Kategorien
Aktuell

Zwischen Bewertung und Urteil: Warum die Einstufung der AfD neu diskutiert werden muss

Das öffentliche Bild der AfD unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von dem, was staatliche Stellen und große gesellschaftliche Akteure in den vergangenen Jahren vermittelt haben.

Für viele Bürger dürfte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln im Eilverfahren überraschend gewesen sein. Das Gericht hat der Einstufung der AfD als „gesicherte rechtsextremistische Bestrebung“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vorläufig widersprochen.

1. Die Rolle staatlicher und gesellschaftlicher Akteure

Über Jahre entstand in der Öffentlichkeit der Eindruck, die AfD sei bereits gerichtlich als verfassungsfeindlich eingestuft worden. Diese Wahrnehmung wurde durch Äußerungen staatlicher Stellen, kirchlicher Institutionen und zivilgesellschaftlicher Organisationen verstärkt. Besonders der Verfassungsschutz – als dem Innenministerium unterstellte Behörde – prägte dieses Bild maßgeblich.

Auf dieser Grundlage wurden politische und gesellschaftliche Maßnahmen ergriffen, etwa:

  • die Nichtzulassung eines AfD-Kandidaten zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen,
  • der Ausschluss von AfD-Mitgliedern aus kirchlichen Ämtern,
  • die wiederholte Blockade von AfD-Abgeordneten bei der Wahl ins Bundestagspräsidium.

Diese Schritte wurden regelmäßig mit der angeblichen „gerichtlich festgestellten“ Verfassungsfeindlichkeit begründet – obwohl ein solches Urteil nicht existiert.

2. Die tatsächliche Rechtslage

Seit 2022 ist beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ein Hauptsacheverfahren anhängig, das über die Rechtmäßigkeit der Einstufung der AfD entscheiden soll. Dieses Verfahren ist bis heute nicht abgeschlossen.

Vor diesem Hintergrund ist es problematisch, dass das BfV bereits politische Tatsachen geschaffen hat, bevor eine gerichtliche Entscheidung vorliegt. Die Einstufung wirkt sich unmittelbar auf die Wahrnehmung der Partei aus und kann ihre parlamentarischen Rechte sowie ihre Wahlchancen beeinflussen – insbesondere im Vorfeld von Landtagswahlen.

3. Bedeutung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln

Das Verwaltungsgericht Köln hat im Eilverfahren festgestellt, dass derzeit keine die Gesamtpartei prägende extremistische Ausrichtung erkennbar sei. Die Pressemitteilung des Gerichts fällt ungewöhnlich ausführlich aus und begründet detailliert, warum die vorgelegten Erkenntnisse des BfV nicht ausreichen, um eine gesicherte extremistische Bestrebung der Gesamtpartei anzunehmen.

Die endgültige Entscheidung bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Dort wird sich zeigen, ob das BfV weitere belastbare Fakten vorlegen kann oder ob die vorläufige Einschätzung Bestand hat.

4. Politische und demokratische Implikationen

Der bisherige Verlauf legt nahe, dass staatliche Stellen – einschließlich der früheren Bundesinnenministerin – mit der Einstufung der AfD möglicherweise zu weit gegangen sind. Die Frage, ob damit nicht faktisch eine Vorwegnahme der Entscheidungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts erfolgte, ist berechtigt. Denn nur das Bundesverfassungsgericht kann verbindlich feststellen, ob eine Partei verfassungswidrig ist.

Vor diesem Hintergrund stellt sich aktuell die Frage, ob es im Interesse der demokratischen Kultur geboten wäre, politische Kampagnen gegen die größte Oppositionspartei zu beenden, bis eine gerichtliche Klärung vorliegt. Ebenso ist zu prüfen, ob Entscheidungen wie die Nichtzulassung des Oberbürgermeisterkandidaten in Ludwigshafen Bestand haben können. Auch kirchliche Institutionen könnten erwägen, ihre Praxis der Ausgrenzung von AfD-Mitgliedern vorerst auszusetzen.

Eine Rückkehr zu rechtsstaatlicher Zurückhaltung und institutioneller Neutralität würde dem Vertrauen in die demokratische Ordnung erheblich zugutekommen.


Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert