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Sondertribunal für die Aburteilung russischer Verbrechen?

In der Sendung „Aktuelles aus Kultur und Zeitgeschehen“ des Deutschlandfunks wurde die Völkerrechtlerin Prof. Angela Nußberger (Uni Heideberg) interviewt. Sie äußerte sich zu der Frage, wie es möglich sei, Russland für seinen Angriffskrieg – wie die offizielle Sprachregelung zu sein hat – gegen die Ukraine zur Verantwortung gezogen werden kann. Nußberger wies darauf hin, dass die zurzeit bestehenden Einrichtungen nicht dazu geeignet seien, weil Russland sich den Konventionen nicht angeschlossen hat. Es geht deshalb darum, so Angela Nußberger, die bestehenden Schlupflöcher im Völkerstrafrecht zu beseitigen. Natürlich ging die Völkerrechtlerin davon aus, dass es sich um einen Angriffskrieg handelt, so dass die strafrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Eine Lösung dieses Problems könne es sein, den Vorschlag der Außenministerin Baerbock aufzugreifen und ein Sondertribunal einzurichten. Natürlich sei es dazu erforderlich, Putin als den Hauptschuldigen auch habhaft zu werden. Solange er im Amt sei, bestehe der international vorgesehene Schutz durch die Immunität von Regierungschefs, so dass eine Strafverfolgung allenfalls nach dem Ausscheiden aus dem Amt möglich wäre. Leider ging die Völkerrechtlerin nicht darauf ein, dass sich nicht nur Russland, dem bisher bereits bestehenden internationalen Gerichtshof entzieht, sondern auch China und die USA. Es ist kaum anzunehmen, dass bei einer Einrichtung eines Sondertribunals, wobei die Frage gestellt werden muss, wer denn dieses Sondertribunal einrichten soll und woher dieses Sondertribunal seine Legitimation ableiten will, Russland, die USA und China sich diesem unterwerfen würden. Es sieht so aus, als glaube man, hier allein gegen Russland ein Exempel statuieren zu können, so dass die Angelegenheit zum Scheitern verurteilt ist. Zu offensichtlich ist es, dass hier eine einseitige politische Inszenierung des Westens vorgesehen ist. Das Argument von Frau Nußberger, dass es mit dem Nürnberger Prozess bereits einen Vorläufer eines solchen jetzt einzurichtenden Tribunals gegeben hat, ist völlig abwegig. Bei der Einrichtung dieses Tribunals hatten die Siegermächte über Deutschland diesen Gerichtshof eingerichtet und der Besiegte konnte sich aufgrund der Umstände durch die Kapitulation diesem Gerichtshof gar nicht entziehen. Andere Mächte, die sich seinerzeit gegen dieses Verfahren hätten entgegenstellen können, gab es nicht. Sie hätten auch gegen die militärische Macht der vier Siegermächte gar nichts ausrichten können. Es gilt der Grundsatz, dass der Sieger bestimmt, was Recht ist.

Ein weiterer Gesichtspunkt blieb bei der Völkerrechtlerin Nußberger ebenfalls unberücksichtigt. Wenn man glaubt, einen Angeklagten vor ein Gericht stellen zu sollen – in diesem Fall Putin und seine Umgebung – dann gilt auch hier zuerst das Prinzip, dass das Gericht objektiv prüfen muss, ob die strafrechtlichen Tatbestände vorliegen und wenn ja welche und in welchem Umfang. Dann muss auch geprüft werden, ob Russland sich durch das aggressive Verhalten der Nato gefährdet sah und von daher einen Präventivschlag gegen die Ukraine durchführte. Auch das würde erhebliche juristische Zweifel auslösen, ob ein solches Verhalten Russlands gerechtfertigt war oder ob hier im Übermaß gehandelt wurde. Die zahlreichen Manöver der Nato vor der russischen Grenze können jedoch nicht bei der Betrachtung außer Acht gelassen werden.

Aber auch ein weiterer Gesichtspunkt wurde nicht bedacht. Wenn man schon ein sogenanntes Tribunal einrichten will, um vermeintliche Kriegsverbrechen der Russen zu ahnden, dann müssen auch die Kriegsverbrechen der Ukrainer gewürdigt werden. Davon hat man jedoch bisher nichts gehört.

Da die vorgenannten Fragen mit keinem Gedanken berücksichtigt wurden, reihen sich die Ausführungen dieser Völkerrechtlerin in die vielen einseitigen Betrachtungen über die gegenwärtigen kriegerischen Auseinandersetzungen in Ukraine ein. Von einer wissenschaftlich fundierten Betrachtung kann man hier nicht ausgehen. Es wäre besser, sich auf die bereits bestehenden Institutionen zu besinnen und dafür zu sorgen, dass alle Staaten – auch die USA – sich einem internationalen Gericht unterwerfen. Solange dies nicht erfolgt, kann man jegliche Überlegungen in dieser Hinsicht vergessen und die weitere Diskussion den jeweiligen Propagandaabteilungen der einzelnen Regierungen überlassen. Mit der Durchsetzung von Recht hat es in keiner Weise etwas zu tun, vielmehr wird hier das Recht zur politischen Waffe missbraucht.

Von Bornemann

Dipl.- Sozialarbeiter
Mitglied im Verband Deutscher Pressejournalisten
Studium Sozialarbeit
AKAD Management-Fernstudium
Ergänzungsstudium Wirtschaftsphilosphie

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