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Es war gut, dass Frauke Brosius‑Gersdorf keine Verfassungsrichterin wurde

Fast könnte man den Eindruck gewinnen, dass die Juristin Frauke Brosius‑Gersdorf versucht, wieder in die erste Reihe des politischen Establishments zu gelangen. Der Deutschlandfunk gab ihr anlässlich der Veröffentlichung eines neuen Buches eine Bühne. Über das Buch selbst wurde kaum gesprochen. Stattdessen eröffnete der DLF das Gespräch mit einer Einschätzung der Juristin zum Wahlerfolg der AfD in Sachsen‑Anhalt.

Schon hier zeigte sich, dass Brosius‑Gersdorf an einer vertieften politischen Analyse kaum interessiert war. Sie verwies nüchtern auf die aktuellen Mehrheitsverhältnisse und meinte, notfalls müssten eben Neuwahlen stattfinden. Auf die besondere Problematik, dass die AfD ihre Mehrheiten über Parteigrenzen hinweg an den offiziellen Parteiorganisationen vorbei organisiert, ging sie gar nicht ein. Das sei eben Demokratie, meinte sie. Eine bemerkenswert dünne Argumentation.

Deutlich engagierter wurde Brosius‑Gersdorf erst bei der Frage, welche Konsequenzen sie aus ihrem Scheitern bei der Wahl zur Verfassungsrichterin ziehe. Man merkte, dass sie diese Niederlage keineswegs als erledigt betrachtet. Sie deutete an, dass linke Agitationsgruppen ihre Bewerbung verhindert hätten. So ist das eben, wenn vermeintliche zivilgesellschaftliche Gruppen Stimmung gegen Sachverhalte machen, die ihnen nicht gefallen. Über die Aktionen von Campact und anderen linken Vereinen scheint sich Frau Brosius‑Gersdorf keine vertieften Gedanken zu machen.

Ihre Überlegungen zur zukünftigen Wahl von Verfassungsrichtern machten jedoch deutlich, dass es gut war, dass sie nicht in das Bundesverfassungsgericht berufen wurde. Sie plädierte dafür, die Wahl der Verfassungsrichter wieder einem kleinen Juristenkreis vorzubehalten. Zwar sei das „nicht ganz demokratisch“, aber im Bundestag säßen nun einmal nicht nur Juristen. Ihrer Meinung nach sollten ausschließlich Juristen in einem kleinen Ausschuss darüber entscheiden, wie das Gericht zu besetzen sei.

Das ist ein elitärer, demokratietheoretisch fragwürdiger Ansatz, der regelrecht erschrecken kann. Brosius‑Gersdorf scheint gar nicht wahrzunehmen, dass das Grundgesetz bewusst eine Wahl durch den Bundestag vorsieht. Die Richter sollen demokratisch legitimiert sein — nicht nur fachlich, sondern politisch. Juristen sind keine besseren Demokraten. Sie sind Experten für Recht, nicht für Demokratie. Die Vorstellung, nur Juristen könnten „richtig“ entscheiden, ist antidemokratisch. Sie unterstellt, dass das Volk und seine Vertreter unfähig seien, wichtige Entscheidungen zu treffen.

Die Geschichte zeigt zudem, dass Juristen nicht automatisch Garanten demokratischer Kultur sind. Auch in autoritären Systemen haben Juristen „gesetztes Recht“ exekutiert — mit fatalen Folgen. Die Wahl durch das Parlament ist ein Schutzmechanismus. Sie verhindert, dass sich ein juristischer Zirkel selbst reproduziert. Frau Brosius‑Gersdorf sollte darüber einmal nachdenken. Vielleicht befasst sie sich mit dieser Problematik in einem ihrer nächsten Bücher.

Auch ihre Ausführungen zur Leihmutterschaft zeigten ein ausschließlich juristisches Schubfachdenken. Sie sprach über Rechte von Frauen, aber kaum über die Befindlichkeit der Kinder. Dass während der Schwangerschaft eine enterezeptive Tiefensensibilität zwischen Mutter und Kind entsteht, die später Grundlage für Sicherheit, Vertrauen und Selbstwahrnehmung ist, scheint sie nicht zu beachten. Sie betrachtet alles nach juristischen Normen, merkt aber nicht, dass dies zu wenig ist, um eine Gesellschaft zu tragen.

Nach diesem Interview bleibt nur die Gewissheit: Es war richtig, dass Frauke Brosius‑Gersdorf nicht zur Richterin für das Volk geworden ist. Und es ist bedenklich, welches Weltbild sie als Hochschullehrerin an ihre Studenten weitergibt.

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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