Die Europäische Kommission der EU-Bürokratie in Brüssel hat im Jahr 2020 eine Verordnung im Rahmen des sogenannten „Green Deals der EU“, eine Sinnlosschöpfung der deutschen nicht deutschsprechenden Ursula von der Leyen verabschiedet. Zentraler Baustein dieser Bürokratenanweisung ist die sogenannte EU-Taxonomie-Verordnung. Die EU-Bürokratie maßt sich mit dieser Verordnung an, durch rechtlich irrelevante Hinweise, die faktisch wie eine Verordnung angesehen werden, Selektionen im Finanzierungsverhalten von Investoren zu steuern. Die bisher bekannteste „indirekte Steuerung“ ist die vorgenannte Taxonomie-Verordnung, durch die eine nachhaltige Energieerzeugung dargestellt werden soll.
Bereits bei dieser Verordnung zeigte sich die Widersprüchlichkeit einer solchen diktatorischen Vorgehensweise, weil bereits bei den Mitgliedsstaaten der EU sehr unterschiedliche Auffassungen über die in dieser Verordnung getroffenen Festlegungen bestehen. Die links-gelb getüpfelte Einheitskoalition reagierte verärgert, weil die EU-Bürokraten die Stromerzeugung durch Kernkraft als nachhaltig eingestuft haben. Sie hatte allerdings keine Bedenken, daß die gleichen Bürokraten Gas ebenfalls als nachhaltig bezeichneten. An diesem Beispiel kann man bereits die Fragwürdigkeit einer solchen Praxis erkennen. Ohne jegliche Rechtslegitimation werden Finanzströme gesteuert, weil die Großkapitalverteiler – in der Regel verwalten sie die Vermögen ihrer Anleger und nicht ihr eigenes Geld – nach den Richtlinien vermeintlicher Meinungsführer die Investitionen vornehmen. Damit werden Finanzierungsströme gelenkt, wobei in der Regel in keiner Weise erkennbar ist, wer welche Festlegungen getroffen hat.
Jetzt berichtete die „Welt“ daß eine Expertenrunde Empfehlungen für eine Klassifizierung ausarbeitet. Dabei geht es um eine Festlegung, ob Produkte oder Dienstleistungen von Unternehmen von der EU positiv oder negativ bewertet werden. Bei der Festlegung der jeweiligen Kriterien geht es nicht nur um die eigentlichen Produkte, sondern auch um die Art und Weise ihrer Herstellung. Es geht also um eine Bewertung von Unternehmen, ob sich diese sozialverträglich verhalten oder nicht.
Natürlich berufen sich die EU-Bürokraten auf eine Legitimation ihres Handelns. Mit dem Vertrag von Amsterdam, der am 1. Mai 1999 in Kraft trat, wurde Nachhaltige Entwicklung als ein grundlegendes Ziel der Europäischen Union (EU) verankert. Im Jahr 2001 wurde die erste europäische Nachhaltigkeitsstrategie vom Europäischen Rat in Göteborg verabschiedet. Sie ergänzte die „Lissabon-Strategie“ für Wachstum und Beschäftigung um die Umweltdimension und widmete sich der Art und Weise, wie politische Entscheidungen und Weichenstellungen am Aspekt der „Nachhaltigkeit“ ausgerichtet werden können. Die Nachhaltigkeitsstrategie der EU steht für einen sektorenübergreifenden Politikansatz, bei dem Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik Hand in Hand gehen.
Entscheidend ist jedoch, was aus solchen grundsätzlichen Festlegungen in der Praxis gemacht wird. Für die EU-Bürokraten scheint dies die Grundlage dafür zu sein, alle Lebensbereiche der Bürger in den einzelnen nationalen Staaten regeln und bestimmen zu können. Natürlich dient alles dem Schutz der Umwelt. Eines Tages stellen aber die Bürger in ihren eigenen Heimatländern fest, daß ihre eigene Regierung gar nichts mehr zu sagen hat, weil alle Festlegungen nur noch von Brüssel aus erfolgen. Wenn man sich die Bereiche, die nach Auffassung der EU reglungsbedürftig sind, ansieht, dann kann man feststellen, daß sich die EU-Bürokraten auch in Bereichen einmischen, in denen sie von den EU-Verträgen aus betrachtet, gar keine Zuständigkeiten haben.
Ein Regelbedürfnis meint die EU in folgenden Bereichen zu sehen:
- Klimawandel und saubere Energie
- nachhaltiger Verkehr
- nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion
- Erhaltung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen
- Gesundheit
- globale Herausforderungen in Bezug auf Armut und Nachhaltige Entwicklung
- soziale Eingliederung, Demografie und Migration
Über ihre Richtlinien wird dies jedoch vollständig ausgehebelt.
Die schleichende Entmachtung der nationalen Staaten in Europa wird auch dadurch begünstigt, ja wahrscheinlich sogar beschleunigt, weil Banken im vorauseilendenden Gehorsam sich an die Richtlinien dieser EU-Bürokraten halten und ihre Finanzierung an diesen Richtlinien orientieren. Die Welt berichtete, daß bereits heute viele Banken – nicht nur in Deutschland – Regeln anwenden, die den EU-Richtlinien entsprechen. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (BDSV), wird in der Welt mit dem Satz zitiert: „Es entspricht einem diffusen Mainstream-Geschmack, indem sie alles, was mit Rüstung und Waffen zu tun hat, pauschal aus ihrem Portfolio ausgrenzen.“ Hintergrund dieses Verhaltens ist die Angst der Vorstände dieser Banken vor ihren Anteilseignern, die über die Hauptversammlungen Einfluß nehmen könnten. So wird von vielen Vorständen auch in einer Art des vorauseilenden Gehorsams alles vermieden, was Probleme für die Vorstände nach sich ziehen könnte.
Aber an dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, daß dies schon immer ein Prinzip von Diktaturen gewesen ist. Man schafft ein Meinungsklima der Angst, so daß viele Entscheidungen aus Angst gar nicht mehr getroffen werden und damit das umgesetzt wird, was sich ein kleiner, oft gar nicht in der Öffentlichkeit sichtbarer Kreis von Entscheidern ausgedacht hat, um selbst die gesamte Entscheidungsmacht auf sich zu konzentrieren. Erstaunlich ist nur, daß diese Mechanismen immer noch funktionieren, obwohl man den Bürgern im Rahmen der Vergangenheitsbewältigung immer wieder die Vergangenheit des Volkes vor Augen hält, so daß man doch auch die Mechanismen von Machtergreifungen kennen sollte.