Finanzierungsquellen zu finden, die dann die Bürger der Mitgliedsstaaten zu bezahlen haben.

Die EU gerierte sich unter ihrer Kommissionspräsidentin wie ein Staat, obwohl sie dies in keiner Weise ist und auch nach den EU-Verträgen gar nicht sein sollte. Die Zusagen, die Frau von der Leyen gegenüber der Ukraine gemacht hat, hätte sie als Kommissionspräsidentin gar nicht machen können, weil dazu ein einstimmiger Beschluss aller Mitgliedsstaaten erforderlich gewesen wäre. Über eine Aufnahme der Ukraine in die EU entscheidet nicht Frau von der Leyen, sondern alle Mitgliedsstaaten, wobei eine Einstimmigkeit vorliegen muss. Es ist ein Wahnsinn, einem Land, das sich im Krieg befindet, bereits jetzt zu signalisieren, dass es schnell als EU-Mitglied aufgenommen wird. Die EU-Bürokraten wissen doch gar nicht, ob sich die USA und Russland bezüglich der Ukraine verständigen und eine völlig andere rechtliche Konstruktion für die Ukraine festlegen. Ob Herr Selenskyj dabei überhaupt noch eine Rolle spielen wird, ist ebenfalls fraglich.

Wenn Frau Baerbock jetzt meint, die EU müsse zukunftsfest gemacht werden, dann sollte sie unverzüglich dafür sorgen, dass sich die Kommission der EU, insbesondere die englischsprechende deutsche Kommissionspräsidentin endlich an das Recht und das Gesetz hält. Gegenüber Mitgliedsstaaten der EU und auch anderen Staaten außerhalb der EU ist man sehr schnell und vollmundig dabei, die sogenannte Rechtsstaatlichkeit zu verlangen. Dies scheint aber für die eigene Organisation nicht zu gelten. Die Veränderung des Abstimmungsverhaltens in der EU setzt voraus, dass endlich auch die Bürger der Mitgliedsländer im Rahmen eines Referendums erklären können, ob sie überhaupt eine EU in der jetzigen Organisation haben wollen.

Man kann es nicht oft genug wiederholen: Zurzeit handelt die EU mit ihrer Kommission ohne eine direkte Legitimation durch die Bürger. Wenn man immer so sehr die Demokratie in den Vordergrund hebt und von anderen Ländern erwartet die Einhaltung der Rechtstaatlichkeit verlangt, dann sollte man endlich einmal anfangen, selbst die Demokratie zur Grundlage der eigenen Organisation zu machen.

Wenn Frau Baerbock hier den Anfang machen und sich dafür einsetzen würde, dass endlich auch die Bürger der europäischen Länder beteiligt werden, dann könnte man ihr zustimmen, dass in der EU manches geändert werden kann und auch muss. Dabei ist aber – und hier zitieren wir diese Außenministerin – der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit zu beachten. Davon scheint die gegenwärtige EU-Bürokratie noch weit entfernt zu sein.

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Aktuell dienen offensichtlich Brandmauern der Rettung unserer Demokratie

Wenn man die aktuellen Nachrichten und Kommentare der Meinungsmacher in den letzten Wochen betrachtet, dann könnte man den Eindruck gewinnen, als wenn der Bau von Brandmauern in den Gehirnen von Menschen bereits sehr weit fortgeschritten ist. Zurzeit scheinen sich die sich als demokratisch empfindenden Parteifunktionäre zu überbieten, klare Grenzen für das Denken der Bürger zu setzen und ihnen einzutrichtern, was politisch richtig und was politisch falsch ist. Natürlich ist alles politisch richtig, was auf eine eigene Identität verzichtet und vor allen Dingen, was nicht dazu führt, dass sich auch die kleinste Minderheit durch eine falsche Äußerung beleidigt oder gar in seiner Würde zurückgesetzt fühlt.

Denis Radtke, ein Abgeordneter der CDU im europäischen Parlament hat die zukünftige Richtlinie, an die sich alle halten zu haben, in einem Interview mit dem Deutschlandfunk sehr präzise zum Ausdruck gebracht. Im Zusammenhang mit einer Brandmauer – warum sollte es nicht auch eine solche im europäischen Parlament geben – die von allen Parteien von der extremen linken bis zu denen sich bürgerlich nennenden Parteien, die gegen die sogenannten Populisten und rechtsradikalen Parteien aufgebaut wurde, gibt es folgende Festlegung: Pro Europa – Pro Rechtsstaatlichkeit – Pro Ukraine.

Warum jeder Bürger die Ukraine unterstützen soll, kann man nur erahnen. Es ist ungewöhnlich, dass Politiker jetzt auch schon vorschreiben, wer unserer Freund oder unser Feind sein soll. Villeicht sollten sie das doch besser den Bürgern überlassen, die sich ihre eigene Meinung bilden dürfen und auch müssen.

Wahrscheinlich hat der CDU-Parlamentarier auch noch gar nicht mitbekommen, dass er bei der Anlegung des Maßstabes „Rechtsstaatlichkeit“ unverzüglich auf die Entfernung der Frau von der Leyen aus dem Amt der Kommissionspräsidentin drängen müsste. Die EU, die keinesfalls mit Europa gleichzusetzen ist, begeht seit Jahren massive Rechtsbrüche. Das betrifft die Währungspolitik, die entgegen der nach wie vor gültigen EU-Verträge Verteilung der Schulden auf andere Länder vorsieht, die eine EZB zulässt, die mit dem Euro Politik macht und die Bürger in einzelnen Ländern durch ihre Gelddruckpolitik, durch den Ankauf wertloser Staatspapiere und der Aufnahme von Schulden, die es in der EU nach den Verträgen gar nicht geben darf, regelrecht enteignet. Eine EU, die entgegen den europäischen Verträgen wie ein Staat auftritt, obwohl sie gar kein Staat ist, sondern die Koordinierungsstelle der Interessen ihrer Mitglieder, nämlich der nationalen, souveränen Staaten in Europa sein soll. Die von Rechtsstaatlichkeit redet, aber dafür sorgt, dass demokratisch gewählte Parteien im europäischen Parlament, die nicht der politischen Meinungsführerschaft entsprechen, an ihren parlamentarischen Aufgaben gehindert und sogar behindert werden, wie es im Übrigen mit der AfD auch in Deutschland praktiziert wird.

Der CDU-Parlamentarier scheint schon selbst im Denken Opfer einer virtuellen Brandmauer zu sein, sonst würde er nicht „Pro Europa“ mit der EU-Organisation in einen Topf werfen. Europa ist nicht Brüssel, es ist auch nicht die EU-Kommission. Vielmehr besteht Europa aus den europäischen Ländern, die sich zu einer intensiven wirtschaftlichen Zusammenarbeit zusammengeschlossen, aber niemals auf ihre eigene Souveränität verzichtet haben. Nicht umsonst wird immer wieder versucht, an dieser Schraube zu drehen und die Verträge der EU zu ändern. Dabei wissen die EU-Bürokraten, dass dazu Volksbefragungen in den nationalen Staaten notwendig wären. Man kann mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die Bürger, wenn sie befragt würden, einer weiteren Zentralisierung der Brüsseler Bürokratie nicht zustimmen würden.

Mit welchem Stil gegen Andersdenkende von einigen Politikern Stimmung gemacht wird, konnten die Hörer des Deutschlandfunks aus dem Mund des CDU-Politikers Radtke entnehmen. Radtke bezeichnete den AfD-Parteitag in Magdeburg als blau-braunes Panoptikum und stellte die AfD in eine rechtsradikale Ecke. Allein aus dieser Diktion eines Politikers ist ersichtlich, mit welcher Verachtung über andere Parteien gesprochen wird, wenn diese nicht in die blau-grün-rote Multi-Kulti-Philosophie der CDU und der ihr nahestehenden Parteien einzuordnen sind. Herr Radtke, das trifft auch auf den parteiisch einseitig agierenden Präsidenten des Verfassungsschutzamtes, Haldenwang, zu, sollte sich fragen, warum die Bürger mittlerweile eine politische Alternative anstreben.

Unerträglich war der Hinweis des CDU-Politikers Radtke, dass die Unternehmer und Leiter von Betrieben ihre Mitarbeiter gegen die AfD einstimmen sollen. Wahrscheinlich hat er von dem Audi-Konzern gelernt, der seinen Mitarbeitern eine Genderschreibweise vorschreibt und das Gericht auch noch bestätigte, dass sich die Bürger dies gefallen lassen müssen, dass jetzt auch Vorstände von Unternehmen als verlängerter Arm der Politik ihre Mitarbeiter politisch auf Linie zu bringen haben. Da kann man nur noch lakonisch feststellen, dass wir wieder in der DDR angekommen sind. Auch dort waren die Unternehmensleitungen verlängerter Arm der Partei. Dass sich für ein solches faschistoides Vorgehen ein Politiker der CDU hergibt, zeigt den Niedergang dieser Partei und das Niveau unserer gegenwärtigen politischen Kultur.

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Wie das Recht für den Bürger verhindert wird, obwohl formal die Rechtsstaatlichkeit besteht

Deutschland rühmt sich immer, die Rechtsstaatlichkeit als ein hohes Gut zu betrachten. Es kritisiert gern andere Länder, die vermeintlich von diesem Prinzip abweichen und fordert – soweit es die EU betrifft – die Verletzung der Rechtsstaatlichkeit mit Sanktionen zu belegen.

Es lohnt sich jedoch einmal zu überprüfen, inwieweit formale Regeln, die jedoch mit erheblicher zeitlicher Versetzung befolgt werden, noch das Prädikat „Rechtsstaatlichkeit“ verdienen.

Bei den Entscheidungen des obersten Gerichtes, dem Bundesverfassungsgericht, kann der sachkundige Bürger in zunehmenden Maße feststellen, dass die Rechtsstaatlichkeit auf dem Papier gegeben ist, dass deren Anwendung für den Bürger letztlich in vielen Fällen bedeutungslos ist.

Ein Beispiel einer solchen „Scheingerechtigkeit“ wird dem Bürger gerade zum gegenwärtigen Zeitpunkt eindrucksvoll vorgeführt.

Die damaligen Regierungsparteien im Deutschen Bundestag, die SPD zusammen mit der CDU, beschlossen eine Wahlrechtsreform im Jahr 2020. Bereits damals ging es um die Frage, wie die Zahl der Abgeordneten im Deutschen Bundestag reduziert werden könne, da im Jahr 2020 bereits 700 Abgeordnete im Deutschen Bundestag vertreten waren. Die damalige Wahlrechtsreform sah vor, dass eine Veränderung bei der Berechnung der sogenannten Ausgleichsmandate vorgenommen werden sollte. Hatte eine bestimmt Partei mehr Direktmandate errungen, als ihr nach den Zweitstimmen zustand, erhielt sie so genannte Überhangsmandate, bekam also zusätzliche Sitze im Bundestag. Den Vorteil dieser Regelung hatten also insbesondere die CDU/CSU, die über besonders viele Direktmandate verfügten, während die übrigen Parteien durch die neue Regelung benachteiligt wurden.

Ein Eilantrag der klagenden Parteien wurde seinerzeit vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Damit wurde der Antrag der damaligen Oppositionsparteien vorerst zurückgewiesen. Damit war der Weg frei, bei der im Jahr 2021 erfolgten Bundestagswahl nach dem neuen Verfahren bereits die Wahl durchzuführen. Eine endgültige Entscheidung wurde auf das Hauptsacheverfahren vertagt. Natürlich wird formaljuristisch argumentiert, dass bei einem Eilantrag nur dann bereits eine Vorentscheidung auf die zu erwartende Entscheidung in der Hauptsache erfolgen kann, wenn durch eine solche Entscheidung nicht bereits irreversible Folgen durch die Entscheidung getroffen werden, die bei einer möglichen anderen Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr zu korrigieren wären. Anderseits muss aber auch bereits bei der Eilentscheidung im Umkehrschluss in Erwägung gezogen werden, ob durch die zeitliche Verschiebung einer Entscheidung nicht ebenfalls eine Festlegung getroffen wird, die später nicht mehr aufgrund der dann entstanden normativen Kraft des Faktischen anders entschieden werden könnte.

Sieht man sich einmal die Zusammensetzung der Richter im Bundesverfassungsgericht an, so stellt man fest, dass einer der zuständigen Richter für die in Rede stehenden Entscheidung der ehemalige Ministerpräsident des Saarlandes, Peter Müller (CDU) war. Insofern könnte man vermuten, dass mindestens eine Interessenkonflikt nicht auszuschließen ist. Auch eine Entscheidung, eine Angelegenheit nicht in einem einstweiligen Verfahren zu behandeln, hat – wie im vorliegenden Fall erkennbar – erhebliche Konsequenzen.

Aktuell wird berichtet, dass sich das Bundesverfassungsgericht in der Hauptsache mit der Klage der damaligen Oppositionsparteien befasst. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung noch Monate Zeit in Anspruch nehmen wird.

Selbst wenn in diesem Monat noch eine Entscheidung getroffen werden würde, ist diese irrelevant, da es kaum anzunehmen ist, dass das Gericht anordnet, die Wahl des Bundestages aus dem Jahr 2021 zu wiederholen. Eine Rechtsabwägung würde mit großer Wahrscheinlichkeit zum Ergebnis kommen, dass die Folgen einer nachträglichen Auflösung des Bundestages erheblich wären, zumal fast die Hälfte der Legislaturperiode abgelaufen ist. Darüber hinaus hat der Bundestag erneut eine Wahlrechtsreform beschlossen, die die Reform von 2021 ohnehin obsolet gemacht hat, so dass das Verfassungsgericht jetzt über einen Vorgang entscheidet, der sich bereits selbst erledigt hat.

Der Bürger wird aus dieser Angelegenheit nur den Schluss ziehen können, dass hier ein Recht zelebriert wird, dass ein nicht juristisch vorgebildeter Bürger nur noch als Unrecht, vielleicht sogar als Schwachsinn ansehen könnte. Wahrscheinlich wird auch die inzwischen neu anhängige Klage, jetzt von den Parteien, die seinerzeit mit anderen Vorzeichen genau die gleichen Entscheidungen zulasten anderer Parteien getroffen hatten, das gleiche Schicksal erhalten – mit anderen Worten, es wird völlig irrelevant sein, was dann zukünftig entschieden wird.

Jetzt könnten viele Bürger sagen, die Entscheidung in der Wahlrechtsreform 2021 sei ein einmaliger Vorgang. Vielleicht fühlen sich viele Bürger davon auch gar nicht betroffen, weil sie ohnehin in den letzten Jahren feststellen mussten, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowieso nur so entscheiden, wie ihnen die jeweilige Fraktionsführung vorgibt. Damit ist es auch gleichgültig, ob 500 oder 700 Abgeordnete abstimmen, da es letztlich immer nur um zwei oder drei Fraktionsführungen geht, die vorgeben, wie die Abgeordneten im Bundestag abstimmen. Aber die Gerichtspraxis ist eben nicht auf diesen Einzelfall beschränkt.

In der Entscheidung, ob die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf oder nicht, wird auf eine Hauptsachenentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bereits seit über einem Jahr gewartet. Zwischenzeitlich fanden mehrere Wahlen (Landtag und die Bundestagswahl) statt, so dass immer latent behauptet werden konnte, die AfD sei verfassungsfeindlich. Warum liegt noch immer keine endgültige höchstrichterliche Entscheidung vor?

Sehen wir uns unsere Einkommensteuerbescheide an. Seit Jahrzehnten wird die Liste des Hinweises des rechtlichen Vorbehalts größer, weil auf ausstehende Entscheidung des Verfassungsgerichts hingewiesen wird. Konkret bedeutet dies, dass der Bürger in Einzelentscheidungen seines Steuerbescheides gar keine Rechtsmittel einlagen kann, weil ein offenes Verfahren besteht. Da nicht zeitgerecht entschieden wird, bedeutet dies faktisch eine Rechtslosigkeit.

Vielleicht sollten die Politiker in Deutschland mit ihrer Kritik wegen fehlender Rechtsstaatlichkeit in anderen Ländern etwas zurückhaltender sein. Erst sollten sie dafür sorgen, dass auch in Deutschland Recht zu einem Zeitpunkt gesprochen wird, zu dem es für den Bürger relevant ist.

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Die EU tritt Rechtsstaatlichkeit mit Füßen

Die EU stellt sich als der Garant einer Rechtsstaatlichkeit in der Welt dar. Ihre Repräsentanten, allen voran die deutsche nur englischsprechende Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, betont ständig, wie sehr die EU eine Wertegemeinschaft sei, die das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit als eines der höchsten Güter ansieht.
Wenn andere Staaten in Europa nach Auffassung dieser „Rechtswahrer“ diesen Ansprüchen nicht genügen, dann muss man entsprechende Verfahren einleiten, um mögliche Abweichler zur Ordnung zu rufen. Interessanterweise scheinen die Maßstäbe dieser Rechtsstaatlichkeit auch variabel zu sein. Dies ist dann zu beobachten, wenn es der EU-Administration für notwendig erscheint. Ein Beispiel dafür ist das Verhalten von Polen. Bevor Putin sich die Zündelei der westlichen Wertgemeinschaft in der Ukraine nicht mehr gefallen lassen wollte, stand u. a. Polen im besonderen Fokus der EU-Kommission, weil Polen nach deren Auffassung sein Justizsystem nicht so ausrichtete, wie es sich die Oberdemokratin von der Leyen vorstellte. Nachdem man Polen benötigte, um schwere Waffen aus dem Westen in die Ukraine zu transportieren und damit der ständigen Forderung des Herrn im T-Shirt in Kiew folgt, scheint man mit der Rechtsstaatlichkeit Polen gegenüber etwas großzügiger zu denken. Eine gleiche Tendenz zeigt sich auch im Verhältnis zur Türkei, was deren Weigerung betrifft, der NATO Einbindung von Schweden und Finnland zuzustimmen.
Rechtstaatlichkeit ist eben für Frau von der Leyen und anderen Funktionären der EU ein Mittel zur Durchsetzung eigener Ziele. Und da man selbst natürlich zu den Guten in der Welt gehört, sieht man auch keine Probleme, eigene Maßstäbe für die Rechtsstaatlichkeit zu definieren und vor allen Dingen auch zu praktizieren.

Ein besonderes Merkmal der Rechtsstaatlichkeit nach Auffassung der EU-Bürokratie unter Vorsitz der deutschen englischsprechenden Kommissionspräsidentin ist die Methode der sogenannten Sanktionierung. Gerechterweise muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass diese Gedanken ursprünglich nicht von der Frau von der Leyen entwickelt wurden, sondern von unserem großen Vorbild und Vormund den USA. Es ist auch nicht immer sinnvoll, gleich Bomben zu werfen und Drohnen von anderen Territorien einzusetzen, um missliebige Weltfeinde auszuschalten. Eine Vorform dieser etwas brutal erscheinen Methode ist der Wirtschaftskrieg, der viele Stufen und Facetten aufweist.

Als Russland in den 70er Jahren noch nicht in der Lage war, sich mit Getreide selbst zu versorgen und diesen überwiegend aus den USA bezog, wurde Getreide auch vom Westen als Waffe gegenüber dem Osten eingesetzt. Seinerzeit rechnete der Westen nicht damit, dass Russland seine eigene Landwirtschaft so umgestaltete, dass es in der Lage war, sich selbst zu versorgen. Wenn Frau von der Leyen jetzt theatralisch beklagt, dass Russland Weizen und die Energie als Waffe einsetzt und damit zur Not und zum Hunger der Bevölkerung beiträgt, dann erstaunt dies doch sehr.

Man darf davon ausgehen, dass diese Frau nicht so einfältig ist, wie es auf den ersten Blick den Anschein haben könnte, weil von ihr der Eindruck erweckt wird, Russland verhalte sich verbrecherisch, wobei dies kein anderer Staat jemals tun würde oder getan hätte. Es kann sein, dass Frau von der Leyen an ihre eigenen demagogischen Worte glaubt. Sie sollte sich aber einmal mit der Entwicklung des Kampfes um Nahrungsmittel und Rohstoffen befassen. Dann würde sie sehr schnell feststellen, dass der Kampf um Getreide und andere Rohstoffe nicht dem teuflischen Gehirn eines Putin entsprungen ist, sondern alle Nationen dieser Welt an diesem Kampf beteiligt sind. Nicht umsonst hatte die Uno bereits vor Jahren vor einem Neokurialismus gewarnt, weil nicht nur mit Getreide aggressiv gehandelt wurde, sondern mit dem Boden, auf dem Getreide wächst. Reiche Schwellenländer wie Saudi-Arabien und Wachstumsriesen wie China sichern sich weltweit Land und Anbaulizenzen. Auch die USA ist an solchen Landkäufen beteiligt.

„Der Sudan“, sagt Uno-Mitarbeiter Kanro Oshidari, „könnte sich selbst versorgen. Er könnte die Kornkammer Afrikas sein, wenn er das eigene Ackerland nicht an ausländische Investoren verkaufen würde.“ (Quelle: „Die Welt“ 25.10.2009)

Warum reagiert Putin jetzt mit Gegenmaßnahmen, über die Frau von der Leyen meint, sie seien verbrecherisch und nicht akzeptabel? Wahrscheinlich hat Frau von der Leyen noch gar nicht bemerkt, dass der Beginn des Wirtschaftskrieges von den USA und der EU, die das ausführende Organ in Europa für die USA zu sein scheint, ausgegangen ist. Nicht nur, dass die USA ihre völkerrechtswidrigen sogenannten Strafmaßnahmen gegen mißliebige Staaten praktizieren, auch angeblich souveräne Staaten unterwerfen sich dem Diktat der USA und beteiligen sich willfährig an den sogenannten Sanktionen. Auf welcher Rechtsgrundlage werden Vermögenswerte von ausländischen Staatsbürgern, ohne eine Rechtsgrundlage enteignet – vornehm ausgedrückt „eingefroren“? Mit Rechtsstaatlichkeit hat dies gar nichts zu tun, so dass Frau von der Leyen mit ihrer Forderung nach Rechtsstaatlichkeit doch sehr viel vorsichtiger sein sollte. Der Gipfel der internationalen Wirtschaftskriegsführung ist der Ausschluss eines Landes aus dem Zahlungsverkehr.

Wenn jetzt Russland seinerseits die Ausfuhr von Waren verhindert, ist dies legitim und eine Art Notwehr. Vielleicht sollte sich Frau von der Leyen einmal mit den wissenschaftlichen Ausführungen der Leibnitz Gesellschaft befassen. Im IAMO Policy Brief 41 beleuchten die IAMO Wissenschaftler Osama Ahmed, Thomas Glauben, Maximilian Heigermoser und Sören Prehn die aktuellen Entwicklungen im globalen Weizenhandel und reflektieren die neue Rolle der EU und der Schwarzmeerregion bei Exporten. In einem Bericht des Leibnitz Instituts wird festgestellt, dass seit Mitte des letzten Jahrzehnts zu beobachten sei, dass der Euronext-Terminmarkt für die Preisfindung auf internationalen Weizenmärkten gegenüber den bisher dominierenden US-Terminmärkten an Bedeutung hinzugewonnen hat. Tatsächlich scheinen die US-Terminmärkte seit 2015 zunehmend auf Veränderungen an der Euronext (MATIF) zu reagieren und nicht mehr umgekehrt. Die Forscher weisen darauf hin, dass es zwingend notwendig sei, dass der Westen mit dem Osten, also auch mit Russland kooperieren muss. Sie warnen vor den Gefahren eskalierender Wirtschaft Sanktionen und Gegensanktionen. Wortwörtlich steht im Bericht vom 21.07.21 „Es ist eine Binsenweisheit, dass internationale Geschäftsbeziehungen nicht nur das wirtschaftliche Wohlergehen der Menschen befördern, sondern auch zur Milderung internationaler Konflikte beitragen können. Die Erwartung, dass man eigene Interessen und Wertvorstellungen in anderen Ländern durch den Abbruch von Wirtschaftsbeziehungen durchsetzen kann, ist naiv.“
Die Politik der EU, die offensichtlich nur dem Herrn im T-Shirt in Kiew zu folgen scheint, missachtet die Bedürfnisse der Bevölkerung, weil man nur die Niederlage Russlands durchsetzen will. Dieses Ziel scheint mit aller Brutalität durchgesetzt zu werden, ohne dabei an die Not der betroffenen Bevölkerung zu denken.

Frau von der Leyen sollte einmal den Herrn mit dem T-Shirt in Kiew darauf hinweisen, dass er aufhören soll, ständig weitere Kriegshysterie zu schüren und lieber sich endlich damit beschäftigen sollte, wie man auf diplomatischem Wege den Konflikt mit Russland beenden kann. Wenn man aufhören würde, diesen Herrn weiter mit Waffen zu bedienen, wäre das Morden längst beendet. Auch wenn einige immer meinen, „Putin darf nicht gewinnen“, so wird man damit kein Erfolg haben, sondern nur billigend in Kauf nehmen, dass weiter unschuldige Menschen umgebracht werden. Die Ernährungssituation wird ebenfalls nur noch katastrophaler.

 

 

 

 

 

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Die Diktatur ist jetzt auch in Deutschland Realität geworden!

Deutschland scheint inzwischen – ohne dass dies jemand bemerkt hat – in einer Diktatur angekommen zu sein. Während die öffentlich-rechtlichen Sender in epischer Breite darüber berichten, dass in Russland immer mehr Medien und Publikationen verboten werden und dies als Beleg dafür anführen, dass Putin ein übler Diktator sei, wird in Deutschland nichts anderes gemacht. Da entscheidet die EU über Nacht, dass RT-DE und Sputnik verboten werden, weil sie Propaganda verbreiten und schon erfolgt einen Tag später die Abschaltung über alle Internetkanäle sowie der Emails.

Wer entscheidet heute eigentlich, was gesendet und veröffentlicht werden darf oder nicht? Wurde uns Bürgern nicht immer vermittelt, dass wir Presse- und Meinungsfreiheit haben? Dies bedeutet, dass jeder das Recht hat zu sagen und zu denken, was er meint sagen oder denken zu müssen. Einschränkungen dieser Freiheit können keine Verwaltungen, zu denen im Übrigen auch die Regierungschefs gehören, verfügen, sondern nur Gerichte. Jetzt scheinen alle Rechtsgrundsätze außer Kraft gesetzt zu werden.

Wenn man die faschistischen Praktiken, mit den jetzt die Bürger konfrontiert werden, vor Augen hält, dann bedeutet dies doch im Klartext, dass einige Politiker Angst davor haben, wenn sich die Bürger umfassend informieren wollen und nicht nur auf die Einheitsmeinung der Regierung hören wollen. Oder hält man die eigenen Bürger für so verblödet, dass sie nicht selbst darüber entscheiden können, was sie als wahr oder unwahr ansehen?

Was am meisten erschreckt, ist die Tatsache, in welcher Schnelligkeit in die angeblich freien Medien und in das freie Internet eingegriffen werden kann und einfach über Nacht Bereiche für die Öffentlichkeit gesperrt werden können. Im vorliegenden Fall werden viele Bürger noch gar nicht wahrgenommen haben, dass die Regierung hier wie Faschisten einfach eine Meinung ausgeschaltet haben. Bemerkenswert ist auch die Schnelligkeit dieses Verfahrens. Aber ein weiterer Gesichtspunkt kann nur noch Erstaunen hervorrufen. Die sogenannten Grünen haben den Bürgern bisher immer darzustellen versucht, dass sie gegen jede staatliche Einflussnahme im Internet seien und für die Freiheit der Meinungsäußerung eintreten. Jetzt haben die sogenannten Grünen wieder einmal ihr wahres Gesicht gezeigt, nämlich das Gesicht von Diktatoren, die glauben, anderen vorschreiben zu können, was diese zu denken und zu hören haben. Die sogenannten Grünen haben gezeigt, dass sie sich von anderen Machtpolitikern in keiner Weise unterscheiden. Man kann nur hoffen, dass die Bürger endlich merken, wie sie von dieser angeblichen Umweltpartei an der Nase herumgeführt werden.

Nachdem die sauberen Demokraten eine alternative Informationsquelle einfach über Nacht ausgeschaltet haben, können sie ja zufrieden sein, weil die Bürger jetzt nur noch von der Einheitsmeinung der Regierungsparteien berieselt werden können. Vielleicht glauben sie sogar, dass man ihnen dies auch abnimmt und die diktatorische Abschaltung anderer Meinungen mit Dank entgegennimmt. Was jetzt aber erreicht wurde, ist die Sicherheit, dass auch in Deutschland die Meinungsfreiheit nur eine hohle Phrase ist und man sich jetzt darauf einrichten muß, andere, möglichst objektive Informationsquellen zu finden. Diese werden nicht mehr in dem angeblich freien Internet zu finden sein.

Die Kampagne der AfD „Gemeinsam für das Grundgesetz“ trifft den Kern. Es ist höchste Zeit, dass sich auch die Politiker wieder darauf besinnen sollten, dass sie nicht willkürlich ihre Macht einsetzen können, sondern sich im Rahmen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschlands zu orientieren haben.

Die Alternative für Deutschland steht zum deutschen Grundgesetz und zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Und die AfD warnt vor einer politischen Instrumentalisierung des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegen die Opposition. Tino Chrupalla, Bundessprecher der Alternative für Deutschland, erklärt: „Die Mitglieder der Bundesregierung haben sich per Eid zur Verteidigung des Grundgesetzes verpflichtet. Dazu gehört auch, demokratische Parteien an der Willensbildung mitwirken zu lassen. Unter Nancy Faeser wird das Bundesinnenministerium noch stärker als zuvor für eine parteipolitische Agenda missbraucht. Das Hauptziel des deutschen Inlandsgeheimdienstes sollte die Verteidigung der verfassungsmäßigen Ordnung sein. Er darf nicht von den Regierungsparteien instrumentalisiert werden, um der Opposition zu schaden. Streiten wir deshalb zusammen für unser Grundgesetz und unsere politischen Grundrechte!“

Die Erklärungen der AfD werden zur Zeit noch nicht gesperrt, sie werden aber auch nicht der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht, weil die Verlautbarungen dieser Partei einfach totgeschwiegen werden.

Warten wir ab, bis auch solche Erklärungen einfach aus dem Internet gelöscht werden. Eine Rechtsstaatlichkeit, um ein solches Verfahren durchzusetzen, scheint nicht mehr zu funktionieren.

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Polen schützt Grundlagen unserer Zivilisation vor übergriffiger EU!

Im Europäischen Parlament erfolgte heute eine intensive Diskussion über die angebliche Krise der Rechtsstaatlichkeit in Polen. Das polnische Verfassungsgericht hatte Anfang Oktober entschieden, dass Teile des EU-Rechts nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar seien. Es ist darauf hinzuweisen, daß das polnische Verfassungsgericht den Europäischen Gerichtshof nicht grundsätzlich in Frage gestellt hat. Er hat ausschließlich festgestellt, daß der Europäische Gerichtshof auch verpflichtet sei, sich an das gesetzte Recht zu halten und es nicht zulässig ist, wenn sich der Europäische Gerichtshof Rechte anmaßt, die ihm eben nicht zustehen.

Die Grundsatzfrage, die bei den gegenwärtigen Auseinandersetzungen leider untergeht, stellt sich ganz anders: Haben die Mitgliedsländer der EU tatsächlich ihre Souveränität als eigenständiger Staat an Brüssel abgegeben? In zunehmenden Maßen wird von Brüssel unter der Federführung der englischsprechenden deutschen Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen der Eindruck vermittelt, als wenn die EU ein Staat sei und die Mitgliedsländer seien keine souveränen Nationalstaaten, sondern Unterabteilungen von Brüssel. Genau hier hat Polen den Konflikt auf den Punkt gebracht. Wir vertreten die Auffassung, daß man froh sein kann, daß nach dem Vereinigten Königreich jetzt ein zweites Land nicht mehr bereit ist, sich wie eine Brüsseler Kolonie behandeln zu lassen. Zur Souveränität eines Staates gehört es selbstverständlich, daß es seine internen Angelegenheiten selbst regelt und sich nicht von einer Verwaltungsbürokratie eines Pseudostaates vorschreiben läßt, wie es zu handeln hat. Besonders merkwürdig war die Einlassung des Christdemokraten Weber, der daran erinnerte, dass zwar die „Verfassungen der Mitgliedsländer fundamental sind, aber die Hausordnung der EU wichtiger ist als die einzelnen Verfassungen“. Und diese Hausordnung sei in den europäischen Verträgen vereinbart worden. Merkt dieser saubere Demokrat gar nicht, was er da für eine gewaltige Unverschämtheit zum Ausdruck bringt? Wie kann eine „Hausordnung“ einer Verwaltungsgemeinschaft höher angesiedelt sein als eine Verfassung eines souveränen Staates? Und vielleicht darf man Herrn Weber daran erinnern, daß es keine EU-Verfassung aus gutem Grunde gibt. Uns ist bisher nicht bekannt, daß in irgendwelchen europäischen Verträgen Mitgliedsstaaten ihre Souveränität aufgegeben hätten. Bei Deutschland muß man dies leider ein wenig anders sehen. Hier scheint die bisherige Regierung und auch die zukünftige Regierung gegen die Interessen ihres eigenen Volkes alle Eigenständigkeiten freiwillig aufgeben zu wollen, obwohl die Bürger dazu nie befragt wurden und der Regierung auch nie eine solche Vollmacht erteilt haben. Das Verhalten der deutschen Regierung hebt sich aber auch besonders negativ von allen anderen europäischen Regierungen ab. Die NZZ schreibt heute in einem Kommentar, daß es „in Deutschland eine Verachtung für die Nation und für alles, was mit staatlicher Souveränität zusammenhängt“ gäbe. Dabei sei besonders schlimm, so wird in der NZZ weiter ausgeführt, daß deutsche Politiker und Vertreter der Medien und der Wissenschaft andere Europäer darüber belehren, wie schädlich Nationalismus sei und wie wichtig vertiefte europäische Integration wäre“. Insofern verwundert es nicht, wenn den deutschen Bürgern jetzt ein Polen „erzählt“ wird, daß eigentlich aus der EU austreten müßte.

Wie „demokratisch“ in der EU verfahren wird, sollte Herr Weber ja wissen. Schließlich hatte man den Bürgern seinerzeit erzählt, daß sie einen Kommissionspräsidenten wählen. Nachdem die Wahl zum Europäischen Parlament abgeschlossen war, wurde plötzlich und unerwartet die englischsprechende deutsche gescheiterte Verteidigungsministerin zur Kommissionspräsidentin einfach ernannt. Wenn Weber jetzt fordert, daß die EU-Kommission und den Rat der Regierungen, in dem schwelenden Streit mit Polen endlich „Klarheit“ zu schaffen, dann kann man dem nur zustimmen. Allerdings bedeutet dies nicht unbedingt, daß die englisch sprechende deutsche Kommissionspräsidentin festlegten kann, was Recht oder Unrecht sein soll. Und auch Herr Weber wird nicht darüber entscheiden, wann ein Mitgliedsstaat die Unabhängigkeit der Rechtsordnung infrage stellt und dann faktisch als Mitgliedsland der EU ausscheidet. Die Ansicht der EU-Kommission, wonach das EU-Recht grundsätzlich Vorrang vor nationalem Recht hat, ist schlicht und einfach ein maßloser Mißbrauch ihrer Aufgabenstellung. Man kann ja zu einer solchen Auffassung kommen, dann müssen aber die Bürger in den Mitgliedsstaaten darüber abstimmen, daß sie zukünftig die Souveränität ihres Landes aufgeben wollen.

Prof. Dr. Jörg Meuthen, Leiter der AfD-Delegation im EU-Parlament und Bundessprecher der AfD, erklärte: „Träte Polen aus der EU aus, könnte man das EU-Parlament faktisch abschaffen, denn es vergeht kaum eine Plenarwoche, in der Polen in Straßburg nicht an den Pranger gestellt wird. Die Vorwürfe, die Brüssel der Regierung in Warschau macht, sind abstrus: Nicht Polen hat ein Problem mit seiner Rechtsstaatlichkeit, sehr wohl aber die EU bei der Einhaltung ihres eigenen Rechts. Man kann Warschau nicht verübeln, dass es seine eigenen Gerichte ernstnimmt. Wünschenswert wäre es, wenn andere Staaten diesem Vorbild folgten. Das EU-Recht hat nur dann Vorrang vor nationalem Recht, wenn es um EU-Kompetenzen geht. Die EU kann aber nicht willkürlich selbst entscheiden, was ihre Kompetenzen sind und diese beliebig erweitern. Diese Feststellung des polnischen Verfassungsgerichts wurde in dieser oder ähnlicher Form auch schon von Verfassungsgerichten anderer Staaten geteilt, etwa in Spanien, Frankreich, aber auch in Deutschland. Das Vorgehen gegen Polen, die finanzielle Erpressung und die Drohung eines Ausschlusses aus dem EU-Staatenbund sind also nicht juristisch, sondern politisch motiviert: Man stört sich daran, dass Polen die linksglobalistische Agenda mit ihrer LGBTIQ-Propaganda, ihrem Multikultifetisch und ihrem Abtreibungskult nicht mitmacht und stattdessen sein christlich-abendländisches Erbe, seine Traditionen und seine Identität schützt – also mithin die Grundlagen unserer Zivilisation, für die man sich im Europa des 21. Jahrhunderts leider immer mehr rechtfertigen muss.‘‘

Vielleicht darf daran erinnert werden und hier nehmen wir den Gedanken des Kommentators der Neuen Züricher Zeitung von der heutigen Ausgabe auf, daß die Mehrzahl der Staaten Europas Nationen sind, die lange um ihre „Souveränität haben bangen müssen“. Wir fügen an, daß es mehr als verständlich ist, daß jetzt auch Polen, auf seine eigene Nationalität besteht. Wenn Deutschland mittlerweile kein Interesse haben sollte, ein eigenständiger Staat zu sein, dann bedeutet das noch lange nicht, daß dieser irrigen Auffassung andere Staaten folgen müssen.

Wir sind auch der Meinung, daß wir uns als Deutsche wieder auf unsere Nation besinnen müssen, weil sonst der Konsens in unserer Gesellschaft endgültig zerbricht. Das hat mit Nationalismus im Sinne der links orientierten Journalisten, die uns ihre Denkart von Nationalismus einhämmern wollen, absolut nichts zu tun.

 

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Bei manchen Freunden braucht man keine Feinde – das gilt auch gegenüber Staaten

Nord-Stream 2 ist mittlerweile ein sichtbares Beispiel, wie die USA sich anmaßen, ihre eigenen Vorstellungen mit Gewalt – sei es militärisch oder mit wirtschaftlichen Sanktionen weltweit durchzusetzen. In der Regel geht es dabei um knallhartes Durchsetzen eigener wirtschaftlichen Interessen.

Mit welchem Recht gehen die USA gegen Firmen vor, die Geschäfte mit Rußland machen, weil sie der amerikanischen Regierung nicht passen? Gerade die USA, die immer besonders hervorheben, für die Freiheit einzutreten, die besonders die westliche Wertegemeinschaft geradezu wie eine Monstranz vor sich hertragen, scheren sich einen Teufel, wenn es darum geht, Rechtsstaatlichkeit auch zu praktizieren. Seit wann ist im Völkerrecht vorgesehen, daß ein Land, nur weil es glaubt, die Macht dazu zu haben, gegenüber anderen souveränen Staaten „Strafaktionen“ durchzuführen, um diese Staaten zu zwingen, sich dem Diktat von Amerika zu unterwerfen?

Erstaunlich ist, daß die Bundesrepublik Deutschland hier nicht massiver einer solchen diktatorischen  und völkerrechtswidrigen Verhaltensweise entgegentritt. Immerhin hat man im Fall Nord-Stream 2 zumindest verbal zum Ausdruck gebracht, daß man das Verhalten der amerikanischen Regierung nicht akzeptiert. Dies hindert aber am Projekt Nord-Stream 2 beteiligte Firmen, nicht daran, aus Angst vor Sanktionen der USA, sich von diesem Geschäft zurückzuziehen.

Allein die Begründung der amerikanischen Regierung – und da ist es völlig gleich, ob die Republikaner oder die Demokraten regieren – man sehe durch Nord-Stream 2 eine zu große Abhängigkeit in der Energieversorgung Europas gegenüber Rußland, ist gelinde gesagt eine Unverschämtheit. Was Deutschland oder die EU für richtig oder falsch halten, geht erst einmal die USA überhaupt nichts an.

Aber man muß in diesem Zusammenhang auch darauf verweisen, daß die EU und auch Deutschland sich ja auch der gleichen Praktiken wie die USA bedienen, indem sie Sanktionen gegenüber Rußland verhängen, wenn sie meinen, Entscheidungen der russischen Regierung, die sich auf innere Angelegenheiten des russischen Staates beziehen, kritisieren zu müssen. Im Gegensatz zu den USA, die aufgrund ihrer Macht bei ihrer völkerrechtswidrigen „Sanktions-Bestrafungs-Politik“  Wut und Zorn auslösen, weil man gegenüber den USA glaubt machtlos zu sein, macht sich Deutschland und Brüssel bei solchen Maßnahmen nur lächerlich. Deutschland und Brüssel glauben doch nicht allen Ernstes, Rußland vorschreiben zu können, welche Entscheidungen die russische Regierung im eigenen Land zu treffen hat.

Und was die Rolle des Herrn Nawalny betrifft, dem vorgeworfen wurde, Bewährungsauflagen nicht erfüllt zu haben, muß doch gefragt werden, wie es kommt, daß er in Deutschland während des Genesungsaufenthaltes immerhin in der Lage war, zusammen mit der Unterstützung staatlicher Stellen einen Film zu produzieren, der sich gegen die Regierung in Rußland richtete? Es wäre doch sehr interessant zu erfahren, wie in einem solchen Fall mit umgekehrten Vorzeichen die amerikanische Regierung gegenüber ihrem Staatsbürger vorgegangen wäre.

 

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Nawalny – Gibt es Parallelen in das Jahr 1917 ?

Wenn es darum geht, Rußland gegenüber nachzuweisen, daß es für die Welt ein besonderes Sicherheitsrisiko ist und daß Putin die westliche Welt – ich möchte mir den Begriff „Wertegemeinschaft“ versagen, militärisch bedroht, scheinen sich immer wieder Ereignisse zu finden, die diese These bestätigen. Jedes Ereignis, gleichgültig, ob die Hintergründe aufgeklärt werden konnten, wird bereits unmittelbar nach dem Geschehen der russischen Regierung unterstellt. Dies führt dann dazu, daß – unter der Stabsführung der USA – unverzüglich wirtschaftliche Sanktionen verfügt werden, die – wenn es „der große Arm der USA“ so will – natürlich von allen Mitgliedern der westlichen Wertegemeinschaft umzusetzen sind. Dies muß natürlich aus innerer Überzeugung erfolgen. Wenn diese Überzeugung fehlt, dann werden die Sanktionen des hyperdemokratischen Staates USA gleich auch auf die Staaten ausgeweitet, die sich dem Willen der USA nicht unterordnen. So ganz nebenbei sollte an dieser Stelle gefragt werden, mit welcher rechtlichen, aber auch moralischen Grundlage, werden überhaupt Sanktionen gegen andere Staaten von den USA veranlaßt? Warum unterwerfen sich angeblich souveräne Staaten dem Diktat der USA?

Es hat den Anschein, als wenn die sogenannte westliche Wertegemeinschaft mit allen Mitteln daran arbeitet, in Rußland von außen das Klima so zu verändern, daß die dortige Bevölkerung die für den Westen mißliebige Regierung in Rußland stürzt. Hier schließt sich der Kreis zum Jahr 1917. Die Neue Züricher Zeitung titelte in ihrer Online-Ausgabe vom 28.1.2021 „Nawalnys Heimkehr – eine Operation des deutschen Geheimdienstes á la <<Lenin 1917>>? Die Parallelen sind durchaus erkennbar. Die Behauptungen Nawalnys, Putin habe sich einen riesigen Palast privat angeeignet, wird 1 : 1 übernommen, ohne selbst diese Angelegenheit überprüft zu haben. Wer hat eigentlich den Videofilm, der von Nawalny in das Internet gestellt wurde, hergestellt? Es wäre doch sehr interessant zu wissen, welches Material von wem in diesem Film zusammengestellt worden ist. Kann es sein, daß auch hier Geheimdienststellen aktiv geworden sind? Ist dieser Film während des Aufenthalts Nawalnys in Deutschland hergestellt worden? Liegt es im Interesse der deutschen Bürger, wenn interne russische Auseinandersetzungen dazu benutzt werden, zusätzlich von außen zu befeuern?

Es war einmal – so könnte man wie im Märchen feststellen – Konsens zwischen zivilisierten Regierungen, sich nicht in interne Angelegenheiten anderer Staaten einzumischen. Aber mittlerweile meinen die USA und ihre abhängigen Staaten, sie müssten in der gesamten Welt für Ordnung sorgen, sie müssten allein festlegen, was Rechtsstaatlichkeit ist. Sie selbst meinen natürlich das Recht zu haben, auch mit nicht demokratischen Staaten zusammenzuarbeiten, wenn es ihrer Sache dient. Ein Blick in die Türkei zeigt, wie unterschiedlich der Maßstab angelegt wird. Wer hat eigentlich aus dem Westen gefragt, was aus den vielen verhafteten türkischen Bürgern geworden ist, denen von Erdogan unterstellt wurde, mit  Fethullah Gülen zusammen gearbeitet zu haben? Was ist aus den türkischen Militärs geworden, die verhaftet wurden und bisher nicht mehr aufgetaucht sind? Hat es hier Sanktionen im gleichen Umfang wie gegenüber Rußland gegeben? Und was ist mit dem Mord an dem Journalisten Jamal Khashoggi, der kaltblütig ermordet wurde? Hat es hier ebenfalls die gleichen Sanktionen wie gegenüber Rußland gegeben?

So könnte die Liste der unterschiedlichen Verhaltensweisen der westlichen Staaten endlos fortgesetzt werden. Dabei wird jedoch erkennbar, daß „Rechtsstaatlichkeit“ offensichtlich nicht gleich „Rechtstaatlichkeit“ ist, sondern wohl mehr davon abhängt, wer festlegt, was er selbst unter sogenannter Rechtsstaatlichkeit versteht. 

Das Einschleusen von Lenin durch die damalige deutsche Reichsregierung hat – historisch betrachtet – zwar eine Revolution in Rußland ausgelöst. Sie hat aber das Land dauerhaft keinesfalls dazu bewegen können, sich selbst aufzulösen und seine eigenen Prinzipien zu verraten.

Es scheint mir doch angebracht zu sein, einmal darüber nachzudenken, ob der Westen das Recht hat, sein eigenes sogenanntes Wertesystem allen anderen Staaten aufzudrängen und dies ggf. auch mit Gewalt, Sanktionen sind Gewalt und letztlich auch eine Form des Krieges, durchzusetzen.

Vielleicht kommen die Bürger in Deutschland mehr zu der Überzeugung, daß es sinnvoller ist, mit seinen Nachbarn ein gutes Verhältnis zu pflegen, als mit einem „Freund“, zwischen dem ein großes Meer liegt und der im Bedarfsfall doch meint, erst einmal seine eigenen Interessen vertreten zu müssen.

 

 

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Rechtsstaatlichkeit aus dem Blickwinkel einer grünen Ministerin in Sachsen

12.12.2020/Bor

Die Sächsische Zeitung titelte in ihrer heutigen Ausgabe vom 12./13.12.2020 “Richter wehren sich gegen Einmischung”. Sie berichtete, daß der Richterverein eine neue Vorschrift der Ministerin zur Bagatellkriminalität kritisiert. Die Zeitung weist aber auch darauf hin, daß es offensichtlich bei diesem Konflikt um viel mehr geht.

Was ist geschehen? Da wird den Bürgern immer wieder erzählt, wie die Rechtsstaatlichkeit in Polen ausgehebelt wird, weil eine Altersgrenze für Richter vom Parlament eingeführt wurde und damit einige ältere Richter aufgrund der Altersgrenze aus dem Richterdienst ausscheiden mußten. So ganz nebenbei, auch in Deutschland gibt es eine Altersbegrenzung für Richter und Staatsanwälte.

Nun gibt es in Sachsen eine Justizministerin der Partei der Grünen, die sich durch eine besondere Qualifikation für dieses Amt auszeichnet, weil sie eben nicht Juristin, sondern Politikwissenschaftlerin ist. Eigentlich ist dies aus dem Blickwinkel der früheren, sich als sozialistisch bezeichneten DDR folgerichtig, weil Justiz sich an einer sozialistischen Gesellschaft auszurichten hat und Recht ist, was die sozialistische Gesellschaft festlegt. Der “kleine Fehler” ist nur, daß es die DDR nicht mehr gibt und die Bundesrepublik Deutschland sich das Grundgesetz als Handlungsmaxime gegeben hat.

Auch wenn man die Rechtsauffassungen dieser Ministerin zur Frage der Abstammung näher betrachtet, die sie auf eine neue gesetzliche Grundlage stellen will, kann man zu der Befürchtung kommen, daß diese Ministerin nicht dem Recht, sondern ihrer gesellschaftspolitischen Ideologie verpflichtet zu sein scheint.

So kann es auch nicht überraschen, daß diese Staatsministerin der “Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung” eine schriftliche Vorschrift den Staatsanwaltschaften zukommen läßt, wie sie die Strafverfolgung im Sinne der politischen Auffassung der Ministerin auszuüben haben. Der Richterverein stellt fest, daß die geplante Verwaltungsvorschrift der Ministerin Katja Meier (Grüne) mehr als ein Leitfaden sei, sondern eine gezielte politische Einmischung darstellt. Es gehöre nicht zur Aufgabe der Exekutive “Grundsätze der Strafverfolgung” festzulegen.

Neben Hinweisen bei Strafverfolgungen bei Einkommens- und Vermögensdelikten – geringfügige Straftaten sollen nicht mehr verfolgt werden – geht es aber auch um den Besitz von Betäubungsmitteln. Es soll ein Konsumbedarf von 0,5 Gramm Cannabis oder ein Gramm Ecstasy zugestanden werden, so daß hier kein öffentliches Interesse für ein Strafverfolgung bestehen soll.

Ist das Verhalten dieser Grünen – Politikerin anders zu bewerten, als der behauptete Eingriff in die Justiz in Polen? Als Bürger kann man sich nur verdutzt die Augen reiben und rätseln, ob die Trennung der Gewalten nach unserem Rechtssystem jetzt von den Grünen beendet wird und nur dann gilt, wenn es aus politischen Gründen opportun ist!

Die Bürger sollten einmal näher betrachten, was diese Ministerin noch weiter umsetzen will. Warum hat denn der CDU – Ministerpräsident Michael Kretschmer nicht seine Ministerin angewiesen, sich an Recht und Ordnung zu halten? Dies wird doch auch von allen Bürgern erwartet. Oder kann sich eine Grünen – Ministerin ein eigenes Recht schaffen?

Der Sächsischen Zeitung kann man nur dankbar sein, daß sie diesen drohenden Rechtsbruch einer Grünen – Ministerin durch einen großen Artikel in die Öffentlichkeit bringt.