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Sondertribunal für die Aburteilung russischer Verbrechen?

In der Sendung „Aktuelles aus Kultur und Zeitgeschehen“ des Deutschlandfunks wurde die Völkerrechtlerin Prof. Angela Nußberger (Uni Heideberg) interviewt. Sie äußerte sich zu der Frage, wie es möglich sei, Russland für seinen Angriffskrieg – wie die offizielle Sprachregelung zu sein hat – gegen die Ukraine zur Verantwortung gezogen werden kann. Nußberger wies darauf hin, dass die zurzeit bestehenden Einrichtungen nicht dazu geeignet seien, weil Russland sich den Konventionen nicht angeschlossen hat. Es geht deshalb darum, so Angela Nußberger, die bestehenden Schlupflöcher im Völkerstrafrecht zu beseitigen. Natürlich ging die Völkerrechtlerin davon aus, dass es sich um einen Angriffskrieg handelt, so dass die strafrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Eine Lösung dieses Problems könne es sein, den Vorschlag der Außenministerin Baerbock aufzugreifen und ein Sondertribunal einzurichten. Natürlich sei es dazu erforderlich, Putin als den Hauptschuldigen auch habhaft zu werden. Solange er im Amt sei, bestehe der international vorgesehene Schutz durch die Immunität von Regierungschefs, so dass eine Strafverfolgung allenfalls nach dem Ausscheiden aus dem Amt möglich wäre. Leider ging die Völkerrechtlerin nicht darauf ein, dass sich nicht nur Russland, dem bisher bereits bestehenden internationalen Gerichtshof entzieht, sondern auch China und die USA. Es ist kaum anzunehmen, dass bei einer Einrichtung eines Sondertribunals, wobei die Frage gestellt werden muss, wer denn dieses Sondertribunal einrichten soll und woher dieses Sondertribunal seine Legitimation ableiten will, Russland, die USA und China sich diesem unterwerfen würden. Es sieht so aus, als glaube man, hier allein gegen Russland ein Exempel statuieren zu können, so dass die Angelegenheit zum Scheitern verurteilt ist. Zu offensichtlich ist es, dass hier eine einseitige politische Inszenierung des Westens vorgesehen ist. Das Argument von Frau Nußberger, dass es mit dem Nürnberger Prozess bereits einen Vorläufer eines solchen jetzt einzurichtenden Tribunals gegeben hat, ist völlig abwegig. Bei der Einrichtung dieses Tribunals hatten die Siegermächte über Deutschland diesen Gerichtshof eingerichtet und der Besiegte konnte sich aufgrund der Umstände durch die Kapitulation diesem Gerichtshof gar nicht entziehen. Andere Mächte, die sich seinerzeit gegen dieses Verfahren hätten entgegenstellen können, gab es nicht. Sie hätten auch gegen die militärische Macht der vier Siegermächte gar nichts ausrichten können. Es gilt der Grundsatz, dass der Sieger bestimmt, was Recht ist.

Ein weiterer Gesichtspunkt blieb bei der Völkerrechtlerin Nußberger ebenfalls unberücksichtigt. Wenn man glaubt, einen Angeklagten vor ein Gericht stellen zu sollen – in diesem Fall Putin und seine Umgebung – dann gilt auch hier zuerst das Prinzip, dass das Gericht objektiv prüfen muss, ob die strafrechtlichen Tatbestände vorliegen und wenn ja welche und in welchem Umfang. Dann muss auch geprüft werden, ob Russland sich durch das aggressive Verhalten der Nato gefährdet sah und von daher einen Präventivschlag gegen die Ukraine durchführte. Auch das würde erhebliche juristische Zweifel auslösen, ob ein solches Verhalten Russlands gerechtfertigt war oder ob hier im Übermaß gehandelt wurde. Die zahlreichen Manöver der Nato vor der russischen Grenze können jedoch nicht bei der Betrachtung außer Acht gelassen werden.

Aber auch ein weiterer Gesichtspunkt wurde nicht bedacht. Wenn man schon ein sogenanntes Tribunal einrichten will, um vermeintliche Kriegsverbrechen der Russen zu ahnden, dann müssen auch die Kriegsverbrechen der Ukrainer gewürdigt werden. Davon hat man jedoch bisher nichts gehört.

Da die vorgenannten Fragen mit keinem Gedanken berücksichtigt wurden, reihen sich die Ausführungen dieser Völkerrechtlerin in die vielen einseitigen Betrachtungen über die gegenwärtigen kriegerischen Auseinandersetzungen in Ukraine ein. Von einer wissenschaftlich fundierten Betrachtung kann man hier nicht ausgehen. Es wäre besser, sich auf die bereits bestehenden Institutionen zu besinnen und dafür zu sorgen, dass alle Staaten – auch die USA – sich einem internationalen Gericht unterwerfen. Solange dies nicht erfolgt, kann man jegliche Überlegungen in dieser Hinsicht vergessen und die weitere Diskussion den jeweiligen Propagandaabteilungen der einzelnen Regierungen überlassen. Mit der Durchsetzung von Recht hat es in keiner Weise etwas zu tun, vielmehr wird hier das Recht zur politischen Waffe missbraucht.

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Frau Baerbock glaubt, Russland bestrafen zu können

Das EU-Parlament fordert ein Sondertribunal zum Krieg gegen die Ukraine. Einige Abgeordnete des EU-Parlaments vertreten die Auffassung, dass Präsident Putin vor ein Gericht gestellt werden müsste. Der bereits bestehende Gerichtshof in könne nicht tätig werden, weil Russland diesen nicht beigetreten ist und er somit keine Zuständigkeit für Russland hat.

Die feministische Außenpolitikerin, Annalena Baerbock, die man besser als ideologische Laienspielerin bezeichnen sollte, scheint gerade besessen zu sein, Russland zu zeigen, wie mächtig die deutsche Außenministerin sei. Unermüdlich versucht sie, ihren nicht durchdachten Vorschlag der Schaffung eines europäischen Sondertribunals, um Russland verurteilen zu können, durchzusetzen. Wahrscheinlich glaubt Baerbock, dass Russland vor den Ankündigungen einer solchen Feministin geradezu ins Zittern kommt. Aber wieder ernsthaft: Glaubt Frau Baerbock wirklich, mit ihrem kruden Gedanken, die nichts mit Diplomatie zu tun haben, sondern vielmehr einen diplomatischen Scherbenhaufen anrichten, eine positive Politik betreiben zu können? Sie wir vielmehr erreichen, dass sich auch immer mehr Bürger von Brüssel abwenden, weil sie bemerken, dass auch Brüssel jeglichen Boden der Realität verloren hat. Bevor neue rechtliche Konstruktionen von Sondertribunalen entwickelt werden, sollte man sich eher mit der Umsetzung der vorhandenen Baustellen in der EU kümmern. Es wäre zuerst erforderlich zu prüfen, ob dieser bereits bestehende internationale Gerichtshof überhaupt einen Sinn hat, weil die Großmächte sich einen Teufel um diesen Gerichtshof schweren? Bereits jetzt gibt es Bestrebungen afrikanischer Staaten diesen bestehenden Gerichtshof auch nicht mehr anzuerkennen, weil sie feststellen, dass hier nur eine Verfolgung von Staaten umgesetzt wird, die sich gegen die Interessen des Westens wenden und nicht mehr bereit sind, sich einer kulturellen Zerstörung ihrer eigenen Kultur zu wenden. Frau Baerbock reiht sich in diese Weltoberlehrer ein, die meinen, die ganze Welt in ihrem Sinne erziehen zu können und gar nicht merken, dass keiner mehr hinhört, ja viele diese Weltoberlehrer nur noch mit Verachtung begegnen.

Wenn Frau Baerbock die Funktion einer Außenministerin ihres Landes wirklich wahrnehmen würde, dann würde sie versuchen, die unterschiedlichen Interessenlagen zu einigen. Dazu wäre es aber erforderlich, dass sie in der Lage ist, die unterschiedlichen Kulturen der anderen Völker zu kennen und sie zu respektieren, zumindest sie zu verstehen. Um dies zu können, ist eine fundierte Bildung erforderlich, die vor der „Zeitenwende“, gemeint ist hier der Beginn der Tätigkeit von Baerbock und anderen der grünen Genossen, von allen Diplomaten gefordert wurde.

Mit den jetzt dümmlichen Vorschlägen zur Schaffung eines Sondertribunals wird nur die Spaltung in Europa weiter vorangetrieben. Es ist damit zu rechnen, dass es auch im europäischen Parlament noch Abgeordnete gibt, die aufgrund ihrer Bildung den Vorschlägen einer Frau Baerbock nicht folgen, sondern dafür sorgen, dass wieder die Diplomatie praktiziert wird und der Dilettantismus in der Außenpolitik ihr Ende findet.