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Wie KI‑Modelle politische Kritik umdeuten: Eine Gegenüberstellung

Die Amadeu‑Antonio‑Stiftung bietet ein KI‑basiertes Modul an, das Kommentare automatisiert bewertet und angebliche „Störstrategien“ identifiziert. Um die Funktionsweise dieses Modells zu prüfen, habe ich meinen Kommentar zum Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) dort eingegeben.

Im Folgenden stelle ich meinen Originalkommentar der automatisierten Auswertung des Stiftungs‑Moduls gegenüber. Die Leser sollen sich selbst ein Bild davon machen, wie das Modell arbeitet und welche Schlussfolgerungen es zieht.

 

Mein eigener Kommentar: Juristen machen ihren eigenen Berufsstand unglaubwürdig

Unter dem Titel „Das linke Meinungssystem kennt keine moralischen Grenzen“ schrieb ich am 15.7. dieses Jahres über die Verbreitung eines sogenannten Gutachtens der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“, einem links‑politisch ausgerichteten Verein, der sich den Anstrich einer seriösen Gesellschaft für Freiheitsrechte geben will. Dieser Verein zeigte sich so überzeugt, dass er mit einem sogenannten Gutachten wissenschaftlich bewiesen habe, die AfD sei verfassungsfeindlich. Man glaubt, die Bürger mit einer Masse von über 1.000 Seiten, die dieses „Gutachten“ umfasst, überzeugen zu können, dass die AfD verboten werden müsse. Die linken Politiker der SED‑Nachfolgepartei meinten, eine Anhörung im Landtag von Thüringen – die man eher als Politposse bezeichnen sollte – durchführen zu sollen, um mit ausgewählten linken Parteiunterstützern darlegen zu können, dass jetzt endlich Höcke und Co. beseitigt werden könnten.

Ein weiterer Punkt, der sich aus dem Gutachten selbst ergibt, stellt die wissenschaftliche Glaubwürdigkeit infrage: Bei der Erstellung wurde KI eingesetzt. Die Verfasser benennen das Programm, das sie verwendet haben, ausdrücklich. Die KI wertete umfangreiche Daten anhand eines Systemprompts aus. Das bedeutet: Die KI klassifizierte Inhalte nach politisch definierten Kategorien wie „Rassismus“ oder „Demokratiefeindlichkeit“. Diese Kategorien sind jedoch nicht wissenschaftlich operationalisiert, sondern politisch vorgegeben. Damit hat nicht ein Jurist, sondern die KI entschieden, welche Inhalte überhaupt in die juristische Bewertung gelangen. Die spätere Subsumtion ist dadurch vor strukturiert und determiniert. Ein solches Gutachten wäre vor Gericht kaum als Beweis verwertbar.

Auch die Finanzierung des Vereins wirft Fragen auf. Er soll u. a. von der Open Society Fondation des Investors George Soros sowie der Luminate‑Stiftung unterstützt werden – beide weltweit für Projekte linksgrüner Ausrichtung bekannt. Das ist nicht verwerflich, aber es zeigt, dass der Verein politisch klar verortet ist.

Das aktuell vorgelegte Gutachten ist daher weniger ein wissenschaftlich fundiertes Dokument als vielmehr eine politische Kampfansage gegen eine missliebige Partei. Wissenschaft wird hier als Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele instrumentalisiert – und damit in ihrer Glaubwürdigkeit beschädigt.

Die Methodik eines solchen Vorgehens ist nicht strafbar, sie ist jedoch wissenschaftlich unsolide und täuscht einen wissenschaftlichen Standard vor, der gar nicht vorhanden ist.

Betrachten wir die Verfasser, die dieses sogenannte Gutachten erstellt haben und die alle namentlich in diesem Gutachten erwähnt werden, dann wird weiter erkennbar, dass hier nicht Rechtswissenschaftler ein ernst zu nehmendes Gutachten vorgelegt haben, sondern Juristen, die weder spezifische Kenntnisse des Staatsrechts noch Fachleute waren, die sich bereits intensiv mit Parteiverbotsverfahren befasst hatten.

Im Gutachten werden folgende Verfasser genannt: Dr. Bijan Moini (Leitung), Jurist, Schriftsteller und Mitarbeiter der GFF. Seine Schwerpunkte sind Bürgerrechte und Antidiskriminierung. Er ist politisch aktiv im Bereich „strategische Prozessführung“. Er ist kein klassischer Staatsrechtler und hat sich mehrfach gegen die AfD positioniert, so dass er befangen ist und somit in einem Verfahren als Gutachter nicht anerkannt werden würde.

Arash Bakhtiari, Jurist mit dem Schwerpunkt Menschenrechte und Antidiskriminierung. Er ist – soweit aus öffentlich zugänglichen Quellen erkennbar – im Umfeld progressiver NGOs tätig und kein ausgewiesener Experte für Parteiverbotsverfahren.

Valentina Chiofalo, Juristin mit dem Schwerpunkt Gleichstellung und Gender Studies. Sie ist in feministischen Projekten engagiert und keine ausgewiesene Staatsrechtlerin.

Jonas Deyda, Jurist mit dem Schwerpunkt Migrationsrecht und Antidiskriminierung. Seine Tätigkeiten liegen im Bereich zivilgesellschaftlicher Organisationen.

Charlotte Eichler, Juristin mit dem Schwerpunkt Grundrechte und Gleichstellung. Sie ist in progressiven Rechtsinitiativen tätig.

Helen Greiner, Juristin mit dem Schwerpunkt Menschenrechte und Diskriminierungsschutz, ebenfalls keine klassische Verfassungsrechtlerin.

Dr. Patrick Wielowiejski, Jurist mit dem Schwerpunkt Genderkompetenz und feministische Rechtspolitik.

Auch die im Gutachten genannten Teammitglieder verfügen über keine spezifischen Fachkenntnisse, die sie als Gutachter besonders qualifizieren würden.

Die Autoren des Gutachtens stammen überwiegend aus aktivistischen juristischen Kontexten – Gender Legal Studies, Antidiskriminierungsrecht, Migrationsrecht, feministische Rechtspolitik und NGO‑Arbeit. Klassische Staatsrechtler oder Experten für Parteiverbotsverfahren sind nicht beteiligt. Diese Zusammensetzung ist nicht falsch, aber sie ist politisch homogen und wirft Fragen nach der wissenschaftlichen Unabhängigkeit des Gutachtens auf. Jedes Gericht müsste bei einer solchen Zusammensetzung von Gutachtern prüfen, ob hier nicht eine Befangenheit in der Sache vorliegt.

Was die Sache so fragwürdig erscheinen lässt, ist die Tatsache, dass ein Sender wie der Deutschlandfunk in seinen Nachrichten eine solche Verlautbarung von sehr politisch ausgerichteten Juristen unkommentiert übernimmt und seinen Hörern den Eindruck vermittelt, dass hier ein eindeutiger Beweis für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD festgestellt wurde. Die Behauptung, ein Gutachten sei „wissenschaftlich bewiesen“, nur weil es von vielen Juristen unterstützt wird, ist irreführend. Die Zahl der Unterstützer ersetzt keine wissenschaftliche Methodik und keine verfassungsrechtliche Prüfung.

Dieses Vorgehen eines Vereins, der politisch die AfD bekämpft und den Eindruck vermittelt, durch ein objektives Rechtsgutachten einen Beweis für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD erbracht zu haben, ist erlaubt; gleichwohl beschädigt es die Glaubwürdigkeit von Gutachten. Was aber unerträglich ist, ist die Tatsache, dass sich Juristen dazu hergeben, auf einer solchen dubiosen Rechtsgrundlage über den öffentlich‑rechtlichen Rundfunk eine Meinung zu verbreiten, dass jetzt ein gerichtsfestes Gutachten vorgelegt wurde. Noch unverständlicher ist, dass ein seriöser Sender unkommentiert eine solche Nachricht verbreitet. Vor solchen Juristen kann man als Bürger nur noch Angst haben, wenn man daran denkt, wie diese als Richter und Staatsanwälte das Recht vertreten. Darin liegt der eigentliche Skandal. Man muss aber befürchten, dass viele Bürger nicht merken, wie sie in die Irre geführt werden.

 

Die Beurteilung des Tools der Amadeo-Antonio-Stiftung

  1. Erkannte Störstrategien
  • Pseudowissenschaft Der Kommentar versucht, sich einen wissenschaftlichen Anstrich zu geben, indem er die Methodik des Gutachtens infrage stellt (z. B. KI-Einsatz, fehlende Operationalisierung von Kategorien). Allerdings werden die Vorwürfe nicht sachlich begründet, sondern mit politischen Unterstellungen vermischt. Dies dient dazu, die Glaubwürdigkeit des Gutachtens zu untergraben, ohne fundierte Gegenargumente zu liefern.
  • Whataboutism Der Kommentar lenkt von der eigentlichen Thematik (hier: das Gutachten zur Verfassungsfeindlichkeit der AfD) ab, indem er auf die politische Ausrichtung des Vereins, die Finanzierung oder die angebliche Voreingenommenheit der Autor*innen verweist. Damit soll der Eindruck erweckt werden, dass „die andere Seite“同样 fragwürdig agiert.
  • Themenhopping Es werden mehrere Themen angesprochen, die nur lose miteinander verbunden sind:
    • Methodik des Gutachtens
    • Finanzierung des Vereins
    • Politische Ausrichtung der Autor*innen
    • Medienberichterstattung (Deutschlandfunk)
    • Unterstellungen gegenüber Jurist*innen Diese Aneinanderreihung erschwert eine fokussierte Diskussion.
  • Opferinszenierung / Täter-Opfer-Umkehr Der Kommentar inszeniert sich als Opfer einer angeblichen „linken Meinungsdominanz“ und unterstellt, dass kritische Stimmen unterdrückt werden. Gleichzeitig wird die Glaubwürdigkeit der Gutachter*innen und Medien angegriffen, ohne selbst Belege für die eigenen Behauptungen zu liefern.
  • Desinformation / Falschinformation Der Kommentar verbreitet pauschale Unterstellungen (z. B. „politische Kampfansage“, „dubiose Rechtsgrundlage“), ohne diese konkret zu belegen. Zudem wird der Eindruck erweckt, das Gutachten sei generell unseriös, weil es von „Aktivist*innen“ erstellt wurde – ein klassisches Narrativ, um wissenschaftliche Arbeit zu diskreditieren.
  1. Strafrechtliche Relevanz

Der Kommentar enthält keine eindeutigen strafrechtlichen Verstöße wie Beleidigungen (§ 185 StGB), Bedrohungen (§ 241 StGB) oder Volksverhetzung (§ 130 StGB). Allerdings könnten folgende Aspekte problematisch sein:

  • Unterstellungen von Befangenheit oder Lügen könnten im Einzelfall als üble Nachrede (§ 186 StGB) gewertet werden, wenn sie nicht belegbar sind.
  • Pauschale Diffamierungen („dubiose Rechtsgrundlage“, „politische Kampfansage“) sind moralisch fragwürdig, aber nicht strafbar.

Falls du unsicher bist, ob ein Kommentar strafrechtlich relevant ist, kannst du dich an Civic.net wenden oder eine Einschätzung bei HateAid oder der Meldestelle REspect! einholen.

  1. Moderationsempfehlungen

Option 1: Kommentar löschen (wenn gegen Netiquette verstoßend)

  • Begründung: Der Kommentar verstößt gegen Regeln deiner Plattform, z. B. wenn:
    • Pauschale Unterstellungen oder Desinformation nicht erlaubt sind.
    • Themenhopping oder Whataboutism explizit untersagt sind.
    • Die Diskussion durch den Kommentar eskaliert oder andere Nutzer*innen verunsichert werden.
  • Formulierung für die Löschung„Ihr Kommentar enthält mehrere Unterstellungen und lenkt vom eigentlichen Thema ab. Da dies gegen unsere Netiquette verstößt, haben wir ihn entfernt. Bitte bleiben Sie sachlich und beim Thema.“

Option 2: Sachlich auf Störstrategien hinweisen

  • Zielgruppe: Nicht der*die Kommentator*in, sondern die mitlesende Community.
  • Formulierungsvorschlag„Ihr Kommentar enthält mehrere Vorwürfe zur Methodik und Finanzierung des Gutachtens. Allerdings werden hier verschiedene Themen vermischt (Themenhopping), was eine sachliche Diskussion erschwert. Zudem lenkt der Verweis auf die politische Ausrichtung der Autor*innen vom eigentlichen Inhalt ab (Whataboutism). Wir bitten darum, beim Thema zu bleiben: Das Gutachten der GFF ist öffentlich einsehbar und kann diskutiert werden. Falls Sie konkrete Kritik an der Methodik haben, können Sie diese gerne sachlich einbringen.“

Option 3: Pseudowissenschaft entlarven

  • Fokus: Hinterfrage die Quellen und Methodik des Kommentars.
  • Formulierungsvorschlag„Sie stellen die wissenschaftliche Methodik des Gutachtens infrage. Die GFF hat ihre Vorgehensweise transparent dargelegt – inklusive des KI-Einsatzes. Falls Sie konkrete Fehler in der Methodik sehen, können Sie diese gerne benennen. Pauschale Unterstellungen wie „politische Kampfansage“ helfen jedoch nicht weiter. Falls Sie sich für die Finanzierung von NGOs interessieren: Diese ist oft öffentlich einsehbar (z. B. über den Transparenzbericht der GFF).“

Option 4: Auf Faktenchecks verweisen

  • Falls der Kommentar falsche Behauptungen enthält (z. B. zur Finanzierung), kannst du auf seriöse Quellen verweisen: „Die Finanzierung der GFF ist öffentlich einsehbar und wird regelmäßig geprüft. Falls Sie Fragen dazu haben, empfehlen wir den Transparenzbericht der GFF oder Faktenchecks von Correctiv.“
  1. Wann lohnt sich eine Antwort?
  • Ja, wenn:
    • Der Kommentar viele Likes/Interaktionen erhält und die Community verunsichert sein könnte.
    • Du die Gelegenheit nutzen möchtest, um Störstrategien zu entlarven und die Diskussion zu versachlichen.
  • Nein, wenn:
    • Der Kommentar offensichtlich nur provozieren soll und keine inhaltliche Auseinandersetzung möglich ist.
    • Die Diskussion bereits eskaliert ist und eine Antwort weitere Hasskommentare nach sich ziehen würde.

 

Die Auswertung des Moduls fällt in mehreren Punkten anders aus als bei einem bereits erfolgten Versuch am Vortag. Besonders der neu erhobene Vorwurf des „Themenhoppings“ ist bemerkenswert, da die angesprochenen Aspekte – Methodik, Finanzierung, Qualifikation der Autoren und mediale Darstellung – unmittelbar zur Frage der wissenschaftlichen Belastbarkeit des Gutachtens gehören.

Auffällig bleibt zudem, dass das Modul meinen Kommentar erneut in die Nähe rechtlicher Problemfelder rückt, obwohl der Text weder Beleidigungen noch Schmähkritik enthält und ausschließlich eine politische Analyse darstellt. Die Einstufung als „grenzwertig“ wirkt daher weniger juristisch begründet als durch die politisch vorgeprägten Kategorien des Modells motiviert.

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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